.
Grafik

I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Beschluss der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Vom 5. Oktober 2022

#
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat auf ihrer Tagung vom 15. bis 17. September 2022 im Rahmen ihrer Befugnis nach Artikel 78 Absatz 2 der Verfassung den folgenden Beschluss gefasst:
TOP 6.2 Beschluss zur Weiterarbeit im Zukunftsprozess der Nordkirche – Horizonte5
Die Beschlussvorlage wird im Rahmen der Einführung ins Schwerpunktthema durch die Koordinierungsgruppe eingebracht.
Die Anträge Nr. 1 und 2 des Synodalen Rüdiger Streibel werden zurückgezogen.
Der Antrag Nr. 3 der Synodalen Hans-Peter Strenge und Nora Steen wird zurückgezogen.
Dem Antrag Nr. 6 der Synodalen Prof Dr. Ingrid Schirmer und weiterer Synodaler wird zugestimmt:
Die Synode nimmt die Handreichung Horizonte5 mit Dank für die geleistete Arbeit zur Kenntnis und bittet die Kirchenleitung, insbesondere an den folgenden Punkten unter Zugrundelegung der Handreichung Horizonte5 prioritär weiter zu arbeiten und der Synode in den nächsten Sitzungen Beschlussvorlagen vorzulegen:
  1. Evangelisches Profil entwickeln und fördern sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Präsenz und Relevanz im Sozialraum vorschlagen,
  2. Gremien und Entscheidungsstrukturen für Mitglieder öffnen und Beteiligungsmöglichkeiten für Nichtmitglieder entwickeln,
  3. Aufbauorganisation der Leitungsebene verschlanken und flexibilisieren sowie Verwaltung vereinfachen und deregulieren,
  4. Multiprofessionelle Zusammenarbeit in der kirchlichen Arbeit stärken,
  5. Entwicklung neuer Finanzierungsmöglichkeiten in Ergänzung zur Kirchensteuer,
  6. Entwicklung eines Digitalisierungskonzeptes in der Kirche und eines Umsetzungskonzeptes für die digitale Community.
Die Landessynode unterstützt das Vorhaben der Kirchenleitung und des Präsidiums, zur Umsetzung der Ergebnisse des Horizonte5-Prozesses im Lichte der Beratungen der Zukunftssynode im intensiven Austausch mit Kirchenkreisen und Hauptbereichen weiterzuarbeiten.
Kiel, 5. Oktober 2022
Präsidium der Landessynode
Ulrike Hillmann
Präses
Az.: 55-03 Koordinierungsgruppe Zukunftsprozess – RKL Ri

Bekanntgabe Abänderung des Haushaltsbeschlusses 2022

Vom 26. September 2022

Die Landessynode hat gemäß Artikel 78 Absatz 3 Nummer 5 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland folgenden Beschluss über die Abänderung von Nummer 4.3 des Beschlusses über die Feststellung des Gesamthaushaltes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsbeschluss) vom 12. Dezember 2021, KABl. 2022 S. 9 und Ergänzung um Nummer 4.3.4 gefasst:
####
I.
Allgemeine Bestimmungen
4.3.4
Aus den Einnahmen der Nr. 4.1 werden aus dem Kirchensteuernettoaufkommen (Nr. 4.1.1), das auf die Versteuerung der Energiepreispauschale entfällt, für diakonische Zwecke zur Unterstützung von Menschen, die durch die stark steigenden Energiekosten besonders betroffen sind,
5.100.000 Mio. €
bereitgestellt.
Von diesen Einnahmen werden keine Mittel für den KED nach Nr. 4.3.2 bereitgestellt.
Kiel, 26. September 2022
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: 4111-02 – F Hl

Erste Rechtsverordnung
zur Änderung der Pastorenumzugskostenverordnung
sowie der Personalkostenabrechnungsverordnung

Vom 5. Oktober 2022

Aufgrund des § 17 Absatz 4 des Pfarrdienstgesetzergänzungsgesetzes vom 31. März 2014 (KABl. S. 219), das zuletzt durch Artikel 3 der Gesetzesvertretenden Rechtsverordnung vom 6. Mai 2022 (KABl. 233) geändert worden ist, des § 9 Absatz 4 des Kirchenbeamtengesetzergänzungsgesetzes vom 9. Oktober 2015 (KABl. S. 397, 2016 S. 13), das zuletzt durch Artikel 3 des Kirchengesetzes vom 12. November 2020 (KABl. S. 370) geändert worden ist, sowie des Teils 5 § 17 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 24. November 2021 (KABl. S. 523) geändert worden ist, verordnet die Kirchenleitung mit Zustimmung des Finanzausschusses:
##

Artikel 1
Änderung der Pastorenumzugskostenverordnung

##
  1. Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:
    „Rechtsverordnung
    über die Erstattung von Auslagen aus Anlass von dienstlich veranlassten Umzügen
    und die Gewährung von Trennungsgeld für Pastorinnen und Pastoren, Vikarinnen und Vikare,
    Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte
    (Umzugskostenverordnung – UKVO)“.
  2. § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    1. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
      „3. Kirchenbeamtinnen bzw. Kirchenbeamte,“.
    2. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und die Angabe „und 2“ wird durch die Angabe „bis 3“ ersetzt.
  3. § 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „2“ durch die Angabe „1 bis 3“ ersetzt.
    2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:
      aa)
      In den Nummern 5 und 6 werden jeweils nach dem Wort „Übertragung“ die Wörter „oder Verwaltung“ eingefügt.
      bb)
      Nach Nummer 8 werden die folgenden Nummern 9 bis 11 eingefügt:
      „9.
      der Räumung einer Dienstwohnung, wenn die Dienstwohnungsgeberin bzw. der Dienstwohnungsgeber von der Pflicht, eine Dienstwohnung zuzuweisen, befreit wurde oder die Zuweisung einer Dienstwohnung widerrufen hat;
      10.
      der verspäteten Zuweisung einer Dienstwohnung, wenn dadurch ein weiterer Umzug notwendig wird;
      11.
      der Räumung einer vorübergehend nicht bewohnbaren Dienstwohnung und des Wiederbezugs nach der Sanierung, ohne dass dies von der bzw. dem Dienstwohnungsberechtigten zu vertreten ist;“.
      cc)
      Die bisherigen Nummern 9 und 10 werden die Nummern 12 und 13.
    3. Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
      „(4) Umzugskostenvergütung ist Berechtigten nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 ferner zuzusagen für Umzüge aus Anlass des Wechsels bis zu zehn Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand in eine Pfarrstelle in einer ländlichen Region zur Gewährleistung der pfarramtlichen Versorgung, wenn sich der bisherige Wohnort der bzw. des Berechtigten nicht im Einzugsgebiet des neuen Dienstsitzes befindet und eine Befreiung von der Dienstwohnungspflicht für diese Pfarrstelle genehmigt worden ist. Erfolgt die Versetzung oder der Eintritt in den Ruhestand von der Pfarrstelle nach Satz 1 aus, wird Berechtigten nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 auch aus diesem Anlass Umzugskostenvergütung zugesagt. Satz 2 gilt entsprechend beim Tode der bzw. des Berechtigten nach § 1 Absatz 2 Nummer 1.“.
    4. Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und nach den Wörtern „versetzt werden“ werden die Wörter „oder eintreten“ eingefügt.
    5. Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:
      „(6) Die Zusage der Umzugskostenvergütung richtet sich für Berechtigte nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 und deren Hinterbliebenen nach den §§ 3 und 4 Bundesumzugskostengesetz vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Anstelle des Beamtenrechts des Bundes findet das jeweils geltende Kirchenbeamtenrecht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Anwendung.“.
    6. Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 7.
  4. § 3 wird wie folgt gefasst:
    1. In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „4“ durch die Angabe „5“ ersetzt.
    2. Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
      „(5) Zuwendungen, die für denselben Umzug von einer anderen Dienst- oder Beschäftigungsstelle gewährt werden, sind zunächst in Anspruch zu nehmen, sofern für denselben Zweck Umzugskostenvergütung nach dieser Rechtsverordnung gewährt wird. Die nach Abzug der Zuwendungen nach Satz 1 verbleibenden Auslagen sind nach den §§ 4 bis 7 zu erstatten. Zwischen der Dienst- oder Beschäftigungsstelle nach Satz 1 und der zuständigen Stelle nach § 16 Absatz 1 kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.“.
  5. § 4 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
      „(1) Berechtigten nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 und deren Hinterbliebenen werden die nachgewiesenen notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes (Beförderungsauslagen) für sich und für bis zu drei andere Personen, die mit ihnen im Zeitpunkt des Umzugs in häuslicher Gemeinschaft leben, von der bisherigen zur neuen Wohnung bis zu einer Höchstgrenze von 6500 Euro erstattet. Die Höchstgrenze nach Satz 1 erhöht sich für jede weitere andere Person in häuslicher Gemeinschaft um je 250 Euro.“.
    2. In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Satz 2“ gestrichen.
    3. Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
      „(5) Nachgewiesene und notwendige Beförderungsauslagen bei Umzügen in den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, die entfernungsbedingt entstanden sind und die die Höchstgrenzen nach Absatz 1 überschreiten, werden zusätzlich erstattet. Die entfernungsbedingten Beförderungsauslagen nach Satz 1 sind in den Angeboten nach Absatz 7 gesondert auszuweisen.“.
    4. In Absatz 8 wird die Angabe „Satz 1 und 2“ gestrichen.
  6. In § 6 Absatz 4 Nummer 2 wird die Angabe „4“ durch die Angabe „5“ ersetzt.
  7. § 8 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 2 wird die Angabe „9 oder 10“ durch die Angabe „12 oder 13“ ersetzt.
    2. Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
      „(4) Für Berechtigte nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 wird Trennungsgeld gemäß den in § 1 Absatz 2 Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1999 (BGBl. I S. 1533), die zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S. 27) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung genannten Anlässen nach den nachfolgenden Bestimmungen gewährt. § 2 Absatz 6 Satz 2 findet entsprechend Anwendung.“.
    3. Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.
    4. Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6 und in Satz 1 wird die Angabe „und 3“ durch die Angabe „bis 4“ ersetzt.
  8. In § 9 Absatz 4 wird nach der Angabe „Absatz 2“ die Angabe „und 4“ eingefügt.
  9. In § 11 Absatz 2 Nummer 1 und § 12 Absatz 4 wird jeweils die Angabe „und 3“ durch die Angabe „bis 4“ ersetzt.
  10. In § 13 Absatz 1 werden nach der Angabe „Absatz 3“ die Wörter „und 4 ohne Zusage der Umzugskostenvergütung“ eingefügt.
  11. In § 14 Absatz 3 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „und 3“ durch die Angabe „bis 4“ ersetzt.
  12. § 16 wird wie folgt gefasst:
    „§ 16
    Zuständigkeit
    (1) Entscheidungen nach und Zahlungen aufgrund dieser Rechtsverordnung erfolgen für
    1. Berechtigte nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 und deren Hinterbliebene durch das Landeskirchenamt,
    2. Berechtigte nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 und deren Hinterbliebene durch die Dienstvorgesetzte bzw. den Dienstvorgesetzen.
    (2) Abweichend von Absatz 1 Nummer 1 erfolgen Entscheidungen nach und Zahlungen aufgrund dieser Rechtsverordnung für Umzüge aus Anlass von § 2 Absatz 3 Nummer 9 bis 11 durch die jeweilige Dienstwohnungsgeberin bzw. den jeweiligen Dienstwohnungsgeber.“.
  13. § 18 wird wie folgt geändert:
    1. Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
    2. Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
#

Artikel 2
Änderung der Personalkostenabrechnungsverordnung

##
Dem § 2 Absatz 3 der Personalkostenabrechnungsverordnung vom 7. Mai 2007 (GVOBl. S. 150), die zuletzt durch Artikel 2 des Rechtsverordnung vom 3. April 2020 (KABl. S. 108) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Zu den Personalnebenkosten gehört nicht die Umzugskostenvergütung, die nach § 16 Absatz 2 Umzugskostenverordnung vom 5. Januar 2015 (KABl. S. 70), die durch Artikel 1 der Rechtsverordnung vom 5. Oktober 2022 (KABl. S. 440) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung durch die jeweilige Dienstwohnungsgeberin bzw. den jeweiligen Dienstwohnungsgeber zu tragen ist.“.
#

Artikel 3
Inkrafttreten

##
Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
*
Schwerin, 5. Oktober 2022
Der 1. stellvertretende Vorsitzende der Kirchenleitung
Gothard Magaard
Bischof
Az.: 3602-01 – DAR Lu

