.Vereinbarung
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Vereinbarung
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Personalamt, und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) über eine Verteilung der Versorgungslasten
bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche
und der Freien und Hansestadt Hamburg
Vom 25. Juli 2012/3. Juli 2012
####Vereinbarung
zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Personalamt,
vertreten durch das Personalamt,
und
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
über eine Verteilung der Versorgungslasten bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche und der Freien und Hansestadt Hamburg.
#§ 1
Das Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) vom 8. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 425) findet bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche und der Freien und Hansestadt Hamburg sinngemäße Anwendung.
#§ 2
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.
#Hamburg, den 25. Juni 2012 | Kiel, den 3. Juli 2012 |
Für die Freie und Hansestadt Hamburg Personalamt | Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland |
gez. Bettina Lentz | gez. Susanne Böhland |
Leitende Regierungsdirektorin | Oberkirchenrätin |