.Kirchengesetz
Kirchengesetz
zu der Partnerschaftsvereinbarung
zwischen der Süd-Ohio Synode,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika,
und der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Vom 8. Mai 2013
(KABl. S. 238)
####Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Artikel 1
1 Der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Süd-Ohio Synode, Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika, und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt. 2 Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.1#
#Artikel 2
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(
2
)
Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.2#
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1 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist als Ordnungsnummer 1.310-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
1 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist als Ordnungsnummer 1.310-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist gemäß der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Süd-Ohio Synode und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 10. Juni 2013 (KABl. S. 279) am 4. Juni 2013 in Kraft getreten.
2 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist gemäß der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Süd-Ohio Synode und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 10. Juni 2013 (KABl. S. 279) am 4. Juni 2013 in Kraft getreten.