.Klimaschutzplan Nordkirche
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Geltungszeitraum von: 01.01.2016
Geltungszeitraum bis: 31.12.2021
Klimaschutzplan Nordkirche
2016 bis 20211#
Vom 12. November 2015
(KABl. 2016 S. 22)
####Die Landessynode hat gemäß § 3 Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes folgenden Klimaschutzplan beschlossen: |
Zweck |
Um das Ziel einer CO 2 -neutralen Kirche im Jahr 2050 zu erreichen, sieht das Kirchengesetz zur Förderung des Klimaschutzes in der Nordkirche die Aufstellung eines Klimaschutzplanes vor (§ 3 KlSchG), der die wesentlichen Ziele, Strategien und Vorschläge für Maßnahmen für einen Zeitraum von jeweils sechs Jahren benennt. Dieser erste Klimaschutzplan enthält entsprechend § 3 Absatz 2 Klimaschutzgesetz für die Jahre 2016 bis 2021 Zwischenziele und Maßnahmenvorschläge zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Entwicklung des Klimaschutzengagements in der Nordkirche. Der Plan stellt mithin einen orientierenden Rahmen dar, der für die kommenden Jahre Perspektiven eröffnen und Anregungen vermitteln soll. |
I. Das integrierte Klimaschutzkonzept |
Die wissenschaftliche Grundlage des Klimaschutzplanes ist das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ der Nordkirche, das von der Nordkirche und ihren Vorgängerkirchen beauftragt, von der Universität Flensburg erstellt und im Dezember 2012 der Vorläufigen Kirchenleitung vorgestellt wurde (http://bit.ly/1vL44mi; abgerufen am 10. Dezember 2015). Das Konzept befasst sich mit den drei Themenschwerpunkten Immobilien, Mobilität und Beschaffung. Auf der Basis einer Ist-Analyse zeigt das Konzept Rahmenbedingungen und Umsetzungsstrategien auf, um bis zum Jahr 2050 eine CO 2 -Neutralität der Nordkirche zu erreichen. Zu diesem Ziel gelangt die Nordkirche demnach – in der Reihenfolge der Maßnahmen – über einen Dreischritt von Verbrauchsreduktion (Suffizienzstrategie), von Steigerung der Energieeffizienz (Effizienzstrategie) und schließlich von Ersatz der noch notwendigen Energie durch erneuerbare, den Klimawandel nicht beeinflussende Energienutzungen (Substitutionsstrategie). |
II: Der Klimaschutzplan 2021 |
Um auf dem Weg der Klimaneutralität im Jahr 2050 zu bleiben, sollen nach 194.471 Tonnen CO 2e Gesamtemissionen im Jahr 2005 für die Jahre 2015 bis 2020 die Treibhausgasemissionen der Nordkirche auf folgende Gesamtmengen in Tonnen CO 2e pro Jahr reduziert werden: |
Gesamtsumme Treibhausgasemissionen nach betrachtetem Bereich | |||||||
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||
Immobilien | [t/a] | 108.257 | 103.131 | 96.195 | 89.497 | 83.019 | 76.759 |
Mobilität | [t/a] | 23.232 | 21.966 | 20.767 | 20.055 | 19.358 | 18.896 |
Beschaffung | [t/a] | 8525 | 8332 | 8141 | 7952 | 7759 | 7565 |
SUMME | [t/a] | 140.014 | 133.429 | 125.103 | 117.504 | 110.135 | 103.220 |
Diese Gesamtemissionen werden auf die Kirchenkreise und die Landeskirche umgerechnet. Möglich können diese Einsparungen der Treibhausgasemissionen durch folgende Einzelmaßnahmen in den Bereichen Immobilien, Mobilität und Beschaffung werden: |
II.1 Energieversorgung |
Die Nordkirche setzt konsequent auf den Einsatz Erneuerbarer Energien in den Bereichen Strom- und Wärmeversorgung. Sie unterstützt die umsichtige Nutzung von Wind, Sonne und Biomasse. Spätestens im Jahr 2020 bezieht die Nordkirche zu 100 Prozent sogenannten Grünen Strom. Außerdem unterstützt und erschließt sie entsprechende Projekte, um selbst Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. |
II.2 Gebäude |
