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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs
Mission und Ökumene
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
#####Die Zusammensetzung des Hauptbereichs Mission und Ökumene der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 29 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Demnach gehört dem Hauptbereich der Kirchliche Entwicklungsdienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland an.
Dem Hauptbereich Mission und Ökumene können gemäß § 29 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
Januar 2024