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Geltungszeitraum von: 03.01.1978

Geltungszeitraum bis: 01.08.2015

Gemeinsame Erklärung
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
und
des Verbandes der Gemeinschaften in der Landeskirche in Schleswig-Holstein e. V.1#

Vom 13. Dezember 1977

(GVOBl. 1978 S. 8)

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„Dienet einander, ein jeglicher mit der Gabe, die er empfangen hat.“ (1 Petrus 4,10a)
Ausgehend von der bisher geübten Zusammenarbeit und dem Bewußtsein des gemeinsamen Dienstes in der einen Kirche Jesu Christi erklären die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und der Verband der Gemeinschaften in der Landeskirche in Schleswig-Holstein e. V.:
Der Verband der Gemeinschaften steht mit seinen Bestrebungen auf dem Boden der Heiligen Schrift und der reformatorischen Bekenntnisse der Evangelischen Kirche (§ 2 der Satzung). Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Sammlung seiner Glieder unter dem Wort der Verkündigung, gemeinsames Schriftstudium, Evangelisation und die Verwirklichung gemeinsamen Lebens; dadurch sollen die Gemeinschaft wie der einzelne befähigt werden für den Dienst in der Gemeinde und an der Welt.
Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche erkennt diese Bemühungen des Verbandes der Gemeinschaften in Vergangenheit und Gegenwart dankbar an. Diese sind ein Dienst der Kirche im Sinne des 3. Artikels des Glaubensbekenntnisses. Verkündigung und Seelsorge der Gemeinschaft haben ihren Platz in der Gesamtverkündigung der Kirche. Die Abendmahlspraxis der Gemeinschaft befindet sich in Übereinstimmung mit dem 5. Hauptstück von Martin Luthers Kleinem Katechismus. Ihre besonderen Abendmahlsfeiern sind rechter Brauch des Sakraments (CA VII) und geschehen nicht im Widerspruch zur Sakramentsverwaltung der Kirche.
Die Gestalt der Abendmahlsfeiern in der Gemeinschaft entspricht deren besonders geprägtem Gemeindebewußtsein; sie soll nicht auf die allgemeinen und öffentlichen Abendmahlsgottesdienste der Gemeinde übertragen werden. 10 Hier gelten die Formulare der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden, Band I.
11 Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist bereit, die Arbeit des Verbandes der Gemeinschaften nach Kräften zu unterstützen.
Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche
D. Petersen
Bischof und Vorsitzender der Kirchenleitung
Verband der Gemeinschaften
in der
Landeskirche in Schleswig-Holstein e. V.
Jessen-Thiesen
1. Vorsitzender

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1 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung wurde gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 1 des Vertrags über Grundsätze und Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, dem Verband der Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein e. V., dem Mecklenburgischen Gemeinschaftsverband e. V. innerhalb der Evangelischen Landeskirche und dem Landesverband evangelischer Gemeinschaften Vorpommern e. V. vom 29. Juni 2015 (KABl. S. 282) mit dessen Inkrafttreten am 2. August 2015 aufgehoben.