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Verwaltungsvorschrift
über die Sammelversicherungen der Nordkirche
(Sammelversicherungsverwaltungsvorschrift – SamVersVwV)

22. Oktober 2018

(KABl. S. 461)

Sammelversicherungsverwaltungsvorschrift vom 22. Oktober 2018 (KABl. S 461), die durch Verwaltungsvorschrift vom 7. Juni 2019 (KABl. S. 334) geändert worden ist
Änderungen
Lfd. Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Geänderte
Paragrafen
Art der
Änderung
1
Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sammelversicherungsverwaltungsvorschrift
7. Juni 2019
Inhaltsverzeichnis
vorangestellt
Nr. 1 Satz 3
Wörter gestrichen
Nr. 4.1
Wort eingefügt
Nr. 5 Satz 1
Wörter gestrichen
Buchstabe h
Zusatz gestrichen
Buchstabe i
Buchstabe i angefügt
nach Buchstabe i
Satz 2 eingefügt
bish. Sätze 2 und 3
werden Sätze 3 und 4
nach Nr. 12
Wörter gestrichen
Anlage zu Nr. 11
neu gefasst
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Das Landeskirchenamt hat aufgrund von Artikel 105 Absatz 2 Nummer 3 der Verfassung die folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
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Inhaltsverzeichnis:
1
Anwendungsbereich
2
Versicherungsprämien
3
Versicherungsnehmerin
4
Versicherte Körperschaften und Einrichtungen
5
Versicherte Risiken
6
Auswahl der Versicherer
7
Umlage von Versicherungsprämien
8
Verfahren in Schadensfällen
9
Informationsschrift
10
Beirat
11
Übergangsvorschrift
12
Inkrafttreten
Anlage zu Nummer 11 SamVersVwV
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1 Anwendungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift beschreibt die Finanzierung, die Verwaltungsabläufe, die abgesicherten Risiken und die versicherten Körperschaften und Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) zu den Sammelversicherungen. Nach § 2 Absatz 3 Teil 5 Einführungsgesetz – EGVerf (KABl. 2014 S. 9) werden die Mittel für diese zentrale Gemeinschaftsaufgabe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland durch Haushaltsbeschluss im Haushalt der Landeskirche im Vorwegabzug ausgewiesen. Der Finanzbeirat der Kirchenkreise hat der Finanzierung und dem Verfahren zugestimmt.
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2 Versicherungsprämien

Die Sammelversicherungen werden von den Kirchenkreisen und der Landeskirche getragen. Die Aufwendungen für die Sammelversicherungen werden als gesamtkirchliche Aufgaben in den Vorwegabzug des Haushalts der Landeskirche eingestellt und unterliegen dem jährlichen Haushaltsbeschluss der Landessynode. Eigenfonds gelten im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift als Sammelversicherungen.
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3 Versicherungsnehmerin

Versicherungsnehmerin der Sammelversicherungsverträge ist die Nordkirche, für die das Landeskirchenamt nach den geltenden Vertretungsregeln handelt. Die Kirchenkreise erhalten jeweils den Status eines Mitversicherungsnehmers. Die nach Nummer 4 mitversicherten Körperschaften, Dienste, Werke und diakonische Einrichtungen haben die zur Erlangung des Versicherungsschutzes vertragsgemäß vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten.
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4 Versicherte Körperschaften und Einrichtungen

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4.1 Körperschaften der verfassten Kirche und deren unselbstständige Dienste, Werke und diakonische Einrichtungen

Versicherungsschutz nach den Sammelversicherungen besteht für die kirchlichen Körperschaften nach Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung und für die örtlichen Kirchen im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg (Teil 4 § 56 Einführungsgesetz – EGVerf) sowie für deren unselbstständige Dienste und Werke nach Artikel 115 der Verfassung.
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4.2 Rechtlich selbstständige Dienste, Werke und diakonische Einrichtungen

