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Vereinbarung
zwischen dem Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes (DNK/LWB) und
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD)
gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung des DNK/LWB
und dem Beschluss der Kirchenleitung der VELKD
vom 4./5. Mai 2017

Vom 7. Dezember 2017

(ABl. VELKD Bd. VII S. 583)

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Gemäß seiner Satzung vom 19. Juni 2017 bildet das DNK/LWB die Kirchengemeinschaft des Lutherischen Weltbundes in Deutschland ab und koordiniert die Mitarbeit der deutschen Mitgliedskirchen in der Gemeinschaft des LWB. Für die VELKD ist die Ökumene ein identitätsstiftendes Merkmal, dem vor allem in den Arbeitsbereichen „Catholica“ und „Theologische Dialoge“ Ausdruck verliehen wird. Als „Anerkannter Kirchenrat“ beteiligt sich die VELKD an der Zusammenarbeit im Lutherischen Weltbund.
Um die Kenntnisse über die Mitgliedskirchen des LWB bei der Pflege von Beziehungen und bei der Vergabe von Projektmitteln gegenseitig nutzen zu können, die theologischen Dialoge auf nationaler und internationaler Ebene miteinander in Beziehung setzen zu können sowie zum effizienten Einsatz der personellen Ressourcen schließen die VELKD und das DNK/LWB folgende Vereinbarung:
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§ 1
Zusammenarbeit der Leitungsgremien

( 1 ) Gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung des DNK/LWB sucht das DNK/LWB bei der Planung und Durchführung seiner Aufgaben nach einer Abstimmung mit der VELKD.
( 2 ) Die Kirchenleitung der VELKD und der Geschäftsführende Ausschuss des DNK/LWB treffen sich grundsätzlich alle zwei Jahre zu einem Kontaktgespräch, bei dem gemeinsam betreffende Fragen beraten werden.
( 3 ) Die Generalsynode der VELKD regelt in ihrer Geschäftsordnung die Einbeziehung von Vertretern bzw. Vertreterinnen des DNK/LWB zu ihren Sitzungen. Auf Seiten des DNK/LWB ist in der Satzung die Einbeziehung des Leiters bzw. der Leiterin des Amtsbereichs der VELKD oder stellvertretend des oder der für ökumenische Grundsatzfragen der VELKD zuständige Referenten oder Referentin sowie des Präsidenten bzw. der Präsidentin der Generalsynode der VELKD in die Gremien des DNK/LWB vorgesehen.
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§ 2
Zusammenarbeit von Amtsbereich der VELKD
und Geschäftsstelle des DNK/LWB

( 1 ) Referenten und Referentinnen des Amtsbereichs der VELKD und der Geschäftsstelle des DNK/LWB nehmen wechselseitig in geeigneten Abständen (möglichst insgesamt fünf jährliche Treffen) an den Beratungen des Amtsbereichs der VELKD bzw. an den Sitzungen der Geschäftsstelle teil. Jährlich einmal findet eine gemeinsame Referentenbesprechung statt, bei der u. a. ein Jahresrückblick und die Planungen für das kommende Jahr vorgenommen werden. Bei diesen Treffen werden Verabredungen zu konkreter Zusammenarbeit (z. B. Einladung/Betreuung ausländischer Gäste bei der Generalsynode, Beteiligung des DNK/LWB an Begegnungsreisen der Kirchenleitung der VELKD, Zusammenarbeit bei Kirchentag etc.) getroffen.
( 2 ) Das DNK/LWB erstellt jährlich zum Stichtag 1. Juli einen Bericht, in dem schwerpunktmäßig über die Arbeitsbereiche informiert wird, in denen die VELKD und das DNK/LWB kooperieren. Dieser Bericht wird gegebenenfalls ganz oder teilweise für den Tätigkeitsbericht der Kirchenleitung verwendet.
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§ 3
Ausschüsse und sonstige Gremien der VELKD und des DNK/LWB