Eine besondere Rolle für den Erfolg des Klimaschutzes in der Nordkirche spielt der Gebäudebereich, weil er den größten Teil der Energienutzung ausmacht. Es kommt darauf an, die kirchlichen Gebäude optimaler zu nutzen und gegebenenfalls verzichtbare Gebäude aus der Nutzung zu nehmen. Dazu stellen die Kirchengemeinden und Kirchenkreise regionale Gebäudestrukturpläne auf, die den langfristig benötigten Gebäudebestand identifizieren sollen. Wichtige Schritte zur energetischen Optimierung der Gebäude im Bestand sind die Verbesserung des Nutzerverhaltens, die Einrichtungsoptimierung sowie die Systemoptimierung und -steuerung, aber auch die Verbesserung der Dämmung der Gebäudehüllen. |
II.3 Energiecontrolling und Klimaschutzarbeit |
Um die Emissionsbilanzen zu erstellen und die optimierungsbedürftigen Gebäude zu identifizieren, energetische Maßnahmen zu planen und zu beauftragen, die Beratungsprozesse zu steuern und den Erfolg der Maßnahmen zu kontrollieren, wird in der Nordkirche ein flächendeckendes Energiecontrolling eingerichtet, ebenso sollen ein Mobilitäts- und Beschaffungsmanagement ermöglicht werden. Neben die Einsparung von Energie und Treibhausgasen treten Aspekte der Ökologie, der Ökonomie und der Sozialverträglichkeit. Dazu werden auf Kirchenkreisebene Fortbildungen, Programme und Informationsveranstaltungen angeboten. Für das Energiecontrolling und die Klimaschutz-Arbeit sollen die Mittel dienen, die als Anteil an den Schlüsselzuweisungen für solche Zwecke ausgewiesen werden. Auf der landeskirchlichen Ebene werden die Umsetzung des Klimakonzepts sichergestellt, die Emissionsbilanz fortgeschrieben, neue klimarelevante Entwicklungen erfasst und auf ihre Relevanz für die kirchlichen Körperschaften geprüft. Die Nordkirche soll zudem auf dem Gebiet der Immobilien, Mobilität und Beschaffung beraten. Eine wichtige Grundlage für das Energiecontrolling ist seit Jahren mit der Anschaffung einer dafür notwendigen Software („Interwatt“) durch die Landeskirche gelegt. Nach den Erfahrungswerten aus der Immobilienbranche führt ein Energiecontrolling allein schon zu einer Verbrauchsreduktion zwischen 7 und 15 Prozent – je nach Umständen und Gebäudetyp – und zu entsprechenden Kostenreduzierungen. |
II.4 Finanzmittel
Siehe dazu § 4 Absatz 1 KlSchG.
#II.5 Mobilität |
Neben der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, des Fußgänger- und Radverkehrs prüft die Nordkirche den Einsatz emissionsarmer Dienstfahrzeuge wie zum Beispiel Elektroautos sowohl für die Verwaltung als auch für den gemeindlichen Dienst. Um die Reisetätigkeit in der Nordkirche zu reduzieren, werden – wo passend – die Möglichkeiten alternierender Telearbeitsplätze, von Video- und Telefonkonferenzen und die Reduzierung der Gremiensitzungen erwogen. |
II.6 Beschaffung |
Die Nordkirche will die Beschaffung von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern sowie von technischen Geräten am Ziel der Emissionsreduktion ausrichten und entwickelt zu diesem Zweck eine Muster-Beschaffungsordnung. Diese können sich die kirchlichen Körperschaften zu eigen machen. Damit setzt sich die Nordkirche für den Bezug von regionalen, saisonalen und fair gehandelten Produkten ein, die unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt wurden und einen möglichst geringen „Ökologischen Fußabdruck“ aufweisen. Beim Erwerb von Non-Food-Produkten werden die Lebenszykluskosten und die Recyclingfähigkeit berücksichtigt. |
II.7 Bildungsarbeit |