II. Bekanntmachungen

Satzung
des Zweckbetriebes „Erhaltungsbeitrag für die St. Petri Kirche zu Lübeck, des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg (Körperschaft des öffentlichen Rechts)“ (-Erhaltungsbeitragssatzung-)

Vom 19. September 2022

####

§ 1
Erhaltungsbeitrag

( 1 ) Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg betreibt die St. Petri-Kirche zu Lübeck als Universitäts- und Kulturkirche.
( 2 ) Für den Besuch der St. Petri-Kirche zu Lübeck mit Turmbesteigung und Ausstellung erhebt der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg von jedem Erwachsenen einen sogenannten Erhaltungsbeitrag.
( 3 ) Der Kirchenkreisrat legt den Erhaltungsbeitrag fest.
#

§ 2
Zweck

( 1 ) Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg verfolgt mit dem Zweckbetrieb Erhaltungsbeitrag für die St. Petri-Kirche und ihres Inventars ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) – Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Förderung von Kunst und Kultur, Förderung der Religion, Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummern 2, 5, 6 und 7 AO).
( 2 ) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
  1. die bauliche, denkmalgerechte Erhaltung der St. Petri-Kirche und die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen in denkmalgerechter Weise und unter Beachtung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte,
  2. die Unterhaltung und Ausschmückung der St. Petri-Kirche sowie
  3. das Ermöglichen der Öffnung zum Besuch der St. Petri-Kirche, des Turms und der Ausstellung durch einen entsprechenden Personaleinsatz,
  4. die Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Nutzung der Kirche als Gottesdienst,- Veranstaltungs- und Ausstellungsort, um auch hierdurch den Erhalt der (nicht mehr von einer Kirchengemeinde bzw. Parochie genutzten) Kirche zu gewährleisten.
#

§ 3
Selbstlosigkeit

Der Zweckbetrieb Erhaltungsbeitrag des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg fördert die satzungsmäßigen Zwecke selbstlos; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (§ 54 AO).
#

§ 4
Verwendung Erhaltungsbeitrag

( 1 ) Der vereinnahmte Erhaltungsbeitrag darf ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke i. S. v. § 2 verwendet werden.
( 2 ) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem satzungsgemäßen Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
( 3 ) Bei Auflösung oder Aufhebung des Zweckbetriebes Erhaltungsbeitrag oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt dessen Vermögen an den Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg unmittelbar und ausschließlich zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke.
#

§ 5
Schlussbestimmung

Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamts vom 12. Januar 2022 (Az.: 10.1 Kkr. Lübeck-Lauenburg (R Lw) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Lübeck, den 19. September 2022
Petra Kallies
Kai Schröder
(L. S.)
Vorsitzende Kirchenkreisrat
stellvertretender Vorsitzender Kirchenkreisrat
*
Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 26. September 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Lenschow
Az.: 10.1 Kkr. Lübeck-Lauenburg – R Lw

Erste Satzung
zur Änderung der Altersversorgungsstiftungssatzung

Vom 20. September 2022

##

Artikel 1

Die Altersversorgungsstiftungssatzung vom 4. Juli 2018 (KABl. S. 320) wird wie folgt geändert:
  1. 1. § 4 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 werden nach der Angabe „(KABl. S. 474)“ die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung“ angefügt.
    2. Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
      aa)
      In Nummer 4 werden die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung“ gestrichen und nach der Angabe „(KABl. S. 506)“ die Wörter „das zuletzt durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 19. Oktober 2021 (KABl. S. 482) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ angefügt.
      bb)
      In Nummer 5 werden die Wörter „Kirchengesetz vom 15. Dezember 2017 (KABl. S. 553)“ durch die Wörter „Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 24. November 2021 (KABl. S. 523)“ ersetzt.
  2. In § 7 Absatz 1 Nummer 1 werden das Komma und die Wörter „darunter ein Mitglied des Vorstands der Evangelischen Bank eG“ gestrichen.
  3. § 8 Satz 2 Nummer 7 wie folgt gefasst: „In den ersten vier Monaten des Geschäftsjahrs sollen für das vergangene Geschäftsjahr die Jahresabschlüsse gemäß § 17 aufgestellt werden, der Jahresabschluss sowie der Anhang und der Lagebericht gemäß § 17 Absatz 2 sind der Stiftungsaufsicht vorzulegen.“
  4. In § 9 Absatz 4 werden die Wörter „Bürgerliches Gesetzbuch“ durch die Wörter „des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5252) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
  5. § 15 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    1. In Nummer 1 wird nach dem Wort „Anlagegrundsätze“ das Komma gestrichen und das Wort „und“ angefügt.
    2. Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „Abnahme des Jahresabschlusses gemäß § 17 Absatz 2.“
    3. Nummer 3 wird gestrichen.
  6. § 17 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
      aa)
      Nach dem Wort „die“ wird das Wort „zuletzt“ angefügt und es wird die Angabe „8. Dezember 2015 (KABl. 2016 S. 9, 80)“ durch die Angabe „23. Oktober 2020 (KABl. S. 377)“ ersetzt.
      bb)
      Dem bisherigen Satz wird folgender Satz angefügt:„Die Rechnungsprüfung richtet sich nach dem Rechnungsprüfungsgesetz vom 5. Oktober 2015 (KABl. S. 394) in der jeweils geltenden Fassung.“.
    2. Absatz 2 wie folgt gefasst:
      „(2) Zusätzlich zum Jahresabschluss nach § 74 der Rechtsverordnung über die Haushaltsführung nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens ist ein Jahresabschluss mit einem Anhang und einem Lagebericht gemäß § 264 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 51 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss ist durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Stiftungsaufsicht erteilt den Prüfungsauftrag; hierbei kann ein Auftrag zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage in entsprechender Anwendung von § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung erteilt werden. Die Kosten für die Prüfung trägt die Stiftung Altersversorgung. Die Stiftungsaufsicht beschließt über die Abnahme dieses Jahresabschlusses.“
    3. Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben.
#

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Schwerin, 20. September 2022
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
*
Die vorstehende Satzung wurde am 19. August 2022 durch die Kirchenleitung beschlossen. Aufgrund von § 10 des Altersversorgungsstiftungsgesetzes vom 14. Oktober 2016 (KABl. S. 409) wird sie hiermit bekannt gemacht.
Kiel, 5. Oktober 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Pries
Az.: 3673-02 – SAV

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Partnerschaftsvertrages
mit dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden

Vom 30. September 2022

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Zustimmung zum Partnerschaftsvertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und dem Bistum Växjö der Kirche von Schweden vom 16. März 2022 (KABl. Mai 2022, Seite 232) wird bekanntgegeben, dass der Partnerschaftsvertrag mit dem Bistum Växjö am 6. Juni 2022 für das Bistum Växjö durch Bischof Fredrik Modéus und Herrn Anton Härder (Bistumsvorstand) und für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland durch die Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und Frau Sylvia Giesecke (Mitglied der Kirchenleitung) in Ratzeburg unterzeichnet worden ist. Damit ist der Partnerschaftsvertrag mit demselben Datum in Kraft getreten.
Kiel, 30. September 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Christiansen
Az.: NK 0402-10 – T Ch

Freigabe des EDV-Programms „COM.fördermittel digital“

Das EDV-Programm „COM.fördermittel digital“ ist ein Modul für die Verwaltung von Fördermitteln und wird vom Landeskirchenamt der Nordkirche zur Nutzung freigegeben. Das EDV-Verfahren ist ein Produkt der Firma COMRAMO AG, Bischofsholer Damm 89, 30173 Hannover.
Weitere Auskünfte erteilt das Landeskirchenamt – Arbeitsstelle EDV – Frau Peuschel.
Kiel, 10. Oktober 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Peuschel
Az.: NK 1510-01 – AIT Pe

Freigabe des EDV-Programms „COM.fundraising“

Das EDV-Programm „COM.fundraising“ ist ein Modul für das Fundraising und wird vom Landeskirchenamt der Nordkirche zur Nutzung freigegeben. Das EDV-Verfahren ist ein Produkt der Firma COMRAMO AG, Bischofsholer Damm 89, 30173 Hannover.
Weitere Auskünfte erteilt das Landeskirchenamt – Arbeitsstelle EDV – Frau Peuschel.
Kiel, 10. Oktober 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Peuschel
Az.: NK 1510-01 – AIT Pe

Pfarrstellenänderungen

Die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Christuskirche Bordesholm, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 in die 1. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eiderregion, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, umgewandelt;
Az.: 21 Kkr. Altholstein – P Kü (P Bot)/P Ha
*
Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Christuskirche Bordesholm, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 in die 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eiderregion, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, umgewandelt;
Az.: 21 Kkr. Altholstein – P Kü (P Bot)/P Ha
*
Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Klosterkirchengemeinde Bordesholm, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 in die 3. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eiderregion, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, umgewandelt;
Az.: 21 Kkr. Altholstein – P Kü (P Bot)/P Ha
*
Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Brügge, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 in die 4. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eiderregion, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, umgewandelt;
Az.: 21 Kkr. Altholstein – P Kü (P Bot)/P Ha
*
Die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 in die 5. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eiderregion, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, umgewandelt;
Az.: 21 Kkr. Altholstein – P Kü (P Bot)/P Ha
*
Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 in die 6. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eiderregion, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, umgewandelt;
Az.: 21 Kkr. Altholstein – P Kü (P Bot)/P Ha
*
Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirchbarkau, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 in die 7. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eiderregion, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, umgewandelt;
Az.: 21 Kkr. Altholstein – P Kü (P Bot)/P Ha
*
Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schulensee, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, wird mit Wirkung vom 1. September 2022 in die 8. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eiderregion, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, umgewandelt;
Az.: 21 Kkr. Altholstein – P Kü (P Bot)/P Ha
*
Bildung eines Pfarrsprengels Heiligenhafen-Neukirchen-Großenbrode mit Wirkung vom 1. Januar 2023.
Die 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heiligenhafen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 umbenannt in 1. Pfarrstelle des Pfarrsprengels Heiligenhafen-Neukirchen-Großenbrode mit Dienstsitz in Heiligenhafen und Dienstumfang von 100 Prozent.
Az.: 20 Pfarrsprengel Heiligenhafen-Neukirchen-Großenbrode (1) – P Hl (P Bot)/P Sc
*
Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukirchen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 umbenannt in 2. Pfarrstelle des Pfarrsprengels Heiligenhafen-Neukirchen-Großenbrode mit Dienstsitz in Neukirchen und Dienstumfang von 100 Prozent.
Az.: 20 Pfarrsprengel Heiligenhafen-Neukirchen-Großenbrode (2) – P Hl (P Bot)/P Sc
*
Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Großenbrode, Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 umbenannt in 3. Pfarrstelle des Pfarrsprengels Heiligenhafen-Neukirchen-Großenbrode mit Dienstsitz in Großenbrode und Dienstumfang von 100 Prozent.
Az.: 20 Pfarrsprengel Heiligenhafen-Neukirchen-Großenbrode (3) – P Hl (P Bot)/P Sc

Pfarrstellenaufhebungen

Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heiligenhafen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.
Az.: 20 Heiligenhafen (2), Kkr. Ostholstein – P Hl (P Bot)/P Sc

