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Geltungszeitraum von: 02.11.2017

Geltungszeitraum bis: 30.09.2023

Rechtsverordnung
über das Bibelzentrum Schleswig
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland1#

Vom 25. September 2017

(KABl. S. 479)

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Aufgrund von § 5 Absatz 3 Satz 1 des Hauptbereichsgesetzes vom 11. März 2008 (GVOBl. S. 110, 134) verordnet die Erste Kirchenleitung:
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§ 1
Grundsatz

( 1 ) Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland unterhält das Bibelzentrum Schleswig der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (im Folgenden: Bibelzentrum Schleswig) mit Sitz in Schleswig-St. Johanniskloster.
( 2 ) Das Bibelzentrum Schleswig ist ein rechtlich unselbstständiges Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland nach Artikel 115 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 116 Absatz 1 der Verfassung.
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§ 2
Aufgaben

Das Bibelzentrum Schleswig nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
  1. Betrieb eines Museums und Bildungszentrums zur Bibel im mittelalterlichen St. Johanniskloster vor Schleswig sowie die museumspädagogische Arbeit mit Besuchergruppen im angeschlossenen Bibelgarten und Skulpturenpark; dabei soll die Geschichte der Bibel sowie ihre Bedeutung für unsere Kultur und als Quelle und Ausdruck des Glaubens vermittelt werden;
  2. Zusammenfassung und Stärkung der bibelpädagogischen und bibelmissionarischen Arbeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Form der Durchführung von Kursen, Seminaren und anderen Veranstaltungen;
  3. Bibelverbreitung und Förderung der Weltbibelhilfe über die Deutsche Bibelgesellschaft (kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts) und den Weltbund der Bibelgesellschaften (UBS) und
  4. fachliche Beratung und Begleitung der regionalen Bibelgesellschaften.
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§ 3
Hauptbereichszugehörigkeit

Das Bibelzentrum Schleswig ist gemäß § 5 Absatz 2 des Hauptbereichsgesetzes dem Hauptbereich „Gottesdienst und Gemeinde“ (Hauptbereich 3) zugeordnet.2#
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§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.3# Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung über das Nordelbische Bibelzentrum vom 15. Juni 2011 (GVOBl. S. 214) außer Kraft.

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1 ↑ Red. Anm.: Die Rechtsverordnung wurde durch Artikel 3 der Rechtsverordnung zur Aufhebung von Werkeordnungen im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 8. September 2023 (KABl. A Nr. 71 S. 178) mit Ablauf des 30. September 2023 aufgehoben.
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2 ↑ Red. Anm.: Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519) lautet der Name des Hauptbereichs jetzt: „Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland“.
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3 ↑ Red. Anm.: Die Rechtsverordnung trat am 2. November 2017 in Kraft.