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I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Rechtsverordnung
über das Zentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Junge Nordkirche)
(Junge Nordkirche-Rechtsverordnung – JNVO)

Vom 9. September 2022

Aufgrund von § 3 Absatz 3 Satz 1 Hauptbereichsgesetz vom 3. November 2017 (KABl. S. 519), das zuletzt durch Artikel 7 des Kirchengesetzes vom 2. Oktober 2021 (KABl. S. 415, 425) geändert worden ist, in Verbindung mit § 18 Absatz 2 des Kinder- und Jugendgesetzes vom 2. Oktober 2021 (KABl. S. 415), verordnet die Kirchenleitung:
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§ 1
Grundsätze

( 1 ) Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) unterhält das Werk Zentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Junge Nordkirche).
( 2 ) Die Junge Nordkirche ist ein rechtlich unselbstständiges Werk der Landeskirche gemäß Artikel 115 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 116 Absatz 1 der Verfassung.
( 3 ) Die Junge Nordkirche ist gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 30 Absatz 2 Nummer 1 des Hauptbereichsgesetzes dem Hauptbereich Generationen und Geschlechter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zugeordnet.
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§ 2
Aufgaben

( 1 ) Die Junge Nordkirche nimmt insbesondere Aufgaben der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahr, die eine kirchenkreisübergreifende Arbeitsweise erfordern.
( 2 ) Die Junge Nordkirche fördert die Arbeit in den Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden, den Kirchenkreisen, Kirchenkreisverbänden und den evangelischen Jugendverbänden insbesondere durch
  1. Beratung und Begleitung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, unter anderem bei der Evaluation von Konzeptionen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Kirchenkreisen nach § 13 Absatz 1 des Kinder- und Jugendgesetzes,
  2. Konfliktvermittlung, für den Fall, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Entscheidungen nicht in der gesetzlich vorgesehenen Form beteiligt werden,
  3. Prüfung von und gegebenenfalls Stellungnahme zu Vorhaben der Nordkirche, die auf den Erlass einer Rechtsverordnung oder den Beschluss eines Kirchengesetzes abzielen, im Rahmen der Folgenabschätzung gemäß § 20 des Kinder- und Jugendgesetzes,
  4. Aus-, Fort- und Weiterbildung,
  5. Schul-, Kinder- und Jugendseelsorge bzw. -beratung (insbesondere Fortbildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren),
  6. Auswertung von aktuellen Forschungsergebnissen,
  7. Entwicklung von Angeboten, Materialien und Arbeitshilfen,
  8. Ausrichtung von zentralen Großveranstaltungen und Netzwerkarbeit,
  9. besondere Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
  10. Geschäftsführung der Kinder- und Jugendvertretung der Landeskirche gemäß § 19 Absatz 3 des Kinder- und Jugendgesetzes und der Konferenz der Kinder- und Jugendwerke gemäß § 21 Absatz 3 des Kinder- und Jugendgesetzes und
  11. jugendpolitische Vertretung gegenüber den Bundesländern und der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V.
( 3 ) Alle Aufgaben der Jungen Nordkirche werden unter der Berücksichtigung von Partizipation und Prävention durchgeführt.
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§ 3
Konzeptionen für die landeskirchliche Arbeit mit Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen

( 1 ) Die Junge Nordkirche entwickelt Konzeptionen für die landeskirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß § 18 Absatz 3 des Kinder- und Jugendgesetzes.
( 2 ) Die Konzeptionen orientieren sich an aktuellen Forschungsergebnissen und sind verbunden mit der zielorientierten Planung des Hauptbereichs. Die Konzeptionen enthalten mindestens eine Aufgabenbeschreibung, religions- und sozialpädagogische, fachlich-theologische Grundlagen und Zielsetzungen.
( 3 ) Die Konzeptionen werden alle drei Jahre evaluiert. An der Erstellung und Evaluation wirken Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit.
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§ 4
Beirat der Jungen Nordkirche

( 1 ) Die Arbeit der Jungen Nordkirche wird durch einen Beirat gemäß § 15 Absatz 5 des Hauptbereichsgesetzes unterstützt.
( 2 ) Der Beirat besteht aus bis zu neun Mitgliedern. Er wird von der Leitung des Hauptbereichs im Benehmen mit der Leitung der Jungen Nordkirche auf zwei Jahre berufen, erneute Berufung ist zulässig. Die Kinder- und Jugendvertretung benennt der Leitung der Jungen Nordkirche Kandidatinnen und Kandidaten für den Beirat, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Bei der Zusammensetzung soll unter anderem die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, der Landeskirche und der evangelischen Jugendverbandsarbeit berücksichtigt werden. Es ist anzustreben, dass Menschen jeden Geschlechts dem Beirat angehören und er mit Menschen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts besetzt wird. Frauen und Männer sollen dem Beirat zu gleichen Anteilen angehören. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Ehrenamtliche stellen die Mehrheit.
( 3 ) Der Beirat hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
  1. er gestaltet die Konzeptionen der Kinder- und Jugendarbeit auf landeskirchlicher Ebene mit, gibt Stellungnahmen zu Konzeptionen und Schwerpunktsetzungen der Arbeit der Jungen Nordkirche ab und arbeitet an den Evaluationen der Konzeptionen der Jungen Nordkirche mit,
  2. er berät die Junge Nordkirche in allen Fragen der Ausrichtung der inhaltlichen Arbeit, insbesondere in konzeptionellen Fragen und bei der konkreten Ausgestaltung der Angebotsstruktur,
  3. er benennt dem Beirat des Arbeitsbereichs bzw. der Leitung des Hauptbereichs geeignete Personen zur Berufung in das Hauptbereichskuratorium durch die Kirchenleitung,
  4. er gibt Stellungnahmen zur Besetzung der Stellen der Jungen Nordkirche ab und
  5. er nimmt die Ergebnisrechnung des Teilbudgets der Jungen Nordkirche zur Kenntnis.
( 4 ) Die Geschäftsführung für den Beirat liegt bei der Jungen Nordkirche.
( 5 ) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
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§ 5
Inkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Schwerin, 9. September 2022
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: 3025-11 – R Rk

Erste Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Beschaffungsverwaltungsvorschrift

Vom 17. August 2022

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Das Landeskirchenamt hat aufgrund von Artikel 105 Absatz 2 Nummer 3 der Verfassung die folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
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Artikel 1
Änderung der Beschaffungsverwaltungsvorschrift

Die Anlage 1 zu Nummern 5.3.2 und 6.5.2 der Beschaffungsverwaltungsvorschrift vom 16. November 2021 (KABl. S. 524) wird wie folgt gefasst:
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Anlage 1
zu BeschVwV

Empfehlenswerte Siegel (und Zertifizierungen) für die Beschaffung
Soweit es sich um eine andere Art der Zertifizierung als ein Siegel handelt, ist dies durch eine Fußnote gekennzeichnet. Diese Zertifizierungen sind im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift den vergebenen Siegeln gleichgestellt.
Siegelabbildungen
Siegelabbildungen
Siegelabbildungen
Fußnoten Anlage 1:
  1. http://www.gesetze-im-internet.de/pkw-envkv/BJNR103700004.html (zuletzt aufgerufen am 3. August 2022).
  2. Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen.
  3. Kein Siegel, Aufführung in Liste
    https://www.vcd.org/themen/auto-umwelt/vcd-auto-umweltliste/vcd-auto-umweltliste-20192020/download-vcd-auto-umweltliste-20192020 (zuletzt aufgerufen am 3. August 2022).
  4. Kein Siegel, Führung des Bioland-Logos.
  5. Kein Siegel, kbA und kbT sind als Bezeichnung in der europäischen Union geschützt und dürfen nur von zertifizierten Herstellern genutzt werden.
Kurze Informationen zu den genannten Siegeln und Zertifizierungen finden sich unter: https://www.siegelklarheit.de (zuletzt aufgerufen am 3. August 2022).
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Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Kiel, 17. August 2022
Landeskirchenamt
Professor Dr. Unruh
Präsident
Az.: 3412-08 – FH Do/R Kr

II. Bekanntmachungen

Bekanntgabe der
Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung der
rechtsfähigen kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts
„Stift Bethlehem“

Vom 15. September 2022

Nachstehend wird die vom Kuratorium am 9. August 2022 beschlossene Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der rechtsfähigen kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts „Stift Bethlehem“ bekannt gegeben. Die Satzung wurde vom Landeskirchenamt mit Schreiben vom 23. August 2022 aufgrund von Teil 1 § 62 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 24. November 2021 (KABl. S. 523) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 15 Absatz 3, 16 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 18. November 2006 (KABl S. 83) der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und in Verbindung mit § 14 Absatz 6 Satz 1 der Satzung der Stiftung „Stift Bethlehem“ vom 27. Juni 2018 (KABl. S. 386), die durch Satzung vom 16. März 2021 (KABl. S. 205) geändert worden ist, stiftungsaufsichtlich genehmigt. Die Stellungnahme des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern e. V. liegt aufgrund der Beschlussfassung des Aufsichtsrats vom 13. September 2022 vor.
Schwerin, 15. September 2022
(L. S.)
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Kriedel
Az.: 0134-260 – R Kr
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Das Kuratorium des „Stift Bethlehem“ hat auf seiner Sitzung am 9. August 2022 nach § 7 Absatz 3 Nummer 14 Buchstabe b der Satzung des „Stift Bethlehem“ vom 27. Juni 2018 (KABl. S. 386), die durch Satzung vom 16. März 2021 (KABl. S. 205) geändert worden ist, mit der für Satzungsänderungen erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen die folgende, am 1. Oktober 2022 in Kraft tretende Satzung beschlossen:
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Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der
rechtsfähigen kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts
„Stift Bethlehem“
Vom 9. August 2022

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Artikel 1

Die Satzung der rechtsfähigen kirchlichen Stiftung bürgerlichen Rechts „Stift Bethlehem“ vom 27. Juni 2018 (KABl. S. 386), die die durch Satzung vom 16. März 2021 (KABl. S. 205) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. In § 2 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „Dienstes“ durch das Wort „Diensts“ ersetzt.
  2. In § 7 Absatz 2 werden die Wörter „nimmt sein Vorschlagsrecht bei der Wahl des Stiftspropsts“ durch die Wörter „wählt die Stiftspröpstin bzw. den Stiftspropst“ ersetzt und das Wort „wahr“ sowie das Wort „wählt“ gestrichen.
  3. § 8 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
    „(5) Die Sitzungen des Kuratoriums können als Präsenzversammlungen oder als Telefon- bzw. Videokonferenz durchgeführt werden. Die Kombination einer Präsenzversammlung mit einer virtuellen Teilnahme per Telefon bzw. Video ist zulässig. Soll in einer Versammlung im Sinne von Satz 1 oder 2 abgestimmt werden, hat die bzw. der Vorsitzende den Gegenstand der Beschlussfassung allen Mitgliedern vorher mit der Einladung schriftlich mitzuteilen, bestimmte Beschlussvorschläge zu machen und sie schriftlich zu begründen. Die Zustimmung zu diesem Versammlungsverfahren gilt als erteilt, wenn kein Mitglied diesem Versammlungsverfahren widerspricht. Entscheidungen in diesem Verfahren werden durch offene Abstimmungen gefasst, wenn mindestens zwei Drittel dem Beschlussvorschlag zustimmen. Soll nicht offen abgestimmt werden oder liegen andere begründete Ausnahmefälle vor, kann die bzw. der Vorsitzende ausnahmsweise den Mitgliedern bestimmte Punkte, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, durch schriftliche, fernschriftliche (Fax) oder elektronische (E-Mail) Form zur Beschlussfassung vorlegen, wenn alle Mitglieder des Kuratoriums diesem Verfahren und mindestens zwei Drittel dem Beschlussvorschlag zustimmen. Die Zustimmungen in diesem schriftlichen Verfahren müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Absendung der Aufforderung zur Stimmenabgabe bei der bzw. dem Vorsitzenden vorliegen. Die Aufzeichnung der bzw. des Vorsitzenden über das Ergebnis der schriftlichen Beschlussfassung ist in der Niederschrift der nächsten Sitzung des Kuratoriums aufzunehmen.“
  4. In § 11 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „von der Kirchenleitung auf Vorschlag des Kuratoriums berufen“ durch die Wörter „vom Kuratorium gewählt.“ ersetzt.
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Artikel 2

Diese Satzung tritt vorbehaltlich der Genehmigung des Landeskirchenamts am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Ludwigslust, 9. August 2022
Vorsitzender des Vorstands
(L. S.)
Jürgen Stobbe
Stiftspropst

Entwidmungen

Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Röbel hat am 14. März 2022 die Entwidmung der Kapelle Groß Kelle, 17207 Röbel, OT Groß Kelle beschlossen.
Der Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat diesen Kirchengemeinderatsbeschluss am 29. April 2022 befürwortet.
Der Beschluss des Kirchengemeinderates wurde gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 8 Kirchbaugesetz und § 2 Absatz 2 Widmungsgesetz vom Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit Schreiben vom 17. Mai 2022 genehmigt und wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Kiel, 23. August 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Grantzau
Az.: NK 2310-511 – B Gr
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Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bergedorfer Marschenhat am 6. April 2022 und der Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost am 4. Mai 2022 die Entwidmung des Gemeindehauses FesteBurg in Neuallermöhe-West, Otto-Grot-Straße 88 in 21035 Hamburg beschlossen.
Der Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost hat diesen Kirchengemeinderatsbeschluss am 4. Mai 2022 befürwortet.
Die Beschlüsse des Kirchengemeinderates und des Kirchenkreisrats wurden gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 8 Kirchbaugesetz und § 2 Absatz 2 Widmungsgesetz vom Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit Schreiben vom 30. August 2022 genehmigt und werden hiermit amtlich bekannt gemacht.
Kiel, 6. September 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Grantzau
Az.: 61/62/63 Neuallermöhe-West FesteBurg – B Gr
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Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Timmendorfer Strand hat am 13. September 2021 die Entwidmung und den Abriss der Neuen Friedhofskapelle in Timmendorfer Strand, Gemarkung: KI-Timmendorf, Flurkarte 4, Flurstück: 9/5 beschlossen.
Der Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Ostholstein hat den Entwidmungsbeschluss des Kirchengemeinderates am 15. Dezember 2021 und den Abrissbeschluss des Kirchengemeinderates am 29. Juni 2022 befürwortet.
Der Beschluss des Kirchengemeinderates wurde gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 8 Kirchbaugesetz und § 2 Absatz 2 Widmungsgesetz vom Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit Schreiben vom 18. August 2022 genehmigt und wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Kiel, 7. September 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Grantzau
Az.: 64 Timmendorfer Strand – B Gr