Rechtlich selbstständige Dienste, Werke und diakonische Einrichtungen unterfallen grundsätzlich den Sammelversicherungen, wenn eine unmittelbare hundertprozentige Organschaft zu einer oder zu mehreren Körperschaften nach Nummer 4.1 besteht. Die rechtlich selbstständigen Dienste, Werke und diakonischen Einrichtungen müssen dem Landeskirchenamt die Voraussetzung zur Teilhabe an den Sammelversicherungen nachweisen. Die Organschaft bezieht sich auf den Körperschaftsstatus der Beteiligten des verantwortlichen Organs der Einrichtung wie z. B. der Gesellschafterversammlung. Das Landeskirchenamt entscheidet auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Teilhabe an den Sammelversicherungen und weist in einer Liste die über die Sammelversicherungen abgesicherten rechtlich selbstständigen Dienste, Werke und diakonischen Einrichtungen mit Angabe der Absicherung des individuellen Risikos nach.
Rechtlich selbstständige Stiftungen sind von den Sammelversicherungen ausgenommen.
Rechtlich selbstständige Dienste, Werke oder diakonische Einrichtungen mit einer bestehenden unmittelbaren hundertprozentigen Organschaft zu einer oder zu mehreren Körperschaften nach Nummer 4.1 können durch Erklärung gegenüber dem Landeskirchenamt aus der Sammelversicherung ausscheiden. In diesem Fall wird eine Umlage nach Nummer 7.2 nicht erhoben.
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4.3 Allgemeiner Ausschluss aufgrund besonderer Tätigkeitsfelder

Abweichend von Nummer 4.1 ist das Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein von der Sammelversicherung ausgeschlossen.
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4.4 Ausschluss von der Haftpflichtversicherung aufgrund besonderer Tätigkeitsfelder

Von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind die Teilbereiche der Körperschaften der verfassten Kirche und von deren Diensten, Werken und diakonischen Einrichtungen nach Nummer 4.1, in denen stationäre Kranken-, stationäre Senioren- oder stationäre Pflegeeinrichtungen oder Schulen betrieben werden. Rechtlich selbstständige Dienste, Werke und diakonische Einrichtungen nach Nummer 4.2 sind vollständig von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, wenn eines der in Satz 1 genannten Tätigkeitsfelder auch nur in Teilbereichen wahrgenommen wird. Sie haben selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
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5 Versicherte Risiken

Die Sammelversicherungen umfassen folgende Sparten:
  1. Gebäude- und Inventar-Feuer-Versicherung, Gebäude-Leitungswasser und Sturm-Versicherung, Inventar-Leitungswasser- und Einbruchdiebstahl-Versicherung, Mehrkostenversicherung
  2. Haftpflicht-Versicherung
  3. Unfall-Versicherung
  4. Elektronik-Versicherung
  5. Kunstwerte- und Ausstellungsversicherung
  6. Transportversicherung
  7. Dienstreise-Fahrzeug-Eigenfonds
  8. Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
  9. Reisepreissicherung.
Die in den Buchstaben a bis g aufgeführten Sammelverträge gelten für die versicherten Körperschaften und Einrichtungen nach Nummer 4.1 und 4.2, die Sammelverträge der Buchstaben h und i gelten ausschließlich für die versicherten Körperschaften nach Nummer 4.1. Die Sammelversicherungen decken die grundsätzlichen Risiken der Körperschaften und der Dienste, Werke und diakonischen Einrichtungen ab. Zur Abdeckung weiterer Risiken können bei Bedarf weitere Versicherungen neben den Sammelversicherungen abgeschlossen werden.
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6 Auswahl der Versicherer

Das Landeskirchenamt beauftragt vornehmlich die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH damit, insbesondere nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten Versicherer zu ermitteln, mit denen sie Versicherungsverträge zur Absicherung der Sparten der Sammelversicherungen abschließt.
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7 Umlage von Versicherungsprämien

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7.1 Mitteilung der zurechenbaren Prämien

Die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH teilt den versicherten Körperschaften und Einrichtungen die ihnen zurechenbaren Versicherungsprämien in Rechnungsform mit. Die Prämien sollen gegenüber Dritten umgelegt werden.
Die erhobenen Umlagen verbleiben bei den einziehenden Körperschaften und Einrichtungen nach Nummer 4.1. Die Körperschaften nach Nummer 4.1 erheben gegenseitig keine Umlagen, wenn sich diese aus der Nutzung von Liegenschaften ergeben und diese unmittelbar von der Körperschaft genutzt werden.
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7.2 Einziehung der zurechenbaren Prämien

