.Satzung
§ 1
§ 2
§ 3
        
      Satzung
über die Übertragung von Aufgabenbereichen
an die Pröpstinnen und Pröpste
im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf
Vom 7. Juni 2021
(KABl. S. 267)
Vollzitat:
Satzung über die Übertragung von Aufgabenbereichen an die Pröpstinnen und Pröpste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf vom 7. Juni 2021 (KABl. S. 267), die durch Satzung vom 21. September 2023 (KABl. A Nr. 76 S. 187) geändert worden ist
Satzung über die Übertragung von Aufgabenbereichen an die Pröpstinnen und Pröpste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf vom 7. Juni 2021 (KABl. S. 267), die durch Satzung vom 21. September 2023 (KABl. A Nr. 76 S. 187) geändert worden ist
Änderungen
Lfd. Nr.  | Änderndes Recht  | Datum  | Fundstelle  | Geänderte Gliederungs-einheiten  | Art der  Änderung  | 
1  | Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Übertragung von Aufgabenbereichen an die Pröpstinnen und Pröpste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf  | 21. September 2023  | § 1 Abs. 2  | neu gefasst  | |
Abs. 3  | neu gefasst  | 
Die Kirchenkreissynode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf hat am 20. März 2021 aufgrund des Artikels 45 Absatz 3 Nummer 1 auf der Grundlage von Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland die nachfolgende Satzung beschlossen: 
####§ 1
Aufgabenbereiche
			(
			1
			)
		 1 Nach § 12 der Kirchenkreissatzung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf bestehen im Kirchenkreis die Propsteien Nord und Süd.  2 Den Pröpstinnen und Pröpsten werden folgende Aufgabenbereiche im gesamten Kirchenkreis übertragen:
- die Pflege der Kirchenkreisidentität nach innen,
 - die Koordination profilbildender Prozesse,
 - die Leitung der Runde der vorsitzenden Mitglieder der Kirchengemeinderäte,
 - die Pflege der Kirchenkreisidentität nach außen,
 - Stellungnahmen zu gesellschaftspolitisch relevanten Ereignissen und kirchenkreisweiten Themen,
 - die Repräsentanz auf Landkreisebene (Vereine, Verbände, Institutionen),
 - der Bereich Umwelt- und Klimaschutz.
 
			(
			2
			)
		Der Pröpstin bzw. dem Propst der Propstei Nord werden nach Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 Verfassung folgende Aufgabenbereiche übertragen:
- Verbindung zum Kirchlichen Verwaltungszentrum Itzehoe (KVZ),
 - Küster- und Büromitarbeitendenkonvent,
 - Digitalisierung,
 - Gemeinde- und Personalentwicklung,
 - Dialogorientierung, Innovation, Mission,
 - Notfallseelsorge,
 - Krankenhausseelsorge (inklusive Hospiz),
 - Schulseelsorge,
 - Feuerwehrseelsorge,
 - Gefängnisseelsorge,
 - Seelsorge in AHE Glückstadt, Flüchtlingsarbeit,
 - Religionsunterricht an Schulen, schulkooperative Arbeit,
 - Kita-Fachberatung,
 - Kirchenmusik,
 - Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH,
 - Friedhofswerk,
 - Zuständigkeit für die Kirchenstr. 6, Itzehoe (Propstenhaus),
 - Konvent der Pastorinnen und Pastoren.
 
			(
			3
			)
		Der Pröpstin bzw. dem Propst der Propstei Süd werden nach Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 Verfassung folgende Aufgabenbereiche übertragen:
- Mitarbeitervertretung (MAV),
 - Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung,
 - Medien und Kommunikation,
 - Fundraising, Mitgliederkommunikation,
 - Projektentwicklung (Immobilien),
 - Umwelt- und Klimaschutz,
 - Seelsorge im Alter,
 - Jugendwerk,
 - Frauenwerk,
 - ökumenische Arbeitsstelle,
 - Diakonisches Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH,
 - Zuständigkeit für das Kirchliches Zentrum Elmshorn (KiZE),
 - Konvent der Prädikantinnen und Prädikanten,
 - Konvent der Mitarbeitenden,
 - Konvent der Dienste und Werke.
 
			(
			4
			)
		 1 Weitere Aufgaben und Veränderungen in den Aufgabenbereichen können den Pröpstinnen und Pröpsten mit deren Zustimmung durch Beschluss des Kirchenkreisrates übertragen werden.  2 Hiervon ist die Synode unverzüglich zu unterrichten.
#§ 2
Änderung der Satzung
Änderungen dieser Satzung werden durch die Kirchenkreissynode mit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschlossen.
#§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.2#