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Kirchengesetz
zur Ordnung des kirchlichen Lebens
der Evangelischen Kirche der Union

Vom 5. Juni 1999

(ABl. EKD S. 403)

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Die Synode der Evangelischen Kirche der Union hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche der Union1# tritt in der von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 5. Juni 1999 beschlossenen Fassung an die Stelle der Ordnung des kirchlichen Lebens der Evangelischen Kirche der Union vom 6. Mai 1955.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 1999 in Kraft. Es wird für die Gliedkirchen in Kraft gesetzt, nachdem diese jeweils zugestimmt haben2#.

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1 ↑ Red. Anm.: Vgl. Ordnungsnummer 3.105 dieser Rechtssammlung.
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2 ↑ Red. Anm.: Nach erfolgtem Zustimmungsbeschluss der Landessynode der ehemaligen Pommerschen Evangelischen Kirche am 17. Oktober 1999 ist dieses Kirchengesetz durch Beschluss des Rates der Evangelischen Kirche der Union mit Wirkung vom 1. Januar 2000 (ABl. S. 3, ABl. EKD S. 30) für die Pommersche Evangelische Kirche in Kraft gesetzt worden.