.Kirchengesetz
Kirchengesetz
über die Zustimmung zum
Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung
der Evangelischen Kirche in Deutschland
und zur Ratifizierung der Verträge
der Evangelischen Kirche in Deutschland
mit der Union Evangelischer Kirchen
in der Evangelischen Kirche in Deutschland
und der Vereinigten Evangelischen Kirche Deutschlands
vom 10. November 20051#
Vom 26. März 2006
(ABl. 2006 Heft 1 S. 3)2#
####§ 1
Die Landessynode stimmt dem Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland und zur Ratifizierung der Verträge der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 10. November 2005 zu.3#
#§ 2
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1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz gilt auf dem Gebiet der ehemaligen Pommerschen Evangelischen Kirche bis zu einer anderweitigen Regelung durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland weiter, soweit es der Verfassung, dem Einführungsgesetz und den weiteren von der Verfassunggebenden Synode beschlossenen Kirchengesetzen nicht widerspricht oder im Einführungsgesetz keine abweichende Regelung getroffen wird, vgl. Teil 1 § 2 Absatz 2 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234) in der jeweils geltenden Fassung.
1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz gilt auf dem Gebiet der ehemaligen Pommerschen Evangelischen Kirche bis zu einer anderweitigen Regelung durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland weiter, soweit es der Verfassung, dem Einführungsgesetz und den weiteren von der Verfassunggebenden Synode beschlossenen Kirchengesetzen nicht widerspricht oder im Einführungsgesetz keine abweichende Regelung getroffen wird, vgl. Teil 1 § 2 Absatz 2 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234) in der jeweils geltenden Fassung.
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3 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland und zur Ratifizierung der Verträge der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 10. November 2005 (ABl. EKD S. 549) ist in dieser Rechtssammlung nicht enthalten. Die jeweils aktuelle Fassung des Vertrags zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 31. August 2005 (ABl. EKD 2009 S. 48) und des Vertrags zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 31. August 2005 (ABl. EKD 2006 S. 144) sind als Ordnungsnummern 1.210-501 und 1.215-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
3 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland und zur Ratifizierung der Verträge der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 10. November 2005 (ABl. EKD S. 549) ist in dieser Rechtssammlung nicht enthalten. Die jeweils aktuelle Fassung des Vertrags zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 31. August 2005 (ABl. EKD 2009 S. 48) und des Vertrags zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 31. August 2005 (ABl. EKD 2006 S. 144) sind als Ordnungsnummern 1.210-501 und 1.215-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.