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

Die zu einem Pfarrsprengel zusammengeschlossenen Kirchengemeinden Franzburg-Richtenberg und Steinhagen liegen südwestlich vor den Toren Stralsunds im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Dort ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle (100 Prozent) mit Pfarrsitz in Steinhagen neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl der Kirchengemeinderäte.
Das Gebiet der Kirchengemeinde Steinhagen ist durch seine Nähe zur Stadt Stralsund Zuzugsgebiet. Viele junge Familien haben sich in den vergangenen Jahren dort niedergelassen, die Bevölkerungszahl hat sich seit der Wende verdoppelt. Richtenberg und Franzburg sind zwei idyllisch gelegene Kleinstädte am Nord- bzw. Südufer des Richtenberger Sees und mit dem Auto in sechs bzw. zehn Minuten von Steinhagen aus sehr gut erreichbar. Auch mit dem Fahrrad sind die Entfernungen problemlos zu bewältigen. Richtenberg ist ein Regionalzentrum mit wichtigen Einkaufsmöglichkeiten und Gesundheitsversorgung.
Im Dorf Negast freuen sich Seniorinnen und Senioren im Diakoniepflegeheim auf Ihren Besuch. Verschiedene Kitas und Schulen im Pfarrsprengel sind in Franzburg und Steinhagen, aber auch im weiteren Umfeld zu finden.
Im Gebiet der beiden Kirchengemeinden leben rund 7000 Menschen, von denen ca. 900 Personen Gemeindeglieder sind. Die Gründung und das Wachstum unserer Städte und Dörfer gehen zurück auf das Kloster Neuenkamp von 1231. Ursprung unserer Schlosskirche in Franzburg war die Klosterkirche. Die Kirche in Steinhagen fand ihre erste Erwähnung 1283. Als älteste Stadtkirche auf dem rügenschen Festland gilt die Kirche in Richtenberg. Der Chor datiert auf 1220. In der aufgegebenen Ortslage Endingen (Gemeinde Jakobsdorf) lag ein Wirtschaftshof des Klosters mit dem Sommersitz des Abtes. Durch unsere Region führt der Pilgerweg der Hl. Birgitta von Schweden.
Unsere Sonntagsgottesdienste finden wöchentlich abwechselnd in Franzburg, Richtenberg und Steinhagen statt. Im Sommer werden zudem Gottesdienste in der Kapelle Wolfsdorf gefeiert. Wir haben eine treue Gottensdienstgemeinde gemischten Alters. Der Küsterdienst arbeitet ehrenamtlich. Lektorinnen und Lektoren unterstützen die Gottesdienstgestaltung. Um Absagen zu umgehen, werden im Bedarfsfall auch Lesegottesdienste durch Ehrenamtliche gehalten.
Die Konfirmandenarbeit ist seit mehreren Jahren gemeindeübergreifend mit einem Jugendmitarbeiter in der Nachbargemeinde Abtshagen organisiert. Hier trifft sich auch die Junge Gemeinde, es gibt regelmäßige Jugendgottesdienste in den verschiedenen Gemeinden. In Steinhagen leitet ein Team von Ehrenamtlichen die Christenlehre. Auch in Franzburg gibt es eine regelmäßige Kinderstunde, die z. B. auch das Krippenspieles Heiligabend aufführt.
Seniorennachmittage zu unterschiedlichen Themen bieten wir einmal im Monat je in Richtenberg, Franzburg und Steinhagen an. Die Organisation übernehmen Mitarbeitende und Ehrenamtliche, die Anwesenheit der Pastorin bzw. des Pastors wird natürlich besonders geschätzt.
Feste Termine im Jahresverlauf sind die Jubelkonfirmation und Gemeindefeste. Unsere Kirchengemeinden pflegen jeweils Partnerschaften: Franzburg mit Malente, Richtenberg mit Lensahn und Steinhagen mit St. Peter Ording, die von postalischen Grüßen und gegenseitigen Besuchen einmal im Jahr leben. In Steinhagen hat sich zum Jahresende 2021 ein Förderverein gegründet, der mit seinen Aktivitäten das kulturelle Leben der Kirchengemeinde und die Pflege des Pfarrgeländes unterstützt.
In der Pfarrwohnung Steinhagen werden aktuell Heizung und Bäder erneuert. Die Wohnung soll ab 1. April 2023 bezugsfertig sein. Parallel zur Neubesetzung der Pfarrstelle sind Mittel für eine 50 Prozent-Verwaltungsstelle freigegeben, sodass die Pastorin bzw. der Pastor auf professionelle Hilfe bei der Erledigung der anstehenden Verwaltungsaufgaben zählen kann; ähnliches gilt auch für die zugehörigen Friedhöfe.
Wir wünschen uns eine Pastorin oder einen Pastor mit Liebe für den ländlichen Raum und Verständnis für die Landbevölkerung. Als Hauptaufgaben sehen wir die Gestaltung unserer regelmäßigen Gottesdienste, die seelsorgerische Begleitung, die Förderung und Vertiefung geistlichen Lebens, Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden, und die Aktivierung des Gemeindelebens an. Unterstützung leisten engagierte Kirchengemeinderäte und ein Team von motovierten Ehrenamtlichen. Wir sind sparsam, bescheiden und können uns an den kleinen Dingen des (kirchlichen) Lebens freuen. Neue Ideen, die unser Gemeindeleben bereichern, nehmen wir offen an. Wir wollen das geistliche Leben und das Miteinander in Kirchengemeinde und Kommune gerne miteinander und zusammen gestalten.
Sie möchten persönliche Fragen stellen oder direkt Kontakt aufnehmen? Dann wenden Sie sich gern an den Vertretungspastor Georg Warnecke (E-Mail: franzburg@pek.de, Tel.: 01514 0416 867) oder an Propst Dr. Tobias Sarx (E-Mail: propst-sarx@pek.de, Tel.: 01515 4097 631).
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an Propst Dr. Tobias Sarx, Propstei Stralsund, Mauerstraße 1, 18439 Stralsund oder per E-Mail an propst-sarx@pek.de.
Az.: 20 Franzburg-Richtenberg und Steinhagen – P Sc
*
In der Ev. Luth. Michaelis-Kirchengemeinde Kiel ist die dritte Pfarrstelle (75 Prozent) nach dem Eintritt des bisherigen Stelleninhabers in den Ruhestand vakant und möglichst zu sofort mit einer Pastorin oder einem Pastor (m/w/d) zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Wir bieten:
Eine lebendige Gemeinde mit ca. 4500 Gemeindegliedern, vielen aktiven Ehrenamtlichen und einem engagierten Kirchengemeinderat.
Derzeit sind, neben einer Pastorin, hauptamtlich eine Küsterin, eine Gemeindesekretärin, eine pädagogische Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, eine Begegnungsstättenleiterin, eine Reinigungskraft und eine Hausmeisterin angestellt. Außerdem gibt es eine vakante Organistinnenstelle bzw. Organistenstelle, die wir schnellstmöglich neu besetzen werden.
Wir haben eine große, lichtdurchflutete Kirche, die viel Raum gibt für Gottesdienste, Besinnung und Zusammenkunft.Wir beherbergen in unserem großen Gemeindehaus eine inklusive Begegnungsstätte, die in einer Kooperation mit der Stiftung Drachensee betrieben wird. Auf dem Gemeindegebiet befinden sich sechs Seniorinnen- bzw. Seniorenresidenzen, deren Bewohnerinnen bzw. deren Bewohner sich sehr über geistliche Begleitung freuen. Es gibt außerdem einen eigenen großen und gut ausgestatteten Bereich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
In Michaelis leben wir den christlichen Glauben als eine Kirche mit offenen Türen. In Gottesdiensten, Gruppen und Projekten feiern wir das Leben, wie Gott es uns im befreienden und tröstenden Wort des Evangeliums zugesagt hat. Wir laden Menschen ein zum Mitmachen und Mitgestalten. Das drückt sich in verschiedenen Bereichen aus: im Besuchsdienst, im Frauenfrühstück, im ökumenischen Frauenkreis, in der KonfiLounge oder in der „basement-band“.
Vielfältig und lebendig ist Michaelis. Diese Vielfalt drückt sich auch in unseren vier verschiedenen Gottesdienstformen aus. Jeden 1. Sonntag im Monat ist Online-Gottesdienst, jeden 2. Sonntag feiern wir den Gottesdienst mit Abendmahl in traditioneller Form, an jedem 3. Sonntag im Monat wird ein Jugendgottesdienst gefeiert, jeden 4. Sonntag im Monat feiern wir den Besinnlichen Gottesdienst, ein 5. Sonntag findet als Abendgottesdienst statt. Für die unterschiedlichen Gottesdienste sind jeweils eigene Liturgien vorhanden. Zusätzlich feiern wir regelmäßige Kinderkirchentage, gestaltet von einem eigenen Team.
Wir freuen uns über:
Eine Pastorin oder einen Pastor, die oder der
  • bereit ist, Kontakt zu allen Altersgruppen zu pflegen,
  • Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere am Konfirmandinnen- bzw. Konfirmandenunterricht hat,
  • sich in Bau- und Finanzfragen engagiert,
  • mit uns gemeinsam die Digitalisierung fördert,
  • vertrauensvoll und partnerschaftlich mit der Kollegin, dem Kirchengemeinderat und den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammenarbeiten möchte,
  • bereichsübergreifend und vernetzend denkt,
  • im schönen Pastorat vor Ort leben mag,
  • bereit ist eine persönlich zugewandte Seelsorge in dem eigenen Gemeindebezirk zu pflegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Pröpstin Almut Witt, Tel.: 0431 2402 300, E-Mail: proepstin.kiel@altholstein.de oder Pastorin Anna-Lena Koepke, Tel.: 0431 641 565, E-Mail: pastorin.koepke@michaeliskirche-kiel.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte über die Pröpstin des Kirchenkreises Altholstein, Propstei Nord, Frau Pröpstin Almut Witt, Falckstr. 9, 24103 Kiel, an den Kirchengemeinderat der Michaelis-Kirchengemeinde Kiel, Wulfsbrook 29, 24113 Kiel.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Michaelis Kiel 3 – P Ha
*
In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nieharde im Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg ist die 1. Pfarrstelle (100 Prozent) baldmöglichst mit einer Pastorin oder einem Pastor (m/w/d) neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Die Kirchengemeinde Nieharde (ca. 6500 Gemeindeglieder) ist zum 1. Oktober 2021 durch Fusion der Kirchengemeinden Esgrus, Quern-Neukirchen, Sörup, Steinberg und Sterup entstanden. Die Fusion war das Ergebnis langjähriger guter Zusammenarbeit in vielen Bereichen des gemeindlichen Lebens.
Die Kirchengemeinde Nieharde liegt im Herzen der Landschaft Angeln, jeweils in ca. 30 Kilometer Entfernung zu Flensburg und Schleswig. Ein Stück der Ostseeküste ist Teil des Gemeindegebietes und es gibt sechs historische Feldsteinkirchen. Obwohl dörflich geprägt, verfügt unsere Gemeinde über eine gute Infrastruktur: drei evangelische Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen sind ebenso vorhanden wie Arztpraxen, Apotheken, Bäckereien, Supermärkte und gastronomische Betriebe. Hinzu kommt ein reges Vereinsleben in allen Dörfern des Kirchspiels.
In der Gemeinde gibt es zwei weitere Pfarrstellen, die mit einer Kollegin (75 Prozent) und einem Kollegen (100 Prozent) besetzt sind sowie engagierte Prädikantinnen bzw. Prädikanten.
In der Gemeinde gibt es zwei gut ausgestattete Kirchenbüros und ein engagiertes Team von vielen haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden. Nähere Informationen zur Kirchengemeinde sind auf der Homepage www.nieharde.de zu finden.
Sie finden bei uns:
  • eine offene, lebendige Gemeinde, die im Fusionsprozess schon weit gegangen ist und sich immer noch weiter auf dem Weg befindet,
  • ein buntes Angebot an Gottesdiensten, das auch freie Wochenenden ermöglicht,
  • ein faires Modell zur Verteilung der Amtshandlungen,
  • einen kollegial, konstruktiv arbeitenden Kirchengemeinderat mit einer wertschätzenden Gesprächskultur,
  • engagierte Ehrenamtliche in der Leitung verschiedener Gruppen und Kreise, z. B. in verschiedenen Andachtsangeboten, Seniorenarbeit, großer Ringpfadfinderarbeit, Gesprächskreise, Ausschüsse,
  • Ortskirchenausschüsse, die die Kirchorte mit Leben füllen
  • eine lebendige Konfirmandenarbeit mit Samstagsunterricht, KonfiCamp und Teamerinnen bzw. Teamer, in der Engagement möglich ist,
  • aktive Kirchenmusik (Bläser, Chöre, Gospel)
  • kollegiales Arbeiten im Team unter Berücksichtigung der je eigenen Begabungen und Interessen,
  • Interesse an öko-fairen Fragestellungen.
Wir wünschen uns eine Pastorin bzw. einen Pastor (m/w/d), die bzw. der
  • den Menschen in einer ländlich geprägten Region mit Offenheit und Interesse begegnet,
  • Lust an der Weiterentwicklung von Strukturen hat,
  • mit Freude im Team zuverlässig mit haupt- und ehrenamtlichen zusammenarbeitet. In den Orten Großquern und Steinbergkirche ist wahlweise ein Pastorat verfügbar.
Sie möchten persönliche Fragen stellen oder direkt Kontakt aufnehmen, dann wenden Sie sich an
  • Pastor Sascha Scholz, den Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Tel.: 04635 937, E-Mail: pastor.scholz@nieharde.de,
  • Pastorin Kristina Wiele-Wohlfarth, Tel.: 04637 319, E-Mail: pastorin.wiele-wohlfarth@nieharde.kkslfl.de,
  • Propst Helgo Jacobs, Tel.: 04621 9630 720, E-Mail: propst.jacobs@kirche-slfl.de.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie bitte über den Propst des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg, Propstei Angeln und Schleswig, Herrn Helgo Jacobs, Norderdomstraße 15, 24837 Schleswig an den Kirchengemeinderat der Ev.-luth. Kirchengemeinde Nieharde, Angelner Str. 2, 24966 Sörup richten.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2023. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Nieharde# (1) – P Rö
*
In der Ev.-Luth. Vater-Unser Kirchengemeinde Osdorf-Felm-Lindhöft, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg- Eckernförde, wird die Pfarrstelle (100 Prozent) wegen Ruhestand des Stelleninhabers vakant und soll zum 1. April 2023 oder nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Pastorin oder einem Pastor besetzt werden. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Die Vater-Unser Kirchengemeinde Osdorf-Felm-Lindhöft befindet sich im Dänischen Wohld und hat ca. 1900 Gemeindemitglieder. Die Vater-Unser-Kirche als Predigtstätte, Gemeindehaus und das Pastorat befinden sich in Osdorf. In Felm und Lindhöft finden zu besonderen Anlässen Gottesdienste statt, dann entfällt der Gottesdienst in der Kirche.
Alle drei Kommunalgemeinden sind ländlich geprägt, haben aber durch die Neubaugebiete und Zuzüge junger Familien ein städtisches Flair. Die gesamte Region ist ein beliebtes touristisches Ziel. Die Strände liegen nur wenige Kilometer entfernt. Die Kirchengemeinde liegt fast mittig zwischen Kiel und Eckernförde, beide Städte sind in 15 bis 20 Autominuten gut erreichbar. In Osdorf befindet sich eine Grundschule, die weiterführenden Schularten (inklusive Gymnasium) sind im nahe gelegenen Gettorf gut mit dem Schulbus erreichbar. Dort befinden sich auch die bekannten Lebensmittelketten und Discounter. Freizeitangebote wie Sportvereine etc. sind vor Ort ebenfalls vorhanden.
