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Taufanerkennung

(Nordkirchen-Mitteilungen 1. April 2013 S. 166)

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Gerade vor Konfirmationen und bei Anmeldung zur Konfirmation ergibt sich öfter die Frage nach der Anerkennung der Taufe anderer Kirchen und Konfessionen durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. In der sogenannten Magdeburger Erklärung ist am 29. April 2007 eine formelle Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der in elf verschiedenen Kirchen in Deutschland vollzogenen Taufen geschlossen worden. Dazu gehören:
  • Äthiopisch-Orthodoxe Kirche
  • Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
  • Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland
  • Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
  • Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeinde
  • Evangelische Kirche in Deutschland
  • Evangelisch-methodistische Kirche
  • Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
  • Orthodoxe Kirche in Deutschland
  • Römisch-Katholische Kirche
  • Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
Im Text der Vereinbarung heißt es: „Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar.“
Damit ist die Frage der Anerkennung einer Taufe der o. g. anderen Kirche positiv beantwortet. Das bedeutet auch: In einer solchen Kirche getaufte Christinnen und Christen können in unserer Kirche konfirmiert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie inzwischen Mitglied unserer Kirche geworden sind.