.Kirchengesetz
Kirchengesetz
zum Vertrag zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg und
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Vom 16. Oktober 2006
Die Synode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
####Artikel 1
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1
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Dem am 29. November 2005 unterzeichneten Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und dem am selben Tag unterzeichneten Schlussprotokoll wird zugestimmt.
(
3
)
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche bekannt zu machen.2#
#Artikel 2
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1 ↑ Red. Anm.: Die aktuelle Fassung des Vertrags und des Schlussprotokolls ist als Ordnungsnummer 2.206-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
1 ↑ Red. Anm.: Die aktuelle Fassung des Vertrags und des Schlussprotokolls ist als Ordnungsnummer 2.206-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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2 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag trat am 12. Oktober 2006 in Kraft (GVOBl. S. 188).
2 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag trat am 12. Oktober 2006 in Kraft (GVOBl. S. 188).