Mittelpunkt des Gemeindelebens ist die 1967 geweihte Vater-Unser-Kirche (ca. 300 Plätze) mit dem neu renovierten Gemeindehaus. Die Kirche erhält aktuell ein neues Beleuchtungskonzept. Daran knüpft sich die Erwartung, sie als Kulturraum noch stärker zu öffnen und zu nutzen. Die kirchliche Kindertagesstätte ist in Trägerschaft des Kirchenkreises und wird durch die Pastorin bzw. den Pastor religionspädagogisch begleitet. Die Kirchengemeinde ist Träger des örtlichen Friedhofs. Auf dem Gebiet der Kirchengemeinde befindet sich ein privates Alten- und Pflegezentrum. Neben zahlreichen Ehrenamtlichen gehören zum hauptamtlichen Team ein Friedhofsmitarbeiter und Küster, eine Bürokraft und eine Organistin in Teilzeit. Das Gemeindeleben um Kirche und Gemeindehaus herum ist sehr lebendig. Dazu trägt auch der sehr engagierte Kirchengemeinderat bei, der stets offen für neue Impulse ist.
Wir suchen eine Pastorin bzw. einen Pastor, die bzw. der
  • die Menschen in der Kirchengemeinde pastoral und seelsorgerlich begleitet,
  • mit Liebe, Engagement und Kreativität lebendige Gottesdienste feiert,
  • die religionspädagogische Arbeit in der Kita weiterführt und neue Impulse in der Jugendarbeit setzt,
  • Ideen für die Gestaltung der Kirche als Kulturraum einbringt.
Die Vater-Unser Kirchengemeinde Osdorf-Felm-Lindhöft befindet sich gemeinsam mit den umliegenden Kirchengemeinden in einem Regionalisierungsprozess. Die pastorale Versorgung der Region Dänischer Wohld wird zunehmend zu einer gemeinschaftlichen Aufgabe in einem noch zu bildenden Pfarrsprengel. Dies bedeutet für die künftigen Pfarrstelleninhaberin bzw. den Pfarrstelleninhaber auch Veränderungen in den Aufgaben und Zuständigkeiten über die Gemeindegrenzen hinaus. Ein geräumiges Pastorat mit einem großen Garten in Osdorf ist vorhanden.
Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde wird die Fort- und Weiterbildung der Pastorinnen und Pastoren ausdrücklich gefördert. Die Bereitschaft zur Übernahme von Diensten in der Notfallseelsorge im häuslichen Bereich wird in unserem Kirchenkreis vorausgesetzt.
Bewerbungen mit ausführlichen Unterlagen sind zu richten über den Propst des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde, Sönke Funck, An der Marienkirche 7–8, 24768 Rendsburg, an den Kirchengemeinderat der der Ev.-Luth. Vater-Unser Kirchengemeinde Osdorf-Felm-Lindhöft, Weberberg 5, 24251 Osdorf.
Auskünfte über die ausgeschriebene Stelle erteilen Ihnen der Propst des Kirchenkreises (Propstei Eckernförde), Sönke Funck, Tel.: 04331 5903 112, E-Mail: soenke.funck@kkre.de sowie die stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Imke Petersen, Tel.: 04346 3669 135.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Dezember 2022. Entscheidend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der rechtzeitige Eingang an der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Vater-Unser Osdorf-Felm-Lindhöft – P Ha
*
Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost ist die Stelle einer Pröpstin bzw. eines Propstes (100 Prozent) zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch Wahl durch die Kirchenkreissynode zu besetzen.
Sie haben Freude, Lust und Energie zu gestalten, zu leiten, Veränderungsprozesse zu fördern, Konflikte und Krisen zu bearbeiten und das Evangelium lebensnah zu kommunizieren. Es reizt Sie, vielfältige Themen zu bewegen, mit unterschiedlichen Menschen zu arbeiten und durch so manche neue Tür zu gehen. Sie wollten schon immer in Hamburg und im angrenzenden Umland von Schleswig-Holstein arbeiten – dann bewerben Sie sich!
Mit 109 Kirchengemeinden und rund 385 000 Mitgliedern erstreckt sich der Kirchenkreis Hamburg-Ost von Harburg bis Bargteheide, von Eimsbüttel bis Bergedorf. Hier leben 1,65 Millionen Menschen. Im Kirchenkreis Hamburg-Ost arbeiten etwa 250 Pastorinnen und Pastoren sowie 3900 Mitarbeitende. Hier ist die Spannbreite zwischen Metropole, Kleinstadt und ländlichen Gebieten erlebbar. Die heterogene Bevölkerungs- und Sozialstruktur reicht von hoch verdichteten innerstädtischen Quartieren, teils mit sozialen Brennpunkten, bis zu ländlich strukturierten Gegenden mit hoher Kirchenmitgliedschaft. Entsprechend vielfältig sind die Frömmigkeitsstile, die geistlichen Angebote sowie die gesellschaftlichen, thematischen, sozialen und diakonischen Herausforderungen.
Wir suchen Sie, wenn Sie im Team der Pröpstinnen und Pröpste die vielfältigen und herausfordernden Aufgaben von „Halten und Gestalten“ – „Überblicken und Vertiefen“ – „Anstoßen und Abwenden“ reizen.
Hier können Sie:
  • Zukunftsstrategien entwerfen, Profilbildung und Gestaltung unseres Kirchenkreises Richtung Zukunft voranbringen,
  • Veränderungsprozesse (mit-)gestalten und begleiten,
  • pröpstliche Leitungsarbeit sowohl geistlich als auch strategisch verstehen und in verschiedenen Arbeitsfeldern und Settings nach innen und außen wahrnehmen,
  • einen zuversichtlichen, verständlichen und ehrlichen Narrativ mitentwickeln und für die anstehenden kirchlichen Veränderungen kommunizieren,
  • zielgerichtet und moderierend anstehende Entscheidungsprozesse leiten,
  • verlässliche Personalführung für Pastorinnen und Pastoren praktizieren sowie Dialogpartnerschaft für Ehrenamtliche in Kirchengemeinden und Einrichtungen,
  • Evangelische Kirche und ihre Themen in der Öffentlichkeit vertreten und
  • an notwendigen Veränderungen der pröpstlichen Aufgaben und Propsteibereiche mitwirken.
Dazu hilft Ihnen:
  • ein klares geistliches Profil und Freude an theologischer Arbeit,
  • Leitungserfahrungen und Führungskompetenz,
  • Resonanzfähigkeit und Liebe zu Menschen,
  • Entscheidungsfreude und Humor,
  • Offenheit und Energie, neue Wege auszuprobieren,
  • Team- und Konfliktfähigkeit,
  • Systemverständnis und einen Blick über den Tellerrand hinaus,
  • Freude an vielfältigen Kooperationen mit Personen und Einrichtungen auch des öffentlichen Lebens sowie
  • eine Leitungsweiterbildung oder die Bereitschaft dazu.
Derzeit ist der hier beschriebenen Stelle die Propstei Wandsbek-Billetal zugeordnet. Die 16 Kirchengemeinden mit ihren 23 Pastorinnen und Pastoren, die in sechs Regionen zusammenarbeiten liegen auf Schleswig-Holsteiner und Hamburger Gebiet.
Die Menschen in der Propstei freuen sich auf eine Pröpstin oder einen Propst, die oder der die kirchliche Arbeit in den Regionen fördert und hilft, an einer guten Bezogenheit von Ortsgemeinden und Kirchenkreis mitzuwirken. Es braucht eine konstruktive und wahrhaftige Begleitung der Veränderungsprozesse vor Ort und Hilfestellung, neue zukunftsweisende Perspektiven für kirchliches Handeln in der Gesellschaft zu entwickeln.
Die sieben Pröpstinnen und Pröpste teilen über die Propsteien hinaus die für den ganzen Kirchenkreis gemeinsam wahrzunehmenden Leitungsaufgaben auf nach Fachgebieten und in Absprache mit dem Kirchenkreisrat. Drei der sieben Pröpstinnen und Pröpste sind zugleich Hauptpastorin bzw. Hauptpastor. Die Pröpstinnen und Pröpste befinden sich zusammen mit dem Kirchenkreisrat und der Kirchenkreissynode in einem Prozess der inhaltlichen und strukturellen Neuausrichtung des Kirchenkreises mit seinen Diensten und Werken und Kirchengemeinden, die den sich verändernden Rahmenbedingungen entspricht. Dabei wird auch die pröpstliche Struktur für die Zukunft neu aufgestellt werden.
Und das wird Sie unterstützen:
  • ein kollegial zusammenarbeitendes pröpstliches Team,
  • kompetente und engagierte Mitarbeitende und Mitdenkende,
  • gut strukturierte und professionell aufgestellte Arbeitsbereiche mit hoher Fachlichkeit,
  • vertrauensvolle und kompetente Zusammenarbeit mit Kirchenkreisrat und Bereichsleitenden,
  • eine gut ausgestattete unterstützende Geschäftsstelle für alle Pröpstinnen und Pröpste und
  • ein attraktives Büro mitten in St. Georg.
Ein pröpstliches Pastorat in Reinbek steht zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie an die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck, Kirsten Fehrs, Bischofskanzlei, Shanghaiallee 12, 20457, Hamburg oder per E-Mail: bischofskanzlei@bkhh.nordkirche.de. Für Rückfragen stehen Bischöfin Kirsten Fehrs, Tel.: 040 369 002 10, und die Vorsitzende des Kirchenkreisrates Hauptpastorin und Pröpstin Dr. Ulrike Murmann, Tel.: 040 519 000 119, zur Verfügung.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2022. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang unter der angegebenen Adresse. Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Kkr. Hamburg-Ost Propst/in Wandsbek-Billetal – P Go
*
Im Pommerschen Ev. Kirchenkreis ist zum 1. Dezember 2023 das Amt der Pröpstin oder des Propstes für die Propstei Pasewalk mit Dienstsitz in Pasewalk für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
Der Kirchenkreis
Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis ist einer von 13 Kirchenkreisen in der Nordkirche und gliedert sich in drei geistliche Aufsichtsbezirke: Propstei Stralsund, Propstei Demmin und Propstei Pasewalk. Der Kirchenkreis wird in gemeinsamer Verantwortung von der Kirchenkreissynode, dem Kirchenkreisrat und den Pröpstinnen und Pröpsten geleitet. Das Regionalzentrum kirchlicher Dienste sowie die Kirchenkreisverwaltung befinden sich in Greifswald; Außenstellen der Kirchenkreisverwaltung gibt es in Stralsund, Demmin und Pasewalk. Der Kirchenkreis besteht aus insgesamt 139 Kirchengemeinden mit etwa 70 000 Gemeindegliedern. 105 Pastorinnen und Pastoren gestalten in Dienstgemeinschaft mit den Mitarbeitenden die kirchengemeindliche Arbeit und die Zusammenarbeit in den Regionen.
Die Propstei Pasewalk
Geographisch gesehen ist die Propstei Pasewalk die am südlichsten im Kirchenkreis gelegene und zugleich die süd-östlichste innerhalb der Nordkirche. Im Norden wird sie von der Peene, einem Urstromtal, begrenzt, im Nord- Westen durch das Landgrabental und im Osten stößt sie, durch die Oder begrenzt, an die polnische Grenze. Ebenso gehört zur Propstei die nord-östlich gelegene Insel Usedom mit ihren Kaiserbädern. Einige Kirchengemeinden liegen zudem bereits im Land Brandenburg. Dazu zählen insbesondere die Pfarrbereiche Hetzdorf, Brüssow, Blumberg, Hohenselchow und Gartz/Oder.
Zur Propstei Pasewalk gehören 42 Kirchengemeinden mit 29 Pfarrstellen und ca. 21 000 Gemeindegliedern. 31 Pastorinnen und Pastoren tun hier ihren Dienst, zwei von ihnen im allgemeinkirchlichen Bereich. Die Propstei gliedert sich in vier Regionalkonvente, die ein enges Miteinander pflegen. Die engagierten Mitarbeitenden werden von einer großen Zahl motivierter Ehrenamtlicher unterstützt. Predigtstätte der Pröpstin bzw. des Propstes ist die St.-Marien-Kirche in Pasewalk.
Die Propstei Pasewalk ist besonders durch den ländlichen Raum und sehr lebendige Kirchengemeinden geprägt. Zum anderen gehört mit der Insel Usedom auch ein sehr stark touristisch geprägter Teil zu der Propstei. Chancen der Gemeinwesenarbeit, der Zusammenarbeit mit Kommunen und kommunalen Einrichtungen, das sehr hohe Tourismusaufkommen auf der Insel Usedom, das Leben in zwei verschiedenen Bundesländern, die Nähe zum polnischen Nachbarn, aber auch der demographische Wandel sind Herausforderungen für die kirchliche Arbeit in dieser Propstei. Die Propstei Pasewalk hat einen wichtigen Schwerpunkt in der diakonischen Arbeit. Die Pröpstin/der Propst mit Dienstsitz in Pasewalk ist gemäß Kirchenkreissatzung das Bindeglied zur Diakonie und als solches Mitglied in verschiedenen Aufsichtsgremien diakonischer Einrichtungen.
Die Anforderungen
Gesucht wird eine engagierte Pastorin oder ein engagierter Pastor, die oder der die geistliche Leitung in der Propstei Pasewalk gern wahrnehmen möchte. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit Profil, geistlicher Ausstrahlung, seelsorgerlicher Kompetenz und Erfahrungen im Gemeindepfarramt, die
  • das Evangelium lebensnah verkündigt,
  • einen klaren, kooperativen und am Gelingen des Ganzen orientierten Leitungsstil pflegt,
  • die Kirchengemeinden der Propstei Pasewalk begleitet und die Vielfalt ihrer gegenwärtigen Lebensformen wertschätzt,
  • neue Wege der gemeindlichen Zusammenarbeit bis hin zu neuen Gemeindeformen ermöglicht und die dafür erforderlichen Prozesse leitend begleitet,
  • die Pastorinnen und Pastoren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Ehrenamtlichen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt, sowie das vertrauensvolle Miteinander in den Konventen aufnimmt und fördert,
  • die lebendige Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden und Kirchenkreis stärkt und eine angemessene Vernetzung fördert,
  • sich für die diakonische Arbeit engagiert und die gute Zusammenarbeit mit den diakonischen Trägern fortsetzt,
  • sich in den begonnenen Strukturprozess der Regionenbildung im Pommerschen Ev. Kirchenkreis integriert und ihn in kollegialer Zusammenarbeit mit den anderen Pröpsten sowie den weiteren Leitungsorganen gestaltet.
Der Kirchenkreis stellt am Dienstsitz in Pasewalk eine Dienstwohnung zur Verfügung, sofern der die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner nicht der Dienstwohnungspflicht unterliegt. Kindertagesstätten und alle Schularten sind in Pasewalk, einem der 18 Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 10 000 Einwohnern, vorhanden.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Bischof Tilman Jeremias, Telefon: 03834 771 850, und der Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Propst Gerd Panknin, Telefon: 03998 270 00, zur Verfügung.
Weitere Informationen über den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis und die Propstei Pasewalk finden Sie unter www.kirche-mv.de. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Bischof Tilman Jeremias, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald. Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Diese Stellenausschreibung betrifft eine Leitungsebene, in der Frauen unterrepräsentiert sind. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 16. Januar 2023. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 20 Kkr. Pommern Propst/in Pasewalk – P Sc
