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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs
Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

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Die Zusammensetzung des Hauptbereichs Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 27 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519).
Demnach gehören dem Hauptbereich folgende rechtlich unselbstständige Dienste und Werke an:
  1. Gefängnisseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  2. Blinden- und Sehbehindertenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  3. Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  4. Polizeiseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  5. Notfall- und Feuerwehrseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  6. Flughafenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  7. Bikerseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  8. Seelsorge-Fachstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  9. Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  10. Evangelische Akademie der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und
  11. Evangelische Studierendengemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Dem Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog können gemäß § 27 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
Januar 2018