Klimaschutz ist notwendig auch eine Bildungsaufgabe. Sie gehört heute in den Zusammenhang von Konzepten einer „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“. Die Nordkirche fördert deshalb im Rahmen dieses Klimaschutzplanes Bildungsprojekte, die ein kritisches Bewusstsein für die Ursachen der Klimaerwärmung vermitteln, eigenes Verhalten und Gewohnheiten überprüfen helfen und Möglichkeiten eines klimafreundlichen Lebensstils aufzeigen. Insbesondere will die Nordkirche in dieser Hinsicht das Klimaschutzengagement in ihrer Kinder- und Jugendarbeit unterstützen. |
III. Umsetzung, Organisation und Fortentwicklung des Klimaschutzplans: |
Der Klimaschutzplan wird zum ersten Mal für die Jahre 2016 bis 2021 aufgestellt. Als mittelfristiger Entwicklungsrahmen für den Klimaschutz in der Nordkirche wird er regelmäßig aktuellen Entwicklungen angepasst. Dazu werden die Erfahrungen aus den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche ausgewertet und gemeinsam beraten. Diese Beratungen sollten in öffentlichen Tagungen stattfinden. Der Rahmen wird spätestens alle sechs Jahre unter Rückgriff auf das erarbeitete Klimaschutzkonzept fortgeschrieben. In der Fortschreibung werden die Ergebnisse dieser Beratungen, in unterschiedlicher Detailtiefe die Monitoring-Ergebnisse zu einzelnen Projekten, die Zielerreichung in einzelnen Handlungsfeldern und die Projektentwicklung (abgeschlossene und neu aufgelegte Maßnahmen) sowie Veränderungen der Rahmenbedingungen aufgenommen. Die Ergebnisse werden der Landessynode vorgelegt, von ihr beraten und beschlossen. |
IV. Geplante Klimamaßnahmen für die Jahre 2016 bis 2021
(Abkürzungen: KSK = Klimaschutzkonzept in der Langfassung; vgl. http://bit.ly/1JUUO7X) |
Maßnahmenvorschläge | Verantwortlichkeit | Umsetzung |
1. Energieversorgung | ||
Umstellung der Stromversorgung auf 100 Prozent sogenannten „Grünen Strom“ | Nordkirche | bis Ende 2020 |
Prüfung einer Projektierung und Errichtung von Windkraftanlagen durch das Kirchliche EnergieWerk (KEW) | Kirchenkreis Mecklenburg | ab 2016 |
Entwicklung der Nutzung von Biomasse (Energieholz und Holzabfälle) zur Wärmeenergieerzeugung durch das KEW | Kirchenkreis Mecklenburg | ab 2017 |
Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen (Mindestsolarenergieertrag: > 80 Prozent) | Nordkirche | ab 2016 |
2. Gebäude | ||
Optimierung des Nutzerverhaltens (zur Verbrauchsreduzierung) in jährlich 10 Prozent der Kirchen/Kapellen sowie Gemeindehäuser | Kirchengemeinden | ab 2016 |
Erstellung regionaler Gebäudestrukturpläne; vergleiche § 6 Absatz 4 KlSchG | Kirchenkreise | 2016 bis 2019 |
Änderung der Dienstwohnungsvergütung unter Berücksichtigung des energetischen Zustandes der Dienstwohnung (Dienstwohnungsverordnung) | Kirchenleitung bzw. Landeskirchenamt | 2017 |
Im Rahmen einer Neufassung der Baurechtsverordnung:
| Kirchenleitung bzw. Landeskirchenamt | ab 2016 |
Erreichen differenzierter jährlicher Optimierungsraten bei der Dämmung der Gebäudehülle von Gemeindehäusern, Pastoraten, Kitas und sonstigen Gebäuden nach KSK, S. 320-324. | Nordkirche | bis 2021 |
Energetische Optimierung der Gebäudeeinrichtung (verbesserter Heizungskörpereinbau, Einbau von Wärme- und Kälteschleusen, Verminderung der beheizten Flächen); vergleiche KSK S. 325. | Nordkirche | ab 2016 |
Systemoptimierung der Heizungssteuerung und Modernisierung der Heizanlagen, Hydraulischer Abgleich und andere Maßnahmen: zu den Optimierungsraten vergleiche KSK, S. 326 bis S. 331. | Nordkirche | ab 2016 |
3. Energiecontrolling und Klimaschutzarbeit | ||
Befassung der Kirchengemeinderäte mit jährlichen Energie- und Emissonsberichten | Kirchengemeinden | bis 2018 |
Errichtung von Umwelt- und/oder Klimaausschüssen in den Kirchenkreisen | Kirchenkreisräte | 2016 |
Einführung eines flächendeckenden Energie- und Klimaschutzmanagements in den Kirchenkreisen | Kirchenkreisräte | 2016 bis 2018 |
