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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs
Gottesdienst und Gemeinde
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

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Die Zusammensetzung des Hauptbereichs Gottesdienst und Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 28 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519), zuletzt durch Kirchengesetz vom 31. März 2023 (KABl. A Nr. 29 S. 74), in seiner jeweils geltenden Fassung.
Demnach gehören dem Hauptbereich folgende rechtlich unselbstständige Dienste und Werke an:
  1. Fachbereich Popularmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  2. Greifswalder Bachwoche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  3. Kirchenchorwerk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  4. Posaunenwerk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  5. Werk für Gottesdienstkultur der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
  6. Werk für Kirche auf dem Weg der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und
  7. Werk für Kirchen- und Gemeindeentwicklung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Dem Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde können gemäß § 28 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
Mai 2023