( 1 ) Der Ökumenische Studienausschuss (ÖStA) ist ein Ausschuss des DNK/LWB. Die VELKD entsendet zwei Mitglieder in den Ausschuss und kann diesen um die Bearbeitung von Aufträgen bitten. Die bisher von der VELKD getragenen Kosten für die Ausschussarbeit (ca. 5000 Euro p.a.) werden künftig vom DNK/LWB getragen. Für das Jahr 2018 werden entsprechende Mittel aus der VELKD-Umlage an das DNK/LWB abgegeben. Ab dem Haushaltsjahr 2019 wird die VELKD diesen Umlageanteil gegenüber ihren Gliedkirchen nicht mehr abfordern. VELKD und DNK/LWB werden die VELKD-Gliedkirchen über diese Veränderung informieren.
( 2 ) Der Theologische Ausschuss (TA) ist ein Ausschuss der Kirchenleitung der VELKD. Das DNK/LWB entsendet zwei Mitglieder in den Ausschuss und kann diesen um die Bearbeitung von Aufträgen bitten.
( 3 ) Der Ausschuss für Kirchliche Zusammenarbeit in Mission und Dienst (AKZMD) ist ein Ausschuss der Kirchenleitung der VELKD. Seine Arbeit ist gleichermaßen auf die VELKD und das DNK/LWB bezogen. Die besondere Anbindung zur Kirchenleitung wird durch ein Mitglied der Kirchenleitung im Ausschuss wahrgenommen. Die Geschäftsführung des Ausschusses wird durch das DNK/LWB wahrgenommen.
( 4 ) Dem Arbeitskreis der gliedkirchlichen Catholica- Beauftragten gehören die Catholica-Beauftragten der Gliedkirchen der VELKD und Mitgliedskirchen des DNK/LWB an. Der Arbeitskreis wird von der VELKD geschäftsführend begleitet. An den Sitzungen nimmt der Fachreferent bzw. die Fachreferentin des DNK/LWB für ökumenische und theologische Grundsatzfragen als ständiger Gast teil.
( 5 ) Die VELKD entsendet in das Stipendienkomitee des DNK/LWB ein stimmberechtigtes Mitglied.
( 6 ) Die VELKD beteiligt sich an den Personalkosten der Stelle des Direktors bzw. der Direktorin des LWB-Zentrums Wittenberg und entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat des Zentrums.
( 7 ) Lädt die VELKD Mitgliedskirchen des DNK/LWB, die nicht zur VELKD gehören, zur Mitarbeit in weiteren Ausschüssen ein, erfolgen die Vorbereitung der Besetzung der Ausschüsse sowie die Berufungen im Einvernehmen mit dem DNK/LWB.
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§ 4
Besondere Formen der Zusammenarbeit
und Übertragung von Aufgaben

