.Ausbildungs- und Prüfungsordnung
#§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
Anlage
####
Geltungszeitraum von: 07.12.1992
Geltungszeitraum bis: 01.04.2019
Ausbildungs- und Prüfungsordnung
vom 22. Juli 1992
für die Katechetischen Fernkurse
im Katechetischen Aus- und Weiterbildungszentrum
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs1#
#I. Ausbildung
###§ 1
Charakter der Ausbildung
1 Die Ausbildung für die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Erwachsenen (Katechetische Fernkurse) im Katechetischen Aus- und Weiterbildungszentrum ist eine berufsbegleitende, teilnehmerorientierte und gemeindepädagogische Ausbildung. 2 Sie nimmt die Lebenserfahrungen und die mentorierte Praxis der Studierenden auf und geschieht in einem engen Theorie-Praxis-Bezug.
##§ 2
Ziel der Ausbildung
1 Die Ausbildung will zur selbstständigen kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Erwachsenen befähigen (Katechetin bzw. Katechet). 2 Die Absolventen der Ausbildung sollen imstande sein, die Arbeit in den verschiedenen gemeindepädagogischen Bereichen sachgemäß und situationsentsprechend zu bedenken und zu gestalten. 3 Sie sollen zur Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern imstande sein. 4 Sie sollen auch befähigt werden zur Mentorierung Studierender und zur Anleitung von Berufspraktikanten und Ehrenamtlichen.
#§ 3
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ausbildung
(
1
)
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ausbildung sind:
- -
- die Motivation, in der kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen tätig zu sein;
- -
- die Befürwortung durch die Kirchgemeinde, aber auch Kontaktaufnahme mit Kirchenkreisen oder entsprechenden Institutionen;
- -
- die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche oder einer Kirche, die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen mitarbeitet;
- -
- eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst auch Berufserfahrung;
- -
- mindestens vollendetes 25. Lebensjahr;
- -
- ein allgemeinärztliches Gutachten, ein logopädisches Gutachten.
(
2
)
Über die Aufnahme entscheidet das Kuratorium des Katechetischen Aus- und Weiterbildungszentrums.
#§ 4
Inhalte der Ausbildung (Anlage)
Die Schwerpunkte der Ausbildung sind:
#- a)
- ein gemeindepädagogischer Bereich. Er umfasst:
- -
- Arbeit mit Kindern,
- -
- Arbeit mit Jugendlichen,
- -
- Arbeit mit Familien,
- -
- Arbeit mit Erwachsenen.
- b)
- ein biblisch-theologischer Bereich. Er umfasst:
- -
- hermeneutische Fragestellungen,
- -
- Zugänge zu biblischen Texten,
- -
- Fragen des Glaubens.
- c)
- ein allgemeinpädagogischer Bereich. Er umfasst:
- -
- Didaktik-Methodik der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit,
- -
- humanwissenschaftliche Aspekte der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit.
§ 5
Dauer und die Struktur der Ausbildung
(
1
)
1 Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre. 2 In der Ausbildung werden Theorie und Praxis kontinuierlich aufeinander bezogen und miteinander verschränkt.
(
2
)
1 Die Studierenden nehmen im ersten Jahr kontinuierlich an der Arbeit einer Kindergruppe teil. 2 Unter Anleitung einer Mentorin bzw. eines Mentors übernehmen sie Teilaufgaben, die zunehmend erweitert werden. 3 Ab dem zweiten Jahr beteiligen sich die Studierenden an verschiedenen Formen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 4 Im vierten Jahr werden sie in alle Handlungsfelder der Gemeindearbeit mit einbezogen.
(
3
)
1 In den ersten drei Jahren finden einmal monatlich an einem Wochenende Konsultationen, im vierten Ausbildungsjahr in der Regel drei bzw. vier längere Zusammenkünfte statt. 2 Die Konsultationen werden durch Hausarbeiten (Entwürfe von Arbeitseinheiten, Lehrbriefe, Vorträge) und Selbststudium vorbereitet und weitergeführt.
(
4
)
1 Nach zwei Jahren erfolgt unter Berücksichtigung der mentorierten Praxis eine Zwischenbilanz. 2 Danach kann in Ausnahmefällen eine befristete Anstellung als Gemeindegehilfe/in erfolgen, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis umgewandelt werden kann.
#§ 6
Abschluss der Ausbildung
1 Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. 2 In der Prüfung sollen die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer nachweisen, dass sie über die für die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Erwachsenen erforderlichen Fachkenntnisse im biblisch-theologischen, im allgemeinpädagogischen und im gemeindepädagogischen Bereich verfügen.
#II. Abschlussprüfung
###§ 7
Zulassung zur Abschlussprüfung
Der Oberkirchenrat entscheidet auf Antrag, im Benehmen mit der Leitung des Katechetischen Aus-und Weiterbildungszentrums, über die Zulassung zur Abschlussprüfung.
####§ 8
Struktur der Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung gehören:
#- a)
- eine Hausarbeit aus dem gemeindepädagogischen Bereich. Vorschläge für das Thema können die Studierenden der Studienleiterin bzw. dem Studienleiter2#, der Rektorin bzw. dem Rektor einreichen. Die Arbeit wird von zwei Votanten gelesen. Für die Hausarbeit stehen drei Monate zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der Prüfung wird die Hausarbeit verteidigt.
- b)
- eine Praxisaufgabe mit schriftlicher Vorbereitung und Durchführung vor Ort. Sie wird innerhalb von vier Wochen angefertigt.In einer dieser beiden Arbeiten soll ein biblischer Text exegetisch erarbeitet werden.
- c)
- eine Klausur über eine aktuelle kirchliche Frage. Dazu werden vom Oberkirchenrat zwei Themen festgelegt und zur Auswahl gestellt. Für die Anfertigung der Klausur sind drei Stunden vorgesehen.
- d)
- ein Prüfungsgespräch, das sowohl den biblisch-theologischen wie den allgemeinpädagogischen und den gemeindepädagogischen Bereich umfasst.
§ 9
Prüfungskommission
1 Der Prüfungskommission, die vom Oberkirchenrat eingesetzt wird, gehören an:
- -
- zuständige(r) Dezernentin bzw. Dezernent im Oberkirchenrat,
- -
- Rektorin bzw. Rektor des Kat. Aus-und Weiterbildungszentrums,
- -
- Studienleiterin bzw. Studienleiter des Kat. Aus- und Weiterbildungszentrums,
- -
- zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Katecheten,
- -
- zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter des Dozentenkollegiums.
2 Den Vorsitz der Prüfung führt der im Oberkirchenrat zuständige Dezernent.
#§ 10
Bewertung der Abschlussprüfung
1 Die Prüfungsleistungen werden bewertet mit „anerkannt“ oder „nicht anerkannt“.
2 Die Ergebnisse werden den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern am Prüfungstag mitgeteilt.
#2 Die Ergebnisse werden den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern am Prüfungstag mitgeteilt.
§ 11
Wiederholung der Abschlussprüfung
1 Genügt eine der schriftlichen Arbeiten den Anforderungen nicht, so kann sie nach vier Monaten wiederholt werden. 2 Bei zwei nicht anerkannten schriftlichen Arbeiten gilt die gesamte Abschlussprüfung als nicht bestanden. 3 Die Prüfung kann nach einem Jahr wiederholt werden.
#§ 12
Einsicht in Prüfungsunterlagen
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu gewähren.
#§ 13 Anstellungsfähigkeit
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung entscheidet der Oberkirchenrat über die Anstellungsfähigkeit.
#§ 143#
#Anlage
Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung für die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
Biblisch-theol. Bereich | Arbeit mit Kindern Didaktik/Methodik | Gemeindepädagogischer Bereich |
Bedeutung der Bibel - Exemplar. Texte des AT: Gen, Ex, Ps, Propheten - Bibelkundliche Erschließung des AT Geschichte Israels in Grundzügen Exempl. Texte des NT: - NT-Kindheitsgeschichten, Gleichnisse, Wunder, Reden - Theologie des Paulus: Gal. Brief - Bibelkundliche Erschließung des NT - NT-Zeitgeschichte Fragen des Glaubens Gottesfrage Christologie Anthropologie Gebet Taufe und Abendmahl Leid/Tod | - Verschränkung von Situation und Tradition als Ansatz aller Gemeindearbeit - Situation von Kindern - Entwicklungspsychologie - Bedeutung von Märchen und Geschichten für Kinder - Erzählen - Beten mit Kindern - Gottesvorstellungen - Rituale und Symbole in ihrer Bedeutung für Kinder - Bedeutung des Spielens - Singen mit Kindern - Gespräch mit Kindern - Seelsorge mit Kindern - Arbeit an Projekten zum Rahmenplan Handlungsorientierte Modelle | - Verantwortung der Gemeinde für getaufte und ungetaufte Kinder - Gemeindekonzepte - Gemeinde/Kirche - Zur Situation der Jugendlichen Psychologische und soziologische Gesichtspunkte - Jugendarbeit als gemeindepädagogisches Handlungsfeld - Konfirmierendes Handeln in der Gemeinde - Gruppe - Feste und Feiern in der Gemeinde - Gottesdienst - Gottesdienste mit Kindern - Sozialpsycholog. Aspekte des Erwachsenenalters - Der Erwachsene in seiner Verantwortung in Kirche und Gesellschaft - Lernen mit Erwachsenen - Familienarbeit - Arbeit mit alleinerziehenden Frauen/Männern |
Exempl. Abschnitte der Kirchengeschichte Andere Religionen | - Gesprächsführung - Beratung/Seelsorge - Der alte Mensch in der Gemeinde - Generationsübergreifende Vorhaben - Biografiebezogenes Lernen |
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1 ↑ Red. Anm.: Die Verwaltungsvorschrift trat gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 des Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetzes vom 8. März 2019 (KABl. S. 154) mit Ablauf des 1. April 2019 außer Kraft.
1 ↑ Red. Anm.: Die Verwaltungsvorschrift trat gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 des Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetzes vom 8. März 2019 (KABl. S. 154) mit Ablauf des 1. April 2019 außer Kraft.