.

Gemeinsame Erklärung
des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern sowie
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zu Artikel 13 Absatz 2 des Vertrages zwischen
dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche
vom 20. Januar 1994 (Güstrower Vertrag)

Vom 11. Mai 2020

(KABl. S. 238)

#
Im Hinblick auf den im Güstrower Vertrag genannten Ausgangsbetrag von 7 000 000 DM (entspricht 3 579 043 Euro) haben die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland in der Rechtsnachfolge der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche und das Land Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 3 und 4 des Güstrower Vertrages nach Maßgabe der vertraglich festgelegten Verhandlungskriterien diesen Betrag überprüft. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 1994 jährlich pauschal zur Abgeltung kirchlicher Ansprüche für die Baulasten solcher kirchlicher Gebäude, die ehemals dem Patronat unterstanden hatten, gezahlt. Unter Berücksichtigung des Bedarfs auf Seiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und der Haushaltslage des Landes Mecklenburg-Vorpommern kommen die Vertragspartner überein:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlt gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 Güstrower Vertrag für die Jahre 2020 bis 2024 einen jährlichen Betrag in Höhe von 3.579.000,00 Euro gleich 17.895.000,00 Euro (siebzehn Millionen achthundertfünfundneunzigtausend Euro).
Schwerin, 11. Mai 2020
Für das Land
Mecklenburg-Vorpommern
Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Katy Hoffmeister
Justizministerin
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
.
Tilman Jeremias
Bischof im Sprengel
Mecklenburg und Pommern