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Kirchengesetz
zum Partnerschaftsvertrag zwischen der
Jeypore Evangelical Lutheran Church und der
Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

Vom 17. Januar 2012

(GVOBl. S. 158)

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Die Synode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Jeypore Evangelical Lutheran Church und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend1# in seiner amtlichen deutschen Fassung veröffentlicht.
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Artikel 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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1 ↑ Red. Anm.: Die aktuelle Fassung des Vertrages ist als Ordnungsnummer 1.323-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.