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In eigener Sache

Die Januar-Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts wurde versehentlich mit einem falschen Erscheinungsdatum ausgeliefert (1. Januar 2022). Das korrekte Erscheinungsdatum ist der 31. Januar 2022. Das korrigierte Deckblatt der Ausgabe 1/2022 wurde am 2. Februar 2022 auf dem Postweg an alle Bezieherinnen und Bezieher versandt. Wir bitten darum, das Deckblatt der Januarausgabe auszutauschen.
Kiel, 11. Februar 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Die Redaktion
Az.: 1242-12 – R Ro
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I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Aufhebung der Ausbildungskonzepte
vom 5. Mai 2000 der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
sowie vom 30. August 2002 der Pommerschen Evangelischen Kirche
und der Prüfungsordnung vom 5. Mai 2000 der
Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
sowie vom 30. August 2002 der Pommerschen Evangelischen Kirche

Vom 20. Februar 2022

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Aufgrund des Beschlusses der Kirchenleitung vom 14. Januar 2022 sind folgende Rechtsvorschriften mit sofortiger Wirkung aufgehoben:
  1. Kirchenmusikalischer C-Kurs: Ausbildungskonzept vom 5. Mai 2000 (KABl 2000 S. 34) der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs;
  2. Kirchenmusikalische C-Prüfung: Prüfungsordnung vom 5. Mai 2000 (KABl 2000 S. 36, 2003 S. 12) der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs;
  3. Kirchenmusikalischer C-Kurs: Ausbildungskonzept vom 30. August 2002 (ABl. 2002 S. 66) der Pommerschen Evangelischen Kirche;
  4. Kirchenmusikalische C-Prüfung: Prüfungsordnung vom 30. August 2002 (ABl. 2002 S. 68) der Pommerschen Evangelischen Kirche.
Schwerin, 20. Februar 2022
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: 3623-03 − T Em

II. Bekanntmachungen

Neunte Satzung zur Änderung der Satzung
des Kirchengemeindeverbandes der Kindertageseinrichtungen
im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost

Vom 9. Februar 2022

Die Verbandsversammlung des Kirchengemeindeverbandes der Kindertageseinrichtungen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost hat am 30. September 2021 aufgrund des Artikels 38 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 der Verfassung die folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 8. Januar 2016 (KABl. S. 74), die zuletzt durch Satzung vom 1. März 2021 (KABl. S. 150) geändert worden ist, beschlossen:
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§ 1 Änderungen

  1. ln der Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 wird die Angabe „41. Ev.- Luth. Kirchengemeinde Bergstedt“ durch „41. Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oberalster-Bergstedt“ ersetzt.
  2. ln der Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 werden nach der Angabe „60. Ev.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck” folgende Angaben angefügt:
    “61. Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirche in Steinbek”
    „62. Ev.-Luth. Simeon-Kirchengemeinde Bramfeld“.
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§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Der Beschluss der Satzung erfolgte im Einvernehmen mit dem Kirchlichen Verwaltungszentrum des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost durch Schreiben vom 30. November 2021. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamtes vom 7. Februar 2022 (Aktenzeichen: 10.1 KGV Kita im KK HH-Ost – R Rk) gemäß Artikel 38 Absatz 2 Satz 3 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Satzung ist im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bekannt zu machen.
Hamburg, 9. Februar 2022
Der Verbandsvorstand des Kirchengemeindeverbandes der Kindertageseinrichtungen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
Vorsitzendes Mitglied des
Verbandsvorstandes
Mitglied des
Verbandsvorstandes
(L. S.)
(Dr. Frank Hatje)
(Torsten Denker)
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Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 38 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 10. Februar 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Rosenkötter
Az.: 10.1 KGV Kita im KK HH-Ost – R Rk

Berichtigung der Bekanntmachung der Finanzsatzung
des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises
Vom 5. Januar 2022

Wir weisen darauf hin, dass bei der Berichtigung der Bekanntmachung der Finanzsatzung des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises vom 5. Januar 2022 (KABl. S. 35) im Titel versehentlich eine falsche Jahreszahl abgedruckt wurde. Das richtige Datum der Berichtigung ist der 5. Januar 2022.
Kiel, 10. Februar 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Die Redaktion
Az.: 1242-12 – R Ro

Kollekten im Jahr 2023

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat auf der Sitzung am 14. und 15. Januar 2022 nach Artikel 86 Absatz 2 Nummer 10 der Verfassung die Kollektenpläne für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen.
Sie erhalten nachstehend den Kollektenplan für das Jahr 2023.
Für die Bearbeitung der Kollekten gilt das Kollektengesetz vom 19. Oktober 2016 (KABl. S. 441) und die Rechtsverordnung über das Kollektenwesen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Kollektenverordnung – KollVO) vom 19. Dezember 2016 (KABl. 2017 S. 70).
Die Sonn- und Feiertage, an denen verbindliche Kollekten gesammelt werden, sind dem Kollektenplan zu entnehmen. Für die freien Kollekten empfiehlt die Kirchenleitung den Kirchengemeinderäten, mindestens die Hälfte für Projekte vorzusehen, die im Kollektenkatalog 2023/24 vorgestellt werden. Diese werden im September 2022 auf www.kollekten.de veröffentlicht. Zugleich erscheint eine PDF-Version des Kollektenkatalogs 2023/24. Auf eine Druckversion wird ab diesem Jahr verzichtet.
Die Zwecke der verbindlichen landeskirchenweiten Kollekten und Sprengelkollekten werden rechtzeitig in den Nordkirchen-Mitteilungen (digital) und im Internet (www.kollekten.de) bekannt gemacht. Die Zwecke der verbindlichen Kirchenkreiskollekten werden durch den jeweiligen Kirchenkreis bekannt gegeben.
Dieser Ausgabe des Kirchlichen Amtsblattes ist zusätzlich ein Sonderdruck des Kollektenplans 2023 beigefügt, der sich für den Gebrauch in den Kirchengemeinden aus dem Blatt herausnehmen lässt.
Sie finden die Kollektenpläne für 2022 und 2023 als Word-Datei oder als PDF-Datei mit Formularfunktion im Internet unter www.kollekten.de.
Kiel, 26. Januar 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Jürß
Az.: 6117-02 – T Be/T Jü
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Kollektenplan 2023

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Januar 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
01.
Neujahr
Landeskirchenweite Kollekte
Gesamtkirchliche Aufgaben der EKD
06.
Epiphanias (Hl. Drei Könige)
08.
Erster Sonntag nach Epiphanias
Kirchenkreiskollekte
15.
Zweiter Sonntag nach Epiphanias
Landeskirchenweite Kollekte
Projekte der Diakonischen Werke – Diakonie
22.
Dritter Sonntag nach Epiphanias
29.
Letzter Sonntag nach Epiphanias
Februar 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
05.
Septuagesimae
Landeskirchenweite Kollekte
Projekt der Landeskirchenmusikdirektoren – Gottesdienst
12.
Sexagesimae
Sprengelkollekte
19.
Estomihi
22.
Aschermittwoch
26.
Invokavit
März 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
05.
Reminiszere
Landeskirchenweite Kollekte
Projekt, vorgeschlagen von der Kammer für Dienste und Werke – Öffentliche Verantwortung
12.
Okuli
Kirchenkreiskollekte
19.
Laetare
26.
Judika
April 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
02.
Palmarum
Landeskirchenweite Kollekte
Diasporaarbeit
– Martin-Luther-Bund
06.
Gründonnerstag
07.
Karfreitag
09.
Ostersonntag
Kirchenkreiskollekte
10.
Ostermontag
16.
Quasimodogeniti
Sprengelkollekte
23.
Miserikordias Domini
Landeskirchenweite Kollekte
Innerkirchliche Aufgaben der VELKD und Projekt der UEK
30.
Jubilate
Mai 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
07.
Kantate
14.
Rogate
Kirchenkreiskollekte
18.
Christi Himmelfahrt
21.
Exaudi
28.
Pfingstsonntag
Landeskirchenweite Kollekte
Ökumenisches Opfer
29.
Pfingstmontag
Juni 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
04.
Trinitatis
Landeskirchenweite Kollekte
Projekt, vorgeschlagen von der Kammer für Dienste und Werke – Bildung und Unterricht
11.
Erster Sonntag nach Trinitatis
Sprengelkollekte
18.
Zweiter Sonntag nach Trinitatis
25.
Dritter Sonntag nach Trinitatis
Juli 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
02.
Vierter Sonntag nach Trinitatis
Landeskirchenweite Kollekte
Zentrum f. Mission und Ökumene – Mission
09.
Fünfter Sonntag nach Trinitatis
Kirchenkreiskollekte
16.
Sechster Sonntag nach Trinitatis
Landeskirchenweite Kollekte
Diakonisches Werk der EKD
23.
Siebter Sonntag nach Trinitatis
30.
Achter Sonntag nach Trinitatis
August 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
06.
Neunter Sonntag nach Trinitatis
Sprengelkollekte
13.
Zehnter Sonntag nach Trinitatis
Landeskirchenweite Kollekte
Wahlprojekt der Kirchenleitung
20.
Elter Sonntag nach Trinitatis
27.
Zwölfte Sonntag nach Trinitatis
September 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
03.
13. Sonntag nach Trinitatis
Landeskirchenweite Kollekte
Projekt des Hauptbereichs
Seelsorge u. gesell. Dialog – Seelsorge
10.
14. Sonntag nach Trinitatis
Kirchenkreiskollekte
17.
15. Sonntag nach Trinitatis
24.
16. Sonntag nach Trinitatis
29.
Michaelistag
Oktober 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
01.
Erntedankfest
Landeskirchenweite Kollekte
Brot für die Welt
08.
18. Sonntag nach Trinitatis
Sprengelkollekte
15.
19. Sonntag nach Trinitatis
Landeskirchenweite Kollekte
Ökumene u. Auslandsarbeit der EKD
22.
20. Sonntag nach Trinitatis
29.
21. Sonntag nach Trinitatis
31.
Reformationsfest
November 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
05.
22. Sonntag nach Trinitatis
Landeskirchenweite Kollekte
Fonds für Gerechtigkeit und Versöhnung der VELKD und Projekt der UEK
12.
Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres
Kirchenkreiskollekte
19.
Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres
22.
Buß- und Bettag
26.
Letzter Sonntag des Kirchenjahres (Ewigkeitssonntag/Totensonntag)
Dezember 2023
Datum
Festtag
Kollektenart
Kollektenzweck
03.
1. Advent
Landeskirchenweite Kollekte
Brot für die Welt
10.
2. Advent
Sprengelkollekte
17.
3. Advent
24.
4. Advent/Heiligabend
Landeskirchenweite Kollekte
Brot für die Welt
25.
1. Weihnachtstag
26.
2. Weihnachtstag
31.
Altjahrsabend
Landeskirchenweite Kollekte
Weltbibelhilfe

Einführung von Kirchensiegeln

Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rehna-Meetzen
ist durch die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg genehmigt worden.
Kirchensiegel Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rehna-Meetzen
Kiel, 8. Februar 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Rehna-Meetzen – R We

Verwendung eines Kirchengemeindesiegels für örtliche Kirchen

Die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 13. Januar 2022 folgenden Beschluss des Kirchengemeinderats der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klinken genehmigt:
Für die örtlichen Kirchen
Ev.-Luth. Kapelle Alt Damerow
Ev.-Luth. Kapelle Bergrade
Ev.-Luth. Kirche Domsühl
Ev.-Luth. Kirche Kossebade
Ev.-Luth. Kirche Raduhn
Ev.-Luth. Kirche Severin
Ev.-Luth. Kapelle Zieslübbe
wird ab dem Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt das Kirchensiegel der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Klinken
geführt.
Kiel, 27. Januar 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Thiede
Az.: 10 Klinken – R Thi

Bekanntgabe von arbeitsrechtlichen Regelungen

Wir veröffentlichen nachstehend die folgende von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg und des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises beschlossene Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP):
Beschluss 3-2021 vom 14. Dezember 2021:
Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
Kiel, 17. Januar 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Lutze-Sorger
Az.: NK 3633-01 – DAR LS
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Vom 14. Dezember 2021

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat folgende Arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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§ 1
Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern

