.Hinweis zum
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Hinweis zum
Allgemeinen Arbeitsrecht
###Aus Platzgründen können leider nicht alle Inhalte der digitalen Ausgaben der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in der Loseblattsammlung abgedruckt werden. Bei der Auswahl der zu druckenden Texte wurden u. a. die Vorschriften der Nordkirche – und hier die Gesetze, Rechtsverordnungen und die Verwaltungsvorschriften der landeskirchlichen Ebene – vorrangig berücksichtigt.
Die Landessynode hat mit dem Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsbedingungen der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 29. November 2022 (KABl. S. 544) eine vereinheitlichende Regelung gemäß Teil 1 § 56 Absatz 4 des Einführungsgesetzes beschlossen, die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Für den verfasst kirchlichen Bereich kommt nun flächendeckend der Tarifrechtsweg zur Anwendung. Im Bereich der Diakonie hat sich an der Rechtslage nichts verändert.
Der Unterabschnitt 7.4 „Allgemeines Arbeitsrecht“ beinhaltet neben dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz die durch den kirchlichen Gesetzgeber einseitig festgelegten Rechtsnormen für die in einzelnen spezifisch kirchlichen Berufsfeldern privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der Nordkirche, ihrer Körperschaften sowie deren Verbände.
Die Gliederung des Unterabschnitts orientiert sich an den jeweiligen Berufsgruppen (Diakone/Gemeindepädagogen, Kirchenmusik, Küsterdienst). Die einzelnen Rechtsvorschriften beinhalten neben statusrechtlichen Vorgaben zum Teil auch Regelungen über die Ausbildung.
Die Gliederung des Unterabschnitts orientiert sich an den jeweiligen Berufsgruppen (Diakone/Gemeindepädagogen, Kirchenmusik, Küsterdienst). Die einzelnen Rechtsvorschriften beinhalten neben statusrechtlichen Vorgaben zum Teil auch Regelungen über die Ausbildung.
Die Redaktion
Juli 2023