.Satzung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Satzung
der Evangelischen Studentengemeinde Rostock
Vom 13. Juli 2007
####Präambel
Die Evangelische Studentengemeinde Rostock (ESG Rostock) ist Kirche an der Rostocker Universität und der Hochschule für Musik und Theater (HMT). Sie ist Teil der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (ELLM). Sie orientiert sich an der Botschaft Jesu Christi und ihre Aufgabe ist die Verkündigung des Evangeliums in Form von Gottesdiensten, Andachten und in der Feier von Taufe und Abendmahl. Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung sind die Grundlage des Lebens in der Hochschulgemeinde. Dies findet ihren Ausdruck unter anderem in einer gesellschaftspolitischen Verantwortung. Die Hochschulgemeinde setzt sich für die Ökumene ein und fördert den interkulturellen sowie den interreligiösen Austausch. Sie engagiert sich in der seelsorgerlichen Begleitung aller Hochschulangehörigen.
#Artikel 1
Selbstverständnis
(
1
)
Die ESG Rostock versteht sich als Bindeglied zwischen der evangelisch-lutherischen Kirche und der Universität bzw. Hochschule Rostock.
(
2
)
Die ESG bringt Einsichten des christlichen Glaubens ins Gespräch, setzt sich mit Traditionen auseinander und versucht den christlichen Glauben für konkrete Lebensbezüge der Gegenwart verständlich zu machen.
(
3
)
1Die ESG beteiligt sich am interdisziplinären Dialog. 2Sie prägt mit ihren Diskursen und Lebensstilen das Selbstverständnis, die Weltsicht und Lebensentwürfe der Menschen, die an der Universität und Hochschule Rostock studieren, lehren und leben. 3Sie setzt sich mit der zeitgenössischen Wissenschaft auseinander und ermutigt Menschen, Verantwortung in der Gesellschaft wahrzunehmen.
(
4
)
Die ESG begleitet Menschen in grundlegenden Fragen des Lebens und eröffnet Perspektiven für ein Leben in christlicher Gemeinschaft.
(
5
)
1Die ESG bietet Orientierungshilfen durch Einzelseelsorge. 2Für Studierende in persönlichen und sozialen Notlagen bietet sie seelsorgerlich-psychologische und soziale Beratung an.
(
6
)
1Die ESG bietet als Kirche an den Hochschulen regelmäßig Gottesdienste und Andachten an. 2Im Rahmen der Universitätsgottesdienste kooperiert der2#/die Hochschulpastor/in mit dem/der Universitätsprediger/in. 3Darüber hinaus bietet die ESG Raum für spirituelle Erfahrung.
#Artikel 2
Die Hochschulgemeinde
(
1
)
1Die ESG Rostock versteht sich als Hochschulgemeinde an der Universität und der HMT in Rostock. 2Sie versteht sich nicht als Kirchgemeinde im Sinne der Kirchgemeindeordnung.
(
2
)
Jeder, der die in der Präambel genannten Grundsätze kirchlichen Lebens anerkennt, kann in der Hochschulgemeinde Rostock ehrenamtlich tätig werden.
(
3
)
Die Gemeindeabende finden regelmäßig wöchentlich statt.
(
4
)
1Die Hochschulgemeinde hat ihren Sitz in Rostock. 2Ihre Adresse ist: Bei der Nikolaikirche 1, 18055 Rostock. 3Die Gemeinderäume befinden sich im Südschiff der Petrikirche.
(
5
)
Die ESG Rostock ist Mitglied in der Bundes-ESG.
#Artikel 3
Der/Die Hochschulpastor/in
(
1
)
Der/Die Hochschulpastor/in nimmt die in seinem/ihrem Dienstauftrag festgelegten Aufgaben auf der Grundlage der Präambel wahr.
