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Einführung der Agende Passion und Ostern,
Agende II, Teilband 1

Vom 9. November 2010

(GVOBl. 2011 S. 312)

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Die Nordelbische Synode hat nach Anhörung der Kirchenkreise folgenden Beschluss gefasst:
„Die Synode beschließt gemäß Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe a der Verfassung die Einführung der Agende II, Teilband 1.“
Durch diesen Beschluss werden die bisherigen Agenden oder in Kirchengesetzen und sonstigen Ordnungen vorgeschriebenen liturgischen Ordnungen für die Passionszeit und die Osternacht abgelöst. Der Beschluss der Synode der VELKD vom 9. November 2010 zur Einführung der Agende II, Teilband 1, Gottesdienstfeiern von Aschermittwoch bis Ostern, ist im Amtsblatt der VELKD im Band VII, Seite 451, September 2011, abgedruckt.1#
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nicht amtlicher Anhang

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Agende II, Teilband 1
Gottesdienstfeiern von Aschermittwoch bis Ostern2#

  1. Die Generalsynode beschließt Agende II, Teilband 1, Gottesdienstfeiern von Aschermittwoch bis Ostern, in der Fassung vom 9. November 2010 (vorgelegte Fassung DS 5, Abänderungsanträge des Gottesdienstausschusses DS 5a und 5b)*) mit folgenden Teilen:
    • Gottesdienst am Aschermittwoch
    • Passionsandachten
    • Palmsonntag
    • Gründonnerstag
    • Karfreitag
    • Karsamstag
    • Osternacht
    • Weitere Liturgien und Bausteine für Ostersonntag und Ostermontag
    • Anhang
  2. Sie übergibt die Agende den Gliedkirchen zum Gebrauch.
  3. Die Agende tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
  4. Die Präsentation soll in einem Gottesdienst mit dem Leitenden Bischof der VELKD erfolgen.
Hannover, den 9. November 2010
Der Präsident der Generalsynode
Prof. Dr. Dr. h. c. Wilfried Hartmann
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*) Liegt hier nicht an.

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1 ↑ Red. Anm.: Der Beschluss der Generalsynode der Vereingten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (ABl. VELKD Bd. VII S. 451) ist diesem Beschluss als nicht amtlicher Anhang angefügt.
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2 ↑ Red. Anm.: Unter dem Titel „Passion und Ostern“ dem Lutherischen Verlagshaus in erweiterter und überarbeiteter Form vorgelegt. Der ursprünglich auf „Gottesdienstfeiern von Palmsonntag bis Ostern“ beschränkte Gestaltungsrahmen umfasst die gesamte Passionszeit und wurde bis Ostermontag erweitert.