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Geltungszeitraum von: 02.03.2019

Geltungszeitraum bis: 30.09.2023

Rechtsverordnung
über das Bibelzentrum Barth
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland1#

Vom 5. Februar 20192#

(KABl. S. 110)

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Aufgrund von § 3 Absatz 3 Satz 1 des Hauptbereichsgesetzes 3. November 2017 (KABl. S. 519) verordnet die Erste Kirchenleitung:
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§ 1
Grundsatz

( 1 ) Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland unterhält das Bibelzentrum Barth der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (im Folgenden: Bibelzentrum Barth) in Barth.
( 2 ) Das Bibelzentrum Barth ist ein rechtlich unselbstständiges Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland nach Artikel 115 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 116 Absatz 1 der Verfassung.
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§ 2
Aufgaben

Das Bibelzentrum Barth nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:
  1. Präsentation einer Ausstellung zur Bibel für Einzelbesucher und Gruppen,
  2. Stärkung und Zusammenfassung der bibelpädagogischen und bibelmissionarischen Arbeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Form der Durchführung von Kursen, Seminaren und anderen Veranstaltungen,
  3. Förderung der Kenntnis der Bibel sowie des Verständnisses der biblischen Botschaft in der Öffentlichkeit, um Menschen unserer Zeit vielfältige Zugänge zu biblischen Inhalten zu ermöglichen,
  4. Durchführung und Förderung von Bibelprojekten, auch in Zusammenarbeit mit dem Bibelzentrum in Schleswig, mit Kirchengemeinden, mit weiteren kirchlichen Körperschaften, Diensten und Werken sowie in Zusammenarbeit mit kommunalen oder weiteren staatlichen Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen vielfältiger Art und
  5. Pflege der niederdeutschen Bibeltradition und Verkündigung.
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§ 3
Hauptbereichszugehörigkeit

Das Bibelzentrum Barth ist gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 2 Nummer 9 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519) dem Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zugeordnet.
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§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.3#
( 2 ) Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung über das Niederdeutsche Bibelzentrum St. Jürgen in Barth vom 28. November 2013 (KABl. 2014 S. 8) außer Kraft.

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1 ↑ Red. Anm.: Die Rechtsverordnung wurde durch Artikel 2 der Rechtsverordnung zur Aufhebung von Werkeordnungen im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 8. September 2023 (KABl. A Nr. 71 S. 178) mit Ablauf des 30. September 2023 aufgehoben.
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2 ↑ Red. Anm.: Zur zunächst unwirksamen Veröffentlichung der Rechtsverordnung über das Bibelzentrum Barth der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 24. August 2018 (KABl. S. 382) siehe die Feststellung in KABl. 2018 S. 469.
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3 ↑ Red. Anm.: Die Rechtsverordnung trat am 2. März 2019 in Kraft.