.Hinweis
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Hinweis
zur Verordnung
über die in das Gemeindegliederverzeichnis
aufzunehmenden Daten der Kirchenmitglieder
mit ihren Familienangehörigen
####Die Verordnung über die in das Gemeindegliederverzeichnis aufzunehmenden Daten der Kirchenmitglieder mit ihren Familienangehörigen vom 24. Juni 2016 (ABl. EKD S. 166), die durch Rechtsverordnung vom 21. März 2025 (ABl. EKD S. 50) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ist in dieser Rechtssammlung aus Platzgründen nicht enthalten.
Wir verweisen auf die Onlinerechtssammlung der Evangelischen Kirche in Deutschland „www.kirchenrecht-ekd.de“, in der die geltende Textfassung der Rechtsverordnung kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Die Redaktion
April 2025