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Hinweis
zum Urheberrecht und zu den seitens der EKD abgeschlossenen Pauschalverträgen mit Verwertungsgesellschaften

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Die Evangelische Kirche in Deutschland hat mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften für Musik-, Wort- und Bildwerke Pauschalverträge bzw. Gesamtverträge abgeschlossen. Diese Verträge sind nicht Bestandteil dieser Rechtssammlung. Wir verweisen stattdessen auf die Online-Rechtssammlung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), in der die aktuellen Textfassungen der Verträge sowie einzelner Merkblätter unter „http://www.kirchenrecht-ekd.de“, dort im Abschnitt 9, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zum Urheberrecht und zur Musiknutzung im kirchlichen Bereich finden sich auf der Homepage der EKD unter „https://www.ekd.de“.
Die Redaktion
August 2018