Verwendung von Kirchengemeindesiegeln für örtliche Kirchen

Die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 19. August 2022 folgenden Beschluss des Kirchengemeinderats der Ev.-Luth. Christophorus-Kirchengemeinde Laage genehmigt:
Für die örtlichen Kirchen
Ev-Luth. Kapelle Sarmstorf
Ev.-Luth. Kirche Hohen Sprenz
Ev.-Luth. Kirche Kritzow
Ev.-Luth. Kirche Laage
Ev.-Luth. Kirche Polchow
Ev.-Luth. Kirche Recknitz
Ev.-Luth. Kirche Weitendorf
wird ab dem Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt das Kirchensiegel der
Ev.-Luth. Christophorus-Kirchengemeinde Laage
geführt.
Kiel, 29. August 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Thiede
Az.: 10 Christophorus-Kirchengemeinde Laage – R Thi
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Die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 19. August 2022 folgenden Beschluss des Kirchengemeinderats der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zweedorf genehmigt:
Für die örtlichen Kirchen
Ev.-Luth. Kirche Nostorf
Ev.-Luth. St. Georgskirche Zweedorf
wird ab dem Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt das Kirchensiegel der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zweedorf
geführt.
Kiel, 5. September 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Thiede
Az.: 10 Zweedorf – R Thi

Pfarrstellenänderungen

Der Stellenumfang der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Strelitzer Land, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 von 100 Prozent auf 50 Prozent reduziert.
Az.: 20 Strelitzer Land (1) – P Kü/P Ha

