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Geschäftsordnung
der Arbeitsgemeinschaft der
Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter
in der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Vom 11. Oktober 2025

(KABl. 2025 A Nr. 125 S. 299)

Vollzitat:
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 11. Oktober 2025 (KABl. 2025 A Nr. 125 S. 299)
Die Arbeitsgemeinschaft der Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (AG VWL) hat sich diese Geschäftsordnung gemäß § 14 Absatz 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes am 10. Oktober 2025 gegeben.
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§ 1
Aufgaben

Die AG VWL nimmt die in § 14 Absatz 1 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes genannten Aufgaben wahr.
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§ 2
Mitgliedschaft und Zusammenkünfte

( 1 ) 1Mitglieder der AG VWL sind die Leiterinnen und Leiter der Kirchenkreisverwaltungen. 2Im Vertretungsfall nehmen stellvertretende Leiterinnen und Leiter an den Sitzungen teil.
( 2 ) 1Die AG VWL kommt im Regelfall zehnmal jährlich zu Tagungen zusammen. 2Zwei der Tagungen werden als zweitägige Präsenzveranstaltung durchgeführt, die übrigen Tagungen finden in der Regel per Videocall statt.
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§ 3
Vorstand

( 1 ) 1Die AG VWL überträgt durch Wahl zwei Mitgliedern den Vorsitz für die Dauer von zwei Jahren. 2Wiederwahl ist möglich.
( 2 ) 1Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass die Aufgaben der AG VWL wahrgenommen werden. 2Er terminiert die regelmäßigen Zusammenkünfte, legt die Tagesordnung fest und entscheidet über die einzuladenden Gäste und Sachverständigen. 3Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse.
( 3 ) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der AG VWL.
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§ 4
Referentin / Referent

1Der Vorstand sowie die AG VWL werden durch eine Referentin bzw. einen Referenten unterstützt. 2Diese bzw. dieser nimmt dabei insbesondere folgende Aufgaben wahr:
  1. erste Ansprechperson für die AG VWL
  2. inhaltliche Aufbereitung und Vorbereitung der Themen, die an die AG VWL herangetragen werden
  3. Schnittstelle zum Landeskirchenamt
  4. Vorbereitung der Sitzungen (Themen sammeln, Tagesordnung mit dem Vorstand abstimmen, Gäste koordinieren, Vorbereitungsaufgaben verteilen, aufbereiten und nachhalten)
  5. Protokollführung von Sitzungen der AG VWL, bei Bedarf Auszüge fertigen und versenden
  6. Verabredungen auf den Weg bringen, für deren Umsetzung sorgen bzw. deren Erledigung nachhalten.
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§ 5
Beschlüsse

( 1 ) Jeder Kirchenkreis hat eine Stimme.
( 2 ) Die AG VWL ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Kirchenkreise vertreten sind.
( 3 ) 1Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 2Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt.
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§ 6
Inkrafttreten

1Diese Geschäftsordnung tritt am 11. Oktober 2025 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 2. Dezember 2016 außer Kraft.

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