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Beschluss
betreffend die Aufnahme der
Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
in die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands

Vom 7. Mai 1992

(KABl S. 75)

Die Kirchenleitung der Vereinigten Kirche hat mit Zustimmung der Bischofskonferenz Folgendes beschlossen:
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Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs wird mit Wirkung vom 31. Dezember 1991 als Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Deutschlands aufgenommen. Die Verfassung der Vereinigten Kirche gilt auch für sie.