*
Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist zum 1. Oktober 2023 die Stelle der Pröpstin oder des Propstes für die Propstei Parchim mit Dienstsitz in Parchim für die Dauer von zehn Jahren durch Wahl der Kirchenkreissynode zu besetzen.
In 19 Kirchenregionen im Kirchenkreis Mecklenburg gestalten die 153 000 Gemeindeglieder in der Gemeinschaft mit den Pastorinnen bzw. Pastoren, Gemeindepädagoginnen bzw Gemeindepädagogen, Kirchenmusikernnen bzw. Kirchenmusiker und Küsterinnen bzw. Küster und Verwaltungsmitarbeiterinnen bzw. Verwaltungsmitarbeiter das kirchliche Leben. Darüber hinaus leisten die Dienste und Werke mit ihrem Zentrum in Rostock einen wesentlichen Beitrag zur Verkündigung. Die Kirchenkreisverwaltung nimmt ihre Aufgaben dezentral in Schwerin und den Außenstellen in Güstrow und Neubrandenburg wahr.
Der leitende geistliche Dienst im Kirchenkreis wird zurzeit von einer Pröpstin und drei Pröpsten wahrgenommen, deren Dienstsitze sich in Neustrelitz, Parchim, Rostock und Wismar befinden. In kollegialer Zusammenarbeit der Leitungsorgane im Kirchenkreis ist es ihnen wichtig, die tradierte Identität des Kirchenkreises im Blick auf die geistlichen, gesellschaftlichen und institutionellen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Die Propstei Parchim liegt im Südwesten des Kirchenkreises Mecklenburg und erstreckt sich auf den größten Teil des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Propstei umfasst in vier Kirchenregionen 47 Kirchengemeinden, in denen 33 Pastorinnen und Pastoren Dienst tun. Predigtstätte der Pröpstin oder des Propstes ist die St. Georgenkirche in Parchim.
Das Landschaftsbild ist geprägt von den kleineren Dorfkirchen, die in ihrer Geschichte zum Teil bis ins 12. Jahrhundert zurückreichen. Mit Unterstützung von Fördervereinen, Stiftungen, der öffentlichen Hand und mit Mitteln des Kirchenkreises gelingt es, diese steinernen Glaubenszeugen zu erhalten und für die Gemeinden ganz neu zu nutzen. Zwischen Elbe, Elde und dem Plauer See befinden sich in den Kleinstädten die älteren und jüngeren Stadtkirchen, die als geistliche und kulturelle Zentren Ausstrahlung entwickeln.
In der Propstei Parchim wird auf vielfältige Weise die Gemeinschaft der Dienste gelebt, bspw. in den Kirchenregionen bei regionaler Zusammenarbeit, projektbezogen bei Tauffesten, in der Kinder- und Jugendarbeit und an anderen Stellen. Dabei spielt die Suche nach neuen Wegen, die geistlichen Herausforderungen für kirchliche Arbeit anzunehmen und zu gestalten eine wichtige Rolle.
Von großer Bedeutung für die Propstei Parchim und darüber hinaus, sind auch die beiden diakonischen Einrichtungen, das Stift Bethlehem als Teil des Unternehmensverbundes Diakonie Westmecklenburg in Ludwigslust und das Diakoniewerk Kloster Dobbertin. Beide Einrichtungen repräsentieren die Breite der Möglichkeiten des Dienstes am Menschen. In ihren Aufsichtsgremien hat der Propst oder die Pröpstin einen Sitz.
Gesucht wird eine engagierte Pastorin oder ein engagierter Pastor, die bzw. der theologisches Profil, geistliche Ausstrahlung, seelsorgerliche Kompetenz und Erfahrungen im Gemeindepfarramt mitbringt und
  • den Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche im Geiste des Evangeliums dienend begegnet und die frohe Botschaft lebendig verkündigt,
  • einen wertschätzenden und klaren Leitungsstil pflegt,
  • die Pastorinnen und Pastoren der Propstei Parchim begleitet und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt,
  • in gutem Kontakt zu den Kirchenältesten und Mitarbeitenden der Kirchengemeinden steht,
  • die Kirchengemeinden der Propstei Parchim begleitet, in ihrer Vielfalt wertschätzt und bei den notwendigen konzeptionellen und strukturellen Veränderungen unterstützt,
  • die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden, Kirchenkreisverwaltung und Diensten und Werken stärkt,
  • das weitere Zusammenwachsen der Nordkirche befördert und die Anliegen des Kirchenkreises Mecklenburg in die landeskirchliche Ebene einbringt.
Im Rahmen der kirchenkreislichen Aufgabenteilung ist der Propst der Propstei Parchim zurzeit für die Stellenplanung und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Gemäß Kirchenkreissatzung ist es möglich, die Übertragung der Aufgabenbereiche im Pröpsteteam auch anders zu regeln. Der Kirchenkreis stellt keine Dienstwohnung in Parchim zur Verfügung, diese muss in Parchim angemietet werden.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Herr Bischof Tilman Jeremias, Tel.: 03834 771850 und Propst Marcus Antonioli, Tel.: 03841 213623 zur Verfügung. Weitere Informationen über den Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg und die Propstei Parchim sind zu finden unter www.kirche-mv.de.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Bischof Tilman Jeremias, Karl-Marx-Platz 15 in 17489 Greifswald, Bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de, zu richten.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Dezember 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 20 Kkr. Mecklenburg Propst/in Parchim – P Ha
*
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pastorin oder einen Pastor (m/w/d) für die Ökumenische Arbeitsstelle. Der Dienstumfang beträgt 100 Prozent. Die Stelle ist für den Zeitraum von 7,5 Jahren zu besetzen, der Dienstsitz ist Elmshorn. Die Tätigkeit umfasst den gesamten Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung.
Die Ökumenische Arbeitsstelle ist Teil des Kirchenkreis-Bildungswerks und ein Teil des Netzwerkes der 13 Ökumenischen Arbeitsstellen in den Kirchenkreisen der Nordkirche. Sie arbeitet bewusst auch über die Grenzen von Kirche hinaus. Arbeitsgrundlage ist der Orientierungsrahmen des Kirchlichen Entwicklungsdienstes und das Positionspapier der Ökumenischen Arbeitsstellen. Es besteht eine Kirchenkreispartnerschaft zur Kenianischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (KELC).
Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns, wenn Sie sich für die Themen von Mission, Ökumene und weltweiter Gerechtigkeit begeistern. Zugleich bringen Sie Freude für die gelebte multilaterale und internationale Ökumene mit und setzen diese gemeinsam mit ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden vor Ort um.
Wir suchen eine Pastorin oder einen Pastor, die oder der Lust auf ein Aufgabenfeld hat, zu dem entwicklungspolitische Bildungsangebote, z. B. im Kontext von Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeitsfragen, qualifizierte Partnerschaftsarbeit, Förderung des ökumenischen und interkulturellen Lebens und Lernens und des interreligiösen Dialoges gehören.
Konkret:
  • Beratung von Gemeinden, Schulen und Gruppen bei der Ausrichtung auf ökumenische und entwicklungspolitische Themen und Nachhaltigkeitsfragen. Insbesondere junge Menschen sollen an ökumenische Fragen herangeführt werden;
  • bestehende Partnerschaften zwischen Gemeinden, Schulen und anderen Gruppen begleiten, vernetzen und qualifizieren und weitere Kontakte aufbauen;
  • durch ökumenische Begegnungen mit Christinnen und Christen aus anderen Kontexten Räume für geistliche Erfahrungen eröffnen, in denen Menschen in ihrem Glauben bestärkt, hinterfragt und belebt werden;
  • Organisation, Planung und Durchführung von Veranstaltungen und thematischen Gottesdiensten, Gestaltung von Kirchenkreis-Ökumenefesten;
  • den interreligiösen Dialog und die Zusammenarbeit innerhalb der ACK zu vertiefen;
  • Freiwilligendienste begleiten und fördern (FSJ/FÖJ/weltwärts);
  • Entwicklung und Gestaltung von Reverse-Maßnahmen (ökumenische Mitarbeitende);
  • die Kraft biblischer Texte entdecken, herausarbeiten und in die Tat umsetzen.
Wir freuen uns auf eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der
  • kommunikative und mediale Kompetenz, Bereitschaft zur Vernetzung und Teamorientierung einbringt;
  • die Ökumene innerhalb des Kirchenkreises positioniert;
  • gute Englisch- oder andere Sprachkenntnisse mitbringt;
  • über die Fahrerlaubnis C verfügt – sowie über die Bereitschaft, im Kirchenkreis und in der Nordkirche unterwegs zu sein (ein Pool E-Fahrzeug ist vorhanden);
Wir bieten:
  • ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld
  • vielfältige Aktionsräume in städtischer und ländlicher Infrastruktur
  • die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen und neu zu entwickeln
  • engagierte Kolleginnen und Kollegen in der Flurgemeinschaft des Kirchlichen Zentrums Elmshorn und in den Diensten und Werken sowie eine Vernetzungsstruktur zur Kirchenkreis- und Gemeindeebene.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Propst Thielko Stadtland, Tel.: 0151 5014 0585 und Simone Landgraf, Tel.: 0170 2011 235, die Vorsitzende des Mission-, Ökumene- und Partnerschaftsarbeits-Ausschusses. Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Ihre Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte schriftlich an Propst Thielko Stadtland, Kirchenstraße 1, 25335 Elmshorn, gerne auch per Mail (eine Datei) an E-Mail: thielko.stadtland@kk-rm.de. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 2. Januar 2023. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Kkr. Rantzau-Münsterdorf Ökumenische Partnerschaftsarbeit – P Ha
*
Im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist zum 1. April 2023 die Pfarrstelle eines theologischen Referenten bzw. einer theologischen Referentin im Werk „Kirche im Dialog“ der Nordkirche mit einem Stellenumfang von 100 Prozent zu besetzen.
Das Werk Kirche im Dialog ist seit der Neugründung im Jahr 2018 in besonderer Weise damit beauftragt, Impulse zu entwickeln, um Religion und Kirche im säkularen Kontext anschlussfähig zu kommunizieren. Dafür wird unter dem Motto „forschen. inspirieren. machen“ nach geeigneten Formaten auf allen Feldern kirchlichen Handelns gesucht. Es hat sich darüber hinaus zu einem Ort entwickelt, von dem aus innovative Ideen und Impulse in die Nordkirche sowie in andere Landeskirchen und in den ökumenischen Kontext eingespielt werden. Nähere Informationen und einen Überblick über die bisherigen Kooperationsprojekte wie u. a. die Ritualagentur st.moment, die Pop Up Church oder aber Initiativen im Sozialraum erhalten Sie auf www.kircheimdialog.de.
Die zweite Stelle des Werks ist mit einer Mitarbeiterin besetzt.
Ziele der Arbeit:
  • einen Beitrag dazu zu leisten, dass in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Nordkirche die Notwendigkeit einer stärkeren Anschlussfähigkeit kirchlichen Handelns an den säkularen Kontext erkannt und gefördert wird;
  • die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Nordkirche auf allen Ebenen dabei zu unterstützen, eigene Dialogformate auf unterschiedlichen Handlungsfeldern zu entwickeln;
  • im gesamten Bereich der Nordkirche Erfahrungen zu sammeln, zu systematisieren und auszuwerten, die in den verschiedenen Bereichen kirchlicher Arbeit bei Projekten im säkularen Kontext gemacht werden.
Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie
  • Erfahrungen in den unterschiedlichen pastoralen Handlungsfeldern mitbringen sowie die Fähigkeit, sie kreativ und kritisch-konstruktiv weiterzuentwickeln,
  • gerne und gut in Netzwerken arbeiten und idealerweise sehr gut in Kirche und darüber hinaus vernetzt sind und die EKD-weite Vernetzung pflegen und weiter ausbauen,
  • hohe kreative Kompetenzen haben sowie eigenständig, strukturiert und zielstrebig (Modell-)Projekte für und mit Kirchengemeinden sowie an kirchlichen und nichtkirchlichen Orten konzipieren und durchführen können,
  • Fähigkeiten zur kontextbezogenen Übersetzung religiöser Sprache und Themen haben,
  • Freude daran haben, neue Formen der Ansprache zu entwickeln, die im Sinne einer einladenden Kirche möglichst viele Menschen aus unterschiedlichen Kontexten einen Zugang ermöglichen
  • auf Kompetenzen für die Aus- und Fortbildung zurückgreifen können (u. a. Didaktik, Gruppenmoderation),
  • ein hohes Interesse daran haben, gemeinsam mit Kolleginnen bzw. Kollegen in anderen kirchlichen Einrichtungen, in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Diensten und Werken zusammenzuarbeiten,
  • ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Bereitschaft zeigen, sich immer wieder auf neue Themen, Kolleginnen bzw. Kollegen und Arbeitskontexte einzulassen.
  • mit Pioniergeist, Beharrlichkeit und Begeisterung für eine Kirche der Zukunft ausgerüstet sind.
  • zusammen mit den Kolleginnen bzw. Kollegen im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde an der Profilie- rung des Hauptbereichs mitarbeiten. Dies geschieht im Zuge der aktuellen Neustrukturierung des Hauptbereichs.
Wir bieten der neuen Kollegin bzw. dem neuen Kollegen eine Stelle mit Freiraum, um kreativ und reflektiert zu arbeiten, mit Platz für neue Ideen und mit einem experimentierfreudigen offenen Team.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Die Berufung erfolgt für acht Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 13/A 14 Kirchenbesoldungsgesetz. Dienstsitz ist das Dorothee-Sölle-Haus in Hamburg, Königstraße 54. Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zu längeren Fahrten zu Einsatzorten in der ganzen Nordkirche und zu unre- gelmäßigen Arbeitszeiten an Abenden und Wochenenden.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an das Landeskirchenamt, De- zernat für Personal im Verkündigungsdienst, Herrn Oberkirchenrat Mathias Lenz, Dänische Str. 21–35, 24103 Kiel.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Pastorin Nicole Thiel, Leitende Pastorin des Hauptbereichs Gottesdienst und Gemeinde, Tel.: 040 306 201 202, bei Pastorin Dr. Emilia Handke, „Kirche im Dialog“, Tel.: 0160 9925 3194 und bei Diana Freyer, „Kirche im Dialog, Tel.: 0160 9351 5944.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 31. Januar 2023. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Kirche im Dialog – P Sc