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

ln der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bargteheide im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Rahlstedt-Ahrensburg, ist baldmöglichst die 2. Pfarrstelle (100 Prozent) durch Wahl des Kirchengemeinderates neu zu besetzen.
Munter - musikalisch - mittenmang
Mit diesem Motto sind wir als Kirchengemeinde in Bargteheide und Umgebung unterwegs und haben uns als Ziel gesetzt, insbesondere mit Kindern, Jugendlichen und jungen Familien in Kontakt zu kommen und uns für sie einzusetzen. Bunt und vielfältig sind unsere Angebote. Bei uns ist vieles möglich.
Wir möchten Ihnen folgende pastorale Aufgaben mit einem Schwerpunkt "Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen" anvertrauen:
  • Arbeit mit Kindern wie etwa Kinderkirche, Kinderbibelwoche und den Kontakt zu den (Grund-) Schulen, für die es bereits etablierte Formen, gute Vernetzung und ehrenamtliche Unterstützung gibt,
  • Konfi-Camp-Arbeit mit ca. 150 Jugendlichen im elftägigen Sommerferien Zeltlager gemeinsam mit einem Kollegen, einem Diakon und einem großen Kreis von Teamerinnen und Teamern mit intensiver Vor- und Nachbereitung über's Jahr,
  • Öffentlichkeitsarbeit mit den Schwerpunkten Homepage, Social Media und die Pressearbeit (der Gemeindebrief wird zurzeit anderweitig verantwortet) sowie
  • ein Gemeindebezirk mit allgemein pfarramtlichen Tätigkeiten wie Gottesdiensten, Kasualien und Seelsorge.
Wir wünschen uns eine Pastorin bzw. einen Pastor, die bzw. der mitbringt
  • Freude an der Arbeit mit Kindern, Konfirmandinnen bzw. Konfirmanden, Teamerinnen bzw. Teamern und ein pädagogisches Händchen,
  • Offenheit für verschiedene Lebenskonzepte und die Fähigkeit, für die jeweiligen Menschen passende Formen in Gottesdiensten und Kasualien zu finden,
  • ein Selbstverständnis als Leitungsperson mit Lust an Gestaltung und Verantwortungsübernahme sowie
  • Teamkompetenz in der Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen,
  • sicheren Umgang und Freude an der Arbeit mit digitalen Medien und Social Media,
  • eine eigene religiöse Praxis und
  • Bereitschaft, sich selbst und die eigene Arbeit zu reflektieren.
Zum Bereich der Kirchengemeinde gehören acht Dörfer und die Stadt Bargteheide mit einer Gesamtwohnbevölkerung von etwa 27 000 Menschen. Bargteheide liegt verkehrstechnisch ideal zwischen Hamburg und Ostsee. Die Bahn benötigt 30 Minuten zum Hamburger Hauptbahnhof. Der Bereich der Kirchengemeinde ist Zuzugsgebiet, insbesondere für junge Familien. Bargteheide bietet attraktive Freizeitangebote und hat ein ausgeprägtes kulturelles Leben. Sämtliche Betreuungsangebote für Kinder und alle Schulformen sind vorhanden. Im Gemeindegebiet Bargteheide zeigen sich vielfältige Übergänge und Gestaltungsspielräume zwischen Stadt und Dorf und Großstadtbereich Hamburg.
Was wir als Gemeinde bieten:
  • Kirche in der Stadt und in den umliegenden Dörfern,
  • eine zentrale Predigtstätte mit regem Gottesdienstbesuch,
  • Anerkennung und Wertschätzung als Gesprächspartnerin für soziale Gruppen, Vereine und Kommunen,
  • ein Teampfarramt mit vier Pfarrstellen und einer 75-Prozent-Pfarrstelle in der Region und somit die Möglichkeit, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen,
  • gemeinsamen Gottesdienstplan mit der Schwesterkirchengemeinde Eichede,
  • drei Kindertagesstätten (ca. 550 Kinder) mit intensiver religionspädagogischer Arbeit,
  • Trägerschaft von zwei Familienzentren für Bargteheide und Ammersbek,
  • Kirchenmusik in regionaler Zusammenarbeit mit generationsübergreifendem Angebot,
  • eigenen Friedhof und
  • vielfältige Gestaltungsspielräume für das, was Sie mitbringen!
Zur Verfügung steht Ihnen selbstverständlich
  • ein Arbeitszimmer im Martin-Luther-Haus auf der "Kircheninsel" und zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung und
  • eine Dienstwohnung, die die Gemeinde in Absprache mit Ihnen anmietet.
Überzeugen Sie sich gern persönlich von unserer lebendigen Gemeinde. Sie finden uns auch im Internet unter www.indekark.de.
Auf Ihr Interesse an weiteren Auskünften oder einem Besuch freuen sich
  • Pastor Tim Ströver, Vorsitzender des Kirchengemeinderats, Tel.: 04532 502 531, E-Mail: t.stroever@kirche-bargteheide.de,
  • Martin Ernst, stellvertretender Vorsitzender des Kirchengemeinderats, Tel.: 04532 21 755, E-Mail: martin.ernstbargteheide@t-online.de und
  • Propst Dr. Tobias Woydack, Tel.: 040 519 000 114, E-Mail: t.woydack@kirche-hamburg-ost.de.
Bitte richten Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder per Post an den Kirchengemeinderat über Propst Dr.Tobias Woydack, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Steindamm 55, 20099 Hamburg, E-Mail: t.woydack@kirche-hamburg-ost.de.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 3. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse. Verspätet eingegangene Bewerbungen müssen unberücksichtigt bleiben.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Bargteheide (2) – P Kl
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grüssow-Satow-Stuer im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg in der Propstei Neustrelitz ist eine Pfarrstelle (75 Prozent) zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Pastorin oder einem Pastor zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Wir suchen Sie!
„Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen!“ Mitten in der Müritzregion, dem Land der tausend Seen zwischen Ostsee und Berlin, die in jeweils einer Stunde Fahrtzeit zu erreichen sind. Die Kirchengemeinde hat sechs charmante Dorfkirchen, ist ländlich geprägt und wirkt anziehend für zahlreiche Gäste, die Jahr für Jahr hier die schönsten Wochen des Jahres verbringen. In den ehemals typisch mecklenburgischen Gutsdörfern gibt es neben alteingesessenen Familien auch zunehmend neue Einwohner, die sich bewusst für ein Leben auf dem Lande entscheiden.
Das Zentrum der Gemeinde liegt in Satow, einem Ortsteil von „Fünfseen“. Mitten im Ortskern bilden die Kirche aus dem 18. Jahrhundert und das angrenzende Pfarrhaus mit gerade modern sanierter Pfarrwohnung und im Bau befindlichen Gemeindeteil ein idyllisches Ensemble. Der großzügige, naturnahe Pfarrgarten, der zu open Air Veranstaltungen, Kinderfreizeiten und Camps einlädt, erstreckt sich bis an das Ufer und die Badestelle des Satower Sees.
Wir bieten:
Unsere Kirchengemeinde hat zurzeit etwa 680 Gemeindemitglieder. Die Gottesdienste finden im Wechsel in den verschiedenen Orten statt. Die monatlich stattfindenden Bibelkreise werden rege besucht.
Der Kirchengemeinderat besteht aus zwölf Mitgliedern und wird von einem ehrenamtlichen Vorsitzenden geführt. Viele Arbeiten werden in der Gemeinde im Ehrenamt organisiert und geleistet. Dieses große Engagement zeigt sich vor allem bei Festen und auf den Friedhöfen, die sich rund um die Kirchen erstrecken. Alle packen mit an, wenn es nötig ist und bringen ihre Talente und Ideen mit ein.
Für unsere Gemeindemitglieder bieten wir gern unterschiedliche Formate für Jung und Alt an. Dabei ist unsere Gemeindepädagogin eine große Bereicherung. Sie hat sowohl die Kleinsten in den Kindergärten und Grundschulen im Blick als auch die Frauen, die sie zu regelmäßigen Themenabenden einlädt. Die Arbeit mit den Konfirmanden liegt derzeit gemeinsam in ihren und den Händen der Kirchengemeinde Malchow.
Unsere Pfarramts-Sekretärin organisiert viel Arbeit im Hintergrund und hat einen kurzen Draht zur Nachbargemeinde Malchow, mit der wir uns die Stelle teilen.
Wir suchen:
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pastorin oder einen Pastor mit Herz, die bzw. der gern auf Menschen zugeht und sie verbindet. Jemanden, die bzw. der im Talar eine ebenso gute Figur macht wie in Gummistiefeln. Eine Kapitänin bzw. ein Kapitän, die bzw. der zusammen mit seinen Haupt- und Ehrenamtlichen durch die Herausforderungen von Kirche im ländlichen Raum zukunftsweisend steuert und dabei die Menschen in den Blick nimmt mit ihren Gaben, Ressourcen und Bedürfnissen. Dabei ist uns auch wichtig, dass der Kontakt zu Älteren gehalten wird, die sich über Besuche bei runden Geburtstagen freuen und Seelsorge erwarten.
Als Kirchengemeinderat wünschen wir uns eine Pastorin bzw. einen Pastor, die bzw. der die organisatorisch notwendigen Dinge nicht aus den Augen verliert. Eine bzw einen, die bzw. der mit anpackt und Lust hat, im Team auf Augenhöhe ein aktives Gemeindeleben aufzubauen und der bzw. die offen ist für neue, mutige Gottesdienste, ohne Traditionen und geistige Impulse zu vernachlässigen.
Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Herr Thorsten Kruse, Tel.: 0172 4496 235 sowie Pröpstin Britta Carstensen, Tel.: 03981 206 622, E-Mail: proepstin-neustrelitz@elkm.de.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an die Bischofskanzlei im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Bischof Tilman Jeremias, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen, oder denen zuvor vom Landeskirchenamt das Bewerbungsrecht zuerkannt wurde.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Grüssow-Satow und Stuer – P Ha
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde zu Hamburg-Hamm im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Alster-Ost, ist die 3. Pfarrstelle (100 Prozent) durch Wahl des Kirchengemeinderats zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Willkommen im Stadtteil Hamm!
Wir sind eine lebendige Gemeinde mit knapp 6000 Gemeindegliedern. Unser Gemeindegebiet reicht von Hasselbrook im Norden Hamms bis zum Osterbrookviertel an der Bille. Gestalten Sie gemeinsam mit uns einen tiefgreifenden Veränderungsprozess für eine zukunftsfähige Kirchengemeinde. Vieles ist möglich, Gutes ist schon da. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Es wäre schön, wenn Sie Folgendes mitbringen:
  • erkennbare theologische Überzeugungen,
  • Freude an liturgisch geprägten Gottesdiensten und solchen in freierer Form,
  • Wahrnehmung und Akzeptanz der Menschen in ihren jeweiligen Lebenssituationen,
  • Sie wollen Veränderungen mitgestalten,
  • Sie sind motiviert sich im Stadtteil zu vernetzen,
  • Sie arbeiten gerne mit Kindern und Familien,
  • Sie bringen Kenntnisse in Religionspädagogik gepaart mit Kreativität mit,
  • Sie besitzen Organisationsfähigkeit und Leitungskompetenz und
  • Sie arbeiten gerne im Team.
Diese Aufgaben sind aus Sicht der Gemeinde zentral:
  • die Gemeinde in gemeinsamer Verantwortung innerhalb des Pastorinnen- bzw. Pastorenteams und des Kirchengemeinderates zukunftsorientiert leiten,
  • Weiterentwicklung und Mitgestaltung der Standortveränderungen im Team,
  • Weiterentwicklung eines Gottesdienstkonzepts für einen Standort im Team,
  • Kooperation mit der Paulusschule mit religionspädagogischen Angeboten,
  • Verantwortung für den Bereich Kinder und Familien,
  • Vernetzung und Präsenz der Gemeinde im Stadtteil fortführen und stärken und
  • Öffentlichkeitsarbeit.
Vieles ist bei uns zurzeit in Bewegung: Aus einer Gemeinde mit ursprünglich drei sehr unterschiedlich geprägten gemeindlichen Standorten soll eine Gemeinde mit einem Zentrum um Gemeindehaus und Dreifaltigkeitskirche entstehen. Von der Dankeskirche haben wir uns im vergangenen Jahr getrennt, die Pauluskirche soll in absehbarer Zeit geschlossen werden. Wir beginnen eine engere Zusammenarbeit mit der benachbarten Kirchengemeinde Wichern-Hamm.
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Gemeinde ist die Arbeit mit Kindern und Familien in Gottesdiensten und Projekten. Es gibt eine Kooperation mit der Paulusschule unterm Kirchturm, einer inklusiven Grundschule der Ev. Stiftung Alsterdorf, die in dem dafür umgebauten ehemaligen Gemeindehaus ihren Sitz hat. Drei Kitas gehören zu unserer Gemeinde, die sich als eng verbunden mit ihr verstehen. Es gibt Kooperationen mit der Wichernschule und der röm.-kath. Schule Hammer Kirche. Weitere Schwerpunkte der Gemeinde liegen im Bereich liturgisch geprägter Gottesdienste, der Kirchenmusik und dem Aufbau von Angeboten im Bereich „Krankheit, Alter, Lebensende“. Unser Gemeindehaus am Horner Weg ist das Zentrum der regionalen Jugendarbeit und der Konfirmandenarbeit. Die Gemeinde ist mit anderen Institutionen im Quartier gut vernetzt.
Wir bieten:
  • einen offenen, freundlichen und engagierten Kirchengemeinderat,
  • ein motiviertes hauptamtliches Team: Pastor (100 Prozent), A-Kirchenmusikerin, B-Kirchenmusikerin, Diakon für Kinder- und Jugendarbeit, Sekretariat, Hausmeister und Reinigungskräfte,
  • eine Gemeinde mit sehr unterschiedlichen Quartieren in einem junggewordenen Stadtteil,
  • eine 100-Prozent-Pfarrstelle für die beiden benachbarten Kirchengemeinden Wichern-Hamm und zu Hamburg-Hamm und
  • ein vielfältig nutzbares Gemeindehaus und zurzeit noch zwei sehr unterschiedliche Kirchen.
Einen Überblick über die gemeindlichen Aktivitäten und weitere Informationen bietet unsere Homepage: www.hammer-kirche.de.
Wir stellen zur Verfügung:
  • ein geräumiges, zentral gelegenes Pastorat mit Amtszimmer sowie
  • eine zeitgemäße Ausstattung mit Arbeits- und Kommunikationsmitteln.
Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:
  • Pröpstin Astrid Kleist, Tel.: 040 519 000 108, E-Mail: a.kleist@Kirche-Hamburg-Ost.de,
  • Pastor und Vorsitzender des Kirchengemeinderats Johannes Kühn, Tel.: 040 219 012 14, E-Mail: pastor.kuehn@hammer-kirche.de,
  • Ariane Weber, stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Tel.: 0160 9748 6347, E-Mail: ariane.weber@hammer-kirche.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die an Pröpstin Astrid Kleist per E-Mail oder Briefpost an die Adresse Steindamm 55, 20099 Hamburg zu richten ist.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 10. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse. Verspätet eingegangene Bewerbungen müssen unberücksichtigt bleiben. Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Hamburg-Hamm (3) – P Kl
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In der Ev.-Luth. Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde Jübek/Idstedt im Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg wird die Pfarrstelle (100 Prozent) vakant und ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Pastorin oder einem Pastor zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Der Sitz der Kirchengemeinde ist Jübek, im Westen von Schleswig am Bahnknotenpunkt zwischen Flensburg, Hamburg, Husum und Kiel gelegen und mit guter Verkehrsanbindung (Bahnhof, Nähe zu B 201 und A 7) sowie guter Infrastruktur ausgestattet (Kindergarten, Grundschule, Seniorenzentrum, Ärzte und Nahversorungsmöglichkeiten im Ort sind fußläufig zu erreichen; die weiterführenden Schulen im benachbarten Silberstedt und in Schleswig sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen).
Zur Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde gehören ferner die Dörfer Gammellund und Idstedt, welche jeweils eigene Kommunalgemeinden bilden, sowie Friedrichsau als Ortsteil von Jübek. Im Gemeindegebiet leben ca. 4200 Menschen, rund 2300 gehören der evangelischen Kirche an.
Predigtstätten sind die Kirchen in Jübek und Idstedt. Das 2019 renovierte Gemeindehaus und das 2017 renovierte Pastorat (fünf Zimmer, ca. 130 Quadratmeter Wohnfläche, großer Garten) sind baulich miteinander verbunden und liegen in unmittelbarer Nähe zur Jübeker Kirche.
Die Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde Jübek/Idstedt bildet mit den Kirchengemeinden Schuby, Treia-Silberstedt und Hollingstedt die Kirchenregion Mittlere Treene. Die gemeinsame Entwicklung dieser Kirchenregion und des kirchlichen Lebens über die bestehenden Gemeindegrenzen hinaus zu fördern ist unter der Perspektive 2030 ein zentrales Anliegen.
Neben den Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen finden monatlich Andachten im Seniorenzentrum Jübek statt und mehrmals im Jahr Gottesdienste für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Eine Gruppe Ehrenamtlicher gestaltet im Winter monatlich Taizéandachten und die Gemeinde ist darüber hinaus aufgeschlossen für neue Gottesdienst- und Andachtsformen, auch und insbesondere an Wochentagen.
Gute Kontakte unterhält die Kirchengemeinde zu den unterschiedlichen Vereinen und Institutionen vor Ort, insbesondere den kommunalen Gemeindevertretungen, dem Kindergarten, der Grundschule, dem Sportverein, dem Diakonie-Seniorenzentrum, zu DRK und Sozialverband.
Eine Jugendwartin (50 Prozent) verantwortet die Pfadfindergruppe, die dem Ring Evangelischer Gemeindepfadfinder angeschlossen ist, sowie weitere Angebote und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit und gestaltet gemeinsam mit dem Pastor bzw. der Pastorin die Konfirmandinnenarbeit. Außerdem sind in der Kirchengemeinde ein engagierter Küster und Friedhofswart (100 Prozent), eine Gemeindesekretärin (elf Stunden) und eine Reinigungskraft (sechs Stunden) hauptamtlich beschäftigt. Miniclub und Spielkreis für Kleinkinder (und deren Eltern) sowie die Kirchenmusik werden zurzeit von Honorarkräften gestaltet.
Ferner befinden sich die Friedhöfe in Idstedt und Jübek in der Trägerschaft der Kirchengemeinde.
Der Kirchengemeinderat freut sich auf Bewerberinnen und Bewerber, die
  • soziale und kommunikative Kompetenzen mitbringen und ein offenes Herz für die Menschen haben, die hier leben,
