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Geltungszeitraum von: 01.01.2014

Geltungszeitraum bis: 31.12.2017

Vergabegrundsätze
für den Sprengelprojektmittelfonds
der Arbeitsstelle Reformationsjubiläum 2017
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland1#

(KABl. 2014 S. 184)2#

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I. Grundsätzliches

Zur Förderung von Projekten in den Kirchenkreisen steht der Arbeitsstelle Reformationsjubiläum 2017 für die Jahre 2013 bis 2017 ein Fonds von jährlich 100 000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen nach Maßgabe der folgenden Grundsätze vergeben werden.
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II. Förderungswürdige Projekte

  1. Es werden Projekte gefördert, an deren Durchführung ein deutlich erkennbares kirchliches Interesse besteht. Die Projekte sollen einen klar erkennbaren Bezug zu reformatorischen Themen haben. Sie sollen als Projekte im Rahmen der Lutherdekade und des Reformationsjubiläums zu identifizieren sein und auf Nachhaltigkeit und übergemeindliche Ausstrahlung angelegt sein.
  2. Die Projekte müssen in den Sprengeln beheimatet sein.
  3. Fördermittel können grundsätzlich in Höhe von mindestens 2000 Euro beantragt werden. In Ausnahmefällen können auch niedrigere Zuschüsse gewährt werden, wenn ein erhebliches kirchliches Interesse gegeben ist.
  4. In der Regel werden die Fördermittel für Projekte kirchlicher Träger bewilligt. Projektpartnerschaften mit öffentlichen oder privaten Trägern sind möglich.
  5. Fördermittel werden nur für Projekte bewilligt, die zu mindestens 50 Prozent gegenfinanziert werden.
  6. Begonnene oder bereits abgeschlossene Projekte sollen nicht gefördert werden. Ausnahmen sind in besonderen Einzelfällen möglich.
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III. Vergabeverfahren

  1. Antragsberechtigt sind kirchliche Körperschaften sowie sonstige mögliche Projektträger (z. B. Stiftungen, Vereine).
  2. Anträge sind an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, Arbeitsstelle Reformationsjubiläum 2017, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel, zu richten.
  3. Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars (Anlage) zu stellen. Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Förderung ist nachzuweisen bzw. zu begründen. Die erforderlichen Unterlagen sind beizufügen.
  4. Über die Anträge entscheidet die Kirchenleitung auf Vorschlag eines nach Artikel 95 Absatz 2 der Verfassung gebildeten Vergabeausschusses. Der Vergabeausschuss besteht aus je zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Sprengel, der bzw. dem Landeskirchlichen Beauftragten für das Reformationsjubiläum 2017, den Sprengelbeauftragten für das Reformationsjubiläum 2017 sowie zwei Mitgliedern der durch die Kirchenleitung eingesetzten Steuerungsgruppe für des Reformationsjubiläum 2017. Mindestens eines der Mitglieder des Vergabeausschusses muss zugleich Mitglied der Kirchenleitung sein. Die Geschäftsführung des Vergabeausschusses liegt bei der bzw. bei dem Landeskirchlichen Beauftragten.
  5. Einreichtermine für Förderanträge sind der 31. März und der 31. Oktober eines jeden Jahres.3#
  6. Es wird ein Controlling durchgeführt.
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IV. Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Diese Grundsätze gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis einschließlich 31. Dezember 2017.
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Anlage zu III. 3.

Antragsformular
Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
Arbeitsstelle Reformationsjubiläum 2017
Dänische Straße 21–35
24103 Kiel
E-Mail: daniel.mourkojannis@ref2017.nordkirche.de
Antrag
auf Bewilligung von Fördermitteln aus dem Sprengelprojektmittelfonds der Arbeitsstelle Reformationsjubiläum 2017 der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (entsprechend den Vergabegrundsätzen für den Sprengelprojektmittelfonds in der jeweils geltenden Fassung)
Antragsteller:
Bezeichnung:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Bankverbindung:
Geldinstitut:
BIC:
IBAN:
Wir beantragen eine Zuwendung in Höhe von
(max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben)
Beschreibung der Maßnahme:
(Bezeichnung und Thema)
Ort:
Durchführungszeitraum/Projektdauer von bis
Die Zuwendung soll folgenden Zwecken dienen/folgende Ziele verfolgen:
(Ausführliche Projektbeschreibung mit näheren Erläuterungen hinsichtlich Ziel und Zweck der Maßnahme einschließlich Arbeitsmethoden, erwarteten Ergebnissen und Bedeutung der Maßnahme für den Träger bitte als Anlage dem Antrag beifügen.)
Mit der Maßnahme wurde bereits begonnen:
Nein
Ja
Den erkennbaren Zusammenhang mit Themen der Lutherdekade als Voraussetzung für die Förderung sehen wir wie folgt begründet:
Ergänzende Angaben:
Für den gleichen Zweck wurden oder werden bei anderen Stellen ebenfalls beantragt oder sind bereits bewilligt oder in Aussicht gestellt worden:
(Bitte Änderungen der Arbeitsstelle anzeigen. Eine Förderung kann erst erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.)
bei (Institution)
Status
bei (Institution)
Status
bei (Institution)
Status
bei (Institution)
Status
Uns wurden für den gleichen Zweck in den letzten drei Jahren Zuwendungen gewährt:
Nein
Ja
Höhe der Mittel:
Datum / Aktenzeichen:
Bewilligende Stelle:
Zeitpunkt, zu dem Mittel spätestens benötigt werden:
Angaben zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung der Zuwendung:
(Verantwortlichkeit, ausreichende Kassen-/Buchführung, Buchführungssystem)
Anlagen:
Finanzierungsplan
(aus dem die Berechnungsgrundlagen für die Einzelpositionen hervorgehen – soweit schon möglich)
Zusätzliche Begründungen und Erläuterungen, Ziel und Zweck der Maßnahme
(Arbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse, Bedeutung der Maßnahme für den Träger)
Zusätzlich (je nach Einzelfall)
Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan
Aufstellung der Referenten und Referentinnen mit Angabe der Themen
Vorberechnung für Publikationen
Sonstige Unterlagen:
Die vorstehenden Angaben sowie die Angaben in den beigefügten Anlagen sind richtig und vollständig.
(Ort, Datum)
(Unterschrift/en)
Zustimmung zur Datenverarbeitung und -weitergabe:
Mit der Unterzeichnung dieses Antrages erklären wir uns damit einverstanden, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland unsere Daten speichern und an Dritte weitergeben darf, soweit dies für die geplante Förderung unseres Projektes notwendig ist. Wir sind insbesondere einverstanden, dass unser Namen (Projektträger) zusammen mit dem Projekt der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird, sofern eine Förderentscheidung zu unseren Gunsten ergeht.
(Ort, Datum)
(Unterschrift/en)

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1 ↑ Red. Anm.: Die Grundsätze traten gemäß ihrer Nummer IV. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Vergabegrundsätze wurden durch die Erste Kirchenleitung am 14./15. Februar 2014 aufgrund von Artikel 86 Absatz 2 der Verfassung beschlossen.
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3 ↑ Red. Anm.: Letztmaliger Einreichtermin soll nach Vorstellung der Kirchenleitung der 31. März 2017 sein.