Die Kirchliche Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern vom 9. November 2012 (KABl. 2013 S. 39), die zuletzt durch Arbeitsrechtliche Regelung vom 24. März 2021 (KABl. S. 236) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. Nach § 27 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
    „(3) Müssen Einrichtungen aufgrund von Covid-19 ganz oder teilweise schließen, kann durch Dienstvereinbarung Kurzarbeit vereinbart werden. Einzelheiten regelt die Anlage 6a „Arbeitsrechtliche Regelung über die Einführung von Kurzarbeit“ zu dieser Arbeitsvertragsordnung.“
  2. Nach der Anlage 6 wird folgende Anlage 6a eingefügt:
    „Anlage 6a
    Arbeitsrechtliche Regelung über die Einführung von Kurzarbeit
    § 1
    Geltungsbereich
    Diese Arbeitsrechtliche Regelung gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die unter den Geltungsbereich der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP) fallen.
    § 2
    Grund der Kurzarbeit
    Diese Arbeitsrechtliche Regelung gilt nur im Falle von erheblichen Arbeitsausfällen im Sinne des § 96 SGB III in der jeweils geltenden Fassung in Einrichtungen oder Teilen von Einrichtungen aufgrund der Auswirkungen der Ausbreitung von Covid-19.
    § 3
    Dauer und Umfang der Kurzarbeit, betroffener Personenkreis
    (1)Aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 müssen Einrichtungen bis auf Weiteres ganz oder teilweise schließen. Durch Dienstvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeitervertretung kann in diesen Fällen die Einführung von Kurzarbeit vereinbart werden. In der Dienstvereinbarung sind Beginn und Dauer der Kurzarbeit zu regeln. Die Kurzarbeit ist längstens auf den Zeitraum der vollständigen oder teilweisen Betriebsschließung beschränkt. Sie endet spätestens mit Ende der Gültigkeit dieser Arbeitsrechtlichen Regelung.
    (2) Die Einführung der Kurzarbeit ist den Mitarbeitern mit einer Frist von mindestens einer Woche anzukündigen.
    (3) Die Kurzarbeit betrifft alle Personen, die in diesen Einrichtungen oder Einrichtungsteilen tätig sind.
    (4) Von der Kurzarbeit ausgenommen sind
    1. Auszubildende und BA- bzw. Werkstudenten sowie das mit der Ausbildung beauftragte Personal,
    2. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis während des Kurzarbeitszeitraums aufgrund Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet,
    3. schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden, und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gemäß § 2 BEEG fallen wird,
    4. Beschäftigte in Altersteilzeit,
    5. geringfügig Beschäftigte,
    6. Arbeitnehmer, bei denen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nach § 98 SGB III nicht vorliegen.
    § 4
    Veränderung und Beendigung der Kurzarbeit
    (1) Kann der Betrieb früher als erwartet wieder aufgenommen werden, ist Kurzarbeit mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung zu beenden.
    (2) Besteht die Notwendigkeit, die Kurzarbeit zu verlängern, bedarf es der erneuten Vereinbarung mit der Mitarbeitervertretung.
    § 5
    Andere Kompensationsmaßnahmen
    Vor der Einführung von Kurzarbeit sind alle weiteren Kompensationsmöglichkeiten (Abbau von Vorjahresurlaub, Überstundenkontingenten oder sonstigen Zeitguthaben) nach Maßgabe von § 96 SGB III auszuschöpfen, hiervon ausgenommen bleibt der Bestand der Langzeitkonten.
    § 6
    Zahlung des Kurzarbeitergeldes
    Das Kurzarbeitergeld wird zum Zeitpunkt der üblichen monatlichen Entgeltzahlung durch den Dienstgeber gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit.
    § 7
    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
    (1)Diejenigen Mitarbeiter, die von der Kurzarbeit betroffen sind, erhalten vom Dienstgeber neben dem verkürzten Entgelt eine Aufstockung des von der Agentur für Arbeit zu erwartenden Kurzarbeitergeldes. Sie erfolgt für die Entgeltgruppen 1 bis 6 auf 100 Prozent, für die Entgeltgruppen 7 bis 9 auf 90 Prozent und für die Entgeltgruppen 10 bis 15 auf 80 Prozent der Nettoentgeltdifferenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III.
    (2)Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der üblichen Entgeltauszahlung gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit.
    (3) Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden zu zahlende Vergütungen, Kurzarbeitergeld und Zuschuss gesondert ausgewiesen.
    § 8
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Jahressonderzahlung
    (1) Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist § 21 KAVO-MP in Verbindung mit § 20 KAVO-MP entsprechend anzuwenden.
    (2)Für die Anwendung sonstiger Bestimmungen bleiben die Kürzung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit und die sich daraus ergebende Minderung des Entgelts außer Betracht. Die Jahressonderzahlung wird aus dem Entgelt, das ohne Kurzarbeit zu gewähren wäre, berechnet.
    § 9
    Anzeigepflicht
    Die Wirksamkeit von auf der Grundlage dieser Regelung abgeschlossenen Dienstvereinbarungen steht unter dem Vorbehalt eines Bescheides der Bundesagentur für Arbeit nach § 99 Absatz 3 SGB III, dass ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    § 10
    Kündigungen
    Während der Kurzarbeit ist der Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen von Mitarbeitern, die sich in der Kurzarbeit befinden, nicht zulässig.“
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§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft und am 31. März 2022 außer Kraft
Demmin, 16. Dezember 2021
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Manfred Hanse
Vorsitzender
Az.: 3633-01 – DAR LS