  • Freude daran haben, Verkündigung in vielfältiger Art und Weise zu gestalten, auch in unterschiedlichen Formen des Gottesdienstes, und dabei das Evangelium glaubwürdig und lebensnah vertreten,
  • mit einem aufgeschlossenen Team von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zusammenarbeiten wollen und diese fördern und unterstützen,
  • Bewährtes schätzen, aber auch neue Ideen mitbringen und Freude haben, diese Ideen umzusetzen,
  • Interesse an der Arbeit im Kirchengemeinderat und der Verwaltung der Kirchengemeinde haben sowie bereit sind, den bereits begonnenen Regionalisierungsprozess der Kirchenregion Mittlere Treene aktiv mitzugestalten und
  • bei allem Engagement und Wunsch nach Gestaltung auf sich achten.
Auskünfte erteilen die stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Frau Gabriele Lorenz, Tel.: 04625 1717 und Propst Helgo Jacobs, Tel.: 04621 96 30 722.
Die Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte über den Propst des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg, Propstei Angeln und Schleswig, Propst Helgo Jacobs, Norderdomstraße 15, 24837 Schleswig an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde Jübek/Idstedt, Große Straße 61, 24855 Jübek.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 4. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Albert-Schweitzer-KG Jübek/Idstedt (2) – P Rö
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kücknitz in Lübeck im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg ist die 2. Pfarrstelle zum 1. März 2023 von einer Pastorin oder einem Pastor (m/w/d) mit einem Stellenumfang von 100 Prozent neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Der Lübecker Stadtteil Kücknitz (ca. 19 000 Einwohner, davon ca. 7500 Gemeindeglieder) liegt nördlich der Trave und ist gekennzeichnet durch unterschiedliche städtische und auch dörfliche Strukturen. Die gute Verkehrsanbindung zur Innenstadt und zur Ostsee sowie die schöne Landschaft im Travebogen machen die Attraktivität des Stadtteils aus. Mit der Kirchengemeinde im benachbarten Stadtteil Travemünde gibt es eine vertrauensvolle regionale Zusammenarbeit. Die Bildung eines gemeinsamen Pfarrsprengels ist für 2023 geplant.
Kücknitz zeichnet sich durch eine sehr gute Infrastruktur aus. Es gibt gute Einkaufsmöglichkeiten und ein eigenes Bürgerbüro, alle Schularten sowie zahlreiche Arztpraxen sind vorhanden. Fünf evangelische Kindertagestätten in der Trägerschaft des Kitawerks Lübeck gehören neben einigen anderen Kitas fest zum Wohnumfeld.
Die Kirchengemeinde Kücknitz ist 1998 aus drei bis dahin selbstständigen Gemeinden fusioniert. Nach vielen strukturellen und baulichen Veränderungen in den vergangenen Jahren findet die Gemeindearbeit heute hauptsächlich an zwei Standorten statt: Im „Roten Hahn“ steht die Dreifaltigkeitskirche mit Gemeindezentrum und Pastorat. Im Ortszentrum befindet sich die St.-Johannes-Kirche mit Seniorenbegegnungsstätte, Pastorat und Gemeindebüro. Daneben liegt das 2012 eingeweihte Gemeindezentrum „KirchenFORUM“, ein modernes und vielfältig genutztes Gebäude. Darin wird mit großem ehrenamtlichem Engagement unter anderem das Café Credo und ein Secondhandladen, die „Stöberkammer“, betrieben.
Die ausgeschriebene Stelle ist eine von zurzeit drei Pfarrstellen. Das große Team der Kirchengemeinde besteht aus den Pastorinnen und Pastoren, einem aktiven Kirchengemeinderat, zwei Kirchenmusikern, einem regionalen Jugenddiakon, zwei Sekretärinnen, einem Hausmeister und zahlreichen Ehrenamtlichen. Alle gemeinsam prägen mit großem Einsatz das vielfältige Gemeindeleben und stärken durch soziales Engagement das Miteinander im Stadtteil.
Wir freuen uns auf eine Bewerberin bzw. einen Bewerber, die bzw. der sich mit Freude, Lust und Kreativität auf die Arbeit in Kücknitz einlässt. Wir suchen eine teamfähige Person, die einen wertschätzenden Umgang mit den Menschen pflegt sowie das Ehrenamt fördert und begleitet. Es gibt einen großen Gestaltungsspielraum; eigene Ideen und Projekte sind ausdrücklich erwünscht. Genauere Zuständigkeiten werden im Pfarrteam abgestimmt.
Ein geräumiges Pastorat steht im Umfeld der Dreifaltigkeitskirche zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kirche-kuecknitz.de.
Auskünfte erteilen Pastor Albrecht Martins (Tel.: 0451 707 693 81) und Pröpstin Petra Kallies (Tel.: 0451 7902 105).
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind zu richten an die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck, Bischöfin Kirsten Fehrs, Shanghaiallee 12–14, 20457 Hamburg.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 31. Oktober 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang unter der angegebenen Adresse.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Kücknitz (2) – P Kl
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Owschlag im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde (Propstei Eckernförde) wird die 1. Pfarrstelle (100 Prozent) durch Stellenwechsel des Stelleninhabers vakant und ist frühestens zum 1. November 2022 mit einer Pastorin oder einem Pastor oder einem Pastorenehepaar neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Zur Kirchengemeinde Owschlag (ca. 2100 Gemeindeglieder) gehören der ländliche Zentralort Owschlag sowie die Dörfer Ramsdorf, Sorgwohld, Steinsieken und Boklund. Mit der Nachbargemeinde Hütten besteht ein Kooperationsvertrag für die gemeinsame Jugendarbeit (instagram: @ev_jugend_huetten_owschlag). Gemeinsam wird die Stelle eines Jugendmitarbeiters (Gemeindepädagoge bzw. Diakon, 50 Prozent) finanziert. Die Region „Hüttener Berge“ (Owschlag, Hütten, Bünsdorf, Kosel) bereitet in einem moderierten Prozess die Bildung eines Pfarrsprengels vor.
Owschlag liegt im Naturpark Hüttener Berge zwischen Schleswig und Rendsburg. Das Ostseebad Eckernförde liegt 20 Kilometer entfernt. In der Gemeinde Owschlag sind Krippe, Kindergarten, Grundschule, Arzt- und Zahnarztpraxis, Apotheke, Bäcker und ein Supermarkt vorhanden – die Lebensqualität ist hoch. Zur Gemeinschaftsschule nach Kropp fährt ein Schulbus, die Gymnasien in Rendsburg oder Schleswig sind gut mit der Regionalbahn zu erreichen. Mit der direkten Anbindung an A7 und B77 sowie einem eigenen Bahnhof (Strecken Kiel/Husum und Flensburg/Hamburg) zieht der Ort zunehmend junge Familien und Pendler an. Das gesellschaftliche Leben wird von Sportvereinen, Feuerwehr, Volkshochschule, DRK und Gewerbeverein in vielfältiger Weise geprägt. Die Kooperation zwischen der Kirchengemeinde einerseits und kommunalen und kulturellen Vertreterinnen und Vertretern andererseits wird geschätzt und gesucht.
Predigtstätte ist die erst 2010 umgebaute und grundsanierte Erlöserkirche aus dem Jahr 1961. Sie verfügt neben einer zeitgemäßen Mikrofonanlage über ein hochwertiges Stagepiano und eine neue Babel-Orgel (2010).
Mit ihrer hellen Atmosphäre sowie der Verbindung von Stühlen und klassischen Kirchenbänken bietet sie ein einladendes Ambiente für verschiedenste Anlässe – Kirchenübernachtungen, Trauerfeiern, Konzertveranstaltungen sind im gut beheizbaren Raum ebenso möglich wie Agapefeiern oder klassische Gottesdienste.
Das Pastorat (135 Quadratmeter) mit abgegrenztem und nicht einsehbarem Garten bildet mit dem Gemeindehaus und dem großzügigen Außengelände nah am Kirchgebäude eine einladende Einheit. Das Pastorat (Baujahr 1926) wurde kontinuierlich instandgehalten (Fenster, Bad 2015) und wird zum Amtsantritt des künftigen Stelleninhabers bzw. der künftigen Stelleninhaberin in Absprache renoviert.
Wir bieten Ihnen:
  • einen engagierten, hilfsbereiten und arbeitsfähigen Kirchengemeinderat, der im Jahr 2022 angekommen ist und in dem alle etwas zum Gelingen beitragen,
  • Freiraum für und Neugier auf die Begabungen und Interessen der zukünftigen Stelleninhaberin bzw. des zukünftigen Stelleninhabers,
  • eine gegenüber Veränderungen aufgeschlossene Gemeinde,
  • ein frisch saniertes und zeitgemäßes Gemeindehaus, das Platz für neue Ideen bietet,
  • sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden, dem Kirchengemeinderat und im Pfarrteam der Region,
  • ein gut geführtes Gemeinde- und Friedhofsbüro, einen kompetenten Hausmeister und Friedhofswart sowie eine nebenamtliche C-Kirchenmusikerin (sechs Stunden) mit großer musikalischer Bandbreite, die auch den Frauenchor leitet,
  • eine Vielzahl engagierter Ehrenamtlicher (u. a. in der Seniorenarbeit, beim Besuchsdienst und im Team in der Kinder- und Jugendarbeit),
  • guten Kontakt zur kommunalen Gemeinde und voraussichtlich einen Kooperationsvertrag für den Friedhof (zurzeit in Umsetzung).
Wenn Sie
  • Freude an der Arbeit mit Menschen haben,
  • sich mit uns gemeinsam auf die Suche machen mögen, wie Kirche im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung gelebt werden kann,
  • Freude daran haben, Gottesdienste mit der Gemeinde zu feiern und auch daran, alternative Gottesdienstformen zu entwerfen und durchzuführen,
  • Lust darauf haben, Menschen die frohe Botschaft des Glaubens kreativ und zeitgemäß zu erschließen für Owschlag und in Abstimmung mit den Kolleginnen bzw. Kollegen in der Region Hüttener Berge,
  • nicht alles selbst machen, sondern es Ihnen gelingt, Menschen für Projekte zusammenzuführen oder als Ehrenamtliche zu gewinnen,
  • sensibel mit unterschiedlichen Zielgruppen und Milieus umgehen können,
  • teamfähig und kommunikativ sind und
  • ein „offenes Ohr“ haben für die Anliegen von Gemeindemitgliedern und Mitarbeitenden,
dann freuen wir uns sehr auf ein Gespräch mit Ihnen und auf Ihre Bewerbung!
Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde wird die Fort- und Weiterbildung der Pastorinnen und Pastoren ausdrücklich gefördert.
Die Bereitschaft zur Übernahme von Diensten in der Notfallseelsorge im häuslichen Bereich wird in unserem Kirchenkreis vorausgesetzt.
Auskünfte über die ausgeschriebene Stelle erteilen Ihnen der Propst des Kirchenkreises (Propstei Eckernförde), Sönke Funck, Tel.: 04331 5903 112, E-Mail: soenke.funck@kkre.de sowie die stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Antje Michel-Sander, Tel.: 04336 994 726.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen ist zu richten über den Propst des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde, Herrn Propst Sönke Funck, An der Marienkirche 7–8, 24768 Rendsburg, an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Owschlag, Kirchenweg 5, 24811 Owschlag.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Owschlag – P Ha
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Im Pfarrsprengel der Ev. Kirchengemeinden Strasburg und Blumenhagen im Pommerschen Ev. Kirchenkreis ist die Pfarrstelle (100 Prozent) zum nächstmöglichen Termin durch bischöfliche Ernennung neu zu besetzen.
Strasburg ist eine uckermärkische Kleinstadt im Dreiländereck Pommern, Mecklenburg und Uckermark, zum Landkreis Vorpommern-Greifswald gehörend, mit etwa 4500 Einwohnern. Zur Pfarrstelle gehören die Kirchengemeinden Blumenhagen (ca. 110 Gemeindeglieder) und Strasburg (ca. 600 Gemeindeglieder).
Der Pfarrsitz ist in Strasburg. Die geräumige, freundliche Pfarrwohnung befindet sich im Dachgeschoß des Pfarr- und Gemeindehauses. Im unteren Bereich dieses Hauses befinden sich Gemeinde- und Amtsräume.
Die St. Marienkirche in Strasburg wurde nach der Wende saniert und beherbergt eine Kaltschmidtorgel. In den Dörfern stehen alte Feldsteinkirchen, zum Teil aus dem 13. Jahrhundert.
In direkter Nachbarschaft zum Pfarrhaus gibt es eine evangelische Kindertagesstätte (in diakonischer Trägerschaft). Auch die Bewohnerinnen bzw. Bewohner und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Altenhilfezentrums (ebenfalls in Trägerschaft der Diakonie) freuen sich auf eine neue Pastorin bzw. einen Pastor. Ein Förderverein kümmert sich mit vielfältigen Angeboten um das Alte Gemeindehaus.
Wir wünschen uns eine Pastorin bzw. einen Pastor, die bzw. der es versteht, auf die Menschen zuzugehen und das Evangelium zeitgemäß und lebendig zu verkündigen. Sie bzw. er sollte auch fähig sein, mit Konflikten umzugehen. Ein gutes Miteinander sowohl in der Gemeinde als auch mit den Menschen vor Ort ist uns wichtig. Die bestehenden Gemeindekreise wünschen sich neue Impulse und seelsorgerische Begleitung.
Auf die Bewerberin bzw. den Bewerber wartet ein Team aus B-Kantor, Gemeindesekretärin und Gemeindepädagogin. Mehrere ehrenamtliche Mitarbeitende kümmern sich um Küsterdienst, Gemeindebesuche und weitere anfallende Aufgaben in der Gemeinde.
Ach ja: Die Verkehrsanbindung ist sehr gut (Regionalbahn, Autobahn A 20). Grund- und Realschule sind im Ort. Weiterführende Schulen gibt es in Pasewalk und Neubrandenburg. Es gibt mehrere Hausärzte und verschiedene Fachärzte. Krankenhäuser sind in Neubrandenburg und Pasewalk und damit schnell erreichbar. Und über die Autobahn ist selbst Berlin nur eine Stunde entfernt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Pastorin Dorothea Büscheck Tel.: 0172 9071 483 und an Propst Andreas Haerter, Tel.: 03973 210 283. Die Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Herrn Bischof Tilman Jeremias, Bischofskanzlei Greifswald, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen oder denen zuvor vom Landeskirchenamt das Bewerbungsrecht zuerkannt wurde. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Strasburg/Blumenhagen Kkr. Pommern – P Sc
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In der Ev. Kirchengemeinde Torgelow, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, Propstei Pasewalk, ist nach Eintritt des jetzigen Pastors in den Ruhestand die Pfarrstelle (100 Prozent) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Die Kleinstadt Torgelow liegt im Süd-Osten des Kirchenkreises Mecklenburg-Vorpommern und ist für die Umgebung das Grundzentrum. Zusammen mit sechs angeschlossenen Außendörfern wohnen hier derzeit 8972 Menschen. In Torgelow gibt es verschiedene Kulturstätten, eine Grund- eine Real und Berufsschule. Gymnasien werden in den eng benachbarten Städten Pasewalk und Ueckermünde betrieben. Torgelow hat wegen seiner naturnahen Gestalt den Titel „Stadt im Grünen“ erhalten. Der Fluss „Uecker“ prägt das Bild der Stadt. Darum nennt sich Torgelow gern „Stadt der sieben Brücken“.
Zur evangelischen Kirchengemeinde gehören ca. zehn Prozent der Bevölkerung. Unsere Kirchengemeinde hat die Trägerschaft über eine Kindertagesstätte vor Ort. Diese ist mit 117 Kindern der drei Altersgruppen geplant, doch meistens überbelegt. Auch der Friedhof der Stadt befindet sich in unserer Trägerschaft. So haben wir auch durch diese Trägerschaften gute Verbindungen zum Alltag in unserer Stadt. Als Gebäude stehen uns eine schöne neugotische Kirche, das Pastorat mit Dienstwohnung und Gruppenräumen, ein Gemeindehaus, die Gebäude der Kindertagesstätte und eine Friedhofskapelle zur Verfügung. Alle Gebäude sind grundsaniert. Die regelmäßigen Gottesdienste feiern wir in Torgelow. Zum Pastorat gehört ein schön gestaltetes, weiträumiges Grundstück, das sich gut für Gemeindeveranstaltungen eignet und dazu auch gern genutzt wird.
Zu unserem Team gehören: eine Kantorin (75 Prozent Anstellung), zwei Büromitarbeiterinnen, die zugleich über Teilanstellung bei der Arbeit mit den Kindergruppen mitwirken, zwei Friedhofsmitarbeiter mit 100 Prozent Anstellung sowie dort drei Saisonkräfte, eine geringfügig angestellte Reinigungskraft und dann: natürlich viele ehrenamtlich Engagierte.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kirchengemeinde.torgelow und www.evangelische-kita-torgelow.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Herrn Thomas Vater, Tel.: 0175 4613 121 und an Propst Andreas Haerter, Tel.: 03973 210 283.
Die Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Herrn Bischof Tilman Jeremias, Bischofskanzlei Greifswald, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen, oder denen zuvor vom Landeskirchenamt das Bewerbungsrecht zuerkannt wurde.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Torgelow – P Sc
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Stellenausschreibung für eine Pastorin bzw. ein Pastor als theologische Referentin bzw. als theologischer Referent für Religionspädagogik im VEK (100 Prozent).
Der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e. V. (VEK) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine theologische Referentin bzw. einen theologischen Referenten für Religionspädagogik. Der VEK ist Fachverband des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein und zugleich eigenständiger Verband innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland. Er vertritt die Interessen der rund 600 evangelischen Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein mit ca. 39 000 Kitaplätzen in Gesellschaft und Politik. Sein spezielles Augenmerk gilt insbesondere der Schärfung des evangelischen Profils der Kindertageseinrichtungen: Evangelische Kindertagesstätten „Mit Gott groß werden“.
Weitere Informationen zum VEK finden Sie unter www.vek-sh.de.
Das Arbeitsfeld umfasst u. a. folgende Aufgaben:
  • Verantwortung für die überregionale theologisch-religionspädagogische Grundqualifizierung (TRG) und der theologisch-religionspädagogische Aufbauqualifizierung (TRA), deren fachliche Sicherung und Fortschreibung sowie Durchführung für die pädagogischen Mitarbeitenden der Kitas; Begleitung der regionalen TRG Angebote in den Kirchenkreisen,
