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Geltungszeitraum von: 09.11.2011

Geltungszeitraum bis: 05.06.2022

Partnerschaftsvertrag
zwischen dem Stift Växjö der
Lutherischen Kirche von Schweden
und der Pommerschen Evangelischen Kirche1#
in Deutschland2#

Vom 9. Oktober 20113#

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Vereinbarung

Das Stift Växjö und die Pommersche Evangelische Kirche freuen sich in dem Glauben, den wir gemeinsam teilen.
Wir erkennen, dass
• wir jeweils Teile der einen Kirche Christi auf Erden sind,
• wir – hervorgegangen aus der lutherischen Reformation – uns zum dreieinigen Gott gemäß dem Zeugnis der Heiligen Schrift bekennen,
• wir durch eine langjährige wechselvolle Geschichte zusammengeführt sind.
Miteinander wollen wir für eine Fortsetzung und Vertiefung dieser Gemeinschaft wirken.
Deswegen schließen wir einen Partnerschaftsvertrag im Rahmen des Abkommens zwischen der Schwedischen Kirche und der Evangelische Kirche in Deutschland4#.
Die Absicht des Partnerschaftsvertrages ist es, die Intentionen dieses Abkommens umzusetzen und lebendig zu machen.
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Verpflichtungen

Wir verpflichten uns,
regelmäßig füreinander zu beten,
dass dieser Vertrag zu keinen gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen führen soll,
gemeinsame Fragen und Herausforderungen, die in beiden Kirchen vorhanden sind, zu identifizieren,
die Konkretisierung der Partnerschaft in unseren Landeskirchen und Gemeinden zu fördern,
Gelegenheiten für Haupt- und Ehrenamtliche in den beiden Kirchen anzubieten, einander zu besuchen und den Alltag zu teilen,
gegenseitig Informationen auszutauschen, zum Beispiel durch Besuche von landeskirchlichen Veranstaltungen,
jährlich über Inhalt und Entwicklung der Partnerschaft zu beraten.
Greifswald, 9. Oktober 2011
Stift Växjö
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Schweden
Pommersche
Evangelische Kirche
Jan-Olof Johannson
Bischof
Dr. Hans-Jürgen Abromeit
Bischof

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1 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag wurde ersetzt durch den Partnerschaftsvertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden vom 6. Juni 2022 (KABl. S. 232, 238). Die Partnerschaft wurde zuvor in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Landessynode der ehemaligen Pommerschen Ev. Kirche nahm diesen Vertrag durch die Beschlüsse vom 10. April 2011 (ABl. S. 91) und vom 11. November 2011 (ABl. S. 137) zustimmend zur Kenntnis.
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3 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag wurde nicht veröffentlicht.
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4 ↑ Ökumenische Vereinbarung vom 13. Juni 2003 zwischen der Schwedischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Deutschland.