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

ln der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bargteheide im Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Rahlstedt-Ahrensburg, ist baldmöglichst die 2. Pfarrstelle (100 Prozent) durch Wahl des Kirchengemeinderates neu zu besetzen.
Munter – musikalisch – mittenmang
Mit diesem Motto sind wir als Kirchengemeinde in Bargteheide und Umgebung unterwegs und haben uns als Ziel gesetzt, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und jungen Familien in Kontakt zu kommen und uns für sie einzusetzen. Bunt und vielfältig sind unsere Angebote. Bei uns ist vieles möglich.
Wir möchten Ihnen folgende pastorale Aufgaben mit einem Schwerpunkt „Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ anvertrauen:
  • Arbeit mit Kindern wie etwa Kinderkirche, Kinderbibelwoche und den Kontakt zu den (Grund-)Schulen, für die es bereits etablierte Formen, gute Vernetzung und ehrenamtliche Unterstützung gibt,
  • Konfi-Camp-Arbeit mit ca. 150 Jugendlichen im elftägigen Sommerferien ­Zeltlager gemeinsam mit einem Kollegen, einem Diakon und einem großen Kreis von Teamerinnen und Teamern mit intensiver Vor- und Nachbereitung über das Jahr,
  • Öffentlichkeitsarbeit mit den Schwerpunkten Homepage, Social Media und die Pressearbeit (der Gemeindebrief wird zurzeit anderweitig verantwortet) sowie
  • ein Gemeindebezirk mit allgemein pfarramtlichen Tätigkeiten wie Gottesdiensten, Kasualien und Seelsorge.
Wir wünschen uns eine Pastorin bzw. einen Pastor, die oder der mitbringt:
  • Freude an der Arbeit mit Kindern, Konfirmandinnen bzw. Konfirmanden und Teamerinnen bzw. Teamern,
  • ein pädagogisches Händchen,
  • Offenheit für verschiedene Lebenskonzepte und die Fähigkeit, für die jeweiligen Menschen passende Formen in Gottesdiensten und Kasualien zu finden,
  • ein Selbstverständnis als Leitungsperson mit Lust an Gestaltung und Verantwortungsübernahme sowie
  • Teamkompetenz in der Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen,
  • sicheren Umgang und Freude an der Arbeit mit digitalen Medien und Social Media,
  • eine eigene religiöse Praxis und
  • Bereitschaft, sich selbst und die eigene Arbeit zu reflektieren.
Zum Bereich der Kirchengemeinde gehören acht Dörfer und die Stadt Bargteheide mit einer Gesamtwohnbevölkerung von etwa 27 000 Menschen. Bargteheide liegt verkehrstechnisch ideal zwischen Hamburg und Ostsee. Die Bahn benötigt 30 Minuten zum Hamburger Hauptbahnhof. Der Bereich der Kirchengemeinde ist Zuzugsgebiet, insbesondere für junge Familien. Bargteheide bietet attraktive Freizeitangebote und hat ein ausgeprägtes kulturelles Leben. Sämtliche Betreuungsangebote für Kinder und alle Schulformen sind vorhanden. Im Gemeindegebiet Bargteheide zeigen sich vielfältige Übergänge und Gestaltungsspielräume zwischen Stadt und Dorf und Großstadtbereich Hamburg.
Was wir als Gemeinde bieten:
  • Kirche in der Stadt und in den umliegenden Dörfern,
  • eine zentrale Predigtstätte mit regem Gottesdienstbesuch,
  • Anerkennung und Wertschätzung als Gesprächspartnerin für soziale Gruppen, Vereine und Kommunen,
  • ein Teampfarramt mit vier Pfarrstellen und einer 75-Prozent-Pfarrstelle in der Region und somit die Möglichkeit, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen,
  • gemeinsamer Gottesdienstplan mit der Schwesterkirchengemeinde Eichede,
  • drei Kindertagesstätten (ca. 550 Kinder) mit intensiver religionspädagogischer Arbeit,
  • Trägerschaft von zwei Familienzentren für Bargteheide und Ammersbek,
  • Kirchenmusik in regionaler Zusammenarbeit mit generationsübergreifendem Angebot,
  • einen eigenen Friedhof und
  • vielfältige Gestaltungsspielräume für das, was Sie mitbringen!
Zur Verfügung steht Ihnen selbstverständlich
  • ein Arbeitszimmer im Martin-Luther-Haus auf der „Kircheninsel“ und zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung und
  • eine Dienstwohnung, die die Gemeinde in Absprache mit Ihnen anmietet.
Überzeugen Sie sich gern persönlich von unserer lebendigen Gemeinde. Sie finden uns auch im Internet unter www.indekark.de.
Auf Ihr Interesse an weiteren Auskünften oder einem Besuch freuen sich
  • Pastor Tim Ströver, Vorsitzender des Kirchengemeinderats, Tel.: 04532 502 531, E-Mail: t.stroever@kirche-bargteheide.de,
  • Martin Ernst, stellvertretender Vorsitzender des Kirchengemeinderats, Tel.: 04532 217 55, E-Mail: martin.ernst_bargteheide@t-online.de und
  • Propst Matthias Bohl, Tel.: 040 519 000 115, E-Mail: m.bohl@kirche-hamburg-ost.de.
Bitte richten Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder per Post an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bargteheide über Herrn Propst Matthias Bohl, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Steindamm 55, 20099 Hamburg, E- Mail: m.bohl@kirche-hamburg-ost.de.
Die Bewerbungsfrist endet am 14. April 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Bargteheide (2) – P Kl
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Leck im Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland wird nach Eintritt des jetzigen Pastors in den Ruhestand die 3. Pfarrstelle vakant und ist zum 1. September 2022 im Umfang von 50 Prozent mit einer Pastorin oder einem Pastor zu besetzen.
Die Pfarrstelle ist mit einer weiteren Pfarrstelle im Umfang von 50 Prozent für Vertretungsdienste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland, Propstei Nord verbunden, so dass beide Stellen gemeinsam eine volle Pfarrstelle ergeben.
Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Leck liegt mitten im nördlichen Nordfriesland. Vielen Urlaubern ist es als Ort auf dem Weg zur Ferieninsel Sylt bekannt. Leck und die umgebenden Orte besitzen durch die geographische Nähe zur Nordsee und zu Dänemark eine hohe Lebensqualität. Es gibt einen großen Wald in der Nähe, verschiedene kulturelle Angebote, gute Einkaufsmöglichkeiten, vielfältige Freizeitmöglichkeiten, gute ärztliche Versorgung am Ort und das Klinikum Nordfriesland in Niebüll, Grund-, Gemeinschaftsschule und dänische Schule am Ort, ein Gymnasium und berufliche Schulen in Niebüll. Weiterhin bietet Leck eine leistungsfähige Schnellbusanbindung an die Bahnhöfe in Niebüll und Flensburg.
Einen Imagefilm der Gemeinde Leck finden Sie auf unserer Internetseite www.kircheleck.de unter „Gemeinde“ beim Stichpunkt „Leck“.
In unserer Gemeinde leben viele verschiedene Menschen zusammen: Reiche und Arme, Offenherzige und Engstirnige, „echte“ Nordfriesen und Wahlnordfriesen, Kirchennahe und Kirchenferne, und, und, und… Der Umgang der Menschen ist von Freundlichkeit und Offenheit geprägt.
All das prägt auch das Leben und Arbeiten in unserer Kirchengemeinde. Kirche besitzt hier immer noch eine hohe Akzeptanz, was sich in einer überdurchschnittlich hohen Kirchenmitgliedschaft ausdrückt. Menschen suchen den Kontakt zur Kirche insbesondere dort, wo es Berührungspunkte zum eigenen Leben gibt: Konfirmationen, Amtshandlungen, Weihnachtsgottesdienste, die Osternacht aber auch Freiluftgottesdienste zum Bürgerfest und an Himmelfahrt sind Publikumsmagnete.
Menschen mit ganz unterschiedlichen Gewohnheiten und Stilen von Frömmigkeit finden hier zusammen und fühlen sich unserer Kirchengemeinde verbunden. Viele Menschen mögen es hier zwar durchaus traditionell, aber sie sind genauso mit dabei, wenn Neues ausprobiert wird – z. B. neue Lieder oder neue Formen.
Die Kirchengemeinde Leck besteht aus 5550 Mitgliedern. Sie ist in drei Pfarrbezirke gegliedert, die jeweils einen Teil des Zentralortes Leck und einen dörflichen Außenbereich umfassen. Zum Gebiet der zweitgrößten Gemeinde im Kirchenkreis Nordfriesland gehört der Zentralort Leck mit ca. 7900 Einwohnern und der alten St. Willehad-Kirche. Die Dörfer Achtrup und Stadum haben eigene moderne Gotteshäuser, in denen zurzeit jeweils einmal im Monat Gottesdienst stattfindet. Beerdigungen finden auf den Friedhöfen in Leck und Achtrup statt, die beide in kommunaler Trägerschaft sind.
Die Kirchengemeinde hat drei Pfarrstellen mit einem Umfang von insgesamt 250 Prozent. Zwei Kirchenmusiker haben jeweils eine halbe Stelle in unserer Gemeinde (eine 50-prozentige B-Stelle und eine 50-prozentige C-Stelle). Außerdem sind drei Küsterinnen bzw. Küster und eine Gemeindesekretärin hauptamtlich in Teilzeitanstellungen für die Gemeindearbeit verantwortlich.
Zur jetzt zu besetzenden Pfarrstelle 3 gehören neben dem südlichen Ortsbereich von Leck die eingemeindeten Ortsteile Klintum und Osterschnatebüll. Der Pfarrbezirk dieser Stelle umfasst derzeit 1270 Gemeindeglieder.
Die Kirchengemeinde verfügt für diese Pfarrstelle momentan über keine eigene Dienstwohnung, da die letzten beiden Stelleninhaber von der Dienstwohnungspflicht befreit waren. Wir würden verschiedene Möglichkeiten mit der künftigen Stelleninhaberin oder dem künftigen Stelleninhaber gerne persönlich besprechen, um geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder – falls gewünscht – bei der Befreiung von der Dienstwohnungspflicht zu unterstützen.
Wir freuen uns auf Bewerberinnen und Bewerber, die gerne im Team arbeiten mögen: Pastoren, Haupt- und Nebenamtliche arbeiten in der Kirchengemeinde kollegial und auf Augenhöhe zusammen.
In der Kirchengemeinde Leck erwarten Sie:
  • ein großer und aktiver Kirchenvorstand,
  • vielfältige Gottesdienste und Amtshandlungen,
  • eine bunte und lebendige Kirchenmusik mit der Kantorei St. Willehad und dem modernen Chor St. Will’s-Singers, dem Posaunenchor und Flötenchören,
  • fünf evangelische Kindergärten in Trägerschaft des Kita-Werkes,
  • viele engagierte Ehrenamtliche,
  • ein lebendiger Pfadfinderstamm „die Falken“ mit 60 Kindern und Jugendlichen,
  • ein Gesprächskreis und zwei Frauenkreise,
  • eine diakonische Beratungsstelle und ein diakonisches Ortsteilzentrum,
  • gute ökumenische Beziehungen zur dänischen Kirche und zur katholischen Kirche,
  • gute Beziehungen zu kommunalen Institutionen, Vereinen,
  • eine gut funktionierende Öffentlichkeitsarbeit, u. a. über den Gemeindebrief, Facebook und die Homepage www.kircheleck.de.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte an den Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, Herrn Bischof Gothart Magaard, Plessenstraße 5a, 24837 Schleswig.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Herr Pastor Peter Janke, Tel.: 04662 4545, E-Mail: janke@kircheleck.de und die Pröpstin Annegret Wegner-Braun, Tel.: 04661 7289 7491.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. April 2022.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Leck (3) – P Ha
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In den Ev. Kirchengemeinden Sagard und Sassnitz auf Rügen (Halbinsel Jasmund) in der Propstei Stralsund im Pommerschen Ev. Kirchenkreis ist die Pfarrstelle (100 Prozent) wieder zu besetzen.
Haben Sie Lust auf neue Herausforderungen?
Dann sind Sie genau richtig bei uns auf unserer schönen Insel.
In den beiden Kirchengemeinden Sagard und Sassnitz warten etwa 1000 Gemeindeglieder und viele andere Menschen auf eine engagierte Pastorin bzw. einen engagierten Pastor, die bzw. der Freude hat an der Gestaltung der Gottesdienste, Lust auf die Arbeit mit unterschiedlichen Gemeindegruppen und seine bzw. ihre Gaben und Fähigkeiten fantasievoll und kreativ einbringen möchte.
Sie werden ein sehr interessantes und spannendes Arbeitsfeld mit einer großen Bandbreite hinsichtlich der sozialen, gemeindlichen, spirituellen Situation vorfinden und viele haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, die sich auf Ihre Begleitung freuen.
Die Kirchengemeinde Sagard hat ca. 200 Mitglieder. Hier finden Sie die 770 Jahre alte Kirche mit einer wertvollen Spätbarockorgel aus dem Jahre 1795 und das ehemalige Pfarrhaus, das jetzt als Gemeindehaus genutzt wird. Auch eine wertvolle Bibliothek mit teilweise 500 Jahre alten Büchern gehört zur Gemeinde.
Im Sommer lädt die offene Kirche zum Besuch ein, es finden Konzerte statt, ein aktiver Kirchenchor gestaltet Musiken und bereichert den Gottesdienst.
Die Kirchengemeinde hat ein gutes Verhältnis zur Kommune, der Bauhof unterstützt Arbeiten, gemeinsam werden z. B. Weihnachtsmarkt, Adventssingen der Grundschüler und Krippenspielgestaltung durchgeführt.
Die Kirchengemeinde ist sich ihrer Geschichte sehr bewusst, gleichzeitig möchte sie deren Früchte für die heutige Lebenswelt nutzbar machen.
Mit dem aufblühenden Badeleben emanzipierte sich die Kirchengemeinde in Sassnitz von ihrer Mutterkirche und erhielt ihre eigene neugotische Backsteinkirche, erbaut 1880 bis 1883, 1899 mit einer Dinse-Orgel versehen.
Das Söderblomhaus neben der Kirche, ein Bartningbau, wurde als Winterkirche und Treffpunkt für die Gemeinde sowie als Hort- und Vorschulgebäude genutzt. Leider fiel dieses Gebäude vor zwei Jahren einer Brandstiftung zum Opfer und brannte bis auf die Grundmauern nieder. Der Wiederaufbau ist die größte Bau-Aufgabe der kommenden Jahre. Der Baubeginn wird im April 2022 sein.
Die Sassnitzer Kirchengemeinde zeichnet sich durch ein intensives soziales Engagement aus:
Sie ist Trägerin der integrativen Kindertagesstätte „8. März“ für alle Altersgruppen mit etwa 125 Kindern und 25 Mitarbeitenden. Für die Kinder- und Jugendarbeit hat eine junge Erzieherin eine Teilzeitstelle inne.
Eng mit der Kirchengemeinde Sassnitz verknüpft ist das Grundtvighaus, ein Mehrgenerationenhaus, das der Gemeinde gehört, aber vom Grundtvighaus-Verein e. V. betrieben wird.
Es ist ein Haus der Begegnung, der Gastlichkeit und des Dialogs, ein Lern- und Lehrort. Größere gemeinsame kirchliche Veranstaltungen wie z. B. Allianz-Gebetswoche, Weltgebetstag, Seniorenweihnachtsfeier etc. finden z. T. dort statt, ebenso alle 14 Tage ein Bibelgesprächskreis.
Preiswerter Mittagstisch wird angeboten, gerne angenommen wird auch das Programm der Kino Lichtspiele Sassnitz e. V., Konzerte und Vorträge werden rege besucht.
Zu benennen sind noch das Jugendprojekt E-Werk, welches vom Kreisdiakonischen Werk betrieben wird, sowie das Haus für Obdachlose in der Dorfstraße und die Deutsche Seemannsmission Sassnitz in Mukran.
Ein Pfarrhaus, das gerade saniert wird, erwartet Sie in Sassnitz. Traumhafte Aussicht über die Ostsee, eine geräumige Wohnung und ein kleiner Garten warten auf Sie. Bus- und Bahnanbindung sind gut, Grund- und Regionalschule befinden sich im Ort und das nächstgelegene Gymnasium in Bergen auf Rügen.
Wir freuen uns auf jemanden, der gerne mit uns lebt, seine Gaben und Ideen mit uns teilt und ein offenes Herz hat für die Menschen in unserer Region.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die beiden Kirchengemeinderäte in Sagard und Sassnitz über die Propstei Stralsund – Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis, z. H. Frau Pröpstin Helga Ruch, Mauerstraße 1, 18439 Stralsund, Tel.: 03831 264 120 oder per E-Mail an: proepstin-hst@pek.de. Nähere Informationen unter www.kirche-mv.de.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Sagard/Sassnitz – P Sc
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Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost ist die 1. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Sabbatzeitvertretungen (100 Prozent) zum 1. Juli 2022 zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch den Kirchenkreisrat für acht Jahre.
Die zu besetzende Pfarrstelle ist eine von zwei Pfarrstellen für Sabbatzeitvertretungen des Kirchenkreises. Sie ist organisatorisch und inhaltlich eingebunden in die Stabsstelle Organisationsentwicklung (mehr Information: www.kirche-hamburg-ost-oe.de).
Die Gemeindepastorin oder der Gemeindepastor geht für drei Monate in eine Sabbatzeit; dafür arbeiten Sie in der Gemeinde. Schnell kommen Sie an und übernehmen im unvertrauten Feld pastorale Aufgaben. Sie gehen reflektiert, behutsam und sicher um mit dem, was dort ist und sich verändert. Nach der Übergabe am Ende können Sie diese Gemeinde, die Menschen und Aufgaben gut loslassen. – Dies sind die Herausforderungen für Sie als Sabbatzeitvertretung.
Dafür suchen wir eine engagierte Pastorin bzw. einen engagierten Pastor, die bzw. der
  • gerne vor allem pastorale Grundaufgaben in einer Gemeinde wahrnimmt,
  • langjährige Erfahrungen in Gemeindearbeit und mit Leitungsaufgaben mitbringt,
  • sich auf vielfältige liturgische und theologische Prägungen einlassen kann,
  • offen auf Menschen aller Milieus zugeht,
  • flexibel ist und sich schnell einarbeitet,
  • eine gute Mischung aus Zupacken und Lassen mitbringt,
  • selbstorganisiert, verlässlich und gleichzeitig teamfähig arbeitet,
  • ein sicheres Gefühl für Nähe und Distanz hat,
  • den Blick von außen und die Perspektive der Organisationsentwicklung im Kopf behält,
  • sich in laufenden Veränderungsprozesse verorten und der Rolle entsprechend mit ihnen achtsam umgehen kann,
  • Erfahrungen und Beobachtungen für sich reflektiert und sie – falls gewünscht – in vertraulichem Feedback den Gemeindepastorinnen und -pastoren zurückspiegeln kann,
  • sich im Sabbatical-Team kollegial organisiert, reflektiert und austauscht,
  • aushalten kann, ohne dauerhafte berufliche Heimatgemeinde zu leben,
  • bereit ist, im Großraum des Kirchenkreises mit weiten Arbeitswegen tätig zu sein und
  • regelmäßig Supervisions- und Weiterbildungsangebote zu nutzen.
Aufgaben:
  • Vertretung pastoraler Aufgaben während dreimonatiger Sabbatzeiten (vier Einsatzorte im Jahr),
  • Vorbereitung und Nachbereitung dieser Zeiten und
  • Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Organisationsentwicklung.
Wir bieten:
  • Pastorinnen und Pastoren und Gemeinden, die sich auf Sie freuen,
  • Freiheit in Organisation und Kommunikation und Abwechslung durch die Buntheit der kirchlichen Landschaft in Hamburgs Gemeinden,
  • kollegiale Zusammenarbeit innerhalb des Teams der Sabbaticalvertretungen,
  • Einbindung in das gesamte Team der Organisationsentwicklung u. a. Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen und kollegialem Austausch und
  • Notebook und Smartphone als Unterstützung angesichts wechselnder Arbeitsplätze.
Weitere Auskünfte erteilen gern:
  • Pröpstin Carolyn Decke, Tel.: 040 519 000 116,
  • Jürgen Barth (Leitung Organisationsentwicklung), Tel.: 0176 1951 9861,
  • Dorothea Fehring (Personalentwicklung für Pastorinnen und Pastoren), Tel.: 0151 1951 9822.
Eine Dienstwohnung oder Büro werden nicht gestellt.
Bewerben Sie sich gerne online über das Bewerbungsportal
https://kirche-hamburg-ost.dvinci.de/de/p/pfarrstellen/jobs z. H. Pröpstin Carolyn Decke.
Die Bewerbungsfrist endet am 4. April 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Kkr. HH-Ost Sabbatzeitvertretungen (1) – P Kl
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Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost ist die 2. Pfarrstelle im Kirchenkreis Hamburg-Ost für kirchenkreisliche Dienstleistung (Vertretungsdienste) (100 Prozent) zum nächstmöglichen Termin zu besetzen. Die Besetzung erfolgt über Berufung durch den Kirchenkreisrat für eine Dauer von fünf Jahren. Die Kirchenkreispfarrstelle wird der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde zugeordnet mit dem Schwerpunkt der interreligiösen Arbeit.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde liegt mitten in Hamburg direkt am Hauptbahnhof. Hier treffen vielfältige Kulturen und Milieus aufeinander und bilden ein Gemeinwesen, für das sich die Kirchengemeinde mit verantwortlich fühlt und ihrerseits als verlässliche Partnerin geschätzt wird.
Die Pfarrstelle umfasst zwei Bereiche in der gemeinsamen Verantwortung im Pfarrteam:
  1. Klassisch pastorale und über die Gemeinde hinausgehende Aufgaben:
    • sozialdiakonisches Engagement, beispielsweise in der „Suppengruppe“,
    • interkulturelles Miteinander mit dem Afrikanischen Zentrum in Borgfelde,
    • Zusammenarbeit mit der AIDS-Seelsorge (positiv leben & lieben) sowie
    • interreligiöse Arbeit mit Moscheegemeinden.
  2. Überregional ausgerichtete Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im SCHORSCH
    Das SCHORSCH im Integrations- und Familienzentrum (IFZ) ist in Trägerschaft der Kirchengemeinde.
    • Leitungsverantwortung im Bereich der kommunalen Jugendarbeit und
    • inhaltliche Weiterentwicklung und Integration ins Gemeindeleben.
Wir wünschen uns eine integrierende Persönlichkeit, die in der Lage ist, die verschiedenen Arbeitsbereiche der Gemeinde zu durchdringen und zu fördern.
Dazu erwarten wir:
  • Teamfähigkeit und Führungskompetenz,
  • Aufgeschlossenheit gegenüber unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen,
  • Erfahrung im Umgang mit Finanzen, Drittmitteln und Förderstrukturen,
  • Leidenschaft für die Mitgestaltung an der Kirche der Zukunft sowie
  • Fähigkeit zur Moderation im Spannungsfeld verschiedener theologischer und gesellschaftlicher Positionen.
Wir bieten:
  • Kirche verwurzelt im Zentrum der Stadt,
  • ein engagiertes Team,
  • begeisterungsfähige Haupt- und Ehrenamtliche,
  • Gestaltungsfreiräume in einem konstruktiven und kreativen Arbeitsumfeld und
  • einen ausgeglichenen Haushalt.
Einen Überblick über die gemeindlichen Aktivitäten bietet unsere Homepage www.stgeorg-borgfelde.de.
Haben sie Interesse und Fragen, melden Sie sich gern.
  • Pastorin Elisabeth Kühn, E-Mail: kuehn@stgeorg-borgfelde.de; Tel.: 040 286 697 70 oder Tel.: 0157 5348 6459
  • Pröpstin Dr. Ulrike Murmann, E-Mail: U.Murmann@Kirche-Hamburg-Ost.de, Tel.: 040 519 000 109
  • Jan Soltmann (Personalentwickler), E-Mail: J.Soltmann@Kirche-Hamburg-Ost.de, Tel.: 0176 1951 9858.
Dienstsitz ist die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde mit Büro im IFZ. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail oder per Post an den Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Pröpstin Dr. Ulrike Murmann, E-Mail: U.Murmann@kirche-hamburg-ost.de, Steindamm 55, 20099 Hamburg, .
Die Bewerbungsfrist endet am 1. April 2022.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Kkr. HH-Ost kirchenkreisliche Dienstleistung (2) – P Kl
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Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist die Pfarrstelle (100 Prozent) für die Leitung des Zentrums Kirchlicher Dienste in Rostock zum 1. Februar 2023 mit einer Pastorin oder einem Pastor zu besetzen.
Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag des Kuratoriums des Zentrums Kirchlicher Dienste durch Berufung des Kirchenkreisrates für acht Jahre. Eine erneute Berufung ist möglich.
Der Kirchenkreis Mecklenburg befindet sich im Wandel. Dem Zentrum Kirchlicher Dienste in Rostock als rechtlich unselbstständigem Werk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg kommt dabei eine wichtige begleitende und impulsgebende Rolle zu. Im Zentrum sind mehrere allgemeinkirchliche Arbeitsbereiche des Kirchenkreises zu einer organisatorischen Einheit zusammengefasst, um das Leben von Kirchenregionen und -gemeinden zu fördern. Die Mitarbeitenden greifen gesellschaftliche und kirchliche Themen auf und unterstützen Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen vor Ort und im Sozialraum durch Beratung, Weiterbildung und Projekte bei ihrer Arbeit. Das Zentrum berät und fördert haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert konzeptionelle Entwicklungen im Kirchenkreis. Es versteht sich auch als Ansprechpartner für Menschen, die nicht der Kirche angehören.
