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Hinweis zum Recht des kirchlichen Ehrenamts

Derzeit finden sich Regelungen zur Tätigkeit sowie zur Auslagenerstattung, Fortbildung und Versicherung von Ehrenamtlichen in verschiedenen Rechtsvorschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sowie in weiter geltenden Rechtsvorschriften der ehemaligen Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, der ehemaligen Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche und der ehemaligen Pommerschen Ev. Kirche.
Die für den kirchlichen Bereich geltenden Regelungen werden auch im „Praxisheft Ehrenamt“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (2. verbesserte Auflage 2017) dargestellt und erläutert, vgl. www.engagiert-nordkirche.de/informationen-material.html. Das Praxisheft für Engagementförderung ist ein Teil des Handbuches "Gemeinde leiten", das seit Januar 2017 für die Arbeit in Kirchengemeinderäten der Nordkirche zur Verfügung steht.
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hatte im November 2016 beschlossen, ihre Septembertagung 2018 dem Schwerpunkt „Ehrenamt und Engagementförderung“ zu widmen und in diesem Zusammenhang auch über eine Anpassung der maßgeblichen Rechtsnormen zu beraten. Die Beratungsergebnisse wurden an das Präsidium der I. Landessynode zur Übergabe an die II. Landessynode gegeben. Der Projektzeitraum der Arbeitsstelle Ehrenamt endete zum 31. Januar 2019.
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Die Redaktion
März 2021