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Beschluss zur Fortsetzung der Mitgliedschaft
der Pommerschen Ev. Kirche durch Gaststatus
der Nordkirche in der UEK

Bekanntmachung des Präsidiums der Union Evangelischer Kirchen
in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vom 8. November 2011

(ABl. EKD S. 353)

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  1. Auf Antrag der Gemeinsamen Kirchenleitung des Verbandes evangelischer Kirchen in Norddeutschland wird die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland von Zeitpunkt ihres Entstehens1# an mit dem Status einer Gastkirche an der Arbeit der Union beteiligt. Die Vollkonferenz begrüßt, dass die Evangelisch-Lutherische Kirchen in Norddeutschland als Gastkirche die langjährige Kirchengemeinschaft der Pommerschen Ev. Kirche mit den Gliedkirchen der Union Evangelischer Kirchen in der EKD als Beitrag zur Einheit des deutschen Protestantismus fortführen wird.
  2. Die Vollkonferenz stellt fest, dass die Mitgliedschaft der Pommerschen Evangelischen Kirche in der UEK mit dem Zeitpunkt des Entstehens der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) endet.

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1 ↑ Red. Anm.: Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ist mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ihrer Verfassung am 27. Mai 2012 entstanden.