.Hinweis zur
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Hinweis zur
Aus- und Fortbildung
###Aus Platzgründen können leider nicht alle Inhalte der digitalen Ausgaben der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in der Loseblattsammlung abgedruckt werden. Bei der Auswahl der zu druckenden Texte wurden u. a. die Vorschriften der Nordkirche – und hier die Gesetze, Rechtsverordnungen und die Verwaltungsvorschriften der landeskirchlichen Ebene – vorrangig berücksichtigt.
Die in der Nordkirche zurzeit geltenden Vorschriften über die Rechtsverhältnisse von kirchlichen Mitarbeitenden regeln meist die Ausbildung und die Beschäftigung zugleich. Aus diesem Grund sind die Rechtsvorschriften über die Ausbildung der Diakoninnen und Diakone, der Gemeindepädagoginnen und -pädagogen, der Kirchenmusikerinnen und -musiker, der Friedhofsgärtnerinnen und Friedhofsgärtner sowie der Küsterinnen und Küster in Unterabschnitt 7.4 dieser Rechtssammlung enthalten.
Die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte mit Vokation sowie der ehrenamtlichen Prädikantinnen und Prädikanten ist in Unterabschnitt 3.1 dieser Rechtssammlung enthalten.
Die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte mit Vokation sowie der ehrenamtlichen Prädikantinnen und Prädikanten ist in Unterabschnitt 3.1 dieser Rechtssammlung enthalten.
Die Redaktion
Oktober 2018