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Kirchengesetz
über die Zustimmung zu dem Partnerschaftsvertrag
zwischen der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
und der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Rumänien

Vom 29. November 2018

(KABl. 2019 S. 17, S. 85)

Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

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Dem Abschluss des Partnerschaftsvertrags zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Rumänien wird zugestimmt. Er wird nachstehend1# veröffentlicht.
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Artikel 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.2#
( 2 ) Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.3#

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1 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag ist als Ordnungsnummer 1.345-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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2 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz trat am 3. Januar 2019 in Kraft.
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3 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag trat mit seiner Unterzeichnung am 1. November 2019 in Kraft, s. KABl. S. 531.