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Kirchengesetz
über die Zustimmung
zu dem Partnerschaftsvertrag
zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und
dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden

Vom 16. März 2022

(KABl. S. 232)

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Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden wird zugestimmt.
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Artikel 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.1#
( 2 ) Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.2#

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1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft.
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2 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag trat am 6. Juni 2022 (KABl. S. 445).