.Verwaltungsvorschrift
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Verwaltungsvorschrift
über die Vergabe des Zertifikats der Nordkirche über die Qualifizierung ehrenamtlich tätiger Personen in der Seelsorge
Vom 14. August 2025
Vollzitat: Verwaltungsvorschrift über die Vergabe des Zertifikats der Nordkirche über die Qualifizierung ehrenamtlich tätiger Personen in der Seelsorge vom 14. August 2025 (KABl. 2025 A Nr. 93 S. 233) |
Das Landeskirchenamt hat aufgrund von Artikel 105 Absatz 2 Nummer 3 der Verfassung die folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
####1. Regelungsgegenstand
Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Vergabe des Zertifikats der Nordkirche an Personen, die eine Ausbildung für den ehrenamtlichen Dienst in der Seelsorge absolviert haben.
#2. Zweck des Zertifikats
1 Das Zertifikat ist ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der erforderlichen Ausbildung zur Erteilung eines Seelsorgeauftrags an ehrenamtlich tätige Personen. 2 Der Ausbildungsnachweis dient der Unterscheidung des ehrenamtlichen Dienstes in der Seelsorge von anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten in kirchlichen oder nichtkirchlichen Einrichtungen. 3 Das Zertifikat soll zu einem gemeinsamen nordkirchlichen Identitätsbewusstsein im Bereich qualifizierter ehrenamtlicher Seelsorge beitragen.
#3. Ausbildung
#3.1 Inhalt der Ausbildung
1 Die Ausbildung muss einen hohen Anteil an selbsterfahrungsorientiertem Lernen enthalten. 2 Sie soll
- psychologisches Grundwissen,
- Fähigkeiten der Gesprächsführung,
- Grundwissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen seelsorglicher Tätigkeit und
- Inhalte aus den Bereichen christliche Spiritualität, Seelsorgetheorie und Theologie vermitteln.
3 Die Ausbildung führt je nach Tätigkeitsfeld in personelle, institutionelle und organisatorische Zusammenhänge ein. 4 Sie zielt abhängig vom jeweiligen Einsatzort auf selbstverantwortliches seelsorgliches Wirken ab.
#3.2 Umfang der Ausbildung:
1 Der Umfang der Ausbildung muss den Anforderungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Seelsorgegeheimnisdurchführungsverordnung vom 17. April 2015 (KABl. S. 178), die zuletzt durch Artikel 2 der Rechtsverordnung vom 2. Juni 2018 (KABl. S. 282, 285) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. 2 Für Ausbildungen, die den Anforderungen nach Satz 1 nicht entsprechen, wird kein Zertifikat erteilt.
#4. Inhalt des Zertifikats
#4.1
1 Jedes Zertifikat weist neben den allgemeinen Voraussetzungen der Ausbildung spezifische Aspekte der jeweiligen Ausbildung nach. 2 Folgende Punkte sind in das Zertifikat aufzunehmen:
- der jeweilige Tätigkeitsbereich (z. B. Notfall-, Gefängnis-, Telefon- oder Schulseelsorge),
- die Dauer der jeweiligen Ausbildung,
- besondere Akzentuierungen der jeweiligen Ausbildung durch bestimmte Veranstaltungsformen, Inhalte und besondere Themen,
- Ausbildungsinhalte, die über den geforderten Umfang hinausgehen und
- zusätzliche Arbeitseinheiten für spezifische Seelsorgebereiche (zum Beispiel Gefängnisseelsorge).
4.2
1 Bei einem Wechsel des Seelsorgebereichs können Ausbildungsanteile anerkannt werden. 2 Die dortigen Bestimmungen für einen Auftrag sind zu beachten.
#5. Qualifizierung der Ausbildenden
1 Die Ausbildenden müssen die Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie erfüllen. 2 Sie müssen mindestens 300 Arbeitseinheiten pastoralpsychologischer Fort- und Weiterbildung absolviert haben. 3 Sie sollen ihre Ausbildungstätigkeit supervidieren lassen.
#6. Verfahren zur Vergabe des Zertifikates
#6.1
1 Vor Beginn einer Ausbildung prüft das Landeskirchenamt auf Antrag der ausbildenden Stelle oder Einrichtung, ob die Ausbildung die Voraussetzungen nach dieser Verwaltungsvorschrift erfüllt und ob nach erfolgreicher Teilnahme an der vorgesehenen Ausbildung das Zertifikat an die auszubildende Person erteilt werden kann. 2 Das Ergebnis ist aktenkundig zu machen. 3 Satz 1 gilt auch für Ausbildungen mit gleichen Ausbildungsinhalten (Curriculum) und gleichen Ausbildenden.