  • Verantwortung des weiteren religionspädagogischen Fortbildungsangebotes im VEK für Kitamitarbeitende, Trägervertretende, Fachberatungen u. a. (z. B. Fortbildungen im evangelischen Kitaforum, religionspädagogische Konvente, Fachtage),
  • religionspädagogisches Networking,
  • Förderung des evangelischen Profils in den evangelischen Kitas in Schleswig-Holstein durch Beratungen, Handreichungen, Projekte, theologische und spirituelle Impulse u. a.,
  • Aufnahme, Aufbereitung und Vertiefung gesellschaftspolitischer Themen aus evangelischer Perspektive für den Kitabereich wie z. B. Demokratiebildung, Digitalisierung, Inklusion,
  • Stärkung der Wahrnehmung der evangelischen Kitas als „Kirchliche Orte“,
  • Mitwirkung im Netzwerk Kinder in der Nordkirche und
  • gegebenenfalls Organisation und Förderung der Koordination und Kooperation der Ausbildungsstätten für Kita-Mitarbeitende in der Nordkirche sowie der Mitwirkung in einem EKD-weiten Fachnetzwerk an der Medienplattform der EKD für religionspädagogische Materialien und darüber hinaus Mitwirkung an den religionspädagogischen Curricula der Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein.
Wir freuen uns auf eine engagierte Pastorin bzw. einen engagierten Pastor mit
  • ausgewiesener religionspädagogischen Kompetenz,
  • Freude an der Entwicklung und Implementierung religionspädagogischer Angebote,
  • theologisch alltagsnaher und altersgerechter Sprachfähigkeit,
  • hoher kommunikativer Kompetenz,
  • Teamfähigkeit, selbstständiger Arbeitsweise und Medienaffinität und
  • der Bereitschaft, in einem dynamisch entwickelnden Arbeitsfeld der evangelischen Kita-Landschaft in Schleswig-Holstein zu arbeiten.
Wir bieten Ihnen:
  • ein anspruchsvolles Arbeitsfeld der kirchlichen Aus- und Weiterbildung im Bereich der Religionspädagogik und Didaktik,
  • ein Arbeitsfeld mit hoher Freiheit und Verantwortung in der Gestaltung der eigenen Arbeitsbereiche, verankert in unterstützenden Organisationstrukturen und
  • ein wertschätzendes Arbeitsumfeld in Zusammenarbeit mit einem kompetenten und engagierten Team.
Für die Tätigkeit sind ein Kfz-Führerschein und die Benutzung eines Privat-Pkw für dienstliche Zwecke erforderlich. Dienstsitz ist die Geschäftsstelle des VEK in Rendsburg. Eine Dienstwohnung wird nicht gestellt. Eine Berufung auf die Pfarrstelle erfolgt für acht Jahre; eine erneute Berufung ist möglich.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht erstattet.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Geschäftsführung des VEK, Herrn Markus Potten, Lise-Meitner-Straße 6–8, 24768 Rendsburg, E-Mail: vek-potten@diakonie-sh.de
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 15. November 2022 an den Vorsitzenden des VEK, Herrn Propst Sönke Funck, Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, An der Marienkirche 6–8, 24768 Rendsburg (E-Mail: soenke.funck@kkre.de). Entscheidend für eine fristgerechte Bewerbung ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 VEK – P Sc
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Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg sucht für die 2. Pfarrstelle für Krankenhausseelsorge (100 Prozent) am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Lübeck, zum 1. März 2023 eine Pastorin oder einen Pastor (m/w/d). Die Besetzung erfolgt durch Berufung des Kirchenkreisrates unter Mitwirkung des Hauptbereiches Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog der Nordkirche zunächst auf acht Jahre.
Was Sie erwartet:
Das UKSH Campus Lübeck ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung und verfügt über 1200 Betten in verschiedenen Fachkliniken und Einrichtungen. Ein Dienstzimmer ist im Bereich des Klinikums ebenso vorhanden wie ein Raum der Stille. Die Räumlichkeiten werden in den kommenden Jahren baulich neu gestaltet.
Die Krankenhausseelsorge wird mit Wertschätzung und Offenheit in Anspruch genommen und ist seit Jahrzehnten fest etablierter Bestandteil des Hauses. Die Zusammenarbeit mit der katholischen Krankenhausseelsorge ist ein wichtiger Teil der Arbeit. Die regelmäßigen sonntäglichen Gottesdienste werden in ökumenischer Verantwortung in Absprache zwischen den evangelischen und katholischen Kolleginnen und Kollegen im Wechsel gestaltet.
Das seelsorgliche Wirken geschieht insbesondere in Einzelgesprächen. Es ist ein Angebot für Patientinnen und Patienten, aber genauso für An- und Zugehörige und für Mitarbeitende der Klinik. Zum Aufgabenbereich der Seelsorge gehören weiterhin die Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen, die Mitwirkung bei ethischen Fragestellungen sowie Fortbildungsangebote. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Professionen im Krankenhaus.
Was wir uns von Bewerberinnen und Bewerbern wünschen:
  • eine Persönlichkeit, die über genügend innere Balance, Lebendigkeit und Reflexionsfähigkeit verfügt, um die oftmals belastenden seelsorglichen Beziehungen annehmen und halten zu können und so Patientinnen und Patienten, An- und Zugehörige und Mitarbeitende in angemessener Weise zu begleiten,
  • eine pastoralpsychologische (oder vergleichbare) Ausbildung wird vorausgesetzt, eine abgeschlossene oder laufende Zusatzqualifikation (Seelsorge, Beratung, Supervision) ist erwünscht oder sollte innerhalb eines Dienstjahres erworben werden,
  • theologisches Beurteilungsvermögen und die Fähigkeit, mit Inhalten, Symbolen und Ritualen der christlichen Tradition so umzugehen, dass sie zur Erschließung und Bearbeitung konflikt- und krisenhafter Situationen beitragen,
  • eine Pastorin bzw. einen Pastor, die bzw. der unabhängig von der Weltanschauung, Konfessions- oder Religionszugehörigkeit für die Menschen da ist und ihnen mit Empathie und Interesse begegnet,
  • die Fähigkeit, Auftrag, Aufgaben und Rollen der Krankenhausseelsorge mit anderen Berufsgruppen ins Gespräch zu bringen und gemeinsam Wege interdisziplinärer Zusammenarbeit zu entwickeln,
  • den Erwerb einer spezifischen Feldkompetenz und von Grundkenntnissen über bestimmte Krankheitsbilder und -verläufe und deren medizinisch therapeutisch-pflegerische Behandlung,
  • der Strukturen und Arbeitsweisen der Institution Krankenhaus und der verschiedenen Professionen sowie über Zusammenhänge im Gesundheitswesen,
  • über Patientenrechte im Krankenhaus,
  • Bereitschaft zur Arbeit im Team und zu vernetztem Arbeiten,
  • Mitarbeit bei der Behandlung ethischer Themen,
  • Bereitschaft zur Fortbildung von Mitarbeitenden des Krankenhauses,
  • Gewinnung, Supervision und Fortbildung der ehrenamtlich Mitarbeitenden,
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung der Rufbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten in Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen,
  • Reflexion des seelsorglichen Handelns und der theologischen Bezüge der Arbeit in regelmäßiger Supervision und Fortbildung,
  • Teilnahme an den Krankenhausseelsorge-Fachkonventen der Nordkirche sowie an Pastorinnen- bzw. Pastorenkonventen und den Dienstbesprechungen der Dienste und Werke des Kirchenkreises sowie
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Themen der Prävention sexualisierter Gewalt.
Grundlage für das seelsorgliche Wirken von Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorgern sind die in den Leitlinien der EKD für die Krankenhausseelsorge „Die Kraft zum Menschsein stärken“ benannten Aufgaben und das dort beschriebene inhaltliche Profil der Krankenhausseelsorge.
Es besteht kein Anspruch auf eine Dienstwohnung. Gern sind wir bei der Wohnungssuche behilflich.
Bewerbungen mit einem ausführlichen Lebenslauf sind zu richten an den Kirchenkreisrat des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, zu Händen von Propst Philip Graffam, Bäckerstraße 3–5, 23564 Lübeck. Gern auch auf digitalem Weg: E-Mail: propstgraffam@kirche-LL.de.
Auskünfte erteilen
  • Propst Philip Graffam, propstgraffam@kirche-LL.de, Tel.: 0451 7902 102,
  • Pastor Jochen Schultz, Geschäftsführer der Dienste und Werke, E-Mail: jschultz@kirche-LL.de, Tel.: 0176 1979 0214,
  • Pastor Michael Brems, Koordinierungsstelle für Krankenhausseelsorge in der Nordkirche, Tel.: 040 306 201 290.
Ablauf der Bewerbungsfrist ist der 11. November 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Kkr. Lübeck-Lauenburg Krankenhausseelsorge (2) (Uni-Lübeck) – P Kl
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Das Diakonische Werk im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg/West-Südholstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pastorin oder einen Pastor (m/w/d) für die Pfarrstelle des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein für die Familien- und Lebensberatung (Einrichtungsleitung für die Erziehungs-, Familien- und Lebensberatung Pinneberg).
Die Besetzung erfolgt zunächst auf fünf Jahre durch Berufung des Kirchenkreises.
Die Einrichtung bietet psychologische Beratung und Seelsorge für Einzelne, Paare, Familien, Kinder und Jugendliche an. So erhalten diese Unterstützung bei Konflikten und Krisen in Partnerschaft, Ehe und Familie, bei Trennung und Scheidung, bei Erziehungs- und Entwicklungsproblemen und in Fragen der allgemeinen Lebensbewältigung.
Die Beratungsstelle besteht seit fünfzig Jahren und genießt einen ausgezeichneten Ruf auch über Pinneberg hinaus. Sie hatte durch ihre bisherigen Leitungen eine pastoral-psychologische Prägung. Neben der Leitung und zwei in Teilzeit beschäftigen Verwaltungsangestellten arbeiten hier zurzeit vier weitere Beraterinnen und Berater (Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Psychologinnen und Psychologen).
Unsere Räume befinden sich in zentraler Lage in Pinneberg und sind gleichzeitig in wenigen Minuten zu Fuß vom Bahnhof zu erreichen.
Übernehmen Sie die Leitung unserer Einrichtung!
Ihre Tätigkeiten im Einzelnen:
  • Leitung der Einrichtung: Personalführung; Wirtschaftsplanung und Budgetverhandlungen in Abstimmung mit der Geschäftsführung,
  • Vertretung der Einrichtung im öffentlichen Raum; Kontaktpflege zu Kostenträgern und Vertragspartnern,
  • Beratung und Therapie der o. g. Zielgruppen und
  • konzeptionelle Weiterentwicklung unter Beteiligung des Teams und in regem Dialog mit dem Träger und den Behörden.
Gesucht wird eine dynamische und engagierte Persönlichkeit. Ein hohes Maß an Fachlichkeit und sozialer Kompetenz setzen wir voraus. Außerdem bringen Sie mit:
  • eine psychotherapeutische Zusatzausbildung (vorzugsweise Familientherapie), die zur beratenden Tätigkeit als Fachkraft in der Erziehungsberatung und Paartherapie qualifiziert,
  • möglichst erste Führungserfahrung,
  • Freude daran, im Kontext der Sozialarbeit auch unternehmerisch zu denken,
  • Organisationsvermögen,
  • Teamfähigkeit und Fähigkeit zur Delegation von Aufgaben,
  • die Fähigkeit, das evangelische Profil bei der Beratungsarbeit und die pastorale Dimension der Arbeit zur Geltung zu bringen sowie
  • gute EDV-Kenntnisse.
Wir bieten:
  • eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Freiraum für eigene Ideen,
  • sinnstiftende Arbeit,
  • ein sehr engagiertes und multiprofessionelles Team und
  • regelmäßige Supervision und ein breites Fortbildungsangebot.
Wir freuen uns auf Bewerbungen qualifizierter Personen jeglichen Geschlechts. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführerin und Diakoniepastorin Frau Maren von der Heyde unter Tel.: 040 558 220 130.
Vollständige und aussagekräftige Bewerbungen zu Händen unseres Propstes Frie Bräsen richten Sie bitte bis zum 15. Oktober 2022 an: E-Mail: info@diakonie-hhsh.de oder postalisch an: Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, Propst Frie Bräsen, Max-Zelck-Straße 1, 22459 Hamburg.
P.S.: Kennen Sie schon unsere Kampagnen?! www.diakoniegutberaten.de, www.engagiert-statt-nur-besorgt.de.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Oktober 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Az.: 20 Kkr. Hamburg-West-Südholstein Familien- und Lebensberatung – P Kl
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In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist zum 1. Februar 2023 die Vollzeitstelle (100 Prozent) einer bzw. eines Landeskirchlichen Beauftragten für das Land Schleswig-Holstein (m/w/d) zu besetzen.
Die Stelle ist organisatorisch dem Bereich der Kirchenleitung (KL) zugeordnet. Dienstsitz ist Kiel.
Die bzw. der Landeskirchliche Beauftragte hat die Aufgabe, im Namen der Kirchenleitung die Beziehungen zu Landtag und Landesregierung in Schleswig-Holstein zu pflegen, wie es im Staatskirchenvertrag festgelegt ist. Zugleich ist sie bzw. er die landeskirchliche Ansprechperson für staatliche Behörden und vermittelt kirchliche Anliegen in diese hinein.
Im Einzelnen zählt u. a. Folgendes zum Dienst der bzw. des Landeskirchlichen Beauftragten:
  • Sie bzw. er vertritt Anliegen der Nordkirche gegenüber dem Land Schleswig-Holstein.
  • Sie bzw. er fördert und pflegt die Beziehungen zum Landtag sowie zur Landesregierung mit den dazugehörigen Ministerien und Behörden.
  • Sie bzw. er bereitet die staatskirchenrechtlich vereinbarten regelmäßigen Begegnungen zwischen KL und Landesregierung vor und nimmt an ihnen teil.
  • Sie bzw. er beobachtet das politische Leben auf Landesebene und hält Kontakt zu politischen Parteien, Vereinigungen und Verbänden.
  • Sie bzw. er berichtet der KL und dem Landeskirchenamt (LKA) regelmäßig über die Geschehnisse im Land und berät sie.
  • Sie bzw. er informiert die KL und das LKA laufend über die zur Beratung und zur Beschlussfassung anstehenden Gesetze und über sonstige wesentliche Vorhaben der Landesregierung, insbesondere soweit sie das Verhältnis von Staat und Kirche berühren.
  • Sie bzw. er nimmt in Absprache mit KL und LKA für die Nordkirche Stellung zu Anfragen und Gesetzgebungsverfahren.
  • Sie bzw. er arbeitet mit den bischöflichen Personen insbesondere mit der bischöflichen Person im Sprengel Schleswig und Holstein zusammen.
  • Sie bzw. er hält Kontakt zur bzw. zum Bevollmächtigten des Rates der EKD, zu den Beauftragten der evangelischen Landeskirchen in den anderen Bundesländern und zum Katholischen Büro in Kiel.
  • Sie bzw. er steht Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Lebens bei Bedarf mit seelsorgerlichem Rat zur Verfügung.
  • Sie bzw. er sorgt im Rahmen der ortsüblichen Gepflogenheiten für regelmäßige Andachten im Landtag sowie für Gottesdienste und gottesdienstliche Feiern bei besonderen Anlässen im Einvernehmen mit der zuständigen Bischöfin bzw. dem zuständigen Bischof im Sprengel.
  • Sie bzw. er vertritt die Landeskirchlichen Beauftragten in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Dienstvorgesetzte ist die Vorsitzende der Kirchenleitung, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt.
Folgende Qualifikationen und Fähigkeiten stellen wir uns vor:
  • Zweite Theologische Prüfung oder Zweites Juristisches Staatsexamen
  • die Fähigkeit, politische Zusammenhänge und Abläufe sowie öffentliche Debatten im Blick auf kirchliche Interessen zu erfassen und umgekehrt die kirchlichen Herausforderungen der Zeit auf ihre politischen Aspekte hin in den Blick zu nehmen
  • Interesse und Verständnis für kirchliche Fragestellungen sowie die Fähigkeit zur Vermittlung kirchlicher Positionen und Anliegen im politischen Raum und politischer Fragestellungen im kirchlichen Raum
  • die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und selbstständigem Arbeiten
  • eine sehr hohe kommunikative und fachliche Kompetenz, verbunden mit exzellentem Formulierungsvermögen und diplomatischem Geschick
  • eine sehr gute Kenntnis kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft, mit allen kirchlichen Verantwortlichen zusammenzuarbeiten
  • ein sicheres und überzeugendes Auftreten
Auf diese Stelle können sich alle Personen bewerben, die über die vorgenannten Qualifikationen verfügen.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Übernahme in ein Kirchenbeamtenverhältnis zur Nordkirche erfolgen. Es wird eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 Kirchenbesoldungsgesetz (KBesG) gewährt.
Die Stelle kann auch in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis besetzt werden. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe K 14 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT), siehe www.vkda-nordkirche.de.
Pastorinnen und Pastoren, die in einem Dienstverhältnis zur Nordkirche stehen, können sich ebenfalls bewerben. Die Berufung erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 13/A 14 mit Zulage nach A 15 KBesG.
Die bestehende Mitgliedschaft in der Nordkirche oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt. Es wird gebeten, hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Diese Stellenausschreibung betrifft eine Qualifikationsebene, in der Frauen unterrepräsentiert sind. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Nordkirche ist bemüht, den Anteil der Frauen in diesem Bereich zu erhöhen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 15. November 2022 an die Vorsitzende der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Frau Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Münzstraße 8–10, 19055 Schwerin.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Bischof für den Sprengel Schleswig und Holstein, Herr Bischof Gothart Magaard, Tel.: 04621 307 000.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten und andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 30-1.13 – L Un

