.Kirchengesetz
Kirchengesetz
zu dem Vertrag vom 18. Februar 2011 zwischen
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und
der Evangelischen Kirche Lutherischen
Bekenntnisses in Brasilien
Vom 20. Juni 2011
(GVOBl. S. 210)
#Die Synode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####Artikel 1
1 Dem in Rendsburg am 18. Februar 2011 unterzeichneten Vertrag zwischen der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien wird zugestimmt. 2 Der Vertrag wird nachstehend1# in seiner amtlichen deutschen Fassung veröffentlicht.
#Artikel 2
Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.