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Geltungszeitraum von: 18.11.2011

Geltungszeitraum bis: 17.11.2021

Vertrag zwischen der
Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Dänische Strasse 21/31
24103 Kiel
und der
Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien
Rua Senhor dos Passos, 202
90020-180 Porto Alegre1#

Vom 18. Februar 2011

(GVOBl. S. 210)

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§ 1
Präambel

  1. Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK)2# und die Evangelische Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien (IECLB) sehen ihr Wirken in dem Auftrag gegründet, den Jesus Christus seiner Kirche gegeben hat. Kraft dieses Auftrages verstehen sich die Vertragspartner als Teil der weltweiten Christenheit und arbeiten in Zeugnis und Dienst der Kirche für die Welt zusammen. Sie haben Teil an der weltumspannenden Mission Gottes.
    Im Bewusstsein der unterschiedlichen Bedingungen, in denen beide Kirchen leben, wollen sie als Partner ihre Zusammenarbeit stärken, um das gemeinsame christliche Zeugnis in der Welt zu fördern. Sie geben einander Anteil an den ihnen anvertrauten geistlichen und materiellen Gaben.
    Durch Gebet füreinander und konkrete Verabredungen wollen sie die Partnerschaft mit Leben erfüllen. Im Zentrum steht dabei das ökumenische, missionarische und entwicklungsbezogene Lernen. Das besondere Kennzeichen ihrer Partnerschaft ist der Personalaustausch.
  2. Beide Kirchen, die in der Gemeinschaft des Lutherischen Weltbundes verbunden sind, bekräftigen hiermit im Wissen um die gemeinsamen Wurzeln in der Geschichte der abendländischen Kirche und in der reformatorischen Bewegung des 16. Jahrhunderts die zwischen ihnen bestehende und praktizierte Gemeinschaft. Auf Kirchenkreis- und Gemeindeebene bestehen vielfältige, teilweise langjährige Beziehungen. Seit 1992 gibt es den Austausch von Pastoren. Junge Menschen sind als Stipendiatinnen und Stipendiaten und als Teilnehmende an Freiwilligenprogrammen bei den Vertragspartnern zu Gast.
  3. Die NEK ist Teil der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) und Glied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Mitglied der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK). Die IECLB ist Mitglied im Nationalen Kirchenrat (CONIC) und im Lateinamerikanischen Kirchenrat (CLAI). Beide Kirchen sind Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK). Die Vertragspartner unterrichten diese Vereinigungen über diese Vereinbarung.
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§ 2
Verabredungen

Die Partnerschaft zwischen den beiden Kirchen soll durch folgende Verabredungen Ausdruck gewinnen und vertieft werden:
  1. Gegenseitige Information
    Die Vertragspartner informieren sich über wichtige Vorgänge in Kirche und Gesellschaft. Sie leisten Öffentlichkeitsarbeit über die Partnerkirche und ihre Entwicklung. Sie wissen, welche Kirchenkreise (Synoden), Gemeinden und Dienste und Werke an der Partnerschaftsarbeit mitwirken. Innerhalb beider Kirchen sorgen damit beauftragte Abteilungen für die Sammlung und Weitergabe von Informationen an entsprechende Einrichtungen und Personen.
  2. Ermöglichung von Begegnungen und Austausch
    Die Vertragspartner fördern persönliche Begegnungen und Austausch. Hier geschieht ökumenisches Lernen durch Kennenlernen des jeweils anderen Kontextes, in dem Glaubensgeschwister ihr Christsein leben. Die Vertragspartner laden sich gegenseitig unter anderem zu Synoden, Konferenzen, kirchlichen Festen und Programmen ein. Sie verabreden Begegnungen von Vertreterinnen und Vertretern kirchenleitender Organe, der Kirchenkreise, der Gemeinden und der Dienste und Werke, die die Partnerschaft mitgestalten. Sie ermöglichen die Entsendung von Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Freiwilligen.
  3. Förderung und Stärkung von Partnerschaften auf verschiedenen Ebenen
    Die Vertragspartner teilen die Überzeugung, dass Partnerschaft davon lebt, dass auf unterschiedlichen Ebenen partnerschaftliche Beziehungen bestehen. Daher pflegen und fördern sie die bestehenden Partnerschaftsbeziehungen auf den Ebenen der Kirchenkreise, Gemeinden und der Dienste und Werke. Die Vertragspartner legen darauf Wert, dass die Partnerschaftsarbeit gemeinsam und verantwortlich von Haupt- und Ehrenamtlichen getragen wird.
  4. Gemeinsames Engagement für Gerechtigkeit
    Die Vertragspartner nehmen Anteil am weltweiten Engagement für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Sie tauschen sich über Maßnahmen und Programme aus, die sie durchführen, um der Vision von der Einen Welt näher zu kommen. Sie sind offen für Impulse aus Theologie, Diakonie und Gesellschaft und setzen sich damit auseinander. In der Partnerschaftsarbeit greifen sie aktuelle Herausforderungen, wie zum Beispiel den Klimawandel, auf. Sie unterstützen sich gegenseitig bei einzelnen Projekten und Programmen und wollen projektbezogen kooperieren.
  5. Teilen von Ressourcen
    Ausdruck der Verbundenheit der Vertragspartner ist das Teilen von spirituellen und materiellen Ressourcen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Haushalterschaft und der Transparenz, die auch für die in der Partnerschaft engagierten Kirchenkreise, Gemeinden, Projektgruppen und Dienste und Werke gelten. Gegenseitige Rechtsansprüche werden hierdurch nicht begründet. Die Vertragspartner wollen hierüber konkrete Absprachen treffen.
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§ 3
Evaluation, vorzeitige Kündigung, Auswertung und Laufzeit

Die Vertragspartner vereinbaren, ihre Ziele und Erfahrungen mit der Partnerschaft in regelmäßigen Abständen einer Evaluierung zu unterziehen und diesen Vertrag gegebenenfalls anzupassen. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Zustimmung der Vertragspartner. Dieser Vertrag wird für die Dauer von zehn Jahren geschlossen. Die Vertragspartner haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen.
Rendsburg, 18. Februar 2011
Gerhard Ulrich
Vorsitzender der
Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
Dr. Nestor Friedrich
Präsident der
Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien
Margrit Semmler
Mitglied der Kirchenleitung
der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
Nivaldo Kliister
Präsident der Synode der
Evangelischen Kirche
Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien

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1 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag lief gemäß § 3 Satz 3 nach zehn Jahren am 17. November 2021 aus und wurde bislang nicht erneuert. Die Partnerschaft wurde zuvor in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.