.Vereinbarung
#
        
      Vereinbarung
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, 
vertreten durch das Personalamt, und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) über eine Verteilung der Versorgungslasten 
bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche 
und der Freien und Hansestadt Hamburg
Vom 25. Juli 2012/3. Juli 2012
####Vereinbarung
zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch das Personalamt,
vertreten durch das Personalamt,
und
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
über eine Verteilung der Versorgungslasten bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche und der Freien und Hansestadt Hamburg.
#§ 1
Das Gesetz zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) vom 8. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 425) findet bei Personalwechseln zwischen der Nordkirche und der Freien und Hansestadt Hamburg sinngemäße Anwendung.
#§ 2
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.
#Hamburg, den 25. Juni 2012  | Kiel, den 3. Juli 2012  | 
Für die Freie und Hansestadt Hamburg Personalamt  | Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland  | 
gez. Bettina Lentz  | gez. Susanne Böhland  | 
Leitende Regierungsdirektorin  | Oberkirchenrätin  |