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

In der Vereinigten Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien Friedland und in der Ev.-Luth. Petrus-Kirchengemeinde Woldegk im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist eine B-Kirchenmusikstelle mit einem Stellenumfang von 100 Prozent (50 Prozent in Friedland, 50 Prozent in Woldegk) neu zu besetzen.
Die Anstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis nach der kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP). Die Kleinstädte Friedland und Woldegk verfügen über eine ausgewogene Infrastruktur. Eine Wohnung kann im ehe- maligen Pfarrhaus in Kublank zur Verfügung gestellt werden. Dort befindet sich auch ein Probenraum und in der benachbarten Kirche eine Grüneberg-Orgel.
Für die Ausgestaltung der Kirchenmusikstelle wünschen wir uns eine Person, die
  • die bestehende musikalische Zusammenarbeit zwischen beiden Gemeinden fortsetzt und ausbaut,
  • kontaktfreudig, engagiert, teamfähig und bereit ist, auf Menschen in unseren Gemeinden zuzugehen und sie für die kirchenmusikalische Arbeit zu begeistern,
  • das gottesdienstliche Leben in unseren Gemeinden sowohl in traditionellen als auch in neueren Formen mitgestaltet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
  • Orgelspiel bei Gottesdiensten und Andachten in einem zwischen beiden Gemeinden verabredeten festen Rhythmus,
  • Vorbereitung und Mitgestaltung von Gottesdiensten und Veranstaltungen zu besonderen Anlässen ,
  • Organisation und Durchführen von Konzerten an wechselnden Orten,
  • Leitung der zwei Kirchenchöre und eines Posaunenchores,
  • Betreuung der historischen Orgeln in den Dorfkirchen sowie in Woldegk und in Friedland
Vorhanden sind
in Friedland:
  • in der St. Marienkirche Friedland eine historische Orgel von Wilhelm Sauer mit pneumatischer Traktur (41/III/P, erbaut 1905), die im Herbst 2015 grundlegend restauriert wurde,
  • in der Winterkirche Friedland eine Kleinorgel der Firma Nussbrücke,
  • sieben historische Orgeln in den Dorfkirchen in gutem Zustand,
  • ein E-Piano und eine transportable E-Orgel (Ahlborn),
  • einige Blechblasinstrumente, in Woldegk:
  • in der St. Petri-Kirche Woldegk eine Sauer-Orgel von 1959 (II/P/16), 2011 restauriert,
  • fünf restaurierte Orgeln in den Dorfkirchen.
Es freuen sich auf Sie
zwei an der kirchenmusikalischen Arbeit sehr interessierte Kirchengemeinden, zwei Mitarbeiterteams sowie viele Ehrenamtliche.
Auskunft erteilen:
  • Pastorin Ruthild Pell-John, Riemannstr. 20, 17098 Friedland, Tel.: 039 601 204 80, E-Mail: Ruthild.Pell-John@elkm.de,
  • Kreiskantor Lukas Storch, Neustrelitz, Tel.: 0162 2155 939,E-Mail: lukas.storch@elkm.de,
  • Gottfried Zobel, Burg Stargard,Tel.: 039 603 738 764, E-Mail: gottfried.zobel@elkm.de.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2022. Die Anstellung kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte ab sofort, gern auch per E-Mail, an: Pastorin Ruthild Pell-John, Riemannstr. 20, 17098 Friedland, Tel: 039 601 204 80, E-Mail: Ruthild.Pell-John@elkm.de.
Az.:6200-08 – T Il