(
2
)
Dieser Dienstauftrag beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
- Verkündigung des Evangeliums
- Verwaltung der Sakramente
- Vermittlung protestantischer Bildung
- Hauptverantwortliche/r für alle Belange der ESG Rostock nach innen und nach außen
- seelsorgerliche Angebote für alle Hochschulangehörigen
- offizielle Vertretung der ESG
- Verbindung zu den Fachbereichen und Einrichtungen der Universität und den Hochschulen in Rostock
- Förderung des interdisziplinären und interreligiösen Dialogs
- Gewährleistung des Austausches mit den parochialen Gemeinden.
(
3
)
Mit weniger als einer halben Pfarrstelle ist eine Wahrnehmung der in Artikel 3 Absatz 2 genannten Aufgaben aus Sicht der Evangelischen Studentengemeinde nicht möglich.
(
4
)
1Die Wiederbesetzung der Stelle des/der Hochschulpastors/in erfolgt nach dem Pfarrstellenübertragungsgesetz.3# 2Es wird erwartet, dass sich die Bewerber/innen der Gemeindeversammlung mit einem selbst gestalteten Gemeindeabend mit Andacht und Thema vorstellen. 3Die Gemeindeversammlung wählt mit einfacher Mehrheit einen/eine Kandidaten/Kandidatin. 4Sie gibt ihr schriftliches Votum unverzüglich an den Oberkirchenrat.
#Artikel 4
Die Gemeindeversammlung
(
1
)
Die Gemeindeversammlung setzt sich aus den Menschen zusammen, die das Gemeindeleben aktiv mitgestalten.
(
2
)
Die Gemeindeversammlung tritt mindestens einmal in der Vorlesungszeit zusammen.
(
3
)
Die Gemeindeversammlung hat das Recht, Informationen über die Entscheidungen und die Arbeit des Gemeinderates einzufordern.
(
4
)
Die Gemeindeversammlung wird über grundsätzliche Belange des Gemeindelebens informiert (z. B. Organisationsstruktur, Leitbild, Zielrichtung).
(
5
)
1Die Gemeindeversammlung ist zu allen grundlegenden Belangen, die die Aufgaben und die Tradition der ESG betreffen, zu hören. 2Entscheidungen hierüber sind im Einvernehmen mit dem/der Hochschulpastor/in zu treffen.
(
6
)
Gemeindeversammlungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus vom Gemeinderat einberufen werden.
#Artikel 5
Der Gemeinderat/die Vertrauensstudenten/innen
(
1
)
Der Gemeinderat ist das Leitungsgremium der ESG Rostock.
(
2
)
1Der Gemeinderat besteht aus dem/der Hochschulpastor/in und höchstens fünf Ehrenamtlichen. 2Verschwiegenheit ist eine wesentliche Voraussetzung für dieses Amt.
(
3
)
1Die Aufgabe des Gemeinderates ist die Ausgestaltung des Gemeindelebens unter Berücksichtigung dessen, was in der Gemeindeversammlung beschlossen worden ist. 2Des Weiteren sind die Vertrauensstudenten Ansprechpartner in Lebensfragen. 3Grundlage dafür ist seelsorgerliche Verschwiegenheit.
(
4
)
1Die Termine der Sitzungen des Gemeinderates sind bekannt zugeben. 2Die Sitzungen sind öffentlich. 3In besonderen Fällen kann die Öffentlichkeit von einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden.
(
5
)
Der Gemeinderat hat ein Ergebnisprotokoll zu führen.
(
6
)
1Der Gemeinderat wird durch die Gemeindeversammlung jeweils am letzten Gemeindeabend der Vorlesungszeit aus der Mitte der Gemeindeversammlung frei, gleich und geheim gewählt. 2Die fünf Kandidaten/innen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen, gelten als gewählt. 3Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl. 4Bei fünf oder weniger Kandidaten/innen gelten diese als gewählt. 5Die Wahlleitung und Auszählung erfolgt durch zwei Studenten/innen, die sich nicht zur Wahl stellen und von der Gemeindeversammlung bestimmt werden.
