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Gemeinsame Handlungsvereinbarung
zur Emissionsreduzierung im Gebäudebereich
im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Vom 17. November 20231#

(KABl. A 2024 Nr. 21 S. 97)

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Präambel

Die Fragen des Klimaschutzes berühren die Grundfragen unseres Glaubens und unserer Verantwortung als Kirche. Hier bewährt sich unsere Glaubwürdigkeit für die Bewahrung der Schöpfung mit konkreten Ergebnissen im Klimaschutz, zur Klimagerechtigkeit und im Schutz der biologischen Vielfalt.
Auf der Basis des Klimaschutzplans der Nordkirche für den Zeitraum 2022 bis 2027 beschließen daher Kirchenkreise und die landeskirchliche Ebene im Bereich der Gebäudebewirtschaftung ein gemeinsames Vorgehen im Handlungsfeld ´Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen´ (THG-Emissionen).
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§ 1
Reduzierung der THG-Emissionen bis 2027 um 60 Prozent

Die unterzeichnenden Kirchenkreise sowie die Landeskirche verabreden im Bereich der Gebäudebewirtschaftung diese Standards:
  1. Die unterzeichnenden Kirchenkreise sowie die Landeskirche verpflichten sich, für ihren eigenen Gebäudestand bis zum 31. Dezember 2027 die zu bilanzierenden THG-Emissionen um 60 Prozent bezogen auf den Ausgangspunkt des im Klimaschutzplan 2022 genannten Bezugswertes – das Mittel zwischen 2019–2021 – zu reduzieren. Für die übrigen Gebäude, die sich nicht im Eigentum der Kirchenkreise befinden, wirken die Kirchenkreise mit geeigneten Maßnahmen darauf hin, dass insgesamt diese Reduktionsziele erreicht werden:
    Mittel 2019-2021
    Soll 2027
    Kirchenkreis
    [t CO2-e]
    [t CO2-e]
    Altholstein
    7.224
    2.889
    Dithmarschen
    1.715
    686
    HH-Ost
    14.132
    5.653
    HH-West
    7.427
    2971
    Lübeck-Lauenburg
    4.071
    1.628
    Mecklenburg
    5.955
    2.382
    Nordfriesland
    2.409
    963
    Ostholstein
    3.440
    1.376
    Plön-Segeberg
    2.957
    1.183
    Pommern
    6.037
    2.415
    Rantzau-Münsterdorf
    2.792
    1.117
    Rendsburg-Eckernförde
    2.330
    932
    Schleswig-Flensburg
    3.088
    1.235
    Landeskirche
    1979
    792
  2. Die unterzeichnenden Kirchenkreise bzw. die Landeskirche bestimmen innerhalb dieser Reduktionsziele selbstständig über die zu verwendenden Instrumentarien der Gebäudestrukturplanung bzw. über die Transformationspfade in der Steuerung der Emissionsreduzierung.
  3. Die unterzeichnenden Kirchenkreise entscheiden innerhalb dieser Reduktionsziele selbstständig über die jährlichen Reduktionsraten an THG-Emissionen.
  4. Die jeweiligen jährlichen Fortschritte werden im Klimaschutzbericht der Nordkirche dokumentiert.
  5. Über die weiteren Reduktionspfade für den Zeitraum 2028 bis 2030 sowie 2031 bis 2035 wird zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens bis zum 31. Dezember 2026, eine weitere Vereinbarung geschlossen.
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§ 2
Verbesserung der Datenqualität im Emissionsbereich auf 90 Prozent bis 2027

  1. Die unterzeichnenden Kirchenkreise sowie die Landeskirche verpflichten sich, sich im Bereich des jeweiligen Gebäudebestands eine Datenqualität in Höhe von 90 Prozent der Emissionsdaten bis zum 31. Dezember 2027 zum Ziel zu setzen.
  2. Die Landeskirche bietet dafür die Beratungsleistung des Umwelt- und Klimaschutzbüros an.
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§ 3
Evaluation

Im Jahr 2025 wird es auf der Basis des Klimaschutzberichts 2024 eine Evaluation im Blick auf die für das Jahr 2027 vereinbarten Ziele geben. Auf dieser Basis können Reduktionsziele im Einzelnen verändert werden.1
Nicht zu reduzierende Emissionen können ebenfalls auf der Basis dieser Evaluation kompensiert werden.2
1Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass eine Abflachung der Reduktionskurve lediglich eine Verschiebung der Transformationslast darstellt.
2Basis für diese Kompensation sind die in der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treihausgasneutralität (Klimaschutzrichtlinie-EKD) niedergelegten Empfehlungen.
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§ 4
Laufzeit und Verlängerung

  1. Diese Vereinbarung endet mit dem 31. Dezember 2027.
  2. Die unterzeichnenden Kirchenkreise sowie die Landeskirche streben eine Verlängerung dieser Vereinbarung über den 31. Dezember 2027 hinaus mit dem Ziel an, weitere verbindliche Reduktionspfade im Bereich der THG-Emissionen zu verabreden. 
Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Altholstein
Neumünster, 30. Oktober 2023
Almut Witt
Stefan Block
(L. S.)
Pröpstin
Propst
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Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Dithmarschen
Meldorf, 1. November 2023
Dr. Andreas Crystall
Birte Jarck-Evers
(L. S.)
Propst
Mitglied des Kirchenkreisrats
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Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Hamburg-Ost
Hamburg, 1. November 2023
Astrid Kleist
Dr. Tobias Woydack
(L. S.)
Pröpstin
Propst
*
Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
Hamburg, 19. Oktober 2023
Dr. Karl-Heinrich Melzer
Thomas Drope
(L. S.)
Propst
Propst
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Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg
Lübeck, 24. Oktober 2023
Petra Kallies
i. V. Christine Buller-Reinartz
(L. S.)
Pröpstin
Verwaltungsleiterin
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Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg
Schwerin, 17. November 2023
Marcus Antonioli
Bettina von Wahl
(L. S.)
Propst
Mitglied des Kirchenkreisrats
*
Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Nordfriesland
Breklum, 23. Oktober 2023
Annegret Wegner-Braun
Jürgen Jessen-Thiesen
(L. S.)
Pröpstin
Propst
*
Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Ostholstein
Neustadt, 1. November 2023
Margarethe Heydebreck
Volker Hein
(L. S.)
Mitglied des Kirchenkreisrats
Mitglied des Kirchenkreisrats
*
Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Plön-Segeberg
Bad Segeberg, 16. November 2023
Erich Faehling
Dr. Christian M. Schröder
(L. S.)
Propst
Mitglied des Kirchenkreisrats
*
Für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis
Greifswald, 13. Oktober 2023
Gerd Panknin
Raik Harder
(L. S.)
Propst
Mitglied des Kirchenkreisrats
*
Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf
Elmshorn, 30. Oktober 2023
Thielko Stadtland
Margarethe Heydorn
(L. S.)
Propst
Mitglied des Kirchenkreisrats
*
Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde
Rendsburg, 3. November 2023
Matthias Krüger
Ilona Pinkenburg
(L. S.)
Propst
Mitglied des Kirchenkreisrats
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Für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Schleswig-Flensburg
Schleswig, 15. November 2023
Helgo Jacobs
Martin Pankratz
(L. S.)
Propst
Mitglied des Kirchenkreisrats
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Für die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Travemünde, 29. September 2023
Gothart Magaard
Dr. Karl-Heinrich Melzer
(L. S.)
Bischof
Propst
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1 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung trat am 17. November 2023 in Kraft.