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Hinweis „Diebstahl und Verlust von Kunst- und Ausstattungsgegenständen“

Stand: November 2021

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A. Der Verlust oder Diebstahl von Kunst- und Ausstattungsgegenständen ist im Rahmen von Artikel 105 Absatz 2 Nummer 5 und Absatz 3 i. V. m. Artikel 26 Absatz 2 Nummer 4 der Verfassung unverzüglich dem Landeskirchenamt/Baudezernat zu melden.
Das Landeskirchenamt bietet Ihnen auch eine Beratung zu ersten Maßnahmen an, zur Meldung an Verlustregister, Ermittlung von Versicherungswerten mit Hilfe der Kunstgutinventarisierung etc.:
Frau Dr. Antje Heling-Grewolls
Referentin für Kunst- und Kulturgut im LKA, Dez. Bau- und Denkmalpflege
Tel.: 0385 20223-150
antje.heling-grewolls@lka.nordkirche.de
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B. Im Rahmen des über die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold, abgeschlossenen Kunstwerte-Versicherungsvertrags sind im Übrigen die Kult-, Kunst- und Wertgegenstände in den Kirchen, Kapellen und Friedhofskapellen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland versichert.
Das Eintreten eines Versicherungsfalls ist unmittelbar zu melden an:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, 32758 Detmold
Julia Brockmann
Tel. 05231 603 6810,
E-Mail: julia.brockmann@ecclesia.de
Der Eintritt eines Schadens ist der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH unverzüglich anzuzeigen.
Zur Beweissicherung sind aussagekräftige Lichtbilder des Schadens anzufertigen. Etwa beschädigte oder gelöste Teile sind aufzubewahren.
Im Falle eines Diebstahls oder mutwilliger bzw. böswilliger Beschädigungen muss eine Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde erstattet werden.