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Anschlusstarifvertrag1#

Vom 3. November 2003

(GVOBl. 2004 S. 68)2#

Zwischen
dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA-NEK),3#
vertreten durch den Vorstand
– einerseits –
und
der IG Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand
– andererseits –
wird auf der Grundlage der Tarifverträge vom 5. November 1979 Folgendes vereinbart:
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Es besteht Einigkeit darüber, dass die erfolgreich gepflegte Tarifpartnerschaft in ihrer bisher ausgeübten Art der direkt geschlossenen Tarifverträge beendet und in der Form eines Anschlusstarifvertrages fortgeführt werden soll.
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§ 1

Der Geltungsbereich der in der Anlage aufgeführten mit den Gewerkschaften VKM-NE4# sowie ver.di Hamburg und Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern geschlossenen Tarifverträge wird in ihrer jeweils geltenden Fassung auf die Mitglieder der IG Bauen-Agrar-Umwelt erstreckt.
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§ 2

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge außer Kraft.
Kiel, den 3. November 2003
Für den Verband
kirchlicher und diakonischer
Anstellungsträger Nordelbien
(VKDA-NEK)
Für die
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand
gez. Unterschriften
gez. Unterschriften
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Anlage zum
Anschlusstarifvertrag
vom 3. November 2003

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Zwischen
dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA-NEK)5#
– einerseits –
und
der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand
– andererseits –
  1. Grundlagentarifverträge
    1. Tarifvertrag zur Regelung der Grundlagen einer kirchengemäßen Tarifpartnerschaft vom 5. November 1979
    2. Schlichtungsvereinbarung vom 5. November 1979
  2. Kirchlicher Angestelltentarifvertrag mit seinen Anlagen (KAT-NEK)6# vom 15. Januar 1982
  3. Vergütungstarifvertrag zum kirchlichen Angestelltentarifvertrag vom 17. Mai 1982
  4. Kirchlicher Arbeitertarifvertrag mit seinen Anlagen (KArbT-NEK) vom 17. Mai 1982
  5. Monatslohntarifvertrag zum kirchlichen Arbeitertarifvertrag vom 17. Mai 1982
  6. Tarifvertrag über eine Zulage an Angestellte vom 17. Mai 1982
  7. Tarifvertrag über eine Zuwendung an nicht beamtete Mitarbeiter vom 15. Januar 1982
  8. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für nicht beamtete Mitarbeiter vom 15. Januar 1982
  9. Tarifvertrag über eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für nicht beamtete Mitarbeiter vom 15. Januar 1982
  10. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an nicht beamtete Mitarbeiter vom 15. Januar 1982
  11. Tarifvertrag über die Bewertung der Unterkünfte für nicht beamtete Mitarbeiter vom 15. Januar 1982
  12. Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen von nicht beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik vom 23. März 1995
  13. Rahmentarifvertrag zur besonderen Regelung von Arbeitszeitkonten vom 21. März 2001
  14. Manteltarifvertrag für Auszubildende vom 1. Juni 1983
  15. Ausbildungsvergütungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Auszubildende vom 1. Juni 1983
  16. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten und Praktikantinnen (TVPrakt) vom 15. April 1991
  17. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Auszubildende vom 17. Mai 1982
  18. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende vom 17. Mai 1982
  19. Tarifvertrag über die vermögenswirksamen Leistungen an Auszubildende vom 17. Mai 1982
  20. Tarifvertrag Leistungsentgelte vom 15. August 2002
  21. Tarifvertrag Ausbildung vom 16. Dezember 2002

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1 ↑ Red. Anm.: Dieser Tarifvertrag gilt gemäß Teil 1 § 56 Absatz 2 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234) in der jeweils geltenden Fassung neben dem Gebiet der ehemaligen Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche auch auf landeskirchlicher Ebene.
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2 ↑ Red. Anm.: Vgl. auch Rundschreiben des VKDA-NEK Nr. 9/2003.
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3 ↑ Red. Anm.: Der Verband führt inzwischen den Namen „Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Ev.- Luth. Kirche in Norddeutschland e. V. (VKDN)“, vgl. die Neufassung der Satzung des Verbands nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. März 2023 (VKDN-Newsletter 8/2023). Die Satzung des VKDN ist unter der Ordnungsnummer 7.422-502 Bestandteil der Rechtssammlung.
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4 ↑ Red. Anm.: Die Gewerkschaft führt inzwischen nach eigener Auskunft den Namen „Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas; Kirchengewerkschaft – Landesverband Nord“, vgl. Satzung des Landesverbandes vom 21. November 2012, zuletzt geändert am 12. Oktober 2016 durch Beschluss des Verbandstages.
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5 ↑ Red. Anm.: Der Verband führt inzwischen den Namen „Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland“ VKDA, vgl. die Neufassung der Satzung des Verbandes nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6. Dezember 2012 (KABl. 2013 S. 204).
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6 ↑ Red. Anm.:
Der Kirchliche Angestelltentarifvertrag (KAT-NEK) vom 15. Januar 1982 wurde mit Wirkung vom 1. April 2007 durch den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) vom 1. Dezember 2006 (GVOBl. 2007 S. 119) ersetzt.