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Partnerschaftsvertrag
zwischen der Zentral-Diözese der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania
und der Pommerschen Evangelischen Kirche1#, 2#, 3#

Vom 4. September 2011

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Die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen-Kirche in Tansania
und die
Pommersche Evangelische Kirche4#

schließen in Dankbarkeit für einen langjährigen gemeinsamen Weg in ihrer Partnerschaft und der daraus erwachsenen Verantwortung den nachstehenden Vertrag:
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I

Die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania und die Pommersche Evangelische Kirche sind Glieder der einen christlichen Kirche. Sie bekennen sich zum dreieinigen Gott gemäß dem Zeugnis der Heiligen Schrift. Durch das Erbe der lutherischen Reformation und eine lange Geschichte der Partnerschaft eng miteinander verbunden, erkennen sie sich gegenseitig als gleichberechtigte Partner in der weltweiten ökumenischen Gemeinschaft an.
Auf dem Weg eines globalen Erfahrungs-und Lernprozesses, besonders zwischen Nord und Süd, will ihre Partnerschaft zur gemeinsamen christlichen Mission beitragen. Im Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sehen sie Schwerpunkte ihres gemeinsamen Weges.
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II

Um ihre Partnerschaft zu vertiefen und auszugestalten, verpflichten sich die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania und die Pommersche Evangelische Kirche zu gegenseitiger Information, Beratung und Unterstützung im gemeinsamen Zeugnis, Dienst und Gebet, insbesondere in:
der Förderung des theologischen Gesprächs,
der Wahrnehmung des missionarischen und diakonischen Auftrags,
gegenseitigem Austausch über die Themen `Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung`,
gemeinsamer Stärkung der ökumenischen Bewegung.
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III

Die Partner verpflichten sich, in ihren Gemeinden, Kirchenkreisen, übergemeindlichen Werken und Vereinigungen die Partnerschaft zu konkretisieren, unter anderem durch:
Feier eines gemeinsamen Partnerschafts-Sonntags,
regelmäßigen Austausch von Fürbittanliegen,
gegenseitige Einladung von Delegationen,
Begegnungen von Gemeindegruppen,
gegenseitige Einladung zu Synoden und besonderen kirchlichen Ereignissen,
Förderung gemeinsamer Projekte, zum Beispiel in den Bereichen Mission, Kirchenmusik, Entwicklung und Diakonie, Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, Frauenarbeit,
Austausch von Pastoren bzw. Pastorinnen, Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen, Studierenden und Ökumenischen Freiwilligen.
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IV

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vereinbarung tragen die jeweiligen Kirchenleitungen.
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V

In regelmäßigen Abständen soll ein Austausch der Kirchenleitungen über die weitere Ausgestaltung der Partnerschaft stattfinden.
Der Vertrag wird nach Zustimmung durch den Diözesanrat der Zentral-Diözese für deren Synode und der Kirchenleitung für die Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche von den Bischöfen beider Kirchen unterzeichnet und tritt mit dem Tage der Ratifizierung durch die Synoden in Kraft.
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Greifswald, 4. September 2011
Zentral Diözese
der Evangelisch-Luherischen Kirche
in Tansania
Pommersche
Evangelische Kirche
Eliuphoo Sima
Bischof
Dr. Hans-Jürgen Abromeit
Bischof

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1 ↑ Red. Anm.: Dieser Vertrag wurde nicht bekanntgemacht.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche ratifizierte diesen Vertrag mit Beschluss vom 11. November 2011 (ABl. S. 138).
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3 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
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4 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.