.Kirchengesetz
Geltungszeitraum von: 02.07.2011
Geltungszeitraum bis: 31.07.2023
Kirchengesetz
zu dem Vertrag vom 18. Februar 2011
zwischen der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien1#
Vom 20. Juni 2011
(GVOBl. S. 210)
#Die Synode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
###Artikel 1
1 Dem in Rendsburg am 18. Februar 2011 unterzeichneten Vertrag zwischen der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien wird zugestimmt. 2 Der Vertrag2# wird nachstehend in seiner amtlichen deutschen Fassung veröffentlicht.
#Artikel 2
#
1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz wurde mit Inkrafttreten des Kirchengesetzes über die Zustimmung zu dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien vom 8. Juli 2023 (KABl. A Nr. 59 S. 149) mit Ablauf des 31. Juli 2023 inhaltlich gegenstandslos.
1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz wurde mit Inkrafttreten des Kirchengesetzes über die Zustimmung zu dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien vom 8. Juli 2023 (KABl. A Nr. 59 S. 149) mit Ablauf des 31. Juli 2023 inhaltlich gegenstandslos.