Errichtung eines Energie- und Klimaschutzmanagements für alle landeskirchlichen Gebäude und Mobilität | Landeskirchenamt | 2016 |
Jährliche Fortschreibung der (vereinfachten) Energie- und CO 2 -Bilanz zum Nachweis der Einsparungen und zur Kontrolle des Erreichens der gesetzten Ziele | Landeskirchenamt/ Kirchenkreise/ Landeskirche | ab 2016 |
Angebot von kostenlosen Schulungen für das Programm InterWatt | Landeskirchenamt (Dez B) | ab 2016 |
Angebot von Fortbildungen und bzw. oder Projekten im Bereich Immobilien, Mobilität und Beschaffung für Haupt- und Ehrenamtliche in der Nordkirche | Landeskirchenamt | ab 2016 |
4. Mobilität | ||
| Kirchenleitung | 2016 |
Formulierung eines Beschlussvorschlages an die Bundesregierung, den Mitfahrerbonus wieder steuerfrei zu stellen | Landessynode/EKD | 2016 |
Datenerhebung klimarelevanter Emissionen im Bereich der Mobilität | Nordkirche | ab 2016 |
Überprüfung der Notwendigkeit von Sitzungen und deren Häufigkeit | Nordkirche | ab 2016 |
Erstellung einer CO 2 -Bilanz bei Gremien über 40 Personen | Nordkirche | ab 2016 |
Optimierte Wahl zentraler Sitzungsorte und -zeiten (Voraussetzung: Erreichbarkeit durch ÖPNV) | Nordkirche | ab 2016 |
Schaffung eines Tools zur Optimierung der Wahl des Sitzungsortes und Koordinierung von Mitfahrgelegenheiten und Nutzung des ÖPNVs im Internet (gegebenenfalls Beauftragung einer Softwarefirma) | Amt für Öffentlichkeitsdienst bzw. Landeskirchenamt | 2016 |
Erstellung eines Ladestellennetzplanes für E-Mobilität in der Nordkirche | Amt für Öffentlichkeitsdienst bzw. Landeskirchenamt | 2016 |
Finanzielle Kompensation von Flugreisen der Nordkirche über die Klimakollekte gGmbH | Nordkirche/Zentrum für Mission und Ökumene (Gesellschafter der Klima-Kollekte gGmbh) | ab 2016 |
5. Beschaffung | ||
Abfassung einer landeskirchlichen Muster-Beschaffungsverordnung | Landeskirchenamt | 2016 |
Einführung von eigenen Beschaffungs“richtlinien“ auf Kirchenkreisebene | Kirchenkreise | ab 2016/ 2017 |
Initiierung von Sammelbezügen und Rahmenverträgen sowie die Konkretisierung bestehender Verträge | Landeskirchenamt | ab 2016 |
6. Bildungsarbeit | ||
Neuauflage des AKN-Kurses (=Arbeitskreis Klimaschutz Nordkirche) zur Ausbildung von „Kümmerern“ (Langzeitfortbildung) | Landeskirchenamt (Dez B) | ab 2016 alle 2 Jahre |
Aufbau einer regionalen Klimaschutzarbeit für Kirchengemeinden und Kitas | Kirchenkreise | ab 2016 |
Erarbeitung eines Konzeptes für eine „Schöpfungszeit“ | Umweltpastor/Zentrum für Mission und Ökumene/Umwelt-Haus | 2016 |
Feier ökumenischer Schöpfungsgottesdienste | Interessierte Kirchengemeinden/Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen | ab 2017 jährlich |
Weiterentwicklung der Schöpfungswoche zu einem zentralen Kennzeichen ev.-luth. Kindertagesstättenarbeit | UmweltHaus (Kirchenkreis Hamburg-Ost)/Kita-Dachverband | ab 2016 |
Erarbeitung von Zielen im Rahmen der zielorientierten Planung für die Themenbereiche Klimaschutz und Klimagerechtigkeit: | Hauptbereiche | 2016/ 2017 |
| Prediger- und Studienseminar | |
| Pädagogisch-Theologisches Institut (PTI) /Institut für berufliche Aus- und Fortbildung (IBAF)/Kirchenkreise | |
| PTI/ZMÖ/ Umweltbeauftragte(r) | |
| Hauptbereich (HB) 5/Jugendpfarramt | |
| HB 5/Jugendpfarramt Infostelle Klimagerechtigkeit (IKG) | |
| Jugendpfarramt; Brot für die Welt | |
| IKG | |
| IKG | |
| IKG | |
| HB 4/IKG |
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1 ↑ Red. Anm.: Der Klimaschutzplan trat gemäß Satz 1 Nummer III mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft.
1 ↑ Red. Anm.: Der Klimaschutzplan trat gemäß Satz 1 Nummer III mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft.