.Vereinbarung
Geltungszeitraum von: 01.03.2006
Geltungszeitraum bis: 29.02.2012
Vereinbarung
zwischen
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und
der Pommerschen Evangelischen Kirche
über das Evangelische Frauenwerk
in Mecklenburg-Vorpommern1#
Vom 2. Februar 2006
####§ 1
(
1
)
Das Evangelische Frauenwerk in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Einrichtung in Trägerschaft beider Landeskirchen.
(
2
)
Es ist ein Werk im Sinne der kirchlichen Ordnungen.
(
3
)
Es bildet den Schwerpunkt kirchlicher Frauenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern.
#§ 2
(
1
)
Rechtsvertretung, Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht für das Evangelische Frauenwerk in Mecklenburg-Vorpommern richten sich nach den Bestimmungen der §§ 1 und 4 Absatz 1 der Satzung des Evangelischen Frauenwerks.
(
2
)
1 Für die Arbeit des Evangelischen Frauenwerkes in Mecklenburg-Vorpommern stellen beide Landeskirchen jährlich Mittel aus den landeskirchlichen Haushalten zur Verfügung. 2 Für die Dauer der Vereinbarung zahlt die Pommersche Evangelische Kirche im Jahre 2006 31 400 Euro und ab 2007 jährlich 27 400 Euro. 3 Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs zahlt für das Jahr 2006 102 700 Euro sowie ab dem Jahre 2007 jährlich 67 700 Euro.
(
3
)
Das Kuratorium stellt den Haushaltsplan des Evangelischen Frauenwerkes im Rahmen des Stellenplans und der zur Verfügung stehenden Mittel fest.
#§ 3
Das Evangelische Frauenwerk in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Geschäftsstelle, deren Sitz auf Vorschlag des Kuratoriums von beiden Trägerkirchen einvernehmlich bestimmt wird.
#§ 4
(
1
)
Die Vereinbarung tritt am 1. März 2006 in Kraft.
(
2
)
1 Die Vereinbarung gilt zunächst befristet für sechs Jahre. 2 Die Laufzeit kann durch entsprechende Beschlüsse der Kirchenleitungen beider Trägerkirchen verlängert werden.3#
(
3
)
Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ruhen die Rechtswirkungen der Ordnung der Evangelischen Frauenhilfe (Frauen- und Familienarbeit) der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 1. März 1995 und des Kirchengesetzes über die Ordnung des Frauenwerkes der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 17. November 1996.
#Schwerin, den 2. Februar 2006 | Greifswald, den 2. Februar 2006 | |
Für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs | Für die Pommersche Evangelische Kirche | |
Der Vorsitzende der Kirchenleitung Hermann Beste Landesbischof | Der Vorsitzende der Kirchenleitung Dr. Hans-Jürgen Abromeit Bischof |