.Schulergänzende Bildungs- und Erziehungsarbeit
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Schulergänzende Bildungs- und Erziehungsarbeit
im Rahmen des Projektes
„Tage Ethischer Orientierung (TEO)“
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vom 21. November 2002
(Mittl.bl. BM M-V S. 736)
####Auf der Grundlage des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2002 (GVOBl. M-V S. 394), wird folgende Regelung erlassen:
#1. Geltungsbereich
Die Verwaltungsvorschrift regelt das Angebot TEO im Rahmen der schulergänzenden Bildungs- und Erziehungsarbeit für die verschiedenen Schularten in Mecklenburg-Vorpommern im Primarbereich sowie in den Sekundarbereichen I und II einschließlich der Förderschulen.
#2. Inhalt
1 TEO ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Pommerschen Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche.
2 Ziel dieses Projektes ist es, gemäß § 2 ff. des Schulgesetzes, insbesondere § 5 Abs. 4, durch das freiwillige Angebot zur Projektteilnahme einen Beitrag zu leisten
- zur Unterstützung der Jugendlichen beim Erwerb sozialer und ethischer Kompetenz, wobei ethisches Lernen am konkreten, lebensweltlichen Bezug ausgerichtet und reflektiert wird;
- zur Auseinandersetzung mit ethisch begründeten Wertvorstellungen zur Förderung des Verständnisses für die Grundlagen des geistig-moralischen Zusammenhalts unserer Gesellschaft gemäß der Präambel des Grundgesetzes (zum Beispiel Menschenwürde);
- zur Orientierung besonders in Gefährdungs- und Risikosituationen einschließlich der Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung;
- zur Förderung der individuellen Belastbarkeit in ethischen Konfliktsituationen;
- zur bewussten Förderung von Gemeinschaftsfähigkeit mit den Attributen Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, Wahrnehmungsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Beziehungskompetenz, Kritikfähigkeit, solidarische Verantwortung und Identitätsgewinnung.
3. Durchführung
1 TEO wird jahrgangs- und schulartübergreifend im Rahmen von Projekttagen/Projektwochen angeboten. 2 Zur Koordinierung und Planung wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei den Staatlichen Schulämtern in Schwerin und Greifswald jeweils eine Koordinierungsstelle eingerichtet.
3 Diese informieren interessierte Schulleiter, Lehrer, Eltern und Schüler über Art und Umfang möglicher Veranstaltungenund wirken an deren Vorbereitung und Durchführung mit.
4 Die Vorbereitung und Durchführung von TEO geschieht auf der Grundlage der „Richtlinie zur Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an den öffentlichen Schulen“ vom 6. Februar 1997 (Mittl.bl. KM M-V S. 198), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Dezember 2000 (Mittl.bl. BM M-V 2001 S. 68) und obliegt der jeweiligen Schule. 5 Veranstaltungen im Rahmen des Projektes „Tage ethischer Orientierung“ auf der Grundlage dieses Erlasses sind für die teilnehmenden Schüler Schulveranstaltungen.
#4. Teilnahme
1 Die Teilnahme für die Schüler ist grundsätzlich freiwillig und setzt die Zustimmung der Eltern voraus. 2 Die Durchführung einer TEO-Projektveranstaltung kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden.
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