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost besetzt zum 1. Mai 2023 eine unbefristete B-Kirchenmusikstelle (m/w/d) in Teilzeit (50 Prozent).
Der bisherige Stelleninhaber geht nach langjähriger Tätigkeit in den Ruhestand.
Die Stelle wird gemeinsam mit einer weiteren B-Kirchenmusikstelle (100 Prozent) ausgeschrieben. Die beiden neuen Kirchenmusikerinnen bzw. Kirchenmusiker sollen als Team und in guter Zusammenarbeit mit dem Leiter der anderen kirchenmusikalischen Gruppen die Kirchenmusik der Gemeinde verantworten.
Ahrensburg ist eine lebendige Stadt mit historischem Kern und derzeit gut 34 000 Einwohnern am Nordostrand von Hamburg. Aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage (S- und U-Bahn-Anschluss), guter Infrastruktur und hoher Wohnqualität im Grünen wächst Ahrensburg weiter. Trotz der Nähe zu Hamburg ist Ahrensburg ein eigenständiges regionales Zentrum. Es findet sich ein reges kulturelles Leben in der Stadt. Alle Schulformen sind am Ort. Die Ostsee ist mit Bahn oder Auto schnell zu erreichen.
Die Kirchengemeinde hat ca. 10 000 Gemeindeglieder und umfasst die ganze Stadt Ahrensburg mit drei kirchlichen Standorten. Die Gemeinde befindet sich in einer Umbruchsituation mit drei neuen Pastorinnen, die gerne neue Formate erproben und offen sind für Anregungen.
Sie erwartet:
  • die barocke Schlosskirche als Teil des historischen Schlossensembles mit vielen Amtshandlungen, die klare moderne St. Johanneskirche und der vielseitig zu nutzende Kirchsaal Hagen,
  • das Team der Mitarbeitenden mit fünf Pastorinnen und Pastoren auf 4,5 Stellen, einem Jugendkoordinator mit lebendiger evangelischer Jugendarbeit, einem hauptamtlichen Küster, drei Sekretärinnen mit unterschiedlichen Stellenanteilen und einem großen engagierten Kirchengemeinderat,
  • eine bedeutende Stellung der Kirchenmusik mit zwei Erwachsenenchören und einem Kinderchor an der Schlosskirche,
  • Orgeln in der Schlosskirche: Stellwagen 1640/Marcussen 1969/Generalüberholung 2016 II/P, 21 sowie eine Truhenorgel Klop 2011 I/4,
  • Orgel in St. Johannes: Hammer 1967/Generalüberholung 2021 II/P, 24 und
  • Pfeifenorgeln im Kirchsaal Hagen und den Friedhofskapellen,
  • der Gemeindesaal Markt als Probenraum mit Flügel in Ahrensburg, Am Alten Markt,
  • eine Kirchenmusikerin bzw. einen Kirchenmusiker für die gleichzeitig ausgeschriebene Vollzeitstelle, die die Kantorei und den Kinderchor leiten wird und mit der die Orgeldienste geteilt werden.
Zur finanziellen Unterstützung besteht der Freundeskreis Schlosskirchenmusik.
Weitere musikalische Gruppen in der Gemeinde sind die Kantorei und das Kammerorchester St. Johannes unter der Leitung einer Honorarkraft.
Was wir erwarten:
  • Leitung des Gospelchores, der neben Gospel ein breit aufgestelltes, popularmusikalisches Repertoire singt (z. B. NGL, Taizé-Gesänge oder lateinamerikanische Messen),
  • Weiterentwicklung popularmusikalischer Formen im Gottesdienst und in der Gemeindearbeit,
  • Orgelspiel in den Gottesdiensten, bei Amtshandlungen und auf dem Friedhof in Koordination mit der 100 Prozent-Stelle,
  • Gottesdienste einmal monatlich Doppeldienst und Vertretungen an einem Standort 15 mal p. a., Amtshandlungen am Freitag, Friedhof am Donnerstag und Freitag,
  • wechselseitige Vertretung nach Absprache.
Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die
  • Menschen generationsübergreifend für Musik begeistern kann,
  • offen ist für die Breite und Vielfalt der Kirchenmusik,
  • teamfähig ist und Lust an Zusammenarbeit hat,
  • über kommunikatives Geschick verfügt, um Menschen zu gewinnen und das Netzwerk mit anderen kulturellen Veranstaltern in der Stadt zu pflegen,
  • Kreativität bei der Gestaltung von Programmen entwickelt.
Die Tradition der Arbeit sollte fortgeführt und kreativ in die Zukunft hinein weiterentwickelt werden.
Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT K 10).
Bewerbungsschluss ist der 15. November 2022.
Für das Bewerbungsverfahren sind folgende Termine vorgesehen:
Gespräche am 5. Dezember 2022, Praktische Vorstellung am 28. Januar 2023.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte gerne per E-Mail an: bewerbungen.kimu@kirche-ahrensburg.de oder schriftlich an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg, Am Alten Markt 7, 22926 Ahrensburg.
Auskünfte erteilen Pastorin Elisabeth Fischer-Waubke, Tel.: 04102 532 97 oder mobil: 0159 0481 9997, E-Mail: pastorin-fischer-waubke@kirche-ahrensburg.de oder Landeskirchenmusikdirektor Hans Jürgen Wulf, E-Mail: hans-juergen.wulf@lka.nordkirche.de.
Az.: 6200-08 – T Jü
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost besetzt zum 1. Mai 2023 die unbefristete B-Kirchenmusikstelle (m/w/d) in Vollzeit (100 Prozent).
Der bisherige Stelleninhaber geht nach langjähriger Tätigkeit in den Ruhestand.
Die Stelle wird gemeinsam mit einer weiteren B-Kirchenmusikstelle (50 Prozent) ausgeschrieben. Die beiden neuen Kirchenmusikerinnen bzw. Kirchenmusiker sollen als Team und in guter Zusammenarbeit mit dem Leiter der anderen kirchenmusikalischen Gruppen die Kirchenmusik der Gemeinde verantworten.
Ahrensburg ist eine lebendige Stadt mit historischem Kern und derzeit gut 34 000 Einwohnern am Nordostrand von Hamburg. Aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage (S- und U-Bahn-Anschluss), guter Infrastruktur und hoher Wohnqualität im Grünen wächst Ahrensburg weiter. Trotz der Nähe zu Hamburg ist Ahrensburg ein eigenständiges regionales Zentrum. Es findet sich ein reges kulturelles Leben in der Stadt. Alle Schulformen sind am Ort. Die Ostsee ist mit Bahn oder Auto schnell zu erreichen.
Die Kirchengemeinde hat ca. 10 000 Gemeindeglieder und umfasst die ganze Stadt Ahrensburg mit drei kirchlichen Standorten. Die Gemeinde befindet sich in einer Umbruchsituation mit drei neuen Pastorinnen, die gerne neue Formate erproben und offen sind für Anregungen.
Sie erwartet:
  • die barocke Schlosskirche als Teil des historischen Schlossensembles mit vielen Amtshandlungen, die klare moderne St. Johanneskirche und der vielseitig zu nutzende Kirchsaal Hagen,
  • das Team der Mitarbeitenden mit fünf Pastorinnen und Pastoren auf 4,5 Stellen, einem Jugendkoordinator mit lebendiger evangelischer Jugendarbeit, einem hauptamtlichen Küster, drei Sekretärinnen mit unterschiedlichen Stellenanteilen und einem großen engagierten Kirchengemeinderat,
  • eine bedeutende Stellung der Kirchenmusik mit zwei Erwachsenenchören und einem Kinderchor an der Schlosskirche,
    Orgeln in der Schlosskirche: Stellwagen 1640/Marcussen 1969/Generalüberholung 2016 II/P, 21 sowie eine Truhenorgel Klop 2011 I/4,
    Orgeln in St. Johannes: Hammer 1967/Generalüberholung 2021 II/P, 24,
  • Pfeifenorgeln im Kirchsaal Hagen und den Friedhofskapellen,
  • Gemeindesaal am Alten Markt als Probenraum mit Flügel,
  • weitere musikalische Gruppen in der Gemeinde wie die Kantorei und das Kammerorchester St. Johannes unter der Leitung einer Honorarkraft,
  • eine Person für die gleichzeitig ausgeschriebene 50 Prozent-Stelle, die den Gospelchor leiten wird und mit der die Orgeldienste geteilt werden.
Zur finanziellen Unterstützung besteht der Freundeskreis Schloss Kirchenmusik.
Was wir erwarten:
  • die Leitung der Kantorei (a-cappella, Kantaten und Oratorien, regelmäßiges Musizieren in Gottesdiensten und Konzerten) und des Kinderchores (Musizieren im Gottesdienst und Konzerten),
  • Orgelspiel in den Gottesdiensten, bei Amtshandlungen und auf dem Friedhof in Koordination mit der 50 Prozent-Stelle,
  • Gottesdienste dreimal monatlich Doppeldienst, Amtshandlungen am Samstag, Friedhof am Montag und Dienstag,
  • wechselseitige Vertretung nach Absprache.
Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die
  • Menschen generationsübergreifend für Musik begeistern kann,
  • offen ist für die Breite und Vielfalt der Kirchenmusik,
  • teamfähig ist und Lust an Zusammenarbeit hat,
  • über kommunikatives Geschick verfügt, um Menschen zu gewinnen und das Netzwerk mit anderen kulturellen Veranstaltern in der Stadt zu pflegen,
  • Kreativität bei der Gestaltung von Programmen entwickelt.
Die Tradition der Arbeit sollte fortgeführt und kreativ in die Zukunft hinein weiterentwickelt werden.
Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT K 10).
Bewerbungsschluss ist der 15. November 2022.
Für das Bewerbungsverfahren sind folgende Termine vorgesehen:
Gespräche am 30. November 2022, praktische Vorstellung am 21. Januar 2023.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte gerne per E-Mail an: bewerbungen.kimu@kirche-ahrensburg.de oder schriftlich an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg, Am Alten Markt 7, 22926 Ahrensburg.
Auskünfte erteilen Pastorin Elisabeth Fischer-Waubke, Tel.: 04102 532 97 oder mobil: 0159 0481 9997, E-Mail: pastorin-fischer-waubke@kirche-ahrensburg.de oder Landeskirchenmusikdirektor Hans Jürgen Wulf, E-Mail: hans-juergen.wulf@lka.nordkirche.de.
Az.: 6200-08 –T Jü
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Raisdorf und der Ev.-Luth. Philippus-Kirchengemeinde Klausdorf/Schwentine im Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg soll zum nächstmöglichen Termin eine B-Kirchenmusikstelle besetzt werden.
Der Stellenumfang beträgt 27 Wochenstunden.
Beide Kirchengemeinden bilden ein Kirchspiel mit einem zukünftigen Umfang von zwei Pfarrstellen. Die Gemeinden wachsen zusammen, auch mit Hilfe der Kirchenmusik soll eine neue Verbindung entstehen.
Für die Ausgestaltung der Kirchenmusikstelle wünschen wir uns:
  • die regelmäßige Begleitung der Gottesdienste und Amtshandlungen in Raisdorf,
  • wöchentliche musikalische Begleitung in unseren Kindertagesstätten,
  • die Leitung des kleinen klassischen Kirchenchores in Klausdorf,
  • den Aufbau eines Kinderchores in Raisdorf.
Popularmusik und Bläserarbeit werden bereits nebenamtlich versorgt.
Die Kirchengemeinden Raisdorf und Klausdorf gehören zum Kirchenkreis Plön-Segeberg. Sie werden noch hauptamtlich von drei Pastoren bzw. Pastorinnen, mehreren nebenamtlichen Kirchenmusikern und Kirchenmusikerinnen, sowie von hauptamtlich Mitarbeitenden in Teilzeit versorgt: Jugenddiakonin, Mitarbeiterin für Jugendarbeit und generationsübergreifende Projekte, Bürokräften, Hausmeister und Küster, sowie einem Kreis von Ehrenamtlichen. Die Kirchengemeinden verstehen sich als volkskirchliche Gemeinden in Brückenfunktion zwischen Stadt und Land, offen und interessiert auch an neuer geistlicher Musik. Wir wünschen uns eine Musikerin bzw. einen Musiker, die oder der gern Erwachsene und Kinder zum Singen ermutigt.
Ihre Arbeitsumgebung:
Unsere Kirchen in Schwentinental sind die St. Martinskirche mit einem Friedhof im Ortsteil Raisdorf und die Philippuskirche im Ortsteil Klausdorf.
Die Orgeln in beiden Kirchen sind in sehr gutem Zustand (Raisdorf: Weigle 1977 mit 17 Registern; Klausdorf: Babel 2003 mit 17 Registern). Außerdem gibt es in den Gemeindehäusern Klaviere und eine Truhenorgel (Becker 1967) im Haus der Kirche in Raisdorf.
Das weitere Umfeld:
Die Stadt Schwentinental mit rund 14 800 Einwohnern liegt an der B 76 zwischen Preetz und Kiel. Schwentinental besitzt eine gute Bus- und Bahnanbindung Richtung Kiel und Lübeck, ausreichende Einkaufsmöglichkeiten im Ostseepark und eine gute medizinische Versorgung. Kindertagesstätten, Grund- und Gemeinschaftsschule sind vorhanden; andere weiterführende Schulen befinden sich in Preetz und Kiel. Die Stadt ist naturnah durch die Schwentine und den Rosensee. Ein frisch saniertes Freibad und viele Sportmöglichkeiten bieten Abwechslung in der Freizeit.
Bei der Wohnungssuche sind wir gern behilflich.
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder in einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder in einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2022.
Wir freuen uns über Ihre schriftliche Bewerbung bei der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Raisdorf, Fernsichtweg 34, 24223 Schwentinental.
Für Auskünfte steht Ihnen gern zur Verfügung:
  • Frau Pastorin Ebba Stockhausen, Tel. 0431 794 02, E-Mail: kirchenbuero@kirchengemeinde-klausdorf.de,
  • Vorsitzende des Kirchengemeinderates, Frau Ursula Voigt, Tel.: 04307 209 3269, E-Mail: achim@voigt.ag,
  • Herrn Landeskirchenmusikdirektor, Hans-Jürgen Wulf, E-Mail: Hans-Juergen.Wulf@lka.nordkirche.de und
  • Kirchenkreiskantor im Kirchenkreis Plön-Segeberg, Herrn Henner Schwerk, E-Mail: Henner@Schwerk.de.
Az.: 6200-08 – T Jü