Das Zentrum Kirchlicher Dienste hat seinen Sitz in der Altstadt von Rostock, Alter Markt 19, in nächster Nähe zur Petrikirche. Es verfügt über gute räumliche und technische Arbeitsbedingungen.
Schwerpunktaufgaben der Leiterin bzw. des Leiters des Zentrums Kirchlicher Dienste sind:
  • die geistliche und theologische Leitung sowie die Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben des Zentrums Kirchlicher Dienste.
  • Anlass- und themenbezogene Arbeit als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen in Kirchenkreis, Nordkirche und Gesellschaft und deren Bearbeitung im Zentrum Kirchlicher Dienste.
  • Verantwortung für die aktive Zusammenarbeit der Arbeitsbereiche des Zentrums mit den Kirchengemeinden im Kirchenkreis, anderen Diensten und Werken im Kirchenkreis sowie Vereinen, Initiativen und Partnern des öffentlichen Lebens.
  • Förderung der Organisationsentwicklung sowie der Kommunikation im Haus.
  • Geschäftsführung und wirtschaftliche Verantwortung für das Zentrum.
  • Team- und zielorientierte Zusammenarbeit mit den Bereichsleiterinnen und dem Bereichsleiter im Zentrum.
  • Personalverantwortung für derzeit 24 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern in den fünf Arbeitsbereichen Gemeindedienst, Erwachsenenbildung, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Ökumenische Arbeitsstelle mit Flüchtlingsarbeit, sowie Leitung, Verwaltung und Personalberatung.
  • Zusammenarbeit und Beratung mit dem Kuratorium des Zentrums Kirchlicher Dienste und den Leitungsgremien des Kirchenkreises.
  • Unterstützung der Organisationsentwicklung des Kirchenkreises – im Zusammenspiel mit der Pröpstin bzw. den Pröpsten und den anderen Leitungsgremien im Kirchenkreis sowie in Zusammenarbeit mit den im Arbeitsfeld Gemeinde- und Personalberatung Tätigen.
  • Vernetzung des Zentrums Kirchlicher Dienste mit kirchlichen Einrichtungen im Kirchenkreis und in der Nordkirche. Kirchenpolitisches Engagement, Mitarbeit in Gremien des Kirchenkreises und der Nordkirche.
  • Themenbezogen Zusammenarbeit mit dem Regionalzentrum kirchlicher Dienste in Greifswald, Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis.
Wir bieten:
  • Zusammenarbeit mit einem engagierten Team aus Pastorinnen und einem Pastor und Referentinnen und Referenten.
  • Enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Leitungsgremien des Kirchenkreises.
  • Unterstützung der Arbeit des Zentrums durch ein Kuratorium.
  • Gestaltungsspielraum.
  • Dienstwagen im Zentrum Kirchlicher Dienste vorhanden.
  • Stellenzulage nach der Besoldungsgruppe A 15.
Wir erwarten:
  • profilierte, theologische Kompetenz und mehrjährige Berufserfahrung,
  • Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz im Bereich der systemischen Beratung und Organisationsentwicklung,
  • Einsatzfreude für die allgemeinkirchliche Arbeit,
  • Leitungs- und Personalführungserfahrung,
  • Kommunikationsbereitschaft,
  • organisatorisches Geschick in der Geschäftsführung,
  • partnerschaftliches Leitungsverständnis im Miteinander der Leitungspersonen und Leitungsgremien des Kirchenkreises,
  • Führerschein Klasse B und gegebenenfalls die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeugs für dienstliche Zwecke,
  • Bereitschaft zur Übernahme eines Predigtauftrags,
  • Bereitschaft zum Wohnen in Rostock bzw. im Kirchenkreis in räumlicher Nähe zu Rostock.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte richten Sie diese mit aussagekräftigen Unterlagen an die Vorsitzende des Kuratoriums des Zentrums Kirchlicher Dienste, Frau Pröpstin Britta Carstensen, Töpferstr. 13, 17235 Neustrelitz.
Für Auskünfte wenden Sie sich ebenfalls an Pröpstin Britta Carstensen, Tel.: 03981 206 622, E-Mail: proepstin-neustrelitz@elkm. Weitere Information auch im Internet unter: www.kirche-mv.de/zentrum-kirchlicher-dienste.
Das Bewerbungsgespräch wird am 5. Mai 2022 im Zentrum Kirchlicher Dienste in Rostock stattfinden.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. April 2022.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Az.: 20 Kkr. Mecklenburg Leitung Zentrum Kirchlicher Dienste – P Ha
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Der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog sucht für die Gefängnisseelsorge-Pfarrstelle (50 Prozent) in Stralsund/Mecklenburg-Vorpommern zum nächstmöglichen Dienstantritt für einen Zeitraum von acht Jahren
einen Pastor oder eine Pastorin
mit pastoralpsychologischer (oder vergleichbarer) Weiterbildung und der Bereitschaft zu entsprechender Supervision der eigenen Arbeit.
Die Justizvollzugsanstalt umfasst 140 Haftplätze und wurde 2003 neu eröffnet. Die Anstalt hat 55 Haftplätze im offenen Vollzug und verfügt so über insgesamt 195 Plätze für männliche erwachsene Straftäter. Seit Mai 2020 gibt es auch einen offenen Vollzug für Frauen mit zehn Plätzen. Es arbeiten hier 102 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz unterschiedlicher Berufsgruppen.
Die Seelsorge vollzieht sich in der JVA vor allem in vielen Einzelgesprächen, in Gesprächsgruppen und in Gottesdiensten sowie darüber hinaus in besonderen Projekten auch in Zusammenarbeit mit Fachdiensten. Die ökumenische Zusammenarbeit mit einem katholischen Seelsorger ist konstruktiv.
Die Hauptaufgabe auf dieser Stelle ist es, für die Gefangenen ein unabhängig ansprechbares Gegenüber zu sein. Die Herausforderung besteht darin, inmitten mehrfach belastender Situationen dennoch Räume für Vertrauensbeziehungen zu schaffen, aus denen heraus Gefangene ein neues Verhältnis zu sich selbst und ihrer Zukunft entwickeln können. Seelsorge in Einzel- und Gruppengesprächen, Gottesdienste, andere Angebote und Projekte haben sehr mit den Grundlagen und elementaren Infragestellungen des Lebens zu tun.
Der Strafvollzug verfolgt Ziele auf seine Weise in staatlicher Verantwortung. Aufgabe der Gefängnisseelsorge ist es, sich aus kirchlicher Freiheit und Begründung heraus in diese spezifische Situation hineinzubegeben und dort als „Kirche am anderen Ort“ sowohl für die Gefangenen und ihre Angehörigen als auch für die in der Anstalt Tätigen und ihre Familien in kritischer Solidarität seelsorglich da zu sein. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Durchführung einer jährlichen Tagung für Beamtinnen und Beamte des Strafvollzugs.
Wir wünschen uns einen Pastor oder eine Pastorin
  • mit Berufserfahrung und reflektierter pastoraler Identität,
  • mit der Fähigkeit sowohl zu offener Zuwendung als auch zu einem heilsamem Abstand in der seelsorglichen Begegnung mit Gefangenen und mit Mitarbeitenden der Anstalt,
  • mit spiritueller und liturgischer Kompetenz und gegebenenfalls auch musikalischen Fähigkeiten zur angemessenen Gestaltung von Gottesdiensten in der säkular-multireligiösen Situation des Gefängnisses,
  • mit der Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit, mit Sinn für interkulturelle Herausforderungen und interreligiöse Kooperationsmöglichkeiten,
  • mit der Bereitschaft, mit den Institutionen des Strafvollzugs über gegebenenfalls gemeinsame Ziele nachzudenken und den Ort der Seelsorge näher zu bestimmen,
  • mit Sinn für projektorientiertes Arbeiten und Interesse an der Weiterentwicklung von Strafvollzug und Gefängnisseelsorge, auch im öffentlichen Diskurs.
Es handelt sich um eine 50 Prozent-Pfarrstelle. Daher kommt es auf kluge Auswahl, Begrenzung, klare Akzente und gute Kooperationen an.
Wir bieten Gemeinschaft, intensiven Austausch und engagierte Zusammenarbeit unter den Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorgern, sowohl nordkirchlich als auch in der EKD, sowie die Zusammenarbeit im Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog. Wir wünschen uns eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der an dieser Stelle präsent und zugleich für die gemeinsame Sache der Gefängnisseelsorge ein Gewinn ist.
Nähere Auskunft gibt der Leiter des Hauptbereichs Pastor Michael Stahl (Tel.: 040 306 201 281). Die Leitlinien für die Evangelische Gefängnisseelsorge in Deutschland senden wir Ihnen gerne zu.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u. a. tabellarischer Lebenslauf, Vorstellungen für die Arbeit) richten Sie bitte brieflich an Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel oder digital an: Bernd-Michael.Haese@lka.nordkirche.de.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022 an den angegebenen Adressen. Später eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden. Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Az.: 20 JVA Stralsund – P Kü/P Sc
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Der Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sucht für den Arbeitsbereich „Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt“ (KDA) zum 1. September 2022 eine Leiterin oder einen Leiter (m/w/d).
Die Arbeitsbereichsleitung wird von der Kirchenleitung im Einvernehmen mit der Hauptbereichsleitung bestellt. Die Stelle mit einem Stellenumfang von 100 Prozent wird mit einer Pastorin oder mit einem Pastor auf acht Jahre besetzt (erneute Bestellung ist zulässig). Die Besoldung erfolgt nach A 13/14 mit einer Zulage nach A 15.
Die Arbeit des KDA erfolgt in gesamtnordkirchlicher Ausrichtung mit Partnern sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Derzeit sind im KDA dreizehn Referentinnen und Referenten und drei Assistenzkräfte beschäftigt. Dienststellenbüros befinden sich in Hamburg, Kiel, Lübeck und Rostock.
Der KDA bearbeitet und führt Diskurse über arbeitsmarktpolitische, sozialethische und ökonomische Fragestellungen. Er treibt den Austausch über die „Arbeit der Zukunft“ sowie humane und gerechte Arbeits- und Wirtschaftsweisen aus kirchlicher Perspektive voran. Er steht im Dialog mit Gewerkschaften und Politik, Handels- und Handwerkskammern und Verantwortlichen in Unternehmen und Arbeitgeberverbänden. Der KDA nimmt Partei für Menschen – gleichgültig, ob sie Führungskraft, Unternehmer, spezialisiert, arbeitssuchend, gering qualifiziert sind.
Über die Netzwerkarbeit hinaus, liegen besondere inhaltliche Schwerpunkte des KDA in den Bereichen neue Wirtschafts- und Arbeitsformen, Wirtschafts- wie Sozialethik, Mobbing, Landwirtschaft, Arbeit mit Führungskräften, Betriebsräten und besonderen Berufsgruppen (Pflege, prekäre Beschäftigung etc.) und auch im Beratung- und Bildungsbereich. Der KDA steht der Landeskirche, den Kirchenkreisen und Gemeinden als Fachdienst und Dienstleister für das Themenfeld Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt zur Verfügung.
Die Strukturen der Arbeitsorganisation sind im Hauptbereichsgesetz vom 3. November 2017 geregelt. Für den Hauptbereich besteht eine funktionierende Verwaltung. Dadurch ergeben sich für den KDA und seine Leitung Möglichkeiten zur vielfältigen Ausrichtung seines Wirkens für die Kirche in der dynamischen Welt von Arbeit und Wirtschaft.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung in den Strukturen der Nordkirche sind Veränderungen von Aufgaben und Zuständigkeiten möglich.
Wir wünschen uns eine Persönlichkeit,
  • die ihre Fähigkeiten in der strategischen Ausrichtung der Arbeit des KDA und die Leitung des Teams einbringt,
  • die im Verbund des Hauptbereichs mit Visionen für die sich rasant verändernde Arbeitswelt, Themen aufspürt und mit Energie, Lust und Ideen, diese in zeitgemäße Formate umsetzt,
  • die das moderne Christsein im Beruf stärkt und mit Menschen und Strukturen in Kontakt gehen kann, die eher kirchenfern sind,
  • die das Gespräch sowohl mit den Beschäftigten als auch mit Führungskräften sucht, die auf Augenhöhe mit Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen, wie auch mit von Arbeitslosigkeit Betroffenen im Kontakt ist,
  • die die Erkenntnisse und Erfahrungen aus Wirtschaft und Unternehmen in die Organisation Kirche auf vielfältige Weise einbringt,
  • die dafür sorgt, dass christliche Werte und sozialethische Reflexionen im Gespräch mit Gewerkschaften, Unternehmensverbänden, Kammern und anderen Stellen, Gehör finden,
  • die Kenntnisse und Erfahrungen in Teamführung und Teambildung besitzt und in der Lage ist, die unterschiedlichen Persönlichkeiten im Team zu stärken, sowie die verschiedenen Bezüge (Regionen, Schwerpunkte) auszugleichen und
  • die wirtschafts- und sozialethische Kompetenz der Nordkirche stärken möchte.
Wir bieten:
  • ein multiprofessionelles, selbstständiges Team, mit differenzierten Schwerpunkten für die Arbeit im KDA,
  • gute und intensive Zusammenarbeit im Hauptbereich, hier insbesondere mit der Ev. Akademie,
  • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung,
  • Supervision.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Weitere Informationen erhalten Sie durch den Leitenden Pastor des Hauptbereichs Seelsorge und gesellschaftlicher Diskurs, Pastor Michael Stahl, (Tel.: 040 306 201 281).
Ihre Bewerbung mit einem tabellarischen Lebenslauf sowie mit ersten Vorstellungen für die Arbeit richten Sie bitte bis zum 31. März 2022 an: Herrn Oberkirchenrat Professor Dr. Bernd-Michael Haese, Landeskirchenamt der Nordkirche, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel, bevorzugt per E-Mail an: bernd-michael.haese@lka.nordkirche.de.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 KDA Leitung – P Kü/P Sc
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Das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) sucht zum 1. September 2022 eine theologische Referentin bzw. einen theologischen Referenten (m/w/d). Die zu besetzende Stelle gehört zum Pool der Referentinnen und Referenten in den drei theologisch geleiteten Dezernaten und soll zunächst für fünf Jahre durch eine Pastorin bzw. einen Pastor besetzt werden. Die Stelle ist im Dezernat Theologie, Ökumene und Diakonie angesiedelt.
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber übernimmt die Aufgabe einer Diakoniereferentin bzw. eines Diakoniereferenten der Landeskirche. Zu den Aufgaben gehören auf allen Ebenen die Beziehungspflege zwischen Diakonie und Kirche und die theologische Arbeit an diakonierelevanten und ethischen Fragestellungen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
  • die Bearbeitung von Grundsatzfragen zu Diakonie und Kirche und einzelner Sachgebiete der Diakonie,
  • Reflexion gesellschaftspolitischer Entwicklungen in ihrem Bezug zu diakonischen Fragen,
  • die Mitwirkung an Fragen evangelischer Profilbildung in der Diakonie, Sozialraumgestaltung und Quartiersentwicklung,
  • die Geschäftsführung des Hauptbereichs Diakonie mit den Organen Diakonischer Rat und Diakonische Konferenz,
  • der ständige Austausch und Kontakt zu den drei Landesverbänden der Diakonie in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg,
  • die Kontaktpflege zu großen diakonischen Trägern und Einrichtungen und deren theologischen Leitenden und Beratung bei Besetzungsfragen,
  • die Mitwirkung in Aufsichtsgremien diakonischer Träger und Verbände,
  • Vertretung der Nordkirche in Zusammenhängen von Diakonie Deutschland und EKD,
  • Mitdenken und Mitarbeit in allen Themengebieten des Dezernats Theologie, Ökumene und Diakonie und der anderen theologisch geleiteten Dezernate.
Es wird erwartet:
  • Leitungserfahrung, Erfahrung in geschäftsführenden Tätigkeiten und Verhandlungsgeschick,
  • besondere theologische Kompetenz,
  • Bereitschaft zu engagierter Kommunikation und Vernetzung,
  • Erfahrungen und Einblicke in das Zusammenspiel von Diakonie und Kirche,
  • Interesse an einer Verbindung von theologischen, pastoralen und verwaltenden Tätigkeiten,
  • Bereitschaft, sich in rechtliche Fragen (Sozialgesetzbuch, Arbeitsrecht, Verträge, Satzungen) einzuarbeiten,
  • Fähigkeit zur Strukturierung komplexer Prozesse,
  • Bereitschaft zur Reisetätigkeit innerhalb der Nordkirche.
Bewerberinnen und Bewerber müssen ordinierte Theologinnen oder Theologen sein und bereits in einem Dienstverhältnis auf Lebenszeit als Pastorin bzw. Pastor zur Nordkirche stehen. Die Berufung im Pfarrdienstverhältnis erfolgt zunächst auf fünf Jahre mit einer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13/14.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. April 2022 an den Präsidenten des Landeskirchenamts, Herrn Professor Dr. Peter Unruh, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel oder per E-Mail an: bewerbung@lka.nordkirche.de. Bei E-Mail-Bewerbungen fassen Sie Ihre Unterlagen bitte zu einem PDF-Dokument zusammen.
Entscheidend ist nicht der Poststempel. sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Dr. Uta Andrée (Leiterin des Dezernat Theologie, Ökumene und Diakonie), Tel.: 0431 9797 800, E-Mail: uta.andree@lka.nordkirche.de.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 20 Referent Dez. M – P Sc
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Die Evangelisch-Lutherische Diakonissenanstalt Alten Eichen in Hamburg (kurz: Diakonie Alten Eichen) sucht zum 1. Oktober 2022 für die Pfarrstelle für Seelsorge eine Pastorin oder einen Pastor (w/m/d). Der bisherige langjährige Stelleninhaber tritt zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand. Die Stelle hat einen Dienstumfang von 100 Prozent.
Die Diakonie Alten Eichen ist eine seit über 150 Jahren bestehende, rechtlich selbstständige kirchlich-diakonische Stiftung in der Tradition der Mutterhaus-Diakonie der Kaiserswerther Prägung. Zu Alten Eichen gehören zurzeit in den Stadtteilen Stellingen, Altona, Eimsbüttel, St. Georg, Osdorf und Wellingsbüttel verschiedene Einrichtungen der Altenhilfe und des Gesundheitswesens (Pflegeheime, Tagespflegehäuser für Senioren, Diakoniestationen, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Service-Wohnanlagen des Betreuten Wohnens, ambulanter Hospizdienst) sowie Kindertagesstätten und Fachschulen für Sozialpädagogik. Alten Eichen befindet sich in einem umfangreichen konzeptionellen und baulichen Entwicklungsprozess und wird in den nächsten Jahren eine neue äußere Gestalt erhalten und weitere Einrichtungen gründen, insbesondere auf dem zentralen Gelände in Stellingen, dem „Quartier Alten Eichen“ und in weiteren Stadtteilen.
Die Diakonie Alten Eichen bildet darüber hinaus eine eigene kleine Kirchengemeinde (in Gestalt einer „Anstaltskirchengemeinde“) und besitzt eine eigene Kirche (mit Nebenräumen), die vor kurzem zu einem modernen Kirchen- und Veranstaltungszentrum umgestaltet wurde. Die Pfarrstelleninhaberin bzw. der Pfarrstelleninhaber ist zugleich Pastorin bzw. Pastor unserer Kirchengemeinde und Mitglied des Kirchengemeinderats.
Pastoraler Kollege bzw. pastorale Kollegin sind aktuell der Rektor als Vorstand und Leiter des Gesamtunternehmens Alten Eichen sowie die Schulpastorin als Lehrkraft für Religionspädagogik und Gestalterin des kirchlich profilierten Schullebens unserer Fachschulen.
Die Diakonie Alten Eichen ist ein besonderer Ort kirchlichen Lebens.
Von daher sind Ihre Aufgaben insbesondere:
  • Seelsorge, Andachten, Gottesdienste, Amtshandlungen, Gesprächs- und Gruppenangebote. Zielgruppen sind hier pflegebedürftige und z. T. dementiell erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime und Seniorenwohnanlagen, Gäste der Tagespflegeeinrichtungen, Klientinnen bzw. Klienten der Diakoniestationen sowie deren Angehörige, außerdem Kinder und Eltern der Kindertagesstätten. Den Rahmen dafür gibt ein Seelsorgekonzept mit regelmäßigen Besuchen der „Hauspastorin“ bzw. des „Hauspastors“ in jeder Einrichtung.
  • Seelsorge, Gesprächsangebote, Fortbildungen für unsere engagierten Mitarbeitenden und Leitungskräfte (z. B. in Religionspädagogik und Kinderbibeltagen in den Kitas oder Diakonie und Spiritualität in den Teams der Heime und Tagespflegehäuser).
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Durchführung von Fortbildungen zum diakonisch-kirchlichen Profil des Gesamtunternehmens, zu ethischen, seelsorgerlichen und gesundheitlichen Themen und von den sogenannten Willkommenstagen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Mitwirkung in den regelmäßigen Konferenzen und Tagungen aller Leitungskräfte.
  • Übernahme von Ad hoc-Aufgaben und Teilnahme an aktuellen Projektgruppen im Auftrag des Stiftungsvorstands.
  • Netzwerkkontakte zu anderen Personen und Einrichtungen, insbesondere im Stadtteil Stellingen, in den Hamburger Kirchenkreisen und im Diakonischen Werk Hamburg.
Sie haben große Freude an der Vermittlung und Repräsentanz von „Werktagskirche“ (und auch „Sonntagskirche“) in einem häufig säkular geprägten Umfeld.
Von daher bringen Sie mit:
  • Kontaktfreudigkeit sowie theologische, spirituelle und pastorale Offenheit. Sie können auf unterschiedliche Menschen zugehen, mit ihnen über Gott und die Welt reden, schweigen, beten und tun.
  • Organisationstalent, Flexibilität, Selbstführung, Selbstreflexion, Phantasie, Achtsamkeit, Konfliktfähigkeit, Krisenbegleitung, Loyalität. Sie können sich selbst, andere und Ihre unterschiedlichen Aufgaben koordinieren, mit Vertrauen und Selbstvertrauen, mit Begeisterung und Verlässlichkeit.
  • Bereitschaft, im Stadtgebiet von Hamburg zu den Einrichtungen von Alten Eichen unterwegs zu sein.
  • Erfahrung im pastoralen Dienst einer Ortsgemeinde oder einer gesamtkirchlichen Einrichtung. Sie wissen, dass Sie eine wichtige Botschafterin bzw. ein wichtiger Botschafter des Evangeliums und der Kirche in der Diakonie sind.
  • Fortbildung z. B. in den Bereichen Seelsorge, Pastoralpsychologie, Pädagogik, Kommunikation, Teamentwicklung oder Projektarbeit.
Wir haben ein hohes Interesse an Ihnen. Sie sind wichtig für das diakonische Profil und die zugehörige Kultur von Alten Eichen. Durch Sie und Ihre Tätigkeit unterscheiden wir uns nach innen und außen sichtbar von anderen Einrichtungen.
Von daher bieten wir Ihnen:
  • vielfältige intensive Kontakte mit besonderen Menschen und Teams,
  • große Entfaltungsmöglichkeiten und kollegiale Einbindung,
  • Mitwirkung an einem beginnenden neugestaltenden Zukunftsprozess für Alten Eichen,
  • viele schön gestaltete Räume für Ihre Arbeit,
  • ein Büro in Alten Eichen und alle notwendigen technischen und digitalen Geräte,
  • Teamevents, Sportzuschuss, HVV-ProfiCard u. v. m.
Bitte informieren Sie sich über uns bei www.diakonie-alten-eichen.de.
Auf die Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Die Berufung erfolgt für zunächst acht Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Dienstsitz ist Hamburg-Stellingen. Eine Dienstwohnung steht nicht zu Verfügung. Auf Wunsch kann für eine Übergangszeit ein kleines (leider nicht familiengeeignetes) betriebseigenes Appartement oder eine kleine Wohnung angemietet werden, um in Ruhe eine dauerhafte Wohnung zu suchen. Der Wohnsitz muss in Hamburg oder im unmittelbaren Umfeld in einer Stadtrandgemeinde liegen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Abschlusszeugnissen und weiteren Qualifikations- und Erfahrungsnachweisen richten Sie bitte bis zum 15. April 2022 per Post oder per E-Mail an den Vorsitzenden des Stiftungsvorstands der Diakonissenanstalt Alten Eichen, Rektor Pastor Dr. Torsten Schweda, Wördemanns Weg 19–23, 22547 Hamburg, E-Mail: t.schweda@diakonie-alten-eichen.de.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auskünfte erteilen (gerne auch per Video oder Telefon mit der Bitte um vorherige Terminabstimmung) Pastor Dr. Schweda, Tel.: 040 548 710 01; E-Mail s. o. und der jetzige Stelleninhaber, Pastor Bernd Schlüter, Tel.: 040 548 710 23; E-Mail: b.schlueter@diakonie-alten-eichen.de.
Az.: 20 Diakonissenanstalt Alten Eichen (2) – P Sc