Die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH zieht bei den nach Nummer 4.2 versicherten rechtlich selbstständigen Diensten, Werken und diakonischen Einrichtungen die zurechenbaren Versicherungsprämien im Lastschriftverfahren ein und überweist diese dem Landeskirchenamt zur ertragswirksamen Vereinnahmung in den Haushaltsbereich, in dem der Aufwand der Sammelversicherungen nach Nummer 2 veranschlagt ist.
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8 Verfahren in Schadensfällen

Die versicherten Körperschaften und Einrichtungen nach Nummer 4 zeigen die Schadenfälle der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH unmittelbar an. Schadenzahlungen werden direkt an die geschädigte Stelle ausgezahlt. In strittigen Fällen setzen die versicherten Körperschaften und Einrichtungen ihre berechtigten Interessen mit Unterstützung der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH unmittelbar gegenüber den Versicherern durch.
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9 Informationsschrift

Einzelheiten zu den Nummern 5 bis 8 werden vom Landeskirchenamt festgelegt und von der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH in einer Informationsschrift veröffentlicht.
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10 Beirat

Das Landeskirchenamt richtet einen Beirat zu den Sammelversicherungen der Nordkirche ein. Der Beirat unterstützt und berät das Landeskirchenamt bei der laufenden Fortentwicklung der Sammelversicherungen der Nordkirche. In den Beirat entsendet jeder Kirchenkreis und das Landeskirchenamt je eine Vertreterin oder einen Vertreter. Eine Stellvertretung ist zulässig. Die Geschäftsführung liegt in den Händen des Landeskirchenamts. Sachkundige Personen können vom Landeskirchenamt zu den Beratungen des Beirats hinzugezogen werden.
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11 Übergangsvorschrift

In der Anlage sind die Einrichtungen bezeichnet, für die die Verwaltungsvorschrift in einem Übergangszeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 angewendet wird. Danach haben die Einrichtungen selbstständig für Versicherungsschutz zu sorgen.
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12 Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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Anlage zu Nummer 11 SamVersVwV – Übergangsvorschrift