Soziale und bildende Berufe

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rostock-Evershagen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg sucht ab sofort eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (m/w/d), möglichst mit abgeschlossener Ausbildung (FH oder FS), zur 50-prozentigen unbefristeten Anstellung.
Wir suchen eine aufgeschlossene Mitarbeiterin bzw. einen aufgeschlossenen Mitarbeiter (m/w/d), die bzw. der Teil einer einladenden Gemeinde für die Menschen im Stadtteil sein möchte. Die Stelle ermöglicht ein eigenverantwortliches und kreatives Arbeiten in allen Bereichen der Gemeindearbeit.
Hauptamtliche in der Gemeinde sind derzeit ein Kirchenmusiker (25 Prozent) und eine Pastorin (100 Prozent). Außerdem vertritt ein Gemeindepädagoge 50 Prozent der Stelle bis zur Neubesetzung. Er ist zur Auskunft bereit.
Mit den gemeindepädagogischen Mitarbeitenden in der Propstei und in der Region Rostock-Nordwest besteht eine gute Zusammenarbeit. Dieses Miteinander wird auch weiterhin ausdrücklich von allen beteiligten Gemeinden gewünscht.
Die Kirchengemeinde liegt im Stadtteil Rostock-Evershagen und ist beheimatet im katholischen Gemeindezentrum mit der katholischen St. Thomas-Kirche. Miteinander nutzen wir die Räumlichkeiten der katholischen Kirchengemeinde St. Thomas-Morus. Dadurch spielt die Ökumene eine große und selbstverständliche Rolle im Gemeindeleben.
Die evangelische Gemeinde hat einen eigenen Gemeinderaum und ein Gemeindebüro angemietet. Das Gemeindebüro nutzen alle Mitarbeitenden nach gegenseitiger Absprache. Die Kirche, die weiteren Räumlichkeiten im Gemeindezentrum sowie ein großes Außengelände bieten darüber hinaus sehr gute Möglichkeiten der Gemeindearbeit für alle Altersgruppen.
Kirche und Gemeindezentrum liegen am Rand des Stadtteils Evershagen in unmittelbarer Nähe zum Naherholungsgebiet Fischerdorf, das ebenfalls unkompliziert für die Gemeindearbeit genutzt werden kann.
Beim regelmäßig stattfindenden Stadtteiltisch gibt es sehr gute Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten z. B. mit Kitas, Schulen, dem Stadtteil- und Begegnungszentrum, freikirchlichen Gruppen und Wohnungsbaugesellschaften.
Anstellung und Entgeltzahlung erfolgen nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt.
Bei Bedarf ist die anstellende Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit der Regionalreferentin gern behilflich, weitere Arbeitsmöglichkeit zu finden.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für diese Stelle interessieren. Für Rückfragen wenden Sie sich gern an Pastorin Karin Ott, Tel.: 0381 7696 485 oder Gemeindepädagoge Benjamin Aster, Tel.: 0174 3353 280.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15. Oktober 2022 an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Rostock-Evershagen, Thomas-Morus-Straße 4, 18106 Rostock.
Beachten Sie bitte, dass wir Kosten, die Ihnen im Rahmen einer Bewerbung entstehen, nicht erstatten können.
Az.: 30 Rostock-Evershagen – DAR Bk
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis in Rostock im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen, eine Diakonin bzw. einen Diakon oder eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen (m/w/d) mit der Bereitschaft zur gemeindepädagogischen Qualifikation für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.
Der Stellenumfang beträgt 75 Prozent. Die Stelle ist bei entsprechender Qualifikation unbefristet.
Unser Gemeindegebiet umfasst die Rostocker Vorstädte Hansaviertel, Gartenstadt und Stadtweide, die bei Alteingesessenen und jungen Familien gleichermaßen beliebt sind. Die Johanniskirche und das moderne Gemeindehaus liegen in einem Naherholungsgebiet.
Grundstück und Gemeinderäume bieten vielfältige Möglichkeiten für die Gemeindearbeit.
St. Johannis ist eine lebendige Gemeinde mit überregional bekannten Chören, die traditionell auch viele Kinder, Jugendliche und Familien anzieht.
Aufgabenschwerpunkte sind:
  • wöchentliche Gruppen für Kinder und Jugendliche, Eltern-Kind-Gruppe
  • Wochenend-Freizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Anleitung und Begleitung von jugendlichen Teamerinnen und Teamern
  • Zusammenarbeit mit außergemeindlichen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Kommune)
  • Mitgestaltung von Familiengottesdiensten und Andachten
  • Vertretung des Arbeitsbereichs bei den Kirchengemeinderats-Sitzungen und -Klausuren bzw. bei Dienstbesprechungen und Konventen
Es erwartet Sie:
  • ein engagiertes Team: ein Pastor, ein Kirchenmusiker, ein Küster, eine Kantorei-Sekretärin sowie ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • erwartungsfrohe Kinder, Jugendliche und Familien
  • Gestaltungsfreiraum und selbstbestimmtes Arbeiten
  • gut ausgestattete Räume für eine vielfältige Nutzung im Rahmen der pädagogischen Arbeit
  • ein eigenes Büro sowie technische und pädagogische Arbeitsmittel (Laptop, Drucker, Kopierer)
  • fachlicher Austausch und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen in der Region
  • die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
  • die Unterstützung des Kirchengemeinderats bei eventuell notwendiger Wohnungssuche
Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Rostock, Tiergartenallee 4, 18059 Rostock, E-Mail: rostock-johannis@elkm.de.
Auskünfte erteilt Pastor Jörn Kiefer (Adresse siehe oben; Tel.: 0381 2006 970).
Az.: 30 St. Johannis Rostock – DAR Bk
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Die Ev.-Luth. Ufergemeinde Rostock-Schmarl/Groß Klein im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg sucht ab sofort eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (m/w/d), möglichst mit abgeschlossener Ausbildung (FH oder FS), zur 50-prozentigen unbefristeten Anstellung. Bei Bedarf sind wir gern behilflich, uns für eine Erweiterung der Stelle z. B. in Zusammenarbeit mit dem evangelischen Kindergarten in Schmarl einzusetzen.
Wir suchen eine aufgeschlossene Mitarbeiterin bzw. einen aufgeschlossenen Mitarbeiter (m/w/d) mit Freude, Kompetenz und Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Kindern und Familien in und außerhalb der Kirchengemeinde. Die Stelle ermöglicht ein eigenverantwortliches, kreatives sowie projektorientiertes Arbeiten. Daher suchen wir eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (m/w/d), die bzw. der zeitgemäße Formen von Verkündigung für unsere Stadtteile (z. B. Pfadfinderarbeit) fortführt und Neues entwickelt. Das soziale Umfeld bietet weitaus mehr Positives, als mancher Fernsehbeitrag über den Stadtteil vermittelt.
Das Einzugsgebiet der Ufergemeinde (nahe dem Warnow-Ufer) erstreckt sich über die zwei Stadtteile Schmarl und Groß Klein – in unmittelbarer Nachbarschaft zum Ostseebad Warnemünde.
Das Gemeindezentrum der Ufergemeinde ist die BRÜCKE mit Kirche, Gemeinderäumen und Büro. Die BRÜCKE liegt im alten Dorf Groß Klein auf einem schönen großen und vielseitig nutzbaren Gelände mit angrenzendem Spiel- und Volleyballplatz. Räumlichkeiten und Außengelände werden besonders gern für Projektarbeit und Camps genutzt. Das Büro steht der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter bis auf einen Nachmittag stets zur Verfügung. Auch in Schmarl gibt es zwei Gemeinderäume.
In der Ufergemeinde erwarten Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter ein Pastor, ein Kirchenmusiker, ein Hausmeister und engagierte Ehrenamtliche.
Mit den gemeindepädagogischen Mitarbeitenden in der Region, speziell aus Warnemünde und Lichtenhagen, besteht eine fruchtbare Zusammenarbeit. Die Ufergemeinde gestaltet das Gemeindeleben bewusst als Teil des Lebens in den beiden Stadtteilen. So ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Trägern und Einrichtungen selbstverständlich geworden.
Anstellung und Entgeltzahlung erfolgen nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für diese Stelle interessieren.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 31. Oktober 2022 an die Ev.-Luth. Ufergemeinde Rostock-Schmarl/Groß Klein, Kirchengemeinderat, F.-M.-Scharffenberg-Weg 7A, 18109 Rostock.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an Pastor Jörg Utpatel, Tel.: 0381 1200 045.
Az.: 30 Ufergemeinde Rostock-Schmarl/Groß Klein – DAR Bk