Pfarrstellen außerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats Kiel ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten
Militärgeistliche bzw. Militärgeistlicher und Leiterin bzw. Leiter
des Evangelischen Militärpfarramtes Eckernförde
zum 1. Juni 2022 neu zu besetzen.
Nach einer dreimonatigen Probezeit im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren.
Der Pfarrdienst in der Militärseelsorge erlaubt Ihnen, Ihre Arbeit auf pastorale Kernaufgaben zu konzentrieren. Sie werden in Ihrem Militärpfarramt als Dienststellenleiter oder Dienststellenleiterin eingesetzt und sind dienstwohnungsberechtigt (bedarfsgerechte Anmietung). Ihnen stehen in Eckernförde zur Verfügung:
  • ein erfahrener Pfarrhelfer, der Sie von Verwaltungsaufgaben entlastet, Sie mit seiner diakonischen Zusatzqualifikation u. a. bei Andachten, Rüstzeiten und lebenskundlichen Seminaren unterstützt und in Ihrer Abwesenheit die erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Soldatinnen und Soldaten ist;
  • ein Dienstwagen;
  • ein Büro;
  • ein Besprechungsraum und
  • ein Andachtsraum.
Die Räume der Katholischen Militärseelsorge am Standort befinden sich im selben Gebäude und es besteht eine eingespielte Zusammenarbeit, auch bei gegenseitigen Vertretungen. Der Kontakt zur militärischen Führung ist eng und von Respekt und Vertrauen geprägt. Eine Telefonbereitschaft für seelsorgliche Notfälle ist abwechselnd mit der katholischen Seite ständig zu gewährleisten; ansonsten sind Wochenenden und Feiertage i. d. R. dienstfrei.
Aufgabengebiet:
  • seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten und ihrer Angehörigen im Seelsorgebereich am Standort Eckernförde (u. a. 1. U-Bootgeschwader, Ausbildungszentrum U-Boote, Kommando Spezialkräfte der Marine, Seebataillon),
  • seelsorgliche Begleitung von Soldatinnen und Soldaten bei Seefahrten der Deutschen Marine,
  • Einzelseelsorge,
  • Abhalten von lebenskundlichem Unterricht und lebenskundlichen Seminaren für alle Soldatinnen und Soldaten und Durchführung von Soldatenarbeitsgemeinschaften,
  • Durchführen regelmäßiger Standortgottesdienste,
  • Veranstalten von Rüstzeiten,
  • Teilnahme an mehrtägigen Konventen des Evangelischen Militärdekanats Kiel,
  • Zusammenarbeit mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene).
Qualifikationserfordernisse:
Zwingend:
  • Ordination (ev. Theologin bzw. ev. Theologe) einer der Gliedkirchen der EKD,
  • Bestehendes – aufgrund einer Freistellung ruhendes – Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Gliedkirche der EKD,
  • mindestens dreijährige Erfahrung in eigenverantwortlicher Gemeindeleitung nach Ordination,
  • Bereitschaft, die Soldatinnen und Soldaten bei internationalen Einsätzen und Übungsfahrten der Deutschen Marine zu begleiten (ca. 90 bis 120 Tage Abwesenheit pro Jahr für Seefahrten, Manöver und Übungen),
  • Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit,
  • Gleichstellungskompetenz.
Erwünscht:
  • Erfahrungen in der Erwachsenenbildung,
  • Team- und Konfliktfähigkeit,
  • hohe Belastbarkeit,
  • organisatorische Kompetenz,
  • Führungskompetenz.
Ergänzende Informationen:
  • Die mit dem Dienstposten verbundene Dienststellenleitungsfunktion lässt grundsätzlich weder Arbeit in Teilzeit noch Telearbeit zu. Die ganztägige Ansprechbarkeit ist für die Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
  • Das Fahren des Dienst-Kfz (Führerscheinklasse B) und die Bereitschaft zur Durchführung von – auch mehrtägigen und gegebenenfalls kurzfristigen – Dienstreisen und zur ökumenischen Zusammenarbeit werden vorausgesetzt.
  • Für die Besetzung des Dienstpostens ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen der Stufe Ü3 nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erforderlich.
  • Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
  • Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Individuelle behinderungsspezifische Einschränkungen verhindern eine bevorzugte Berücksichtigung nur bei zwingend nötigen Fähigkeitsmustern für den zu besetzenden Dienstposten.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf unter Angabe und Beifügung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen und der Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte schriftlich oder per E-Mail: (EKAReferatI@bundeswehr.org) an:
Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
Bewerbungen sind mit dem Zusatz „Persönlich! Personalangelegenheit!“ unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung des Personaldezernats der Landeskirche bis spätestens 31. März 2022 einzureichen.
Mit der Bewerbung ist das Einverständnis zur Einsichtnahme in die bei der Landeskirche geführten Personalakte zu erteilen.
Für Rückfragen stehen Ihnen der Leiter des Evangelischen Militärdekanates Kiel, Leitender Militärdekan Wenzel (Tel.: 0431 667 248 6965) und der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz sowie Aus- und Fortbildung) im Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA), Direktor beim EKA Burkhardt (Tel.: 030 310 181 170) gerne zur Verfügung.
Az.: 6301-04 – P Sc

