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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs
Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
#####Die Zusammensetzung des Hauptbereichs Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 27 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519).
Demnach gehören dem Hauptbereich folgende rechtlich unselbstständige Dienste und Werke an:
- Gefängnisseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Blinden- und Sehbehindertenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Polizeiseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Notfall- und Feuerwehrseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Flughafenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Bikerseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Seelsorge-Fachstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Evangelische Akademie der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und
- Evangelische Studierendengemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Dem Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog können gemäß § 27 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
Januar 2018