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Hinweis
zur Handreichung der EKD
zu Umsatzsteuerpflichten

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Die Evangelische Kirche in Deutschland hat eine „Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten kirchlicher juristischer Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG ab 1. Januar 2023“ veröffentlicht, in der die zahlreichen Neuerungen, die auf kirchliche Körperschaften zukommen werden, zusammengefasst sind.
Die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG wurde mehrfach, zuletzt um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 verschoben verschoben (vgl. § 27 Absatz 22a UStG).
Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum Jahressteuergesetz 20241# ist eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 27 Absatz 22a UStG bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen, die Entscheidung hierüber ist jedoch noch nicht gefallen.
Auf der Homepage der EKD steht diese Handreichung unter der Adresse https://www.ekd.de/handreichung-umsatzsteuerpflichten-fuer-kirchengemeinden-66105.htm kostenlos zum Download zur Verfügung.
Die Redaktion
November 2024

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1 ↑ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-06-05-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 13. November 2024.