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Beschluss
der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland
zur Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuchs1#

Vom 8. Dezember 2021

(KABl. 2022 S. 8)

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Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat auf ihrer Tagung vom 18. bis 20. November 2021 im Rahmen ihrer Befugnis nach Artikel 78 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung den folgenden Beschluss gefasst:
  1. Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beschließt, das „Evangelische[s] Gottesdienstbuch. Agende für die Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) und für die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) nach der ‚Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder‘ (2018) überarbeitete Fassung“ gemäß Beschluss der Generalsynode der VELKD vom 9. November 2020 (ABl. VELKD Band VII Seite 657) im Rahmen ihrer Befugnis nach Artikel 78 Absatz 3 Nummer 1 Verfassung zum Gebrauch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland einzuführen. Die zweite Auflage des Gottesdienstbuches ersetzt die bisherige Fassung des Evangelischen Gottesdienstbuches (1999).
  2. Der Beschluss der Synode der ehemaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche zur Einführung des Evangelischen Gottesdienstbuches – Agende für die Evangelische Kirche der Union und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands – vom 5. Oktober 1999 (GVOBl. Nummer 12 S. 206) wird aufgehoben.

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1 ↑ Red. Anm.: Der Titel dieses Beschlusses wurde redaktionell ergänzt.