#6.2
Das Zertifikat wird vom Landeskirchenamt ausgestellt.
#7. Ehrenamtlicher Dienst in der Seelsorge
1 Der ehrenamtliche Dienst zielt auf ein selbstverantwortliches seelsorgliches Wirken unter bestimmten Rahmenbedingungen in einer bestimmten Einrichtung. 2 Näheres ist in einer Dienstvereinbarung der jeweiligen Einrichtung mit der ehrenamtlich tätigen Person zu regeln. 3 Dazu gehört die Wahrung der seelsorglichen Verschwiegenheit und die Selbstverpflichtung zu Fortbildung und Supervision.
#8. Inkrafttreten
#Anlage 1
Anlage 2
MUSTER:
Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit in der Seelsorge
- PositionHerr / Frau ......................................................... geb. am ...........................wird ab …..........................in .......................................................................................... (Einrichtung/Arbeitsfeld)für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in in der Seelsorge tätig sein.
- AufgabenbeschreibungIm Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Seelsorge fallen folgende Aufgaben an:
- Durchführung von persönlichen Einzelgesprächen mit……………………………………………………
- Kontakt mit den Mitarbeitenden der Einrichtung und den Seelsorger/innen vor Ort
- Wahrnehmung angebotener Supervision
Der Einsatz als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in der Seelsorge findet unentgeltlich statt. Es werden weder Honorare noch Aufwandsentschädigungen gezahlt. - Für die Mitarbeit erforderliche Voraussetzungen und Qualifikationen
- Zertifikat über die Qualifizierung zu ehrenamtlicher Seelsorge
- Psychische Belastbarkeit
- Bereitschaft zur teamorientierten Mitarbeit und zu regelmäßigem kollegialem Austausch innerhalb des Arbeitsteams
- Bereitschaft und Offenheit zur Selbstreflexion und zur Mitarbeit in einer Supervisionsgruppe
- Loyalität zu der Einrichtung, zu der beauftragenden Stelle und zur die Aufsicht führenden Person
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bei Arbeit mit Kindern und Jugendlichen)
- schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung
- Urkunde über die Beauftragung mit der Seelsorge (entspr. Seelsorgegeheimnisgesetz)
- Zeitumfang und EinsatzdauerDer Einsatz in der Seelsorge erfolgt i. d. R. … x wöchentlich im Umfang von je … Wochenstunden.Die Beauftragung zum Einsatz gilt zunächst für die Dauer von … Jahren (max. fünf Jahre). Nach gemeinsamer Bilanz der Arbeit im zurückliegenden Jahr, kann eine Verlängerung wiederum um max. fünf Jahre vereinbart werden.
- Angebote für den/die ehrenamtlich Mitarbeitende/n
- regelmäßige Supervision und fachspezifische Fortbildungen
- Auslagen, die im Zusammenhang des Dienstes entstehen, werden erstattet. Die Erstattung von Fahrtkosten richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften über die Vergütung von Reisekosten (Hinweis: Fahrtkosten müssen innerhalb von 6 Monaten, nachdem sie angefallen sind, abgerechnet werden)
- Versicherungsschutz während der Tätigkeit in der Seelsorge (sowie auf den Hin- und Rückfahrten)
- Pflichten der Mitarbeitenden
- Wahrung der seelsorgerlichen Verschwiegenheit (siehe Verschwiegenheitserklärung)
- Abstinenzgebot: Es unterbleiben beabsichtigte private Kontakte mit Seelsorge-Suchenden.
- verbindliche und regelmäßige Teilnahme an der Supervision
- Ansprechpartner/innen und AufsichtUnmittelbare/r Ansprechpartner/in in der Einrichtung ist ……………………………Die Aufsicht wird wahrgenommen von …………………………………………………………………………………..Ort und Datum...................................................................................................Unterschrift für die EinrichtungUnterschrift Mitarbeiter/in
Anlage 3
MUSTER:
Verpflichtung auf das Seelsorgegeheimnis
Herr/Frau .......................................................... geb. am …………………..
wird ab …............................................
in …………......................................................................................................
(Einrichtung/Arbeitsfeld)
als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in in der Seelsorge tätig sein.
Sie/Er erklärt dazu:
„Ich verpflichte mich, über alles, was mir in Ausübung meines seelsorglichen Auftrags anvertraut wird, zu schweigen.
Ich verpflichte mich, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung meiner Mitarbeit in der Seelsorge fort.“
………… ………………………………
(Datum und Unterschrift)
Verfügung:
Die unterzeichnete Verpflichtung auf das Seelsorgegeheimnis ist mit einer Kopie der Beauftragungsurkunde durch die beauftragende Stelle aufzubewahren.