.Partnerschaftsvertrag
§ 1
#§ 2
§ 3
§ 4
Partnerschaftsvertrag
zwischen der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
und der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Rumänien
Vom 1. November 2019
(KABl. S. 17, 531)
#Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, vertreten durch die Erste Kirchenleitung, und die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Rumänien, vertreten durch die Kirchenleitung, schließen den folgenden Vertrag:
###Präambel
Im Glauben an die in Christus vorgegebene Einheit der Kirche, im Bewusstsein der geschenkten Kirchengemeinschaft auf Grundlage des biblischen und reformatorischen Erbes, der lutherischen Tradition und der Leuenberger Konkordie und mit Blick auf die seit vielen Jahren gelebte Gemeinschaft in Form ökumenischer Partnerschaft schließen die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Rumänien zur Bestätigung und Bekräftigung ihrer Partnerschaft diesen Vertrag. Ermutigt durch das Wort von Jesus Christus, „… damit sie eins sind …“ (Joh 17,11), beten sie für die Vertiefung der Partnerschaft als Zeichen von sichtbarer Einheit der Kirche.
#§ 1
Partnerschaft
(
1
)
1 Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Bedingungen kirchlichen Lebens dient die Partnerschaft der Förderung der Verständigung zwischen den Kirchen und der gegenseitigen Stärkung der Kirchen in Dienst und Zeugnis in der Welt. 2 Aus diesem Grund praktizieren die Kirchen Zusammenarbeit auf möglichst vielen Ebenen ihres kirchlichen Lebens.
(
2
)
Konkreten Ausdruck findet diese Partnerschaft vor allem
- in gottesdienstlicher Gemeinschaft und im Gebet füreinander,
- im Teilen von wichtigen Vorgängen, Einsichten und Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft, um sich gegenseitig zu informieren und gemeinsam zu beraten,
- in Förderung von und Ermutigung zu Freundschaften und Austausch zwischen Einzelpersonen, Gruppen und Gemeinden, um durch das Kennenlernen des anderen Kontextes ökumenisches Lernen anzustoßen; dies kann die Einladung zu Ordinationen, Synoden, Konferenzen und Festen einschließen, und
- in der gemeinsamen Arbeit für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung auf verschiedenen Gebieten kirchlicher und diakonischer Arbeit durch Maßnahmen und Programme und in dem damit verbundenen Teilen von materiellen und geistlichen Ressourcen.
§ 2
Ökumene
Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Lutherischen Weltbund, der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa, der Konferenz Europäischer Kirchen und dem Ökumenischen Rat der Kirchen sorgen die Kirchen für eine Vertiefung der ökumenischen Verbindungen.
#§ 3
Evaluation
Ziele und Erfahrungen der Partnerschaft sowie dieser Vertrag sollen regelmäßig, in Abständen von fünf Jahren, evaluiert werden.
#§ 4
Bekanntmachung, Inkrafttreten
1 Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Synoden der vertragschließenden Kirchen. 2 Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft. 3 Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird im jeweiligen Kirchlichen Amtsblatt beider Kirchen bekannt gemacht.1# 4 Der Vertrag wird in ungarischer und deutscher Sprache verfasst und ausgetauscht. 5 Der vorstehende Vertrag wird in zwei Urschriften ausgefertigt.
Greifswald, 1. November 2019 | ||||
Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland | Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Rumänien | |||
Kristina Kühnbaum-Schmidt | (L. S.) | Deszö Zoltán Adorjáni | ||
Landesbischöfin Vorsitzende der Kirchenleitung | Bischof | |||
Arne Gattermann | Attila Fehér | |||
Mitglied der Kirchenleitung | Oberkirchenrat, Dekan |
#
1 ↑ Red. Anm.: Die Landessynode stimmte dem Vertrag mit Kirchengesetz vom 29. November 2018 zu, siehe Ordnungsnummer 1.345; der Vertrag trat mit seiner Unterzeichnung am 1. November 2019 in Kraft, siehe KABl. S. 531.
1 ↑ Red. Anm.: Die Landessynode stimmte dem Vertrag mit Kirchengesetz vom 29. November 2018 zu, siehe Ordnungsnummer 1.345; der Vertrag trat mit seiner Unterzeichnung am 1. November 2019 in Kraft, siehe KABl. S. 531.