  1. Catholica-Arbeit
    Die Verantwortung für die Catholica-Arbeit auf nationaler Ebene obliegt der VELKD. Sie nutzt die Expertise des DNK/LWB, um die internationale Ebene des lutherisch-katholischen Dialogs in die Catholica-Arbeit einzutragen. Ebenso kann sich der Catholica-Beauftragte der VELKD der Expertise des DNK/LWB bedienen. Das DNK/LWB kann seinerseits auf die Kompetenz des Catholica-Beauftragten für die internationale Ebene des lutherisch-katholischen Dialogs zurückgreifen.
  2. Studienkurs VELKD-DBK
    Um die internationale Dimension des Ökumenischen Studienkurses zwischen VELKD und Deutscher Bischofskonferenz fortzuführen, wird der zuständige Fachreferent bzw. die zuständige Fachreferentin des DNK/LWB im vierköpfigen Vorbereitungsteam an der Durchführung des Studienkurses beteiligt.
  3. Theologische Dialoge und Gespräche
    Die Verantwortung für bilaterale theologische Dialoge und Gespräche auf nationaler Ebene liegt bei der VELKD. Die VELKD kann sich des DNK/LWB bedienen, um die Expertise für die internationalen Dimensionen dieser Dialoge und Gespräche einzuholen. Das DNK/LWB kann sich der VELKD bedienen, um die Expertise der nationalen Ebene für die Dialoge und Gespräche auf der internationalen Ebene des LWB einzuholen.
  4. Ökumenische Zusammenarbeit mit Mitgliedskirchen und regionalen Zusammenschlüssen des LWB
    Das DNK/LWB pflegt die Beziehungen zu Mitgliedskirchen des LWB in allen Regionen und fördert die regionalen Zusammenschlüsse des LWB. Die VELKD unterhält Kontakte zu einzelnen Mitgliedskirchen des LWB. DNK/LWB und VELKD stimmen sich über ihre jeweiligen Beziehungen zu einzelnen Kirchen ab.
  5. Kollekte der VELKD
    Sofern die VELKD nach ihrem Haushaltsgesetz die Ausschreibung einer gesamtkirchlichen Kollekte zur Förderung der ökumenischen Arbeit der VELKD beschließt, sollen die Erträgnisse dieser Kollekte in vollem Umfang Mitgliedskirchen des LWB bzw. deren Einrichtungen zugutekommen. Mit den Kollektenmitteln sollen missionarische, kirchliche und diakonische Projekte sowie theologische Aus- und Fortbildung unterstützt werden. Bei der Verwendung der Kollektenmittel bedient sich die VELKD der Expertise des DNK/LWB. Das DNK/LWB erhält deshalb 75 Prozent der Erträgnisse der Ökumene-Kollekte, die schwerpunktmäßig den Mitgliedskirchen in den LWB-Regionen Mittel- und Osteuropa, Afrika, Asien, Pazifik sowie Lateinamerika und Karibik zugutekommen. Die VELKD erstellt entsprechende Vergaberichtlinien. Darin ist aufzunehmen, dass die Zuwendungen der VELKD die vom DNK/LWB im Kontext des LWB zur Verfügung gestellten Projektmittel ergänzen und in der Regel kleinere Projekte unterstützt werden sollen, die den Betrag von 10 000 Euro nicht überschreiten. Projekt- bzw. Programmvorhaben, die den Betrag von 10 000 Euro überschreiten, bedürfen der Zustimmung durch die VELKD. Der Kollektentext wird von der VELKD in Zusammenarbeit mit dem DNK/LWB erstellt. Das DNK/LWB verwendet bei der Vergabe der Mittel die von der VELKD erstellten Zuwendungsbescheide. Es werden monatliche Abschläge an das DNK/LWB ausgezahlt. Nach Abschluss des Rechnungsjahres erfolgt eine Schlussabrechnung. Das DNK/LWB legt im ersten Quartal des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vor. Die nicht in dem jeweiligen Haushaltsjahr verbrauchten Mittel sind einem Sonderposten zuzuführen. Die Prüfung einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel obliegt dem DNK/LWB. Sofern Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von Kollektenmittel vorliegt, ist dies der VELKD unverzüglich anzuzeigen. Sofern es erforderlich sein sollte, Kollektenmittel von den Zuschussempfängern zurückzufordern, obliegt dies dem DNK/LWB.
  6. Evangelische Partnerhilfe
    Die VELKD ist neben der EKD, UEK, den Diasporawerken und Pfarrerverbänden Mitglied in der Evangelischen Partnerhilfe. Voraussetzung für die Vergabe von Mitteln der Partnerhilfe an Empfängerkirchen bzw. deren Mitarbeitende ist die Mitgliedschaft in der GEKE bzw. in den Christlichen Weltgemeinschaften. Der Vertreter bzw. die Vertreterin der VELKD ist in diesem Zusammenhang in besonderer Weise zuständig für die Fragen der Mitgliedschaft und Zusammenarbeit von Empfängerkirchen mit dem Lutherischen Weltbund. Aus diesem Grund überträgt die VELKD ihr Mandat an das DNK/LWB und beauftragt im Einvernehmen mit dem DNK/LWB die Person in der Geschäftsstelle des DNK/LWB mit der Wahrnehmung ihres Mandats, die für die Zusammenarbeit in den europäischen Regionen des LWB zuständig ist.
  7. Literaturversand/Literaturfonds
    Der Literaturversand der VELKD, der vor allem der Verbreitung der Veröffentlichungen der VELKD und der Unterstützung deutschsprachiger Pfarrerinnen und Pfarrer in der Diaspora mit theologischer Literatur dient, wird von der VELKD in der bisherigen Form nicht fortgeführt. Es ist angestrebt, ab dem Jahr 2018 gemeinsam mit dem DNK/LWB und dem Martin-Luther-Bund ein Konzept zur Weiterentwicklung des Literaturversandes unter Berücksichtigung der Interessen des DNK/LWB (Bekanntmachung von Veröffentlichungen des DNK/LWB bzw. des LWB) und des MLB (Verbreitung von Veröffentlichungen des Martin-Luther-Verlages und Unterstützung von theologischen Fakultäten und Seminaren mit deutschsprachiger wissenschaftlicher Literatur) zu erarbeiten. Seitens der VELKD bestehen Überlegungen, gegebenenfalls einen Literaturfonds bereitzustellen, aus dem gezielt Buchanschaffungen oder Literaturübersetzungen für ökumenische Partner finanziert werden könnten.
  8. Förderung der ELCJHL
    Bei der VELKD werden wie bisher die aus den einzelnen Gliedkirchen zur Förderung der Nahostarbeit, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien und dem Heiligen Land (ELCJHL) zur Verfügung gestellten Finanzmittel gesammelt. Die Mittel werden möglichst zeitnah nach dem jeweiligen Eingang bei der VELKD an das DNK/LWB weitergeleitet, das eine zweckentsprechende Förderung der ELCJHL in Form der Unterstützung kirchlicher Projekte betreut und durch Überprüfung des jährlich erscheinenden geprüften Finanzberichtes der ELCJHL überwacht.
  9. Fonds für Gerechtigkeit und Versöhnung
    Bei der VELKD werden wie bisher die aus den einzelnen Gliedkirchen zur Förderung der LUCSA (Lutheran Communion in Southern Africa) und ihrer Mitgliedskirchen zur Verfügung gestellten Finanzmittel gesammelt. Die Mittel werden möglichst zeitnah nach dem jeweiligen Eingang bei der VELKD an das DNK/LWB weitergeleitet, das eine zweckentsprechende Förderung nach Vorgabe der Geberkirchen betreut und durch Überprüfung des jährlich erscheinenden geprüften Finanzberichtes der LUCSA überwacht.
  10. Übertragung von einzelnen Aufgaben
    Weitere Gelder, die die VELKD ggf. für die jeweiligen Landeskirchen weiterleiten und verwalten soll, um theologische Ausbildungsstätten oder andere Projekte in den in Absatz 4 e) genannten LWB-Regionen zu unterstützen, werden weiterhin von der VELKD eingenommen. Die Weiterleitung und Überwachung der Gelder erfolgt über das DNK/LWB.
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§ 5
Finanzen