(
7
)
Zur Wahl darf sich nur stellen, wer persönlich anwesend ist und sich aktiv und regelmäßig am Gemeindeleben beteiligt.
(
8
)
Mit Abschluss der Wahl eines Gemeinderates gehen alle Rechte und Pflichten des vorherigen Gemeinderates direkt auf den neu gewählten über.
(
9
)
Innerhalb von 14 Tagen nach der Neuwahl hat das Amtsübergabegespräch stattzufinden.
(
10
)
1Bei Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates wird die vakante Stelle durch eine Neuwahl in der Gemeindeversammlung neu besetzt. 2Das Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates ist gegenüber dem Gemeinderat zu begründen.
(
11
)
1Der Gemeinderat tagt in der Vorlesungszeit im zweiwöchigen Rhythmus, in der vorlesungsfreien Zeit nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal. 2Die Sitzungsleitung erfolgt nach dem Rotationsprinzip.
(
12
)
Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, Ausschüsse und Arbeitsgruppen zur Bearbeitung konkreter Aufgaben und Themen einzuberufen und abzusetzen.
(
13
)
1Bei Verstößen gegen diese Satzung oder Verfehlungen im Ehrenamt kann dieses entzogen werden. 2Hierüber entscheidet der Gemeinderat in einer geheimen Sitzung. 3Ein Ausschluss vom Ehrenamt kann nur durch einstimmigen Beschluss des/der Hochschulpastors/Hochschulpastorin und der übrigen Vertrauensstudenten herbeigeführt werden.
#Artikel 6
Ausschüsse und Arbeitsgruppen
(
1
)
Ausschüsse und Arbeitsgruppen treffen sich regelmäßig, um über ein oder mehrere Semester ein Vorhaben eigenverantwortlich zu bearbeiten.
(
2
)
Dies geschieht im Einklang mit dieser Satzung.
(
3
)
Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen erstatten dem Gemeinderat regelmäßig Bericht.
(
4
)
Bei der Gemeindeversammlung haben die Ausschüsse und Arbeitsgruppen die Ergebnisse aus ihren Bereichen zu präsentieren.
#Artikel 7
Finanzierung und Verwaltung
(
1
)
1Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs (ELLM) sichert die Finanzierung der ESG Rostock im Rahmen des landeskirchlichen Haushaltsplans. 2Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung erfolgt durch die Kirchenkreisverwaltung.
(
2
)
1Entscheidungen über Anschaffungen ab einem Wert von 100 Euro sind von dem/der Hochschulpastor/in im Einvernehmen mit dem Gemeinderat zu treffen. 2Anschaffungen unter diesem Wert sind dem Gemeinderat bekannt zu geben.
#Artikel 8
Schlussbestimmungen
(
1
)
Die Satzung hat für alle Ehrenamtlichen der ESG Rostock verbindlichen Charakter.
(
2
)
1Die Gemeindeversammlung muss dieser Satzung mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen.
2Des Weiteren bedarf diese Satzung der Genehmigung des Oberkirchenrates der ELLM.
(
3
)
1Für eine Änderung der Satzung ist ein Satzungsausschuss durch den Gemeinderat einzuberufen. 2Jede Änderung dieser Satzung bedarf zudem einer erneuten Zustimmung der Gemeindeversammlung und der Genehmigung des Oberkirchenrats der ELLM. 3Die Mitglieder dieses Ausschusses unterzeichnen die neu beschlossene Satzung im Namen der ESG.
(
4
)
Diese Satzung hat bis zum Beschluss einer neuen Satzung Gültigkeit.
(
5
)
1Die durch die Gemeindeversammlung beschlossene Satzung wird vom Gemeinderat zur Genehmigung beim Oberkirchenrat eingereicht. 2Sie tritt mit der Genehmigung des Oberkirchenrates in Kraft.4#