Soziale und bildende Berufe

Die Ev. Kirchengemeinde Demmin schreibt zum 1. Mai 2023 die Stelle einer Gemeindepädagogin bzw. eines Gemeindepädagogen (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern und Familien neu aus.
Die Stelle ist unbefristet, der Stellenumfang beträgt 50 Prozent einer VbE mit der Möglichkeit (Option) einer späteren Aufstockung.
Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland.
Die Fachaufsicht liegt beim Regionalzentrum kirchlicher Dienste in Greifswald.
Die Hansestadt Demmin befindet sich südwestlich von Greifswald zwischen den drei Flüssen Peene, Trebel und Tollense im Pommerschen Ev. Kirchenkreis.
In der Stadt Demmin sind alle Schularten vertreten, u. a. das ev. Schulzentrum.
Die evangelische Kindertagesstätte befindet sich in der Trägerschaft der Johanniter.
Eine Bahnanbindung ist vorhanden.
Die Kirchengemeinde Demmin verfügt über einen großen Pool an ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden.
Eine Kooperation mit dem Kirchenmusiker sowie mit dem Mitarbeiter für die Arbeit mit jungen Menschen und den beiden Pastoren ist wünschenswert.
Die Arbeit mit Kindern und Familien erfolgt an mehreren Standorten.
Ein geräumiges Gemeindehaus steht zur Verfügung.
Was wir erwarten:
  • eine abgeschlossene gemeindepädagogische oder theologische Ausbildung
  • einen lebendigen einladenden christlichen Glauben
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Führerschein: wenn möglich, ein eigenes Fahrzeug
Die Aufgabenschwerpunkte werden sein:
  • Weiterführung und innovative Entwicklung der Angebote für Kinder und Familien
  • Durchführung zeitlich befristeter Projekte und Veranstaltungen
  • Unterstützung und Begleitung ehrenamtlich Mitarbeitender in der Arbeit mit Kindern
  • Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen
  • Öffentlichkeitsarbeit, bezogen auf den eigenen Aufgabenbereich.
Bei der Wohnungssuche sind wir gern behilflich.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Januar 2023 an den Vorsitzenden des Kirchengemeinderates der Ev. Kirchengemeinde Demmin, Pastor Martin Wiesenberg, Kirchplatz 7, 17109 Demmin.
Erreichbar sind wir über das Kirchenbüro, Tel.: 03998 438 334 oder Mobil: 0160 9693 5263 (Pastor Martin Wiesenberg), E-Mail: demmin1@pek.de.
Az.: 30 Demmin – DAR Bk
*
Kommst Du zu uns? Wir, Kinder in Wismar, haben es sehr schön hier. Es gibt viele verschiedene Kitas und Schulen und viele Orte, an denen wir uns treffen können. Aber eines fehlt uns sehr: Wir suchen jemanden, der mit uns Geschichten aus der Bibel entdeckt. Wir wollen mit Dir über Gott reden. Auch wollen wir mit Dir unterwegs sein, um in den Wismarer Kirchengemeinden eine Heimat zu finden.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai und die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien und St. Georgen Wismar im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg in der Innenstadt in Wismar suchen ab dem 1. Februar 2023 eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (m/w/d). Wir bieten eine unbefristete Vollzeitstelle (Entgelt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern – KAVO-MP).
Die Hanse-, Hafen- und Weltkulturerbe-Stadt Wismar, an der Ostseeküste gelegen, bietet eine attraktive Infrastruktur und eine sehr gute Lebensqualität.
Wir ermutigen ausdrücklich Fachschul- und Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, sich zu bewerben. Wir möchten mit Ihnen in Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen einen gemeinsamen Ort für die Arbeit mit Kindern und deren Familien weiterentwickeln.
Das Team aus Pastorin, Pastoren, Kirchenmusiker, Gemeindesekretärinnen, Küsterin und Küster freuen sich auf Ihre aufgeschlossene Persönlichkeit für eine fruchtbringende Zusammenarbeit. Die Haupt- und Ehrenamtlichen hoffen auf Ihre fachlichen Anregungen, Impulse und eine Profilierung gemeindepädagogischer Arbeit in Wismar, insbesondere der Arbeit mit Kindern.
Wir wünschen uns, dass Angebote für Freizeiten mit Kindern und Familien, die etablierte schulkooperative Arbeit und die Zusammenarbeit mit der evangelischen Musikschule und der Kinderkantorei fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus bieten wir Raum für die Entwicklung eines eigenständigen gemeindepädagogischen Profils.
Für kirchliche Formate stehen zahlreiche Gebäude zur Verfügung. Neben den berühmten Backsteinbasiliken ist kirchliches Leben in vielerlei Räumen erleb- und gestaltbar.
Bewerbungen sind zu richten an die geschäftsführende Pastorin der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai, Frau Antje Exner, Spiegelberg 14, 23966 Wismar, E-Mail: antje.exner@elkm.de.
Auskünfte erteilt Herr Thomas Cremer, Telefon: 0176 7841 7368, E-Mail: thomas.cremer@elkm.de.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 30 Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai – DAR Bk
*
Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist ab dem 1. März 2023 die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (m/w/d) für die regionale Kinder- und Jugendarbeit in der Propstei Neustrelitz mit Dienstsitz in Neubrandenburg durch den Kirchenkreisrat neu zu besetzen. Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent.
Der Kirchenkreis Mecklenburg stellt sich den veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen in den Kirchengemeinden und fördert innovative Ideen und zukunftsweisende Gestaltung kirchlicher Arbeit. Vor diesem Horizont werden die in den Kirchengemeinden im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beschäftigten Personen durch ein Dreierteam von Regionalreferentinnen bzw. Regionalreferenten unterstützt. Der Arbeitsschwerpunkt der bisherigen Stelleninhaberin lag in den Kirchenregionen Neubrandenburg und Stargard.
Zur Ergänzung dieses Teams suchen wir eine Regionalreferentin bzw. einen Regionalreferenten, die bzw. der
  • die Konzeption für die regionale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Mecklenburg profiliert und mit Leben füllt,
  • die kirchengemeindliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien durch die Entwicklung neuer bzw. durch die Begleitung bestehender regionaler Veranstaltungen stärkt,
  • Veränderungsprozesse in der gemeindepädagogischen Arbeit begleitet und moderiert,
  • die schulkooperative Arbeit sowie die Kooperationen mit Kindergärten und Trägern der Jugendarbeit ausbaut,
  • zeit- und bedarfsgemäße religiöse Freizeit- und Bildungsangebote für junge Menschen entwickelt und Erfahrung in der Gestaltung von Jugendgottesdiensten mitbringt,
  • die Zusammenarbeit der gemeindepädagogischen Mitarbeitenden in den Regionen fördert und die Fachaufsicht verantwortlich übernimmt,
  • in den regionalen Konventen mitarbeitet,
  • Ehrenamtliche für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gewinnt, sie ausbildet und in die Entwicklung von Projekten einbezieht,
  • Verantwortung bei kirchenkreislichen und nordkirchlichen Kinder- und Jugendveranstaltungen übernimmt,
  • mit der Arbeitsstelle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendwerk im Kirchenkreis Mecklenburg zusammenarbeitet.
Es erwarten Sie:
  • eingerichtete Büroräume in Neubrandenburg
  • eine konstruktive Zusammenarbeit mit zwei erfahrenen Kollegen sowie Unterstützung durch eine gemeinsame Mitarbeiterin im Sekretariat
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Für diese Stelle benötigen Sie folgende Qualifikation:
  • gemeindepädagogisches Diplom (FH) und Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder eine abgeschlossene Diakonenausbildung mit religions- oder sozialpädagogischem Diplom und möglichst mehrjähriger Praxiserfahrung
  • im Einzelfall auch einen gemeindepädagogischen Abschluss (FS) und mehrjährige Berufserfahrung sowie eine fachlich begründete Empfehlung durch die Arbeitsstelle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Zentrum Kirchlicher Dienste in Rostock
Mitbringen sollten Sie ebenfalls:
  • die Bereitschaft, sich auf die Arbeit im städtischen und im ländlichen Raum einzulassen und Ihren Wohnsitz in die Region zu verlegen
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • die Fähigkeit, strukturiert und konstruktiv zu arbeiten
  • PC-Kenntnisse, Kompetenzen im Umgang mit jugendgemäßen Medien
  • Führerschein Klasse B und einen eigenen PKW
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Auswahlgespräche werden am 31. Januar 2023 ab 16 Uhr in Neustrelitz im Büro der Pröpstin stattfinden.
Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland. Anstellung und Bezahlung erfolgen nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Weitere Auskünfte erteilt das Büro der Pröpstin des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg, Propstei Neustrelitz, Tel.: 03981 206622, E-Mail: proepstin-neustrelitz@elkm.de.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 20. Januar 2023 an den Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, Propstei Neustrelitz, Frau Pröpstin Britta Carstensen, Töpferstraße 13, 17235 Neustrelitz.
Az.: 30 Kkr. Mecklenburg – DAR Bk
*
Im Sprengel Mecklenburg und Pommern im Kirchenkreis Mecklenburg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Referentin für die Arbeit mit Frauen gesucht. Der Ort des Dienstsitzes ist die Hansestadt Rostock. Der Stellenumfang beträgt 50 Prozent. Die Anstellung ist auf sechs Jahre befristet.
Die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern und der Hauptbereich Generationen und Geschlechter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) möchten ihre Zusammenarbeit vertiefen. Dazu soll es zu einer verstärkten inhaltlichen Abstimmung der Referentin für die Arbeit mit Frauen im Sprengel mit den Referentinnen des Frauenwerks der Nordkirche im Hauptbereich Generationen und Geschlechter kommen. Perspektivisch ist ab 2024 eine Bürogemeinschaft in der Arbeitsstelle des Frauenwerks der Nordkirche im Büro Rostock geplant.
Zu den Aufgaben einer Referentin im Sprengel Mecklenburg und Pommern gehören:
  • Begleitung und Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen in der Arbeit mit Frauen
  • Koordinierung der Weltgebetstags-Arbeit im Sprengel Mecklenburg und Pommern und Begleitung der ehrenamtlichen Koordinatorinnen und Multiplikatorinnen (Werkstätten und Regionaltage)
  • Leitung und/oder Koordination thematischer Fortbildungsangebote für ehrenamtlich engagierte Frauen in unterschiedlichen Formaten (Thementage, Themenabende, Wochenend-Seminare)
  • Entwicklung von Themenangeboten für Frauenkreise auf Gemeindeebene, Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen (z. B. Frauengottesdienste)
  • Thematisierung der Lebenssituation von Frauen in kirchlichen Gremien und Stärkung ihrer Interessen in der kirchlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Arbeit mit Frauen im Sprengel (Jahresprogramm, Homepage, Rundbriefe, Pressearbeit)
  • konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit in Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Begleitgremium (Ausschuss für die Arbeit mit Frauen im Sprengel)
Es erwartet Sie:
    • die Zusammenarbeit mit einem motivierten und engagierten, ehrenamtlichen Begleitgremium
  • ein tragendes Netzwerk aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen in der Arbeit mit Frauen
  • die Zusammenarbeit mit den interdisziplinären Teams der Regionalzentren kirchlicher Dienste in Greifswald und in Rostock
  • ein hohes Maß an Freiheit, die Arbeit mit Frauen in den Kirchenkreisen mitzugestalten
  • eine Mitarbeiterin im Sekretariat mit drei Stunden in der Woche
  • Möglichkeit der Nutzung eines häuslichen Arbeitsplatzes, Homeoffice nach Absprache
Wir freuen uns auf eine Mitarbeiterin mit sozialwissenschaftlicher, sozial- oder gemeindepädagogischer oder gemeindediakonischer Ausbildung (FH-Abschluss) sowie theologischen und spirituellen Kompetenzen, die die kirchliche und soziale Situation im Osten Deutschlands kennt. Darüber hinaus sind Erfahrungen in der kirchlichen Gemeindearbeit und Engagementförderung ehrenamtlicher Frauen erwünscht. Unsere neue Referentin sollte Freude daran haben, an den bewährten Formaten in der Arbeit mit Frauen im Sprengel anzuknüpfen und dabei neue Impulse zu setzen.
Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der ACK ist notwendig. Ebenso setzen wir Teamfähigkeit, kommunikative und organisatorische Fähigkeiten, Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung (z. B. Veranstaltungen am Wochenende) und eine Fahrerlaubnis für PKW voraus.
Die Bewerberin erwartet ein Entgelt nach Entgeltgruppe E 11 der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Der Stellenumfang beträgt 50 Prozent. Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei dem leitenden Propst für die Dienste und Werke im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis, Dr. Tobias Sarx. Eine Teilnahme an den großen Dienstberatungen des Regionalzentrums kirchlicher Dienste in Greifswald wird erwartet.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis zum 15. Januar 2023 zu senden an den Ev. Kirchenkreis Pommern, Propst Dr. Tobias Sarx, Mauerstraße 1, 18439 Stralsund, E-Mail: propst-sarx@pek.de. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auslagen für das Bewerbungsgespräch (z. B. Fahrtkosten) können nicht erstattet werden.
Auskünfte erteilen Propst Dr. Tobias Sarx, Tel.: 03831 26410 und die leitende Pastorin des Zentrums Kirchlicher Dienste in Rostock, Dorothea Strube, Tel.: 0381 377987-50, E-Mail: leitung-zentrum@elkm.de bzw. dorothea.strube@elkm.de.
Az.: 30 Kkr. Pommern – DAR Bk

V. Personalnachrichten

Einsegnungen von Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen

In den Dienst als Gemeindepädagogin und Gemeindepädagoge wurden am 11. September 2022 in Hamburg nach § 8 Absatz 4 und 5 Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz (DGpDG) vom 18. März 2019 (KABl. S. 154) eingesegnet:
  • Rebecca Berndt
  • Juliane Just
  • Svenja Höngen
  • Patrice René George
  • Tatjana Lydia Schütz
Kiel, 13. September 2022
Landeskirchenamt
Professor Dr. Haese
Az.: 6323-04 – KG Ha

Einsegnungen von Diakoninnen und Diakonen

Frau Maja Regina Eichhorn wurde am 11. September 2022 in Hamburg in den Dienst als Diakonin nach § 8 Absatz 4 und 5 Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz (DGpDG) vom 18. März 2019 (KABl. S. 154) eingesegnet.
Kiel, 13. September 2022
Landeskirchenamt
Professor Dr. Haese
Az.: 6323-04 – KG Ha

Pfarramtliche Personalnachrichten

Die Zweite Theologische Prüfung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
im Herbst 2022 haben bestanden:

Annelott Bader, Anna Böllert, Gregor Brysch, Felix Degwitz, Lucia Grope, Nora Gutdeutsch, Robin Hergel, Lion Mohnke, Moritz Müller, Jakob Pape, Dr. Anne Pumperla, Lydia Pusunc, Henrike Rabe, Nina Schilling, Anni Schöbel, Torben Stamer und Michael Vogt.
Schwerin, 28. September 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. de Boor
Az.: 2526-02-H 2022 – P Bo

Ernannt wurde:

mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit der Pastor Paul-Friedrich Glüer zum Pastor der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Sonnenkamp-Kirchengemeinde Neukloster, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg.

