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Vereinbarung
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Personalamt, und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) über eine Verteilung der Versorgungslasten
bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche
und der Freien und Hansestadt Hamburg

Vom 25. Juli 2012/3. Juli 2012

(Amtl. Anz. FHH S. 1609)1#

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Vereinbarung

zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Personalamt,
und
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
über eine Verteilung der Versorgungslasten bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche und der Freien und Hansestadt Hamburg.
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§ 1

Das Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) vom 8. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 425) findet bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche und der Freien und Hansestadt Hamburg sinngemäße Anwendung.
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§ 2

Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.
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Hamburg, den 25. Juni 2012
Kiel, den 3. Juli 2012
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Personalamt
Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
gez.
Bettina Lentz
gez.
Susanne Böhland
Leitende Regierungsdirektorin
Oberkirchenrätin

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1 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung wurde kirchlicherseits bisher nicht amtlich bekannt gemacht.