Abgesicherte Körperschaften außerhalb der verfassten Kirche, für die eine Absicherung durch die Sammelversicherungen bis zum 31. Dezember 2019 besteht:
Pos.
Einrichtung
Rechts-form
Gebäude
Inventar
Haft-pflicht
Unfall
DRF
Bemerkungen
1
Ambulante Pflege Angeln gGmbH, Kappeln
gGmbH
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft; DIAKO-FL + KK SL-FL
2
Ambulantes Pflegezentrum Nord gGmbH, Flensburg
gGmbH
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft; ADS-Grenzfriedensbund e. V., DIAKO, KK SL-FL
3
Bugenhagen-Konvikt e. V., Hamburg
e. V.
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft; NEK und Ev.-Theol. Uni HH
4
Café Jerusalem, Missionarische Sozialarbeit der Ev. Allianz, Neumünster e. V.
e. V.
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
5
Christian Jensen Kolleg Breklum – ökumenische Tagungs- und Bildungsstätte gGmbH
gGmbH
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
6
Christl. Pfadfinderschaft CPD e. V. Landmark Schleswig-Holstein und Landmark Hamburg, Hamburg
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft, VCP als e. V. nicht versichert, REGP ist gemeindlich und versichert
7
Christlicher Blindendienst Lübeck e. V.
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
8
Christlicher Verein zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel e. V.
e. V.
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
9
Deutsche Seemannsmission Hamburg e. V.
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
10
Diakonie Kinderwelt GmbH, Lübeck
GmbH
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
11
Diakonie Lübeck Pflege gGmbH, Lübeck
gGmbH
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
12
Diakoniestation Elbgemeinden e. V., Hamburg
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
13
Diakoniestation Flensburg-Ost gGmbH
gGmbH
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
14
Diakoniestation Hamdorf e. V.
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
15
Diakoniestation Wedel e. V.
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
16
Diakonieverein Dänischer Wohld e. V., Gettorf
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
17
Diakoniewerk Kappeln GmbH
gGmbH
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft; Diakonissenanstalt
18
Diakoniezentrum Rahlstedt gGmbH, Hamburg
gGmbH
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
19
Diakonieverein "Migration" e. V. Rendsburg
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
20
Eine-Welt-Laden e. V. Meldorf
e. V.
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
21
Ev. Auslandsberatung für Auswanderer, Auslandständige und Ausländerehen e. V., Hamburg
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
22
Ev. Kindertagesheim Silberpappelstieg, Hamburg
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
23
Ev.-luth. Kinderspielstunden im Kirchsaal Hagen in Ahrensburg e. V., Hamburg
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
24
Ev.-luth. Kirchbauverein für Nordelbien e. V., Plön
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
25
Gem. Diakonie- u. Sozialstation Harvestehude-Rotherbaum e. V., Hamburg
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
26
Gemeindediakonie Lübeck e. V.
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
27
Guter Hirte e. V., Elmshorn
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
28
Hamburger Knabenchor St. Nikolai e. V.
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
29
Kapellenverein Neuwühren e. V., Schwentinental
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
30
Kieler Klosterverein e. V.
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
31
Kinderspielstube Kleine Früchtchen e. V., Bordesholm
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
32
Kirchlicher Verein für Diakonie in Hamburg-Volksdorf e. V.
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
33
Luther-Akademie e. V., Ratzeburg
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
34
Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland, Kiel
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
35
Verein Ev. Studentenheime in Kiel
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
36
Verein für Altenhilfe in der Kirchengemeinde Volksdorf e. V., Hamburg
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
37
Diakonieverein der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poppenbüttel e. V., Hamburg
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
38
Verein für Gemeindepflege durch Diakonissen Uetersen e. V.
e. V.
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft; unterhält Diakoniestation Uetersen
39
St. Katharina Diakonie gGmbH, Barmstedt
gGmbH
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
40
MOGO Hamburg in der Nordkirche e. V., Hamburg
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
41
Verein Pflege LebensNah – Diak. Dienste im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, Rendsburg
e. V.
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
42
Ev.-luth. Kindertagesstättenwerk Lübeck gGmbH
gGmbH
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
43
Bikers Helpline e. V. der Ev.-luth. KG Osdorfer Born, Hamburg
e. V.
keine unmittelbare 100 % Organschaft
44
Deutsche Seemannsmission in Hamburg e. V. mit dem Deutschen Seemannsheim Hamburg
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
45
Deutsche Seemannsmission Hamburg-Altona e. V.
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
46
Deutsche Seemannsmission Hamburg-Harburg/Duckdalben e. V.
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
47
Deutsche Seemannsmission Lübeck e. V.
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
48
Deutsche Seemannsmission Kiel e. V.
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
49
Deutsche Seemannsmission Westküste e. V., Brunsbüttel
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
50
Deutsche Seemannsmission Rostock e. V.
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
51
Diakonisches Bildungszentrum Mecklenburg gGmbH, Schwerin
gGmbH
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
52
Diakonisches Zentrum Serrahn e. V., Kuchelmiß
e. V.
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft; der Verein trägt mit anderen die Serrahner Diakoniewerk gGmbH (Klinik)
53
Serrahner Diakoniewerk gGmbH, Kuchelmiß
gGmbH
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
54
Pflegediakonie Nordfriesland gGmbH, Husum
gGmbH
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
55
Pflegediakonie Viöl gGmbH, Husum
gGmbH
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
56
St. Christian Diakoniewerk Eiderstedt gGmbH, Garding
gGmbH
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
57
Hospizverein Ludwigslust/Büro im Stift Bethlehem, Ludwigslust
e. V.
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
58
Diakonie-Sozialstation Propstei Crivitz gGmbH, Crivitz
gGmbH
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
59
Mecklenburgische und Pommersche Bibelgesellschaft e. V., Barth
e. V.
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
60
Eutiner Bibelgesellschaft e. V.
e. V.
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
61
Lübecker Bibelgesellschaft e. V.
e. V.
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
62
Schleswig-Holsteinische Bibelgesellschaft, Schleswig
e. V.
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
63
Jugendaufbauwerk Plön-Koppelsberg gGmbH, Plön
gGmbH
x
x
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft
64
Evangelisches Rundfunkreferat der norddeutschen Kirchen e. V. (err), Hamburg
e. V.
x
x
x
keine unmittelbare 100 % Organschaft