( 1 ) Nach der Vereinbarung mit der VELKD vom 10. Juli 2015 sind dem DNK/LWB ein Anteil von 2,25 Stellen der im Stellenplan der VELKD abgebildeten Stellen des höheren Dienstes für Referententätigkeiten zugerechnet. Die dafür anzusetzenden Finanzmittel (pro Stelle im Durchschnitt grob 120 000 Euro, also 270 000 Euro) werden für das Jahr 2018 aus der VELKD-Umlage an das DNK/LWB abgegeben. Ab dem Haushaltsjahr 2019 wird die VELKD diesen Umlagenanteil gegenüber ihren Gliedkirchen nicht mehr abfordern. VELKD und DNK/LWB werden die VELKD-Gliedkirchen über diese Veränderung informieren.
( 2 ) Die in den Haushaltsplänen von VELKD sowie DNK/LWB vorgesehene jährliche Kostenerstattung des DNK/LWB für anteilige Tätigkeiten in der Sachbearbeitung, in Sekretariaten, für allgemeine Dienstleistungen und für Sachkosten (ca. 164 000 Euro) entfällt ab dem Jahr 2018.
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§ 6
Freundschaftsklausel

Die die Vereinbarung schließenden verpflichten sich, etwa in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Vertrages in freundschaftlicher Weise zu beseitigen.
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§ 7
Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung kann von den Beteiligten schriftlich mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Diese Vereinbarung löst die zwischen den Beteiligten bestehende Vereinbarung vom 10. Juli 2015 ab.
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Unter Bezugnahme auf den Beschluss des DNK/LWB vom 24. November 2017 und der Kirchenleitung der VELKD vom 21. September 2017 vollzogen.
Hannover, 7. Dezember 2017
Der stellvertretende Vorsitzende
des Deutschen Nationalkomitees
des Lutherischen Weltbundes
Dr. hc. Frank O. July
Hannover, 7. Dezember 2017
Der Leitende Bischof
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
Gerhard Ulrich