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Hinweis
zum Stiftungsrecht der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
###Mit Inkrafttreten des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 20. März 2026 (KABl. 2026 A Nr. 24 S. 40), vgl. Ordnungsnummer 4.501 dieser Rechtssammlung, ist eine Vereinheitlichung des kirchlichen Stiftungsrechts auf dem Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) erfolgt. Der Geltungsbereich erstreckt sich gemäß § 1 KStiftG auf
- kirchliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz im Gebiet der Nordkirche haben und als kirchliche Stiftungen anerkannt worden sind oder für die eine entsprechende Anerkennung beantragt werden soll;
- nicht rechtsfähige kirchliche Stiftungen, deren Treuhänderin eine Körperschaft der Nordkirche oder eine ihr nach kirchlichem Recht zugeordnete Körperschaft oder Stiftung ist und
- kirchliche Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Aus Platzgründen können leider nicht alle Rechtstexte aus dem Themengebiet „Stiftungen“ in der Druckversion der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland enthalten sein. Bei der Auswahl der zu druckenden Texte wurden die Rechtsvorschriften der Nordkirche vorrangig berücksichtigt.
Eine große Zahl von Satzungstexten der rechtsfähigen und der nicht rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen auf dem Gebiet der Nordkirche sowie das Landesstiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in seiner jeweiligen Fassung sind in der digitalen Ausgabe der Rechtssammlung enthalten.
Grunddaten zu den kirchlichen Stiftungen auf dem Gebiet des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg und des Pommerschen Ev. Kirchenkreises können Sie auch kostenlos über das Internetportal des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen unter
einsehen. Dort finden Sie gegebenenfalls auch Hinweise zu Internetauftritten der jeweiligen Stiftungen. Diese Datenbank soll zukünftig um die Stiftungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie des Landes Schleswig-Holstein ergänzt werden.
Wir verweisen auf folgende Internetportale, in denen die jeweils aktuellen Textfassungen der meisten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes- und des Landesrechts kostenlos zur Verfügung gestellt werden:
- das Internetportal des Bundesministeriums der Justiz:
- die Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes:
- das Internetportal des Landes Brandenburg:
- das Internetportal der Freien und Hansestadt Hamburg:
- das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
- das Internetportal des Landes Niedersachsen:
- das Internetportal des Landes Schleswig-Holstein:
Die Redaktion
April 2026