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Geltungszeitraum von: 02.07.2011

Geltungszeitraum bis: 31.07.2023

Kirchengesetz
zu dem Vertrag vom 18. Februar 2011
zwischen der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien1#

Vom 20. Juni 2011

(GVOBl. S. 210)

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Die Synode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem in Rendsburg am 18. Februar 2011 unterzeichneten Vertrag zwischen der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien wird zugestimmt. Der Vertrag2# wird nachstehend in seiner amtlichen deutschen Fassung veröffentlicht.
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Artikel 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.3#

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1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz wurde mit Inkrafttreten des Kirchengesetzes über die Zustimmung zu dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien vom 8. Juli 2023 (KABl. A Nr. 59 S. 149) mit Ablauf des 31. Juli 2023 inhaltlich gegenstandslos.
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2 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag ist als Ordnungsnummer 1.322-501_Archiv Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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3 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz trat am 2. Juli 2011 in Kraft.