Bestätigt wurden:

mit Wirkung vom 1. November 2022 die Wahl des Pastors Gunnar Engel, Wanderup, zum Pastor der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Apostel-Kirchengemeinde Kiel, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 15. Oktober 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Anna-Lena Koepke, Kiel, zur Pastorin der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Michaelis-Kirchengemeinde Kiel, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. November 2022 die Wahl des Pastors Lars Lemke, Hamburg, zum Pastor der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Timmendorfer Strand, Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein/Propstei Eutin;
mit Wirkung vom 15. November 2022 die Wahl der Pastorin Inga Roetz-Millon, Dömitz, zur Pastorin der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rellingen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. Februar 2023 bis einschließlich 31. Januar 2024 die Pastorin Claudia Bruweleit in die 21. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. November 2022 bis einschließlich 31. Juli 2023 der Pastor Dr. Irmfried Garbe in die Projektpfarrstelle zur zeithistorischen Forschung der „Greifswalder Landeskirche“ (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 15. Oktober 2022 bis einschließlich 14. Oktober 2030 die Pastorin Bettina Hansen in die 5. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. November 2022 bis einschließlich 31. Oktober 2030 die Pastorin Konstanze Helmers, Schwerin, in die 4. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg für Vertretungsdienste;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. März 2023 die Pastorin Christa Hunzinger in die 19. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Zentrum für Mission und Ökumene (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 bis einschließlich 30. November 2025 der Pastor Malte Lei in die 12. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Zentrum für Mission und Ökumene;
mit Wirkung vom 1. November 2022 bis einschließlich 31. Oktober 2024 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Gundula Meinert, Hamburg, in die 14. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für kirchenkreisliche Dienstleistung;
mit Wirkung vom 1. März 2023 bis einschließlich 28. Februar 2031 der Pastor Markus Schneider in die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland eines Referenten im Dezernat Theologie, Ökumene, Diakonie im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. März 2023 die Pastorin Antje Schwartau, Hamburg, in die 8. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für kirchenkreisliche Dienstleistung (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Februar 2023 bis einschließlich 30. Juni 2024 der Pastor Dr. Torsten Schweda in die 18. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 30. September 2023 die Pastorin Johanna Thode in die 30. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung).

Beauftragt wurden:

mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Gregor Brysch unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit einem Dienstauftrag nach näherer pröpstlicher Weisung im Pfarrsprengel Kirche in Vierlanden, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Mitte-Bergedorf;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 der Pastor Christian Ehrens unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Dienstleistung nach näherer pröpstlicher Weisung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Propstei Altona-Blankenese;
mit Wirkung vom 1. November 2022 die Pastorin Lucia Grope unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 4. Pfarrstelle im Pfarrsprengel Kirchspiel Bergedorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Mitte-Bergedorf;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Robin Hergel unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Rahlstedt-Ahrensburg;
mit Wirkung vom 1. November 2022 im Rahmen seines Pfarrdienstverhältnisses auf Probe der Pastor Simon Lescow mit einem Dienstauftrag nach näherer pröpstlicher Weisung im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Propstei Pinneberg, sowie mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 mit der Verwaltung der 3. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Halstenbek, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Propstei Pinneberg (Auftragsänderung);
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Lion Mohnke unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit einem Dienstauftrag nach näherer pröpstlicher Weisung in der Region Harburg-Süd, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Harburg;
mit Wirkung vom 1. November 2022 im Rahmen ihres Pfarrdienstverhältnisses auf Probe die Pastorin Alisa Mühlfried mit einem gemeindlichen Dienst zur Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wacken, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde (Auftragsänderung);
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Torben Stamer unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutsch-land mit einem Dienstauftrag nach näherer pröpstlicher Weisung im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, Propstei Lauenburg sowie mit Wirkung vom 1. Januar 2023 mit der Verwaltung der 4. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Mölln und mit einem zusätzlichen Dienstauftrag nach näherer pröpstlicher Weisung im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, Propstei Lauenburg;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 im Rahmen ihres Pfarrdienstverhältnisses auf Probe die Pastorin Lea Franziska Strohfeldt mit einem gemeindlichen Dienst zur Verwaltung der 3. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Eckernförde, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde (Auftragsänderung).

Beurlaubt wurde:

mit Wirkung vom 15. Oktober 2022 bis einschließlich 14. Oktober 2025 die Pastorin Janna Horstmann, Hamburg, gemäß 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Pfarrdienstgesetz der EKD.

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 die Pastorin Antje Iser-Asmussen in Dagebüll/Fahretoft;
mit Wirkung vom 1. November 2022 der Pastor Uwe Stegen.

Verstorben im Ruhestand:

Grafik
Pastor
Wolfgang Andersen
geboren am 15. Mai 1949 in Eckernförde
gestorben am 2. September 2022 in Königs Wusterhusen
Wolfgang Andersen wurde am 13. April 1969 in Klingenberg in der Ev.-Luth. Kirche in Bayern ordiniert.
Er war zunächst Pfarrer in der Kirchengemeinde St. Michael in Thalmässing. Mit Wirkung vom August 1974 wurde er in den Dienst der Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins übernommen und zum Pastor der Kirchengemeinde Tating ernannt. Zum 1. Juni 1988 wechselte er auf die Pfarrstelle. der Kirchengemeinde Wallsbüll, wo er bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1. Januar 1999 wirkte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Wolfgang Andersen.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Grafik
Pastor i. R.
Gottfried Brandstäter
geboren am 24. Mai 1930 in Bartenstein
gestorben am 27. Juni 2022 in Hamburg
Gottfried Brandstäter wurde am 26. April 1959 in Schleswig ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in Karby. Mit Wirkung vom 1. Februar 1961 wurde ihm die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Karby übertragen. Die 1. Pfarrstelle der Erlöser-Kirchengemeinde Hamburg-Lohbrügge wurde ihm mit Wirkung vom 1. Mai 1975 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Juni 1992 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Gottfried Brandstäter.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Grafik
Pastor i. R.
Karl-Rudolf Bräsen
geboren am 4. Juni 1932 in Kotagiri (Indien)
gestorben am 31. August 2022 in Bordesholm
Karl-Rudolf Bräsen wurde am 12. Juli 1959 in Neukirchen ordiniert.
Danach war er zunächst als Pastor in der Kirchengemeinde Neukirchen tätig. Vom 1. Januar 1961 bis 31. März 1966 war er als Missionar von der Ev.-Luth. Missionsgesellschaft in Tansania. Mit Wirkung vom 1. September 1967 bis 31. August 1973 war er erneut als Missionar in Tansania eingesetzt. Mit Wirkung vom 1. September 1973 wurde ihm dann die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Cleverbrück übertragen. Hier wirkte er bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Wirkung vom 1. Juni 1995.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Karl-Rudolf Bräsen.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Grafik
Pastor i. R.
Dr. Dietrich Hellmund
geboren am 12. März 1934 in Cottbus
gestorben am 27. August 2022 in Hamburg
Dietrich Hellmund wurde am 15. April 1962 in Hannover ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in Hannover. Mit Wirkung vom 1. Mai 1968 wurde er in den Dienst der Ev.-Luth. Landeskirche Schleswig-Holsteins übernommen. Zeitgleich wurde ihm die 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poppenbüttel übertragen. Die 1. Pfarrstelle der Matthias- Claudius-Kirchengemeinde Rahlstedt-Oldenfelde wurde ihm mit Wirkung vom 1. Dezember 1986 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. September 1997 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Dr. Dietrich Hellmund.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Grafik
Oberkirchenrat i. R.
Sibrand Siegert
geboren am 12. Juni 1925 in Güstrow
gestorben am 10. September 2022 in Rostock
Sibrand Siegert wurde am 3. Mai 1951 in Rostock-Gehlsdorf ordiniert.
Mit Wirkung vom 1. April 1950 wurde er zur Hilfeleistung in die Kirchengemeinde Heilig Geistkirche Rostock entsandt. Die Beauftragung zur Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Gehlsdorf erfolgte mit Wirkung vom 15. April 1951, die zur Verwaltung der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Boddin zum 1. September 1951. Seine Ernennung zum Hilfsprediger wurde zum 15. Oktober 1951 ausgesprochen. Als Pastor wurde ihm die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Boddin mit Wirkung vom 1. Juli 1952 übertragen. Die Übertragung der 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde St. Georgen in Waren erfolgte mit Wirkung vom 1. Mai 1956. Von dort wurde er zum 1. Oktober 1971 zum Oberkirchenrat nach Schwerin berufen. Hier war er bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand zum 1. Dezember 1988 tätig.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Oberkirchenrat Sibrand Siegert.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Grafik
Pastor i. R.
Dr. Karl Peter Stolt
geboren am 3. November 1926 in Hamburg
gestorben am 25. August 2022 in Hamburg
Karl Peter Stolt wurde am 17. April 1955 in Hamburg ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger und leistete im Jugendpfarramt in Hamburg Dienst. Mit Wirkung vom 1. April 1956 wurde ihm eine Pfarrstelle im Jugendpfarramt in Hamburg übertragen. Zum Landesjugendpastor wurde er mit Wirkung vom 1. April 1957 ernannt. Mit Wirkung vom 1. April 1966 wurde er zum Pastor im Rauhen Haus und zum Leiter der Schulen der Diakonenanstalt des Rauhen Hauses berufen. Mit der Berufung zum Ephorus des Predigerseminars der Ev. Kirche von Westfalen in Soest zum 1. September 1971 schied er aus dem Dienst der Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate aus. Die Rückkehr erfolgte mit Wirkung vom 1. September 1982 mit der Übertragung des Amtes des Hauptpastors der Gemeinde der Hauptkirche St. Katharinen zu Hamburg. Er blieb Inhaber dieses Amtes bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand, der mit Wirkung vom 1. Dezember 1991 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Dr. Karl Peter Stolt.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Grafik
Pastor i. R.
Christian Matthes
geboren am 24. April 1936 in Crossen/Oder
gestorben am 26. Februar 2022 in Hamburg
Christian Matthes wurde am 19. März 1967 in Hamburg ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in der Ev.-Luth. Friedenskirche Eilbek. Mit Wirkung vom 1. Juni 1968 wurde ihm die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Dreifaltigkeitsgemeinde zu Hamburg-Hamm übertragen. In der Zeit vom 1. März 1976 bis einschließlich 31. Januar 1978 war er zum Dienst in der Ev.-Luth. Kirche im Südlichen Afrika – Hermannsburg beurlaubt. Die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harksheide-Süd wurde ihm mit Wirkung vom 1. Februar 1978 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Juli 1998 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Christian Matthes.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.

Impressum

Herausgeberin und Verlag:
Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
Postfach 3449, 24033 Kiel; Dänische Str. 21–35, 24103 Kiel
Redaktion:
Runa Rosenstiel (verantwortliche Redakteurin), Tel.: 0431 9797 864,
Annette Thiede, Tel.: 0431 9797 872.
Fax: 0431 9797 -869, E-Mail: kabl@lka.nordkirche.de
Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich einmal.
Druckauflage 1900 Exemplare
Der Redaktionsschluss für die kommenden
Ausgaben
ist jeweils:
Erscheinungsdatum
für die 11. Ausgabe 2022:
Do 10. November 2022,
30. November 2022,
Die 12. Ausgabe wird eine Sonderausgabe ohne Stellen und Personalnachrichten.
für die 13. Ausgabe 2022:
Mi., 7. Dezember 2022,
31. Dezember 2022,
für die 1. Ausgabe 2023:
Fr., 20. Januar 2023,
31. Januar 2023.
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Postlaufzeiten und gegebenenfalls Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen. Hinweise zum Einrichten von Texten finden sich regelmäßig in den Nordkirchenmitteilungen.
In Fällen, in denen (z. B. in Stellenausschreibungen) Ehrenamtliche mit ihren privaten Kontaktdaten als Ansprechpersonen genannt werden, ist es nötig, sich eine Einwilligung bestätigen zu lassen.
Ein Muster dafür finden Sie auf www.datenschutz-nordkirche.de.
Bezugspreis: 16 Euro jährlich zuzüglich 3 Euro Zustellgebühr;
Einzelexemplar: 2 Euro
Der fortlaufende Bezug erfolgt über das Landeskirchenamt.
Vertrieb: Ines Horn
Tel.: 0431 9797 769 bzw. -840; E-Mail: recht@lka.nordkirche.de.
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Bei Mitteilungen an das Kirchliche Amtsblatt, die das Abonnement betreffen, geben Sie bitte Ihre Kundennummer an.
Druck und Versand von Einzelexemplaren:
Druckerei Schmidt & Klaunig, Postfach 3925, 24038 Kiel,
E-Mail: info@schmidt-klaunig.de
Das Fachinformationssystem Kirchenrecht bietet unter der Internet-Adresse www.kirchenrecht-nordkirche.de die Möglichkeit zur Online-Recherche in früheren Jahrgängen des Kirchlichen Amtsblattes – auch der Vorgängerkirchen – ab 1919 bis heute. Der Zugang ist kostenlos. Aus dem Fachinformationssystem Kirchenrecht können Ausgaben heruntergeladen und ausgedruckt werden.