Verwaltung und sonstige Berufe

In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist zum 1. Februar 2023 die Vollzeitstelle (100 Prozent) einer bzw. eines Landeskirchlichen Beauftragten für das Land Schleswig-Holstein (m/w/d) zu besetzen.
Die Stelle ist organisatorisch dem Bereich der Kirchenleitung (KL) zugeordnet. Dienstsitz ist Kiel.
Die bzw. der Landeskirchliche Beauftragte hat die Aufgabe, im Namen der Kirchenleitung die Beziehungen zu Landtag und Landesregierung in Schleswig-Holstein zu pflegen, wie es im Staatskirchenvertrag festgelegt ist. Zugleich ist sie bzw. er die landeskirchliche Ansprechperson für staatliche Behörden und vermittelt kirchliche Anliegen in diese hinein.
Im Einzelnen zählt u. a. Folgendes zum Dienst der bzw. des Landeskirchlichen Beauftragten:
  • Sie bzw. er vertritt Anliegen der Nordkirche gegenüber dem Land Schleswig-Holstein.
  • Sie bzw. er fördert und pflegt die Beziehungen zum Landtag sowie zur Landesregierung mit den dazugehörigen Ministerien und Behörden.
  • Sie bzw. er bereitet die staatskirchenrechtlich vereinbarten regelmäßigen Begegnungen zwischen KL und Landesregierung vor und nimmt an ihnen teil.
  • Sie bzw. er beobachtet das politische Leben auf Landesebene und hält Kontakt zu politischen Parteien, Vereinigungen und Verbänden.
  • Sie bzw. er berichtet der KL und dem Landeskirchenamt (LKA) regelmäßig über die Geschehnisse im Land und berät sie.
  • Sie bzw. er informiert die KL und das LKA laufend über die zur Beratung und zur Beschlussfassung anstehenden Gesetze und über sonstige wesentliche Vorhaben der Landesregierung, insbesondere soweit sie das Verhältnis von Staat und Kirche berühren.
  • Sie bzw. er nimmt in Absprache mit KL und LKA für die Nordkirche Stellung zu Anfragen und Gesetzgebungsverfahren.
  • Sie bzw. er arbeitet mit den bischöflichen Personen insbesondere mit der bischöflichen Person im Sprengel Schleswig und Holstein zusammen.
  • Sie bzw. er hält Kontakt zur bzw. zum Bevollmächtigten des Rates der EKD, zu den Beauftragten der evangelischen Landeskirchen in den anderen Bundesländern und zum Katholischen Büro in Kiel.
  • Sie bzw. er steht Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Lebens bei Bedarf mit seelsorgerlichem Rat zur Verfügung.
  • Sie bzw. er sorgt im Rahmen der ortsüblichen Gepflogenheiten für regelmäßige Andachten im Landtag sowie für Gottesdienste und gottesdienstliche Feiern bei besonderen Anlässen im Einvernehmen mit der zuständigen Bischöfin bzw. dem zuständigen Bischof im Sprengel.
  • Sie bzw. er vertritt die Landeskirchlichen Beauftragten in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Dienstvorgesetzte ist die Vorsitzende der Kirchenleitung, Frau Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt.
Folgende Qualifikationen und Fähigkeiten stellen wir uns vor:
  • Zweite Theologische Prüfung oder Zweites Juristisches Staatsexamen
  • die Fähigkeit, politische Zusammenhänge und Abläufe sowie öffentliche Debatten im Blick auf kirchliche Interessen zu erfassen und umgekehrt die kirchlichen Herausforderungen der Zeit auf ihre politischen Aspekte hin in den Blick zu nehmen
  • Interesse und Verständnis für kirchliche Fragestellungen sowie die Fähigkeit zur Vermittlung kirchlicher Positionen und Anliegen im politischen Raum und politischer Fragestellungen im kirchlichen Raum
  • die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und selbstständigem Arbeiten
  • eine sehr hohe kommunikative und fachliche Kompetenz, verbunden mit exzellentem Formulierungsvermögen und diplomatischem Geschick
  • eine sehr gute Kenntnis kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft, mit allen kirchlichen Verantwortlichen zusammenzuarbeiten
  • ein sicheres und überzeugendes Auftreten
Auf diese Stelle können sich alle Personen bewerben, die über die vorgenannten Qualifikationen verfügen.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Übernahme in ein Kirchenbeamtenverhältnis zur Nordkirche erfolgen. Es wird eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 Kirchenbesoldungsgesetz (KBesG) gewährt.
Die Stelle kann auch in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis besetzt werden. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe K 14 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT), siehe www.vkda-nordkirche.de.
Pastorinnen und Pastoren, die in einem Dienstverhältnis zur Nordkirche stehen, können sich ebenfalls bewerben. Die Berufung erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 13/A 14 mit Zulage nach A 15 KBesG.
Die bestehende Mitgliedschaft in der Nordkirche oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt. Es wird gebeten, hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Diese Stellenausschreibung betrifft eine Qualifikationsebene, in der Frauen unterrepräsentiert sind. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Nordkirche ist bemüht, den Anteil der Frauen in diesem Bereich zu erhöhen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 15. November 2022 an die Vorsitzende der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Frau Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, Münzstraße 8–10, 19055 Schwerin.
Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Bischof für den Sprengel Schleswig und Holstein, Herr Bischof Gothart Magaard, Tel.: 04621 307 000.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten und andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 30-1.13 – L Un
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Das Kommunikationswerk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Leitende Pressesprecherin bzw. einen Leitenden Pressesprecher für die Nordkirche (m/w/d).
Mit dem 2021 gegründeten Kommunikationswerk hat die Nordkirche ihre landeskirchliche Medien- und Kommunikationsarbeit neu aufgestellt. Das neue Kommunikationswerk ist in den Kommunikationsarenen Mitgliederkommunikation, Interne Kommunikation und Public Relations organisiert. Teil des Kommunikationswerks sind zudem die digitale Kommunikation und die Arbeit der Medienakademie als Querschnittsaufgaben.
Innerhalb der neuen Organisationsstruktur gehört die Leitende Pressesprecherin bzw. der Leitende Pressesprecher für die Nordkirche (m/w/d) zum Bereich Public Relations und ist Teil eines fünfköpfigen Referentinnen- und Referenten-Teams an vier Standorten (Schwerin, Greifswald, Schleswig und Hamburg). Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der digitalen Kommunikation wird die Presse- und Medienarbeit innerhalb eines Themenraums unter Leitung eines Chefs vom Dienst (CvD) bzw. einer Chefin vom Dienst (CvD) organisiert und entwickelt. Die Dienstsitze sind Hamburg und Schwerin. Die Tätigkeit ist in einem erheblichen Umfang mit Dienstreisen auf dem Gebiet der Nordkirche verbunden.
Diese Stelle umfasst folgende Aufgaben:
  • Presse- und Medienarbeit für die Landeskirche sowie Begleitung der kirchenleitenden Organe der Nordkirche (Landessynode, Kirchenleitung und Landesbischöfin) in der Presse- und Medienarbeit
  • Krisenkommunikation
  • Einbeziehung der Verantwortlichen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den Hauptbereichen, Kirchenkreisen und Diensten und Werken
  • mediale Kommunikation der bischöflichen Personen und leitenden Persönlichkeiten der Nordkirche gemeinsam mit den Pressereferentinnen und Pressereferenten der bischöflichen Personen
Wir erwarten:
  • abgeschlossenes Hochschulstudium in Kommunikationswissenschaften, Organisationskommunikation oder eine vergleichbare Qualifikation
  • hohe Kompetenz im Bereich der digitalen Kommunikation vor allem in den sozialen Medien
  • vertiefte Kompetenz im Bereich Krisenkommunikation
  • mehrjährige Berufserfahrung in Kommunikation oder Public Relations von Unternehmen, Verbänden oder Institutionen
  • ausgewiesene Erfahrungen innerhalb der Medienbeobachtung und Wirkmessung von Kommunikation
  • langjährige und vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in Presse- und Medienarbeit
  • laterales Führen in unterschiedlichen Teams im Kommunikationswerk
  • kollegiales und kooperatives Arbeiten mit den Kolleginnen und Kollegen der Presse- und Medienarbeit der Kirchenkreise sowie der Dienste und Werke
  • herausragendes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • ein feines Gespür in zwischenmenschlichen Beziehungen und Empathie
  • Bereitschaft zur Weiterbildung und kollegialen Beratung
Wünschenswert sind zudem theologische Kompetenz und vertiefte Kenntnisse der kirchlichen Strukturen in der Nordkirche, Stressresistenz und hohe Belastbarkeit bei gleichzeitiger Selbstfürsorge.
Wir bieten Ihnen:
  • die Möglichkeit, an der Schnittstelle zwischen Kirche und Gesellschaft verantwortlich mitzuwirken, Kirche als Institution und zivilgesellschaftliche Kraft ins Gespräch zu bringen und die Bedeutung des Evangeliums für ein menschenfreundliches Zusammenleben zu kommunizieren
  • die Möglichkeit für eine gute Work-Leisure-Balance durch mobiles Arbeiten
  • eine gute technische Ausstattung
  • laufende Fortbildungsmöglichkeiten
  • Zusammenarbeit in einem motivierten, gut vernetzten und leistungsstarken Team
  • eine unbefristete Vollzeitstelle mit Entgelt nach der Entgeltgruppe K 13 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT), s. www.vkda-nordkirche.de
  • betriebliche Altersversorgung bei der EZVK, Entgeltumwandlung und Gesundheitsangebote
  • Leben und Arbeiten im Norden mit diversen Sozialräumen mit ländlichen und städtischen Strukturen in drei Bundeländern
Sie übernehmen in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland loyal verhalten, ihre evangelische Identität achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte an das Kommunikationswerk der Nordkirche, Kommunikationsdirektor Herrn Michael Birgden, Königstraße 54, 22767 Hamburg oder per E-Mail an bewerbung@kommunikation. nordkirche.de. Die Bewerbungsfrist endet am 21. Oktober 2022.
Nähere Auskünfte erteilt Kommunikationsdirektor Michael Birgden, Mobil +49 151 2162 4787 oder per E-Mail: michael.birgden@kommunikation.nordkirche.de.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.
Az.: 30-600.36 (bei Bewerbungen bitte unbedingt angeben)

V. Personalnachrichten

Pfarramtliche Personalnachrichten

Bestätigt wurden:

mit Wirkung vom 21. August 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Lea Amtag, Neumünster, zur Pastorin der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gadeland, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 die Wahl des Pastors Marcus Book, Jübek, zum Pastor der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Einfeld, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Isabelle Wolffson zur Pastorin der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarpen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. April 2023 bis einschließlich 31. März 2031 die Pastorin Dr. Emilia Handke in die 1. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Prediger- und Studienseminar in Ratzeburg – Amt der Direktorin;
mit Wirkung vom 15. September 2022 bis einschließlich 14. September 2023 der Pastor Axel Matyba, Hamburg, in die 6. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für kirchenkreisliche Dienstleistung;
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2030 die Pastorin Miriam van der Staaij in die 5. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein für Vertretungsdienste;
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2023 die Pastorin Heike Tamminga-Boyke in die 3. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (Erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 30. September 2027 die Pastorin Ulrike Witte, Neumünster, in die 1. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein für Vertretungsdienste.

Beauftragt wurden:

mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 die Pastorin Friederike Arnold unter Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Dienstleistung in der Krankenhausseelsorge im Kirchenkreisverband Hamburg nach näherer Weisung des Leitenden Pastors sowie mit der pfarramtlichen Dienstleistung in der Martin-Luther-Kirchengemeinde Alsterdorf;
mit Wirkung vom 1. September 2022 der Pastor Hans-Christian Baden-Rühlmann im Rahmen seines Pfarrdienstverhältnisses auf Probe zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Verwaltung der 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lauenburg/Elbe, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg;
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 im Rahmen ihres Pfarrdienstverhältnisses auf Probe die Pastorin Karoline Rahe-Dechant mit einem gemeindlichen Dienst zur Verwaltung der 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rendsburg, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde (Auftragsänderung).

Eingestellt wurde:

vom Bundesministerium der Verteidigung mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 die Pastorin Claudia Köckert, in den Dienst der Ev. Seelsorge in der Bundeswehr für den Dienstposten des Militärgeistlichen beim Evangelischen Militärpfarramt Plön (zunächst Erprobungszeit im Angestelltenverhältnis des Bundes).

Beurlaubt wurde:

mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 der Pastor Karsten Wolkenhauer, Ratzeburg, gemäß § 70 Absatz Pfarrdienstgesetz der EKD.

Entlassen wurde:

mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 der Pastor Moritz Menacher auf seinen Antrag nach den Bestimmungen der §§ 100 und 101 Pfarrdienstgesetz der EKD aus dem Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. März 2023 die Pastorin Tomke Ande in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. März 2023 der Pastor Martin Behrens;
mit Wirkung vom 1. März 2023 der Propst Matthias Bohl in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. März 2023 der Pastor Rainer Hanno in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. März 2023 der Pastor Michael Kempkes in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. März 2023 die Pastorin Dagmar Posner in Lübeck-Kücknitz;
mit Wirkung vom 1. März 2023 der Pastor Christian Reinhart in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. Januar 2023 der Pastor Dr. Matthias Wünsche;
mit Wirkung vom 1. März 2023 die Pastorin Sylvia Zwierlein in Kollmar.

Verstorben im Ruhestand:

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Pastor i. R.
Burkart Naunin
geboren am 14. September 1933 in Marienwerder/Westpreußen
gestorben am 23. August 2022 in Preetz
Burkart Naunin wurde am 22. April 1962 in Kiel ordiniert.
Anschließend wurde er zum Hilfsgeistlichen ernannt und in diesem Zusammenhang mit der Dienstleistung beim Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Kiel beauftragt. Als Pastor wurde ihm mit Wirkung vom 20. Oktober 1963 die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönkirchen im Kirchenkreis Kiel übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand die mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Burkart Naunin.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Gunther Pistor
geboren am 9. Februar 1932 in Rostock
gestorben am 8. August 2022 in Rostock
Gunther Pistor wurde am 22. Dezember 1957 in Biendorf ordiniert.
Danach war er zunächst als Pastor in der Kirchengemeinde Biendorf tätig. Bevor ihm die 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Rostock im Kirchenkreis Mecklenburg mit Wirkung vom 1. November 1972 übertragen wurde.Hier wirkte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Wirkung vom 1. März 1997.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Gunther Pistor.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Dr. Jürgen Weiß
geboren am 17. Juni 1948 in Crottendorf
gestorben am 11. August 2022 in Bernstorf
Dr. Jürgen Weiß wurde im Jahr 1978 im Dom zu Naumburg ordiniert.
Danach war er zunächst Gemeindepfarrer in Wermsdorf(Sachsen), bevor er von 1985 bis 1995 als Studienleiter am Predigerseminar in Leipzig wirkte. Seit 1995 war er Pastor für Fort- und Weiterbildung der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs. Mit Wirkung vom 1. September 2011 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Dr. Jürgen Weiß.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.

Impressum

Herausgeberin und Verlag:
Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
Postfach 3449, 24033 Kiel; Dänische Str. 21–35, 24103 Kiel
Redaktion:
Runa Rosenstiel (verantwortliche Redakteurin), Tel.: 0431 9797 864,
Annette Thiede, Tel.: 0431 9797 872.
Fax: 0431 9797 -869, E-Mail: kabl@lka.nordkirche.de
Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich einmal.
Druckauflage 1900 Exemplare
Der Redaktionsschluss für die kommenden
Ausgaben
ist jeweils:
Erscheinungsdatum
für die 9. Ausgabe 2022:
Fr., 9. September 2022,
30. September 2022,
für die 10. Ausgabe 2022:
Mo., 10. Oktober 2022,
31. Oktober 2022,
für die 11. Ausgabe 2022:
Do 10. November 2022,
30. November 2022.
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Postlaufzeiten und gegebenenfalls Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen. Hinweise zum Einrichten von Texten finden sich regelmäßig in den Nordkirchenmitteilungen.
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