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schwaan im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg möchte baldmöglichst ihre B-Kirchenmusikstelle besetzen. Der Stellenumfang beträgt 50 Prozent und ist unbefristet.
Die Kirchengemeinde Schwaan liegt etwa 20 Kilometer südlich von Rostock und hat derzeit etwa 850 Gemeindeglieder. Das Gemeindegebiet umfasst die Stadt Schwaan und die umliegenden Dörfer. Zusätzlich zu Schwaan gibt es noch in vier Dörfern eine Kirche, in denen zum Teil regelmäßig Gottesdienste gefeiert werden. Die Kirchengemeinde Schwaan befindet sich zurzeit im Prozess der Sprengelbildung mit der Nachbarkirchengemeinde Lüssow-Parum.
Im Gemeindebereich befinden sich mehrere Kindertagesstätten, eine staatliche Grund- und Regionalschule (1. bis 10. Klasse), eine private Schule (1. bis 6. Klasse), ein Pflegeheim, zwei Einrichtungen für Betreutes Wohnen und eine Reha-Klinik. Weiterführende Schulen, Hochschulen und Universität finden sich in Rostock und anderen nahegelegenen Städten und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem zu erreichen. Schwaan hat eine gute Bahnanbindung nach Rostock, Schwerin, Hamburg und an die Ostsee. Weitere hauptamtliche Mitarbeiter im Verkündigungsdienst sind die Gemeindepädagogin und der Pastor.
Wir freuen uns über eine Person, die
  • ihre Liebe zur Musik gern mit anderen teilt,
  • selbstständig, eigenverantwortlich und teamorientiert arbeitet,
  • Lust, Begabung und Kompetenz hat, ihren Arbeitsbereich zu gestalten,
  • bereit ist, sich in die Arbeit der Kirchenregion einzubringen,
  • offen ist, für eine Zusammenarbeit mit anderen Kulturträgern der Kommune.
Aufgabenbereiche:
  • kirchenmusikalische Gestaltung von Gottesdiensten, Amtshandlungen und Andachten; gelegentlich auch in der Kirchengemeinde Lüssow-Parum,
  • Leitung des ökumenischen Kirchenchores (ca. 20 Mitglieder),
  • musikalische Höhepunkte in Schwaan und den Dorfkirchen gestaltet bzw. organisiert.
Wir bieten
  • eine Gemeinde, die bereit ist, sich auf neue Ideen einzulassen,
  • eine Winzerorgel (1861 II/P 21) in Schwaan (wird derzeit restauriert), eine Sauer-Orgel in Kambs, eine Friese-Orgel in Wiendorf und eine Friese-Orgel in Groß Grenz,
  • ein offenes Ohr für Wünsche, Anregungen und Kritik,
  • eine Vergütung nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP),
  • eine unbefristete Anstellung.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pastor Heiner Jungmann, Tel.: 03844 813 718 bzw. Mobil-Tel.: 0157 3891 5798 oder an Herrn Landeskirchenmusikdirektor Konja Voll, Tel.: 038 347 966 59 oder E-Mail: konja.voll@lka.nordkirche.de.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 9. April 2022 an den Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Schwaan, Schulstraße 12, 18258 Schwaan, E-Mail: schwaan@elkm.de.
Az.: 6200-08 T – Jü

Soziale und bildende Berufe

Wir, die Ev.-Luth. Kirchengemeinden Belitz-Jördenstorf und Thürkow-Warnkenhagen (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, Landkreis Rostock) suchen ab sofort eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (vorzugsweise mit einem FH-Abschluss) oder eine Diakonin bzw. einen Diakon (mit einer vergleichbaren Qualifikation) (m/w/d) für eine unbefristete Festanstellung im Umfang von 100 Prozent (39 Stunden/Woche). Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Ihr Weg führt Sie in die wunderschöne Mecklenburgische Schweiz, in zwei Gemeinden im ländlichen Raum, die in vielen Bereichen gemeinsam unterwegs sind. Es wartet auf Sie ein Team, bestehend aus zwei Pastorinnen (mit insgesamt 150 Prozent), einer Kirchenmusikerin in Belitz-Jördenstorf (25 Prozent) und vielen engagierten Ehrenamtlichen.
Wir freuen uns auf Sie als neues Teammitglied, das mit uns gemeinsam in den Gemeindebereichen unterwegs ist, aber auch eigene Schwerpunkte setzt. Dabei liegen uns gemeindeverbindende Veranstaltungen für Jung und Alt sehr am Herzen.
Der Arbeitsbereich befindet sich in einer von Landwirtschaft und Tourismus geprägten ländlichen Gegend. Gut erreichbar sind Rostock (50 Kilometer), die Ostsee (65 Kilometer), Waren/Müritz (46 Kilometer) und Berlin (220 Kilometer). Es gibt mehrere Kindertagesstätten sowie eine Regionalschule in Jördenstorf mit Grundschulteil in Matgendorf. In der nahe gelegenen Stadt Teterow (13 Kilometer) finden sich alle weiteren Schulformen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen, kulturelle Angebote und der Bundesbahnanschluss (Strecke Lübeck–Stettin).
Also, auf geht’s, den Kindern, Jugendlichen und Familien vielfältige Angebote zu ermöglichen,
  • in denen sie entdecken können, was christlicher Glaube für ihr Leben bedeutet,
  • in denen sie Gemeinschaft erleben können,
  • von denen sich Interessierte, die bis jetzt nur aus der Ferne auf die Kirchengemeinde geschaut haben, angesprochen fühlen.
Wir wollen Räume eröffnen, in denen alle willkommen sind und jeder und jede Lust hat, sich mit vielfältigen Gaben bei unterschiedlichen Angeboten für Kinder und Jugendliche, bei Fahrten und Freizeiten sowie in Familiengottesdiensten einzubringen.
Deshalb suchen wir für unseren weiteren gemeinsamen Weg eine Mitstreiterin bzw. einen Mitstreiter:
  • mit Freude, Engagement, Offenheit und eigenen Ideen,
  • die bzw. der mit Teamgeist und Organisationsgeschick loslegt und Aufgaben zielführend anpackt,
  • die bzw. der die Arbeit selbstständig und kreativ angeht sowie sich gabenorientiert einbringt,
  • die bzw. der andere zum Mitmachen motiviert und sie dabei tatkräftig unterstützt,
  • die bzw. der in der Arbeitszeitgestaltung (auch an Wochenenden und Feiertagen) flexibel ist,
  • die bzw. der bereit ist, weiter zu lernen und sich fortzubilden,
  • die bzw. der auch über die Gemeinde hinaus auf Menschen zugeht, mit Schulen und Vereinen kooperiert und möglicherweise neue, ungeahnte Wege entdeckt,
  • die bzw. der bereit ist, mit eigenem Fahrzeug (bei Fahrtkostenerstattung) dienstlich unterwegs zu sein.
Natürlich haben wir auch Orte, an denen man sich sammeln, versammeln und wohnen kann:
  • ein Arbeitszimmer im Pfarrhaus in Jördenstorf mit guter Ausstattung sowie eine sanierte Dienstwohnung mit großem Garten, die angemietet werden kann,
  • Gruppenräume an unterschiedlichen Orten.
Neugierig geworden?
Auskünfte erteilen: Pastorin Milva Wilkat, Tel.: 039 976 502 60, E-Mail: belitz-joerdenstorf@elkm.de, Pastorin Dörte Hasenpusch, Tel.: 039 975 702 01, E-Mail: thuerkow-warnkenhagen@elkm.de und die Kirchenälteste von Jördenstorf, Birgit Kadsewitz, Tel.: 039 977 493 969.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. März 2022 postalisch an Pastorin Milva Wilkat, Kantor-Müschen-Weg 9, 17168 Prebberede, OT Belitz.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung erstatten können.
Wir sind gespannt auf Ihre Bewerbung und freuen uns, Sie kennenzulernen.
Az.: 30 Belitz-Jördenstorf – DAR Bk
*
In der Ev. Luth. Kirchengemeinde Steffenshagen-Retschow und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rethwisch, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, Propstei Rostock, ist zum nächstmöglichsten Zeitpunkt die Stelle einer Gemeindepädagogin bzw. eines Gemeindepädagogen oder einer Diakonin bzw. eines Diakons (FS) (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu besetzen.
Die Stelle ist unbefristet und der Stellenumfang beträgt 75 Prozent. Anstellungsträger ist die Kirchengemeinde Steffenshagen-Retschow.
Die Kirchengemeinden befinden sich westlich von Rostock in reizvoller Lage nahe der Ostsee. Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen sowie Seniorinnen und Senioren erfolgt an mehreren Standorten. So erfüllen die Kirchen Steffenshagen und Retschow mit gut nutzbaren Räumen und der Pfarrhof Rethwisch mit Dienstsitz der Pastorin die Funktion kirchlicher Zentren.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche gemeindepädagogische Angebote, die regelmäßig stattfinden. Darüber hinaus bieten sich vielfältige Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Hort und Schule.
Kinder, Jugendliche und Familien beider Landgemeinden freuen sich auf Sie!
Wir erwarten von Ihnen eine abgeschlossene gemeindepädagogische Ausbildung (FS).
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, die bzw. der eigenständig arbeitet, konzeptionell mitdenkt und den christlichen Glauben mit den Menschen vor Ort leben will. Kommunikations- und Teamfähigkeit werden von Ihnen erwartet sowie die Bereitschaft, sich zu den Menschen auf den Weg zu machen. Führerschein und eigener PKW sind Voraussetzung. Die Kosten für die dienstliche Nutzung werden nach der Reisekostenverordnung entschädigt.
Ihre Aufgabenschwerpunkte werden sein:
  • Weiterführung und Entwicklung der regelmäßigen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Durchführung zeitlich befristeter Projekte und Freizeiten
  • Mitgestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen
  • Unterstützung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Zusammenarbeit mit Kindergärten und der Schule
  • Öffentlichkeitsarbeit, bezogen auf den eigenen Aufgabenbereich
Folgendes können Sie von uns erwarten:
  • ein Team aus aufgeschlossenen Kirchengemeinderatsmitgliedern, engagierten Ehrenamtlichen und Pastorin, denen vielfältiges Leben in den Kirchengemeinden am Herzen liegt
  • erwartungsvolle Kinder, Jugendliche, Familien, Seniorinnen und Senioren
  • ein Büro in der Kirche Steffenshagen mit Arbeitsmitteln (Laptop, Drucker)
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch die zuständige Regionalreferentin für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Für Rückfragen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf: Vorsitzende des Kirchengemeinderats Steffenshagen-Retschow, Rita Pentzin, Tel.: 038 203 165 95, Pastorin Ulrike Dietrich, Kirchengemeinde Steffenshagen-Retschow und Rethwisch, E-Mail: steffenshagen@elkm.de, Tel.: 038 203 818 12, Cornelia Gomoll, Referentin für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchenregionen Ribnitz/Saßnitz und Bad Doberan, E-Mail: Cornelia.Gomoll@elkm.de, Tel.: 0381 4925 241.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. März 2022 an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Steffenshagen-Retschow, Dorfstraße 2, 18211 Retschow oder per E-Mail an steffenshagen@elkm.de.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, können wir leider nicht erstatten.
Az.: 30 Steffenshagen-Retschow – DAR Bk
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Die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) sucht zum nächstmöglichen Termin eine pädagogische Referentin bzw. einen pädagogischen Referenten (m/w/d).
Die Schulstiftung der Nordkirche ist Trägerin von 20 evangelischen Schulen von der Grundschule bis zur Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe sowie 14 angegliederten Horten. Durch gut 500 Mitarbeitende werden etwa 3200 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und 1300 Hortkinder betreut. Alle Einrichtungen befinden sich auf dem Gebiet der Nordkirche. Mehr zu uns finden Sie hier: www.esdn.de.
Zum nächstmöglichen Termin soll in der zentralen Service- und Geschäftsstelle in Schwerin eine weitere Stelle im Referat Pädagogik besetzt werden. Ziel ist es, den Blick auf die Schulentwicklung an den Grundschulstandorten zu lenken. Der Vorstand möchte die pädagogischen Prozesse der Einrichtungen stärker unterstützen und das evangelische Profil der Stiftung weiterentwickeln. Außerdem soll der Bereich „Prävention“ strukturierter bearbeitet werden.
Zu den Aufgaben gehört weiterhin in enger Kooperation mit dem PTI die Konzeptualisierung von Fortbildungen und Veranstaltungen für unsere Pädagoginnen und Pädagogen, die Räume für das protestantische Bildungsverständnis erschließen und eine persönliche Auseinandersetzung mit der eigenen Glaubensorientierung ermöglichen.
Wir erwarten von Ihnen ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Pädagogik, möglichst mit 1. und 2. Staatsexamen, gern im Grundschulbereich. Wünschenswert sind Erfahrungen im Schul- oder Bildungsmanagement, in der Reformpädagogik, Religionspädagogik und Inklusion sowie Praxiserfahrung in Bildungsinstitutionen. Sie müssten zu Dienstreisen zu den Schulen bereit sein. Sie werden Teil eines Teams, das dann aus drei Pädagoginnen und Pädagogen bestehen wird.
Wir erwarten die Mitgliedschaft in der Nordkirche, einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland oder einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehörenden Kirche.
Ihre Aufgaben sind:
  • die Beratung und Begleitung des Vorstandes durch die Erarbeitung von Konzepten auf Stiftungsebene sowie die Beratung in pädagogischen Sachfragen mit dem Schwerpunkt Grundschule,
  • die Beratung und Begleitung der Schulleitungen bei Schulentwicklungsprozessen (z. B. durch die Durchführung von Klausurtagungen, Mithilfe bei Konzepterarbeitung, Moderation, …),
  • die Projektentwicklung,
  • die Stärkung der evangelischen Träger- und Schulidentität,
  • die Entwicklung religionspädagogischer Unterstützungsangebote für die Schulteams in Zusammenarbeit mit dem PTI,
  • die Organisation von Fort- und Weiterbildungen für die Unterrichtsbegleitungen und I-Helferinnen und I-Helfer,
  • die Mitwirkung bei der Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie Referendarinnen und Referendaren.
Die Schulstiftung bietet ein attraktives und vielfältiges Arbeitsumfeld in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Als großer kirchlicher Arbeitgeber zahlen wir ein Entgelt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP; vergleichbar mit dem TV-L) und bieten alle Sozialleistungen einer großen kirchlichen Einrichtung wie Kinderzuschlag, Alterszusatzversorgung, Jahressonderzahlungen.
Wir freuen uns über Ihre Rückfragen und Ihre Bewerbung, die bis zum 31. März 2022 eingegangen sein sollte.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Schulstiftung der Nordkirche, Herrn Pastor Kai Gusek, Joh.-R.-Becher-Straße 20, 19059 Schwerin, Tel.: 0385 555 706 22, E-Mail: kai.gusek@esdn.de.
Az.: 0135-013 – DAR Bk

Verwaltung und sonstige Berufe

Im Büro des Landeskirchenmusikdirektors der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) für die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern mit Sitz in Greifswald ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Sekretärin bzw. eines Sekretärs (w/m/d) zu besetzen. Der Stellenumfang beträgt 50 Prozent (19,5 Wochenstunden).
Der Landeskirchenmusikdirektor (LKMD) tritt für die Kirchenmusik in Kirche und Gesellschaft ein. Er repräsentiert die Kirchenmusik und ihre Bedeutung innerhalb und außerhalb der Kirche und hat die Aufgabe, das kirchenmusikalische Leben zu begleiten, zu pflegen und zu fördern.
Zu den auf diesem Arbeitsplatz auszuübenden Tätigkeiten gehören insbesondere:
  • Kontaktpflege zu Behörden, Einrichtungen oder Personen
  • Erteilung von Auskünften zu Veranstaltungen und Terminen des LKMD
  • Verwaltung des Notenarchivs
  • Koordinierung der Ausbildung von neben- und ehrenamtlichen Organistinnen bzw. Organisten und Chorleiterinnen bzw. Chorleitern (Termine, Anmeldefristen, Prüfungsordnung etc.) sowie von kirchenmusikalischen Veranstaltungen
  • Schreiben und Layouten von Programmen, Ausstellungsorganisation
  • Führen und Pflegen der Adressdatenbank
  • Schriftverkehr, selbständiges Erledigen von Schreibarbeiten am PC, Erstellen von Rundbriefen
  • Terminplanung und Reiseorganisation LKMD
  • Datenabfrage, Erfassung und Klärung der kirchenmusikalischen Arbeit im Sprengel
  • Veranstaltungsorganisation
  • Fertigung von Abrechnungen, Bewirtschaftung des Budgets
Wir erwarten:
  • Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbare Qualifikation
  • sicheres Sprachgefühl, Beherrschung der deutschen Grammatik und Rechtschreibung
  • gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office, Internet)
  • Freundlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit
  • Diskretion und Verschwiegenheit
  • Planungs- und Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zu eigenständigem und effizientem Arbeiten
  • Eigeninitiative und Flexibilität
Vertrautheit mit den Strukturen der Nordkirche und den Aufgaben der Kirchenmusik wären wünschenswert.
Sie übernehmen in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland loyal verhalten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe K 6 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT), siehe www.vkda-nordkirche.de.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens bis einschließlich 21. März 2022 an das Landeskirchenamt, Pastor Dr. Lars Emersleben, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel, oder per E-Mail an lars.emersleben@lka.nordkirche.de. Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument zusammenzufassen. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern Pastor Dr. Emersleben oder Landeskirchenmusikdirektor Voll, Rudolf-Breitscheid-Straße 32, 17489 Greifswald, Tel.: 03834 796 659, E-Mail: konja.voll@lka.nordkirche.de.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.
Az.: 30-92.0004 – DAR Bk (bitte angeben)

V. Personalnachrichten

Pfarramtliche Personalnachrichten

Berichtigung

Im Dezemberamtsblatt 2021 (KABl. 12/2021 S. 578) wurde versehentlich eine falsche Berufung bekannt gemacht: Pastor Lothar Volkelt, Kellinghusen, wird nicht mit Wirkung vom 1. Februar 2022 bis einschließlich 31. März 2025 in die 10. Projekt-Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf berufen.
Kiel, 10. Februar 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Trenten
Az.: 20 Kkr. Rantzau-Münsterdorf Projekt-Pfarrstelle 10 – P Hl/P Ha

Ernannt wurden:

mit Wirkung vom 15. März 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Friederike Baur-Meyer zur Pastorin der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Crivitz, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg;
mit Wirkung vom 1. Februar 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Daniela Meyer zur Pastorin der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heiligengeist in Kiel, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. März 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Dr. Susanne Platzhoff, zur Pastorin der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Burg auf Fehmarn, Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein, Propstei Oldenburg.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. Februar 2022 bis einschließlich 31. Januar 2023 die Pastorin Dr. Kathrin Fenner in die 17. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Februar 2022 bis einschließlich 31. Januar 2030 die Pastorin Dr. Emilia Handke, bei gleichzeitiger Begründung eines Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit, in die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland „Kirche im Dialog“ im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde;
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2030 der Pastor Jens Haverland in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf für Ökumenische Partnerschaftsarbeit (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. März 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 der Pastor Gottfried Lungfiel in die 2. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2030 die Pastorin Raute Martinsen in die 3. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Vakanzvertretungen und Strukturanpassungen;
mit Wirkung vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2030 die Pastorin Frauke Niejahr, Hamburg, in die 5. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Vakanzvertretungen und Strukturanpassungen;
mit Wirkung vom 1. Februar 2022 bis einschließlich 31. Januar 2025 der Pastor Dr. Karsten Petersen, Kappeln, in die 1. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg für Religionsunterricht in höheren Schulen (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. März 2022 bis einschließlich 31. Januar 2023 der Pastor Götz Dietrich Scheel in die 11. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. März 2022 bis einschließlich 31. Juli 2029 der Pastor Michael Stahl in die Pfarrstelle Leitung des Hauptbereiches Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland verbunden mit der Leitung des Arbeitsbereiches Seelsorge und Beratung.

Beauftragt wurden:

mit Wirkung vom 1. Februar 2022 Friederike Arnold unter Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit einem Dienstauftrag in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Luther-Melanchthon zu Lübeck, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg;
mit Wirkung vom 1. Februar 2022 die Pastorin Claudia Kress unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Propstei Altona-Blankenese;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 im Rahmen seines Pfarrdienstverhältnisses auf Probe der Pastor Daniel Rathjens mit einem Dienstauftrag zur Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Bugenhagen Kirchengemeinde Kiel-Ellerbek im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein (Auftragsänderung).

Beurlaubt wurden:

mit Wirkung vom 1. Februar 2022 bis einschließlich 31. Januar 2028 der Pastor Dr. Johann Hinrich Claussen, Hamburg, gemäß § 70 PfDG.EKD zur EKD (erneute Beurlaubung);
mit Wirkung vom 1. März 2022 bis einschließlich 30. April 2022 der Pastor Dr. Detlef Görrig zur EKD;
Mit Wirkung vom 1. März 2022 bis einschließlich 29. Februar 2028 der Pastor Matthias Ristau zur Deutschen Seemannsmission e. V.;
mit Wirkung vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 die Pastorin Katja Zornig, Sahms, in analoger Anwendung von § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Pfarrdienstgesetz der EKD (erneute Beurlaubung);

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. August 2022 die Pastorin Ulrike Greve-Hegewald in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. März 2022 die Pastorin Sandra Hille;
mit Wirkung vom 1. August 2022 die Pastorin Marie-Luise Krüger in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. August 2022 der Pastor Christian Schoberth in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 der Pastor Dr. Gottfried Timm in Schwerin;
mit Wirkung vom 1. August 2022 der Pastor Stefan Weißflog in Hamburg.

Verstorben im Ruhestand:

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Pastor i. R.
Hans-Martin Nielsen
geboren am 16. Februar 1939 in Neugalmsbüll
gestorben am 31. Dezember 2021 in Niebüll
Hans-Martin Nielsen wurde am 23. April 1967 in Schleswig ordiniert. Mit Wirkung vom 1. Mai 1967 wurde er im Rahmen des pfarramtlichen Hilfsdienstes zum Hilfsgeistlichen ernannt und mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niebüll-Deezbüll beauftragt. Seine Berufung als Pastor dieser Pfarrstelle erfolgte mit Wirkung vom 12. Mai 1968. Mit Wirkung vom 1. Februar 1995 wurde ihm im Zusammenhang mit der Übertragung der 9. Pfarrstelle der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag ein Dienstauftrag zur Dienstleistung im Kirchenkreis Südtondern erteilt. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand der mit Wirkung vom 1. März 2004 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Hans-Martin Nielsen.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Gerhard Dallmann
geboren am 12. Juni 1926 in Stettin
gestorben am 7. Januar 2022 in Züssow
Gerhard Dallmann wurde am 15. Mai 1954 in Tribsees ordiniert.
Danach war er zunächst Pastor in Tribsees. Ab 1960 war er dann Ausbildungsleiter im Diakoniehaus Züssow, bevor er dann 1965 Pastor der Ev. Kirchengemeinde Wieck in Greifswald wurde. Hier wirkte er 26 Jahre lang bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1991.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Gerhard Dallmann.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Kurt Knorr
geboren am 13. Januar 1928 in Gutowo/Westpreußen
gestorben am 7. Januar 2022 in Meldorf
Kurt Knorr wurde am 4. Juni 1961 in Köln-Ehrenfeld ordiniert.
Anschließend wurde er in den pfarramtlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland übernommen. Mit Wirkung vom 1. Juli 1980 wurde ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zur Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche begründet und ihm in diesem Zusammenhang die 4. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Meldorf übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand, der mit Wirkung vom 1. Februar 1993 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Kurt Knorr.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Lothar Förster
geboren am 13. Juni 1945 in Waldenburg/Schlesien
gestorben am 27. Januar 2022 in Bönebüttel
Lothar Förster wurde am 15. Oktober 1972 in Lübeck ordiniert.
Anschließend war er Hilfsprediger in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Luther-Melanchthon zu Lübeck. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1973 wurde ihm als Pastor die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. St. Markus-Kirchengemeinde zu Lübeck übertragen. Die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Johannes-Kirchengemeinde Neumünster wurde ihm mit Wirkung vom 16. Juli 1981 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Januar 2005 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Lothar Förster.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Landespastor i. R.
Gerhard Kayatz
geboren am 18. Oktober 1929 in Frauenmark
gestorben am 24. Januar 2022 in Schwerin
Gerhard Kayatz wurde am 7. Oktober 1956 in Roggenstorf ordiniert.
Anschließend war er Hilfsprediger und Pastor in Roggenstorf. Mit Wirkung vom 1. Mai 1971 wurde ihm die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönberg übertragen. Die Bestellung zum Propst der Propstei Grevesmühlen erfolgte mit Wirkung vom 1. Oktober 1973. Mit Wirkung vom 1. August 1979 wurde er zum Landespastor für Diakonie in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs berufen. Er übte dieses Amt bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand, der mit Wirkung vom 1. November 1994 erfolgte, aus.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Landespastor Gerhard Kayatz.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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